Wir finden die passende Absicherung für Dein Unternehmen, Deine Haftung und Dein Recht. Ungebunden, transparent und ohne Fachjargon.
Jetzt mein Unternehmen absichernEin Mitarbeiter verursacht einen Schaden beim Kunden, ein Fehler in der Beratung kostet den Auftraggeber viel Geld, ein Rechtsstreit mit einem Lieferanten eskaliert: Als Unternehmer haftest Du. Ohne die richtige Absicherung kann ein einziger Vorfall Dein Unternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten bringen.
Wir machen das einfach für Dich: ungebundene Beratung, die wirklich zu Deinem Unternehmen und Deiner Branche passt.
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Als Unternehmer trägst Du Verantwortung: für Deine Kunden, Deine Mitarbeiter und Dein Unternehmen. Und mit dieser Verantwortung kommt Haftung. Wer einen Schaden verursacht, für einen Fehler geradestehen muss oder in einen Rechtsstreit verwickelt wird, braucht die richtige Absicherung im Rücken.
Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Firmenschutz kannst Du unternehmerisch handeln, ohne ständig das Haftungsrisiko im Kopf zu haben. Wir analysieren Deine Situation und bauen gemeinsam mit Dir ein Schutzpaket, das wirklich zu Deinem Unternehmen passt. Ungebunden, transparent und ohne versteckte Interessen.
Angebote vergleichenDie Betriebshaftpflichtversicherung ist die Grundlage jedes unternehmerischen Versicherungsschutzes. Sie deckt Schäden ab, die Dein Unternehmen, Deine Mitarbeiter oder Deine Produkte Dritten zufügen. Ob ein Kunde in Deinen Räumen stolpert, ein Mitarbeiter bei einem Kunden einen Schaden verursacht oder ein Produkt einen Mangel hat: Die Betriebshaftpflicht greift.
Ohne sie haftest Du als Unternehmer im Schadensfall persönlich und unbeschränkt. Für fast jedes Unternehmen ist sie unverzichtbar. Wir helfen Dir, den richtigen Tarif mit der passenden Deckungssumme für Deine Branche zu finden.
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Dich, wenn Deine berufliche Tätigkeit einen finanziellen Schaden beim Kunden verursacht. Sie ist besonders relevant für beratende und planende Berufe: Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater und viele andere.
Anders als die Betriebshaftpflicht deckt sie explizit reine Vermögensschäden ab, die durch Fehler, Versäumnisse oder falsche Empfehlungen entstehen. In vielen Berufsgruppen ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Wir helfen Dir herauszufinden, ob und welche Berufshaftpflicht für Deine Tätigkeit notwendig ist.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt reine Vermögensschäden ab, also Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, sondern direkt das Vermögen eines Dritten betreffen. Das ist besonders relevant für alle, die in beratender, verwaltender oder treuhänderischer Funktion tätig sind.
Ein klassischer Fall: Ein Steuerberater macht einen Fehler und der Mandant zahlt zu viel Steuern. Oder ein Unternehmensberater gibt eine falsche Empfehlung und der Kunde erleidet einen finanziellen Verlust. Ohne Vermögensschadenhaftpflicht trägst Du diesen Schaden selbst.
Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige, wenn Dein Unternehmen in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Ob Streit mit einem Lieferanten, einem Kunden, einem Mitarbeiter oder einer Behörde: Mit Rechtsschutz kannst Du Dein Recht einfordern, ohne auf die Kosten schauen zu müssen.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist die Firmenrechtsschutzversicherung unverzichtbar, denn ein einziger Rechtsstreit kann die Jahresprämie um ein Vielfaches übersteigen. Wir helfen Dir, den Tarif zu finden, der die für Dich relevanten Rechtsbereiche wirklich abdeckt.
Wir beantworten Dir die häufigsten Fragen rund um Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Firmenrechtsschutz.
Sie deckt Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden ab, die Dein Unternehmen, Deine Mitarbeiter oder Deine Produkte Dritten zufügen. Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Für fast jeden Unternehmer, der Kunden empfängt, Mitarbeiter beschäftigt oder Produkte und Dienstleistungen anbietet. Besonders relevant ist sie für Handwerker, Händler, Gastronomen, Dienstleister und alle, die regelmäßig bei Kunden vor Ort tätig sind.
