Bei einem Tier haftest Du auch dann, wenn Du alles richtig gemacht hast. Ein Ausweichmanöver im Verkehr reicht für eine Forderung in sechsstelliger Höhe. Die Tierhalterhaftpflicht trägt sie und wehrt ab, was unberechtigt ist.
Jetzt Haftpflicht prüfen lassenFür Schäden durch ein Tier gilt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Bei Hunden, Katzen und Pferden, die nicht der Erwerbstätigkeit dienen, greift die reine Gefährdungshaftung: Du haftest, weil das Tier Dir gehört, nicht weil Du etwas falsch gemacht hast. Anders als bei der Privathaftpflicht hilft Dir hier kein Nachweis, dass Du sorgfältig warst.
Die Haftung ist der Höhe nach nicht begrenzt. Wenn ein Radfahrer wegen Deines Hundes stürzt und dauerhaft arbeitsunfähig bleibt, gehen Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Pflegekosten schnell in den sechsstelligen Bereich. Diese Beträge trägst Du privat, ein Leben lang, bis zur Pfändungsgrenze.
In sechs Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde deshalb gesetzlich vorgeschrieben. In den übrigen hängt es an der Rasse oder daran, ob der Hund als gefährlich eingestuft wurde. Sinnvoll ist sie überall, denn die Haftung selbst richtet sich nicht nach dem Wohnort.
Prüfen, zahlen, abwehren. Der dritte Punkt wird am häufigsten unterschätzt.
Vom gebrochenen Handgelenk bis zur dauerhaften Erwerbsminderung, inklusive Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Rentenzahlungen.
Der zerbissene Teppich beim Besuch, das beschädigte Auto, die umgerissene Vitrine.
Ist die Forderung überzogen, wehrt der Versicherer sie ab und trägt die Anwalts- und Gerichtskosten. Das ist bei Tierschäden der Regelfall.
Schäden an der Mietwohnung, an Türen, Böden und Einbauten. Ohne diesen Baustein zahlst Du sie selbst.
Bei unkastrierten Rüden ein realer Fall. Gute Tarife nehmen ihn ausdrücklich mit auf.
Wenn Nachbar oder Hundesitter das Tier übernimmt, bleibt der Schutz bestehen. Prüfe, ob gewerbliche Betreuung eingeschlossen ist.
Nur wenn der Tarif es ausdrücklich erlaubt, ist der Schaden im Freilauf gedeckt. Sonst drohen Kürzungen.
Marktüblich sind zwölf Monate innerhalb Europas, gute Tarife decken weltweit für die Urlaubsdauer.
Fünf Punkte, die im Schadenfall zu Kürzungen führen.
Hetzt Du den Hund auf jemanden, zahlt kein Versicherer. Das ist in jedem Vertrag so geregelt.
Frisst Dein Hund Dein Sofa, ist das kein Haftpflichtfall. Die Haftpflicht deckt Schäden bei anderen.
Gilt für Deinen Hund Leinen- oder Maulkorbzwang und Du hältst ihn nicht ein, kürzt der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit, sofern der Tarif nicht ausdrücklich darauf verzichtet.
Diensthunde, Zucht und Vermietung fallen aus der privaten Tierhalterhaftpflicht heraus und brauchen einen eigenen Vertrag.
Als gefährlich eingestufte Rassen müssen angegeben werden. Fehlt die Angabe, droht der Verlust des Schutzes.
Die Länder regeln das Hunderecht selbst. Sechs schreiben die Versicherung für jeden Hund vor, die übrigen knüpfen sie an Rasse oder Einstufung.
Bruno läuft im Feld ohne Leine, sieht einen Hasen und quert den Radweg. Eine Radfahrerin bremst, stürzt und bricht sich das Handgelenk. Sie ist selbstständige Physiotherapeutin und kann drei Monate nicht arbeiten.
Sechs Punkte, die den Unterschied zwischen fünf Euro Beitrag ausmachen.
Die Fragen, die uns Halter zur Tierhalterhaftpflicht am häufigsten stellen.
In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist sie für jeden Hund gesetzlich vorgeschrieben. In den übrigen Bundesländern gilt die Pflicht für Hunde, die nach der Landeshundeverordnung als gefährlich eingestuft sind, teilweise auch ab einer bestimmten Größe. Die Haftung nach § 833 BGB gilt unabhängig davon überall.
Nein. Die Privathaftpflicht schließt Hunde und Pferde ausdrücklich aus, mitversichert sind nur zahme Haustiere wie Katzen, Kaninchen oder Ziervögel. Für Hund und Pferd brauchst Du einen eigenen Vertrag.
Du haftest allein deshalb, weil Du das Tier hältst. Ob Du es angeleint, ausgebildet oder beaufsichtigt hast, spielt keine Rolle. Ein Entlastungsbeweis wie bei der allgemeinen Verschuldenshaftung ist bei Hunden und Pferden im Privatbesitz nicht möglich.
Marktüblich zwischen 50 und 90 Euro im Jahr für einen normalen Hund, mit hoher Deckungssumme und ohne Selbstbeteiligung. Als gefährlich eingestufte Rassen liegen deutlich darüber, oft zwischen 150 und 400 Euro im Jahr.
Ja, jeder Hund wird eigens versichert. Viele Anbieter geben ab dem zweiten Tier einen Nachlass. Bei einem Rudel lohnt der Vergleich besonders.
In der Regel ja, solange die Betreuung privat und unentgeltlich erfolgt. Für gewerbliche Hundebetreuung und Hundeschulen braucht es eine ausdrückliche Regelung im Vertrag.
Nichts. Wir sind ungebundener Makler und werden über die Courtage des Versicherers vergütet. Auch dann, wenn wir Dir am Ende von einem Wechsel abraten.
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