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Grundfähigkeiten absichern, wenn die BU zu teuer wird

Sehen, Gehen, Heben, Handgebrauch: Fällt eine versicherte Fähigkeit dauerhaft aus, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, unabhängig von Deinem Beruf.

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GRUNDFÄHIGKEITEN

Für wen ist die Grund­fähigkeits­versicherung gemacht?

Die Grundfähigkeitsversicherung knüpft nicht an Deinen Beruf an, sondern allein an den Verlust einer im Vertrag definierten Fähigkeit. Bestätigt ein Arzt, dass Du eine versicherte Fähigkeit dauerhaft verloren hast, zahlt der Versicherer die vereinbarte monatliche Rente. Ob Du weiterarbeiten kannst, spielt keine Rolle.

Damit ist der Leistungsauslöser einfacher nachzuweisen als bei der Berufsunfähigkeit, wo der Grad der Einschränkung im konkreten Beruf ermittelt werden muss. Gleichzeitig ist der Schutz enger, weil Krankheiten ohne körperliche Folgen außen vor bleiben. Psychische Erkrankungen führen nur dann zu einer Leistung, wenn sie den Verlust einer versicherten Fähigkeit auslösen.

Sinnvoll ist der Baustein für körperlich arbeitende Berufe mit hohen BU-Beiträgen und für Menschen, die wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen.

  • 15 bis 20 Grundfähigkeiten führen gute Tarife auf, von Sehen und Sprechen bis zum Gebrauch der Hände
  • 30 bis 50 % günstiger als eine vergleichbare BU bei körperlich arbeitenden Berufen
  • 6 Monate Dauer der Beeinträchtigung verlangen die meisten Bedingungen für den Leistungsfall
LEISTUNGEN

Welche Fähigkeiten sind abgesichert?

Der Fähigkeitenkatalog unterscheidet sich von Tarif zu Tarif deutlich. Diese Bereiche gehören in jeden guten Vertrag.

Sehen und Hören

Verlust oder starke Einschränkung von Sehkraft und Gehör. Achte darauf, ab welchem Grad geleistet wird, üblich sind klare Schwellen wie eine Sehschärfe von 1/20.

Sprechen

Dauerhafter Verlust der Fähigkeit, sich verständlich zu äußern. Für Lehrkräfte, Erzieher und alle sprechenden Berufe ist dieser Punkt zentral.

Gebrauch der Hände

Greifen, Halten und Tasten. Gute Bedingungen leisten bereits, wenn eine Hand betroffen ist, schwächere verlangen den Ausfall beider Hände.

Gehen, Stehen und Treppensteigen

Der Ausfall wird meist an einer Wegstrecke oder an einer Zahl von Stufen festgemacht. Prüfe, ob Hilfsmittel wie ein Gehstock die Leistung ausschließen.

Heben und Tragen

Wichtig für Handwerk, Pflege und Logistik. Übliche Formulierungen nennen ein Gewicht von zehn Kilogramm über eine bestimmte Strecke.

Autofahren und Führerschein

Der Verlust der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen zählt in vielen Tarifen als Grundfähigkeit. Für Berufskraftfahrer ist der Baustein unverzichtbar.

Pflege­bedürftigkeit

Ab einem definierten Pflegegrad zahlt der Vertrag unabhängig vom Fähigkeitenkatalog. Üblich ist die Leistung ab Pflegegrad 2 oder 3.

Psychische Erkrankungen als Zusatz

Einzelne Anbieter schließen schwere psychische Erkrankungen gegen Aufpreis ein. Der Schutz bleibt enger als in der BU, deckt aber die häufigste Ursache zumindest teilweise ab.

GRENZEN

Wo endet der Schutz?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein Ersatz zweiter Wahl. Diese Einschränkungen gehören zur ehrlichen Beratung dazu.

Krankheiten ohne körperliche Folgen

Wer wegen einer Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, dabei aber alle versicherten Fähigkeiten behält, geht leer aus. Das betrifft viele innere Erkrankungen und die meisten psychischen Diagnosen.

Enger Fähigkeiten­katalog

Was nicht im Katalog steht, ist nicht versichert. Zwischen einem Tarif mit zehn und einem mit zwanzig Fähigkeiten liegt im Leistungsfall ein großer Unterschied.

Strenge Nachweisschwellen

Manche Bedingungen verlangen den Ausfall beider Hände oder eine Gehstrecke unter 200 Metern. Solche Schwellen führen dazu, dass moderate Einschränkungen ohne Leistung bleiben.

Verweis auf Hilfsmittel

Wenn Hilfsmittel die Fähigkeit teilweise wiederherstellen, entfällt in schwachen Tarifen der Anspruch. Gute Bedingungen stellen ausdrücklich auf den Zustand ohne Hilfsmittel ab.

Kein Ersatz für die BU

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu vertretbaren Konditionen bekommt, sollte diese wählen. Die Grundfähigkeit ist die Lösung für alle, denen dieser Weg verschlossen ist.

KOSTEN

Was kostet die Grund­fähigkeits­versicherung?

Weil der Beruf für den Leistungsauslöser keine Rolle spielt, fallen die Beitragsunterschiede zwischen Büro und Handwerk viel geringer aus als in der BU. Werte für eine Laufzeit bis 67, Stand August 2026.

