Zum Inhalt springen
COVAGO
SUCHE
Termin buchen

★★★★★ +700 Bewertungen

bAV-Beratung für Unternehmen, die ihre Leute halten

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Dich Pflicht und Bindungsinstrument zugleich. Wir zeigen Dir, was sie kostet und wo Du als Arbeitgeber haftest.

Jetzt bAV-Beratung anfragen
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Warum landet die bAV gerade jetzt auf Deinem Schreibtisch?

Jeder Deiner Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch darauf, Teile seines Bruttogehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Das steht in § 1a des Betriebsrentengesetzes und gilt bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, im Jahr 2026 also bis zu 4.056 Euro. Sparst Du dabei Sozialversicherungsbeiträge, musst Du fünfzehn Prozent des umgewandelten Betrags obendrauf legen. Für Neuzusagen gilt das seit 2019, für Altzusagen seit 2022.

Der Druck kommt von zwei Seiten. Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente liegt im Jahr 2026 bei 48,0 Prozent, die Haltelinie reicht bis zur Anpassung im Juli 2031. Danach sinkt das Niveau nach der Vorausberechnung der Bundesregierung schrittweise ab, während der Beitragssatz von heute 18,6 Prozent ab 2028 in Richtung zwanzig Prozent steigt. Deine Leute rechnen das nach und stellen Dir die Frage.

Auf der anderen Seite steht der Wettbewerb um dieselben Fachkräfte. In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten hat nur jeder Vierte eine betriebliche Altersvorsorge, in Unternehmen ab tausend Beschäftigten sind es 86 Prozent. Eine saubere bAV-Beratung schließt genau diesen Abstand, ohne dass Du dafür ein eigenes Personalressort brauchst.

  • 80 % der Beschäftigten nennen die betriebliche Altersvorsorge als wichtigsten Benefit, tatsächlich eine haben nur 37 Prozent (pronova BKK 2023, Continentale 2026)
  • 72 % der Mittelständler halten die bAV für wichtig, um Personal zu gewinnen und zu binden (ALH und forsa, Januar 2026)
  • 25 % der Beschäftigten in Betrieben unter zehn Mitarbeitern haben eine bAV, ab tausend Beschäftigten sind es 86 Prozent (Alterssicherungsbericht 2024)
LEISTUNGEN

Was leistet eine bAV-Beratung, die diesen Namen verdient?

Ein Versorgungswerk ist kein Vertrag, den man einmal unterschreibt. Diese Bausteine entscheiden darüber, ob es nach fünf Jahren noch trägt.

Durchführungsweg festlegen

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage unterscheiden sich in Haftung, Bilanzwirkung und Verwaltungsaufwand erheblich. Im Mittelstand nutzen 87 Prozent der Betriebe die Direktversicherung, weil sie die Bilanz nicht belastet.

Versorgungs­ordnung schreiben

Sie legt fest, wer teilnehmen darf, wie hoch Dein Zuschuss ausfällt und was bei Elternzeit, Krankheit oder Austritt passiert. Ohne dieses Dokument entscheidet im Streitfall die betriebliche Übung gegen Dich.

Arbeitgeber­zuschuss korrekt rechnen

Die fünfzehn Prozent schuldest Du nur, soweit Du tatsächlich Sozialabgaben sparst. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sparst Du nichts. Wir legen fest, ob Du pauschal oder spitz abrechnest, und halten das schriftlich fest.

Verwaltung an die Lohnabrechnung anbinden

Ein- und Austritte, Gehaltssprünge, Elternzeit und die jährlich steigende Bemessungsgrenze müssen in den Vertrag durchschlagen. Wir übernehmen die Meldungen und liefern Deiner Lohnbuchhaltung die Werte, die sie braucht.

Bestand prüfen und aufräumen

Alte Verträge tragen häufig hohe Abschlusskosten, einen überholten Zuschuss oder gar keine Zusage an neue Mitarbeiter. Der Bestandscheck zeigt Dir, was bleiben kann und was neu aufgesetzt gehört.

Belegschaft verständlich informieren

In vier von zehn Betrieben nutzt weniger als ein Viertel der Belegschaft die Entgeltumwandlung. Wir halten die Termine im Betrieb, beraten jeden Mitarbeiter einzeln und dokumentieren, wer ein Angebot bekommen hat.