Ja, Schäden, die Deine Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen, sind in der Regel durch die Betriebshaftpflicht mitversichert. Das gilt auch für Aushilfen und Praktikanten, sofern sie im Auftrag Deines Unternehmens handeln.
Du haftest persönlich und unbeschränkt für alle Schäden, die Dein Betrieb verursacht. Das bedeutet im Ernstfall: Dein Privatvermögen, Dein Erspartes, Dein Haus. Für Unternehmer ohne Betriebshaftpflicht ist ein einziger größerer Schaden oft existenzbedrohend.
Als Faustregel gilt: mindestens 3 Millionen € für Personenschäden und 1 Million € für Sachschäden. In manchen Branchen sind deutlich höhere Summen sinnvoll oder vorgeschrieben. Wir helfen Dir, die richtige Deckungssumme für Dein Unternehmen zu ermitteln.
Immer dann, wenn Du durch Deine berufliche Tätigkeit einen finanziellen Schaden beim Kunden verursachen kannst, zum Beispiel durch einen Beratungsfehler, ein Versäumnis oder eine falsche Empfehlung. Für viele Berufsgruppen wie Steuerberater, Architekten oder Rechtsanwälte ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Sie deckt Vermögensschäden ab, die aus Fehlern, Versäumnissen oder falschen Empfehlungen im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit entstehen. Das unterscheidet sie von der Betriebshaftpflicht, die vor allem Personen- und Sachschäden abdeckt.
Die Berufshaftpflicht ist auf eine bestimmte Berufsgruppe zugeschnitten und deckt berufstypische Risiken ab. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist breiter angelegt und deckt reine Vermögensschäden branchen- und berufsübergreifend ab.
Das hängt von Deiner vertraglichen Situation und Deiner Tätigkeit ab. Wer als freier Mitarbeiter für mehrere Auftraggeber tätig ist, sollte in der Regel eine eigene Police haben. Wer faktisch wie ein Angestellter für einen einzigen Auftraggeber tätig ist, ist möglicherweise über dessen Versicherung mitgedeckt.
Vermögensschäden sind Schäden, die weder auf einer Körperverletzung noch auf einer Sachbeschädigung beruhen, sondern direkt das Vermögen eines Dritten betreffen. Klassische Beispiele sind Beratungsfehler, falsche Buchungen, fehlerhafte Gutachten oder versäumte Fristen, die zu einem finanziellen Verlust beim Kunden führen.
Nein. Die private Haftpflichtversicherung deckt berufliche Risiken in der Regel ausdrücklich nicht ab. Als Selbstständiger oder Freiberufler brauchst Du eine eigene gewerbliche Haftpflichtversicherung, die speziell auf Deine Tätigkeit zugeschnitten ist.
Grundsätzlich alle Selbstständigen und Freiberufler, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Schäden bei Kunden oder Dritten verursachen können. Das gilt für Handwerker genauso wie für Berater, Fotografen, IT-Dienstleister, Coaches oder Therapeuten.
Als Faustregel gilt: mindestens 1 bis 3 Millionen € für Personenschäden und mindestens 500.000 € für Sachschäden. In manchen Branchen sind deutlich höhere Deckungssummen sinnvoll oder vorgeschrieben.
Für bestimmte Berufsgruppen ja, zum Beispiel für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Für viele andere Berufe ist sie zwar keine Pflicht, aber dringend empfohlen.
Sie übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, wenn Dein Unternehmen in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Typische abgedeckte Bereiche sind Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Schadenersatzrecht und Verwaltungsrecht.
Ja, gerade für kleine Unternehmen und Selbstständige. Wer keine großen Rücklagen hat, kann sich einen langen Rechtsstreit finanziell oft nicht leisten. Rechtsschutz gibt Dir die Möglichkeit, Dein Recht einzufordern, ohne auf die Kosten schauen zu müssen.
Das hängt vom Tarif ab. Viele Policen bieten Schutz innerhalb Deutschlands und der EU, manche weltweit. Wer international tätig ist oder regelmäßig Verträge mit ausländischen Partnern schließt, sollte gezielt auf internationalen Rechtsschutz achten.
Das hängt vom Tarif ab. Grundlegende Firmenrechtsschutzpolicen decken Vertragsstreitigkeiten und Schadenersatz ab. Umfangreichere Tarife schließen zusätzlich Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht ein.
















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