Monatsbeiträge im Vergleich zur BU
Beruf und Alter
Rente
Monatsbeitrag
Vergleich zur BU
Dachdecker, 25 Jahre
1.500 €
70 bis 120 €
BU kostet in dieser Gruppe häufig das Doppelte
Pflegefachkraft, 30 Jahre
1.200 €
55 bis 95 €
Deutlich günstiger als eine BU mit gleicher Rente
Bürokraft, 30 Jahre
1.500 €
45 bis 80 €
Hier ist die BU meist die bessere Wahl
Berufskraftfahrer, 35 Jahre
1.500 €
95 bis 160 €
Nur mit dem Baustein Führerscheinverlust sinnvoll
FALLBEISPIEL

Was passiert, wenn die Hand nicht mehr greift?

Ein 34-jähriger Zimmerer verliert nach einem Unfall dauerhaft den Gebrauch der rechten Hand. Arbeiten auf dem Bau ist ausgeschlossen, eine Umschulung in den Innendienst wäre theoretisch möglich.

  • DiagnoseFacharzt bestätigt den dauerhaften Verlust des Handgebrauchs auf einer Seite
  • Guter TarifLeistung bereits beim Ausfall einer Hand, Rente 1.500 Euro monatlich
  • Schwacher TarifBedingungen verlangen den Ausfall beider Hände, keine Leistung
  • ErgebnisDer Bedingungstext entscheidet über 1.500 Euro monatlich bis zum Endalter
WORAUF ES ANKOMMT

Worauf kommt es beim Fähigkeiten­katalog an?

Beim Vergleich zählt jede einzelne Definition. Diese Punkte gehen wir mit Dir Zeile für Zeile durch.

  • Zahl und Auswahl der Fähigkeiten Ein breiter Katalog erhöht die Chance, dass Deine spätere Einschränkung überhaupt erfasst ist.
  • Leistung schon bei einer Hand Tarife, die den Ausfall beider Hände verlangen, sind für handwerkliche Berufe praktisch wertlos.
  • Klare Schwellenwerte Gute Bedingungen nennen messbare Grenzen, etwa Gehstrecke, Gewicht oder Sehschärfe, statt unbestimmter Formulierungen.
  • Verzicht auf Hilfsmittelverweis Die Bewertung erfolgt ohne Berücksichtigung von Prothesen, Hörgeräten oder Gehhilfen.
  • Pflegeleistung eingeschlossen Ab Pflegegrad 2 oder 3 zahlt der Vertrag unabhängig davon, welche Einzelfähigkeit betroffen ist.
  • Nachversicherung und Wechseloption Manche Tarife erlauben später den Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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FAQ

Was Interessenten zur Grundfähigkeitsversicherung am häufigsten wissen wollen.

Abgrenzung
Antrag und Gesundheit
Leistung
Ist die Grundfähigkeitsversicherung eine vollwertige BU?

Nein. Sie zahlt nur beim Verlust definierter körperlicher Fähigkeiten. Erkrankungen, die arbeitsunfähig machen, ohne eine dieser Fähigkeiten zu zerstören, lösen keine Leistung aus. Wer eine BU zu tragbaren Konditionen bekommt, fährt damit besser.

Wo liegt der Unterschied zur Dread-Disease-Versicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente beim Verlust einer Fähigkeit, unabhängig von der Ursache. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt eine einmalige Summe bei der Diagnose einer im Vertrag genannten schweren Krankheit.

Kann ich beides kombinieren?

Ja, und für viele körperlich arbeitende Menschen ist das eine sinnvolle Kombination. Die Rente sichert das laufende Einkommen, die Einmalsumme deckt Umbauten, Behandlungskosten und den Wegfall von Rücklagen.

Sind die Gesundheitsfragen leichter?

In der Regel ja. Viele Anbieter fragen kürzere Zeiträume ab und bewerten orthopädische oder psychische Vorgeschichten milder als in der BU. Eine anonyme Voranfrage zeigt Dir vorab, wie die Versicherer Deinen Fall einschätzen.

Zählt mein Beruf für den Beitrag?

Der Beruf beeinflusst den Beitrag, aber weit weniger als in der BU, weil die Leistung nicht am Beruf hängt. Genau daraus entsteht der Preisvorteil für körperlich arbeitende Berufe.

Gibt es eine Wartezeit?

Die meisten Tarife kennen keine Wartezeit für Unfälle. Für Krankheiten sehen einzelne Anbieter eine Karenz von bis zu sechs Monaten vor, das steht in den Bedingungen.

Wie lange muss die Einschränkung bestehen?

Üblich sind sechs Monate ununterbrochener Beeinträchtigung oder eine ärztliche Prognose über diesen Zeitraum. Einige Tarife verlangen zwölf Monate, was den Leistungsfall spürbar nach hinten schiebt.

Wird die Rente besteuert?

Wie bei der BU fällt nur der Ertragsanteil an, der sich nach der voraussichtlichen Laufzeit richtet. Bei langen Laufzeiten bleibt die Steuerlast gering.

Was passiert bei Verbesserung meines Zustands?

Der Versicherer darf nachprüfen. Stellt sich die Fähigkeit wieder ein, endet die Rente. Gute Tarife begrenzen die Nachprüfung auf sachliche Anlässe und verlangen keine jährlichen Untersuchungen.

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