Geringverdiener fördern lassen

Für Mitarbeiter bis 2.575 Euro Monatsbrutto erstattet Dir der Staat nach § 100 EStG dreißig Prozent Deines zusätzlichen Beitrags, im Jahr 2026 bis zu 288 Euro. Zum Jahr 2027 steigt der Förderbetrag auf 360 Euro.

Versorgung der Geschäftsführung mitdenken

Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten eigene Spielregeln bei Erdienbarkeit, Angemessenheit und Pensionsalter. Wir stimmen die Gestaltung mit Deinem Steuerberater ab, bevor etwas unterschrieben wird.

GRENZEN

Wo wird die bAV für Dich zum Risiko?

Die betriebliche Altersvorsorge ist gut kalkulierbar. Diese fünf Punkte kosten Dich Geld, wenn sie niemand im Blick hat.

Du haftest für die Zusage

Was Du zusagst, schuldest Du. Kürzt eine Pensionskasse später ihre Leistung, musst Du die Lücke schließen. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Einstandspflicht aus § 1 Absatz 1 Satz 3 des Betriebsrentengesetzes mehrfach bestätigt, zuletzt im März 2023. Steuern lässt sie sich nur über die Wahl des Durchführungswegs.

Zuschuss falsch berechnet

Wer die fünfzehn Prozent pauschal auf alle Mitarbeiter anwendet, zahlt oberhalb der Bemessungsgrenze zu viel. Wer sie gar nicht zahlt, riskiert Nachforderungen bis in die Vergangenheit. Beides fällt spätestens bei der Betriebsprüfung auf.

Beiträge nicht weitergeleitet

Behältst Du umgewandeltes Entgelt ein, ohne es an den Versorgungsträger abzuführen, greift § 266a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat daraus bereits eine persönliche Haftung des Geschäftsführers abgeleitet, nicht nur eine Haftung der Gesellschaft.

Erwartungen an die Auszahlung

Von der Betriebsrente gehen später Steuern und Krankenkassenbeiträge ab. Im Jahr 2026 bleiben 197,75 Euro im Monat beitragsfrei, darüber zahlt der Rentner den vollen Beitragssatz allein. In der Pflegeversicherung ist das eine Freigrenze, dort wird bei Überschreitung der gesamte Betrag herangezogen.

Direktzusage belastet die Bilanz

Pensionsrückstellungen sind steuerlich weiterhin mit sechs Prozent abzuzinsen, handelsrechtlich dagegen mit dem Zehnjahresdurchschnitt von zuletzt 2,19 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht hat über die sechs Prozent nie in der Sache entschieden, und seit der Allgemeinverfügung vom 18. März 2026 weist die Finanzverwaltung Einsprüche dazu zurück.

KOSTEN

Was kostet Dich die betriebliche Altersvorsorge?

Die bAV ist einer der wenigen Benefits, die Dich unter dem Strich fast nichts kosten. Der Grund liegt in den Sozialabgaben, die auf umgewandeltes Entgelt nicht anfallen. Die folgenden Werte gelten für Gehälter unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen, Stand August 2026.

Monatliche Belastung je Mitarbeiter
Modell
Dein Aufwand
Nach Ersparnis
Hinweis
Entgeltumwandlung 200 €, Zuschuss 15 %
30 €
rund 12 € Ersparnis
Du sparst 42,30 Euro Sozialabgaben und gibst 30 Euro davon weiter
Opting-out 200 €, Zuschuss 20 %
40 €
nahezu ausgeglichen
Der höhere Zuschuss ist der Preis dafür, dass alle automatisch dabei sind
Arbeitgeberfinanziert 50 € je Kopf
50 €
rund 35 €
Voll als Betriebsausgabe abziehbar, gerechnet mit 30 Prozent Steuerbelastung
Geringverdiener, 80 € Beitrag
80 €
rund 56 €
Der Staat erstattet 30 Prozent über die Lohnsteuer-Anmeldung, bis 288 Euro im Jahr
Versorgungswerk aufsetzen
kein Honorar
kein Honorar
Wir werden über die Courtage des Versicherers vergütet, nicht von Dir
FALLBEISPIEL

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter nach der Betriebsrente fragt?

