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Für Deinen Hund haftest Du ohne Grenze

Bei einem Tier haftest Du auch dann, wenn Du alles richtig gemacht hast. Ein Ausweichmanöver im Verkehr reicht für eine Forderung in sechsstelliger Höhe. Die Tierhalterhaftpflicht trägt sie und wehrt ab, was unberechtigt ist.

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GEFÄHRDUNGSHAFTUNG

Warum haftest Du auch ohne eigenen Fehler?

Für Schäden durch ein Tier gilt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Bei Hunden, Katzen und Pferden, die nicht der Erwerbstätigkeit dienen, greift die reine Gefährdungshaftung: Du haftest, weil das Tier Dir gehört, nicht weil Du etwas falsch gemacht hast. Anders als bei der Privathaftpflicht hilft Dir hier kein Nachweis, dass Du sorgfältig warst.

Die Haftung ist der Höhe nach nicht begrenzt. Wenn ein Radfahrer wegen Deines Hundes stürzt und dauerhaft arbeitsunfähig bleibt, gehen Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Pflegekosten schnell in den sechsstelligen Bereich. Diese Beträge trägst Du privat, ein Leben lang, bis zur Pfändungsgrenze.

In sechs Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde deshalb gesetzlich vorgeschrieben. In den übrigen hängt es an der Rasse oder daran, ob der Hund als gefährlich eingestuft wurde. Sinnvoll ist sie überall, denn die Haftung selbst richtet sich nicht nach dem Wohnort.

  • § 833 BGB begründet die Haftung ohne Verschulden. Wer ein Tier hält, haftet für den Schaden, den es anrichtet
  • 6 Bundesländer schreiben die Haftpflicht für alle Hunde vor: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
  • ab 10 Mio € Deckungssumme ist heute der sinnvolle Einstieg. Personenschäden sind der teuerste Fall, nicht der Sachschaden
LEISTUNGEN

Was leistet die Tierhalter­haftpflicht?

Prüfen, zahlen, abwehren. Der dritte Punkt wird am häufigsten unterschätzt.

Personenschäden ohne Grenze nach oben

Vom gebrochenen Handgelenk bis zur dauerhaften Erwerbsminderung, inklusive Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Rentenzahlungen.

Sachschäden aller Art

Der zerbissene Teppich beim Besuch, das beschädigte Auto, die umgerissene Vitrine.

Abwehr unberechtigter Forderungen

Ist die Forderung überzogen, wehrt der Versicherer sie ab und trägt die Anwalts- und Gerichtskosten. Das ist bei Tierschäden der Regelfall.

Mietsachschäden

Schäden an der Mietwohnung, an Türen, Böden und Einbauten. Ohne diesen Baustein zahlst Du sie selbst.

Deckschäden und ungewollter Nachwuchs

Bei unkastrierten Rüden ein realer Fall. Gute Tarife nehmen ihn ausdrücklich mit auf.

Hüten durch andere

Wenn Nachbar oder Hundesitter das Tier übernimmt, bleibt der Schutz bestehen. Prüfe, ob gewerbliche Betreuung eingeschlossen ist.

Führen ohne Leine und ohne Maulkorb

Nur wenn der Tarif es ausdrücklich erlaubt, ist der Schaden im Freilauf gedeckt. Sonst drohen Kürzungen.

Schutz im Ausland

Marktüblich sind zwölf Monate innerhalb Europas, gute Tarife decken weltweit für die Urlaubsdauer.

GRENZEN

Wo greift der Schutz nicht?

Fünf Punkte, die im Schadenfall zu Kürzungen führen.

Vorsatz bleibt draußen

Hetzt Du den Hund auf jemanden, zahlt kein Versicherer. Das ist in jedem Vertrag so geregelt.

Schäden an eigenen Sachen

Frisst Dein Hund Dein Sofa, ist das kein Haftpflichtfall. Die Haftpflicht deckt Schäden bei anderen.

Verstoß gegen Auflagen

Gilt für Deinen Hund Leinen- oder Maulkorbzwang und Du hältst ihn nicht ein, kürzt der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit, sofern der Tarif nicht ausdrücklich darauf verzichtet.

Gewerbliche Nutzung

Diensthunde, Zucht und Vermietung fallen aus der privaten Tierhalterhaftpflicht heraus und brauchen einen eigenen Vertrag.

Nicht gemeldete Rasse

Als gefährlich eingestufte Rassen müssen angegeben werden. Fehlt die Angabe, droht der Verlust des Schutzes.

KOSTEN

Wo ist die Haftpflicht Pflicht?

Die Länder regeln das Hunderecht selbst. Sechs schreiben die Versicherung für jeden Hund vor, die übrigen knüpfen sie an Rasse oder Einstufung.