Ein Handwerksbetrieb mit 24 Mitarbeitern hat bisher nichts angeboten. Ein Vorarbeiter will 200 Euro im Monat umwandeln, zwei Kollegen fragen kurz darauf ebenfalls. So läuft der Fall mit einer sauber aufgesetzten bAV-Beratung.

  • Woche 1Bestandsaufnahme im Betrieb, Klärung von Zuschussmodell, Durchführungsweg und Teilnahmekreis mit der Geschäftsführung
  • Woche 3Versorgungsordnung steht, Rahmenvertrag ist gezeichnet, die Lohnbuchhaltung bekommt die Vorgaben für die Abrechnung
  • Woche 5Informationstermin im Betrieb, jeder Mitarbeiter erhält ein persönliches Angebot, die Teilnahme wird dokumentiert
  • LaufendNeueintritte werden automatisch angesprochen, wir übernehmen Meldungen, Anpassungen und den jährlichen Bericht an die Geschäftsführung
WORAUF ES ANKOMMT

Woran erkennst Du ein belastbares Versorgungswerk?

Beim Vergleich zählt, was nach Deiner Unterschrift passiert. Diese acht Punkte prüfen wir in jeder bAV-Beratung.

  • Schriftliche Versorgungsordnung Sie regelt Teilnahmekreis, Zuschusshöhe und den Umgang mit entgeltlosen Zeiten. Fehlt sie, entscheiden im Zweifel Gewohnheit und Gleichbehandlungsgrundsatz, und zwar selten zu Deinen Gunsten.
  • Nachvollziehbare Zuschussregel Etwas mehr als die Hälfte der Mittelständler zahlt genau die gesetzlichen fünfzehn Prozent, ein gutes Drittel legt freiwillig mehr drauf. Wichtig ist, dass die Regel einheitlich angewendet und dokumentiert ist.
  • Kostenstruktur des Tarifs Frag nach Abschluss- und Verwaltungskosten und danach, was nach fünf Jahren tatsächlich im Vertrag steht. Alte Tarife mit hohen Abschlusskosten machen aus einem gut gemeinten Benefit einen Ärgernisfall.
  • Aufnahme ohne Hürden Kollektivverträge verzichten je nach Größe ganz oder teilweise auf Gesundheitsfragen. Das entscheidet darüber, ob auch Deine älteren Mitarbeiter mitmachen können.
  • Anbindung an die Lohnabrechnung Ein Viertel der Betriebe mit bAV hält den Verwaltungsaufwand für hoch. Gute Anbieter liefern ein Portal, in dem Ein- und Austritte, Änderungen und Bescheinigungen ohne Papier laufen.
  • Umgang mit Austritten Bei Entgeltumwandlung ist die Anwartschaft sofort unverfallbar, bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen nach drei Jahren und dem vollendeten einundzwanzigsten Lebensjahr. Klär vorab, was in beiden Fällen mit dem Vertrag geschieht.
  • Portabilität und Übernahme Wer über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds versorgt ist, kann binnen eines Jahres nach dem Austritt die Übertragung verlangen. Ein Versorgungswerk, das Übernahmen zulässt, spart Dir die unangenehme Diskussion im Einstellungsgespräch.
  • Betreuung nach dem Start Frag danach, wer in drei Jahren die Fragen Deiner Belegschaft beantwortet. Ein Versorgungswerk ohne feste Betreuung schläft nach dem ersten Jahr ein.
DEINE ANSPRECHPARTNER

Du willst ein Versorgungswerk, das im Betrieb ankommt.

Beratungstermin vereinbaren
Thorsten Schiffgens, Ansprechpartner bei COVAGO
Dein Ansprechpartner für betriebliche Altersvorsorge
Thorsten Schiffgens
Buche einen Termin
Attila Huck, Ansprechpartner bei COVAGO
Dein Ansprechpartner für betriebliche Berufsunfähigkeit
Attila Huck
Buche einen Termin

FAQ

Die Fragen, die uns Geschäftsführer in der bAV-Beratung am häufigsten stellen.

bAV-Beratung
Pflichten und Haftung
Kosten und Steuern
Umsetzung im Betrieb
Wie läuft eine bAV-Beratung bei COVAGO ab?

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Wer ist heute versorgt, was zahlst Du dafür, welche Zusagen liegen schriftlich vor. Danach legen wir Durchführungsweg, Zuschussmodell und Teilnahmekreis fest und holen Angebote am Markt ein. Steht die Entscheidung, schreiben wir die Versorgungsordnung, zeichnen den Rahmenvertrag und halten den Informationstermin im Betrieb. Von der ersten Anfrage bis zum laufenden Versorgungswerk vergehen in der Regel vier bis sechs Wochen.

Was kostet mich die bAV-Beratung?

Für Dich nichts. Wir sind ungebundener Makler und werden über die Courtage des Versicherers vergütet, ein Honorar stellen wir Dir nicht. Das gilt auch dann, wenn wir Dir am Ende raten, den bestehenden Bestand unverändert zu lassen.

Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich ein Versorgungswerk?

Ab dem ersten. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht unabhängig von der Betriebsgröße, Du musst ihn also ohnehin erfüllen. Ein geordnetes Versorgungswerk kostet Dich bei reiner Entgeltumwandlung nichts und nimmt Dir gleichzeitig das Haftungsrisiko aus ungeprüften Einzelverträgen. Kollektivkonditionen mit erleichterter Aufnahme greifen je nach Anbieter ab fünf bis zehn Mitarbeitern.

Welche Unterlagen braucht Ihr für den Bestandscheck?

Die bestehenden Verträge samt Nachträgen, die Versorgungsordnung falls es eine gibt, eine Liste der teilnehmenden Mitarbeiter und die Angabe, wie Du den Zuschuss bisher berechnest. Bei mitgebrachten Verträgen brauchen wir zusätzlich die Bescheinigung des Vorarbeitgebers, sonst geht die Pauschalbesteuerung nach altem Recht verloren.

Was findet Ihr beim Bestandscheck am häufigsten?

Drei Dinge: eine fehlende oder veraltete Versorgungsordnung, einen Zuschuss, der nach der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nie nachgerechnet wurde, und Neueintritte, denen nie jemand die Entgeltumwandlung angeboten hat. Alle drei sind schnell behoben, kosten Dich aber Geld oder Nerven, wenn die Betriebsprüfung sie zuerst findet.

Muss ich meinen Mitarbeitern eine bAV anbieten?

Anbieten musst Du keine eigene Versorgung, aber Du musst die Entgeltumwandlung ermöglichen. Jeder Beschäftigte kann nach § 1a des Betriebsrentengesetzes verlangen, bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze umzuwandeln, im Jahr 2026 also bis zu 4.056 Euro. Von Dir aus darauf hinweisen musst Du nicht, das hat das Bundesarbeitsgericht im Januar 2014 entschieden. Sobald ein Mitarbeiter fragt, beginnen allerdings Deine Informationspflichten.

Wie hoch ist mein Zuschuss und wann fällt er an?

Fünfzehn Prozent des umgewandelten Entgelts, allerdings nur soweit Du dadurch tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einsparst. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sparst Du nichts und schuldest folglich auch nichts. Du darfst pauschal fünfzehn Prozent zahlen oder spitz abrechnen, entscheidend ist, dass Du es einheitlich handhabst und schriftlich festhältst. Bist Du tarifgebunden, lohnt der Blick in den Tarifvertrag: Das Bundesarbeitsgericht hat im August 2024 bestätigt, dass Tarifverträge vom gesetzlichen Zuschuss abweichen dürfen, auch ältere ohne ausdrücklichen Verzicht.

Hafte ich, wenn der Versicherer weniger zahlt als versprochen?

Ja. Nach § 1 Absatz 1 Satz 3 des Betriebsrentengesetzes stehst Du für die zugesagte Leistung ein, auch wenn ein externer Träger sie erbringt. Kürzt eine Pensionskasse, musst Du auffüllen. Das Bundesarbeitsgericht hat das mehrfach bestätigt. Wie stark Dich das treffen kann, hängt vom Durchführungsweg ab, deshalb ist dessen Wahl die wichtigste Entscheidung am Anfang.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

Geprüft werden vor allem drei Punkte: ob der Zuschuss richtig berechnet und abgeführt wurde, ob die Versorgungsordnung zur gelebten Praxis passt und ob alle Mitarbeiter gleich behandelt wurden. Wer umgewandeltes Entgelt einbehält, ohne es weiterzuleiten, riskiert über § 266a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs sogar eine persönliche Haftung.