Versicherungspflicht nach Bundesland
Bundesland
Für welche Hunde
Mindestdeckung Personenschaden
Grundlage
Berlin
alle Hunde
1 Mio €
Hundegesetz Berlin
Hamburg
alle Hunde
1 Mio €
Hamburgisches Hundegesetz
Niedersachsen
alle Hunde
500.000 €
Niedersächsisches Hundegesetz
Sachsen-Anhalt
alle Hunde
1 Mio €
Hundegesetz Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
alle Hunde
1 Mio €
Gefahrhundegesetz
Thüringen
alle Hunde
1 Mio €
Thüringer Tiergefahrengesetz
Übrige Länder
gefährliche und eingestufte Hunde
je nach Land
Landeshundeverordnungen
FALLBEISPIEL

Was passiert, wenn ein Radfahrer stürzt?

Bruno läuft im Feld ohne Leine, sieht einen Hasen und quert den Radweg. Eine Radfahrerin bremst, stürzt und bricht sich das Handgelenk. Sie ist selbstständige Physiotherapeutin und kann drei Monate nicht arbeiten.

  • Woche 1Behandlung, Operation und Krankenhausaufenthalt, rund 6.400 Euro
  • Monat 1 bis 3Verdienstausfall aus der eigenen Praxis, rund 18.000 Euro
  • Monat 4Schmerzensgeld nach Vergleich, rund 8.000 Euro
  • Deine RechnungRund 32.400 Euro, und das ist der glimpfliche Verlauf. Bleibt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung, kommen Rentenzahlungen über Jahrzehnte dazu
WORAUF ES ANKOMMT

Woran erkennst Du eine tragfähige Tierhalter­haftpflicht?

Sechs Punkte, die den Unterschied zwischen fünf Euro Beitrag ausmachen.

  • Deckungssumme ab zehn Millionen Euro Die gesetzlichen Mindestsummen von einer Million reichen bei einem schweren Personenschaden nicht aus. Der Aufpreis auf zehn oder fünfzehn Millionen ist gering.
  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit Der wichtigste Baustein überhaupt. Ohne ihn kürzt der Versicherer, sobald Du eine Auflage übersehen hast.
  • Ungewollter Deckakt eingeschlossen Bei unkastrierten Tieren gehören die Folgekosten samt Aufzucht ausdrücklich in den Vertrag.
  • Mietsachschäden mitversichert Wer zur Miete wohnt, braucht diesen Punkt. Kratzspuren an Türen und Böden sind der häufigste Alltagsschaden.
  • Freilauf ohne Leine und Maulkorb Nur wenn es ausdrücklich versichert ist, bist Du auf der Hundewiese abgesichert.
  • Selbstbeteiligung Ohne Selbstbehalt kostet der Vertrag wenige Euro mehr im Jahr und Du bekommst auch den kleinen Schaden ersetzt.
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FAQ

Die Fragen, die uns Halter zur Tierhalterhaftpflicht am häufigsten stellen.

Pflicht und Haftung
Vertrag und Beitrag
Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist sie für jeden Hund gesetzlich vorgeschrieben. In den übrigen Bundesländern gilt die Pflicht für Hunde, die nach der Landeshundeverordnung als gefährlich eingestuft sind, teilweise auch ab einer bestimmten Größe. Die Haftung nach § 833 BGB gilt unabhängig davon überall.

Deckt meine Privathaftpflicht den Hund mit ab?

Nein. Die Privathaftpflicht schließt Hunde und Pferde ausdrücklich aus, mitversichert sind nur zahme Haustiere wie Katzen, Kaninchen oder Ziervögel. Für Hund und Pferd brauchst Du einen eigenen Vertrag.

Was bedeutet Gefährdungshaftung?

Du haftest allein deshalb, weil Du das Tier hältst. Ob Du es angeleint, ausgebildet oder beaufsichtigt hast, spielt keine Rolle. Ein Entlastungsbeweis wie bei der allgemeinen Verschuldenshaftung ist bei Hunden und Pferden im Privatbesitz nicht möglich.

Was kostet eine Hundehaftpflicht?

Marktüblich zwischen 50 und 90 Euro im Jahr für einen normalen Hund, mit hoher Deckungssumme und ohne Selbstbeteiligung. Als gefährlich eingestufte Rassen liegen deutlich darüber, oft zwischen 150 und 400 Euro im Jahr.

Sind mehrere Hunde teurer?

Ja, jeder Hund wird eigens versichert. Viele Anbieter geben ab dem zweiten Tier einen Nachlass. Bei einem Rudel lohnt der Vergleich besonders.

Gilt der Schutz auch, wenn jemand anderes den Hund führt?

In der Regel ja, solange die Betreuung privat und unentgeltlich erfolgt. Für gewerbliche Hundebetreuung und Hundeschulen braucht es eine ausdrückliche Regelung im Vertrag.

Was kostet mich Eure Beratung?

Nichts. Wir sind ungebundener Makler und werden über die Courtage des Versicherers vergütet. Auch dann, wenn wir Dir am Ende von einem Wechsel abraten.

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