Was kostet mich die bAV unter dem Strich?

Bei reiner Entgeltumwandlung meist weniger als nichts. Wandelt ein Mitarbeiter 200 Euro um, sparst Du 42,30 Euro Sozialabgaben und gibst 30 Euro als Zuschuss weiter. Unter dem Strich bleiben rund zwölf Euro im Monat bei Dir. Eine arbeitgeberfinanzierte Zusage kostet dagegen echtes Geld, ist aber voll als Betriebsausgabe abziehbar.

Welcher Durchführungsweg belastet meine Bilanz?

Nur die Direktzusage. Sie verlangt eine Pensionsrückstellung, steuerlich abgezinst mit sechs Prozent, handelsrechtlich mit dem Zehnjahresdurchschnitt von zuletzt 2,19 Prozent. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse bleiben bilanzneutral. Deshalb nutzen 87 Prozent der Mittelständler die Direktversicherung.

Was bringt die Förderung für Geringverdiener?

Für Mitarbeiter mit bis zu 2.575 Euro Monatsbrutto erstattet Dir der Staat nach § 100 EStG dreißig Prozent Deines zusätzlichen Beitrags, im Jahr 2026 bis zu 288 Euro. Der Beitrag muss mindestens 240 Euro im Jahr betragen, gefördert werden bis zu 960 Euro. Ab dem Jahr 2027 steigen die Grenzen, der Förderbetrag klettert auf 360 Euro.

Zahle ich für den Insolvenzschutz?

Das hängt vom Weg ab. Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert, dafür zahlst Du einen jährlich neu festgesetzten Beitrag, im Jahr 2025 waren es 1,2 Promille. Eine Direktversicherung mit unwiderruflichem und unbelastetem Bezugsrecht ist beitragsfrei.

Wie viel Aufwand habe ich damit?

Der laufende Aufwand liegt bei Meldungen zu Ein- und Austritten, Gehaltsänderungen und entgeltlosen Zeiten. Ein Viertel der Betriebe mit bAV empfindet das als hoch, meist dort, wo alles per Papier läuft. Wir übernehmen die Meldungen und binden den Anbieter an Deine Lohnabrechnung an, damit im Alltag nichts liegen bleibt.

Was hat sich durch das neue Gesetz geändert?

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt seit dem 22. Januar 2026. Du kannst Dich jetzt auch ohne Tarifbindung an ein Sozialpartnermodell anschließen, und Du kannst ein Opting-out per Betriebsvereinbarung einführen, bei dem alle Mitarbeiter automatisch dabei sind, solange sie nicht widersprechen. Der Preis dafür ist ein Zuschuss von mindestens zwanzig Prozent.

Kann ich nur einen Teil der Belegschaft versorgen?

Ja, solange die Abgrenzung auf objektiven Kriterien beruht, etwa nach Betriebszugehörigkeit oder Funktionsgruppe. Eine Auswahl nach Sympathie trägt nicht. Die Entgeltumwandlung selbst steht allerdings jedem Beschäftigten zu, unabhängig davon, wen Du zusätzlich bezuschusst.

Was ist mit meiner eigenen Versorgung als Geschäftsführer?

Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten eigene Regeln. Bei beherrschender Stellung müssen zwischen Zusage und Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen, das Pensionsalter liegt bei Neuzusagen bei 67 Jahren, und die Gesamtversorgung soll rund 75 Prozent der letzten Aktivbezüge nicht übersteigen. Verstöße führen zur verdeckten Gewinnausschüttung. Wir stimmen das immer mit Deinem Steuerberater ab.

Unser COVAGO Service­versprechen

Unsere Werte machen den Unterschied. Für jede Generation. Transparent. Persönlich. Verlässlich.

Beratungstermin vereinbaren
Home / Gewerbekunden / Benefits / bAV-Beratung
4,9 aus 703 Bewertungen