Rund zwei Drittel aller Unfälle passieren zu Hause und in der Freizeit, genau dort greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Die private Police zahlt Kapital bei bleibender Invalidität.
Jetzt meinen Unfallschutz prüfen lassenDie gesetzliche Unfallversicherung schützt Dich bei der Arbeit, in der Ausbildung und auf dem direkten Weg dorthin. Sobald Du zu Hause die Leiter hochsteigst, Fußball spielst oder im Urlaub stürzt, bist Du auf Dich gestellt. Der größte Teil aller Unfälle fällt in genau diesen Bereich.
Die private Unfallversicherung zahlt, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung zurückbleibt. Wie hoch die Leistung ausfällt, ergibt sich aus der Gliedertaxe und dem daraus abgeleiteten Invaliditätsgrad, multipliziert mit der vereinbarten Grundsumme.
Wichtig zur Einordnung: Die Police leistet nur nach Unfällen. Krankheiten, die zu den weit häufigeren Ursachen dauerhafter Einschränkungen zählen, sind nicht versichert. Als alleinige Absicherung der Arbeitskraft taugt sie deshalb nicht.
Die Invaliditätsleistung ist der Kern. Alles andere ist Beiwerk, das den Beitrag treibt und selten hilft.
Bleibt nach einem Unfall dauerhaft eine Beeinträchtigung zurück, zahlt der Versicherer eine Kapitalsumme. Grundlage sind Gliedertaxe und vereinbarte Grundsumme.
Ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent steigt die Leistung überproportional. Bei 500 Prozent Progression und 100.000 Euro Grundsumme stehen im Vollinvaliditätsfall 500.000 Euro zur Verfügung.
Viele Versicherer bewerten einzelne Körperteile besser als die Empfehlung des Gesamtverbands. Der Unterschied macht bei Hand und Arm schnell zehn Prozentpunkte aus.
Ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad, meist ab 50 Prozent, zahlt der Vertrag zusätzlich eine lebenslange monatliche Rente.
Rettung aus dem Gebirge, Bergung nach einem Unfall im Ausland und der Krankenrücktransport werden bis zu einer vereinbarten Summe übernommen.
Wiederherstellende Eingriffe nach einem Unfall werden bis zu einem Höchstbetrag erstattet, auch wenn die Krankenkasse nicht zahlt.
Bei erheblicher Beeinträchtigung, die nach sechs Monaten noch besteht, zahlt der Versicherer vorab einen Teilbetrag, bevor die endgültige Invalidität feststeht.
Gute Tarife zählen auch Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung, Zeckenbisse und Impfschäden zu den versicherten Ereignissen.
Diese Punkte führen im Schadenfall am häufigsten zu Enttäuschungen.
Bandscheibenschaden durch Verschleiß, Herzinfarkt, Krebs oder eine psychische Erkrankung lösen keine Leistung aus. Rund neun von zehn Fällen dauerhafter Einschränkung gehen auf Krankheiten zurück.
Ein gebrochenes Bein, das vollständig ausheilt, führt zu keiner Invaliditätsleistung. Ohne bleibenden Schaden zahlt der Vertrag im Kern nichts.
Die Invalidität muss meist innerhalb von 15 Monaten eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch.
Haben Krankheiten oder Gebrechen zu mehr als einem bestimmten Anteil mitgewirkt, kürzt der Versicherer entsprechend. Gute Tarife setzen diese Grenze bei 50 Prozent statt bei 25 Prozent.
Unfälle unter Alkoholeinfluss ab einer definierten Grenze, bei Rennveranstaltungen oder beim Fliegen als Pilot sind je nach Bedingungen ausgeschlossen.
Beitrag und Leistung hängen an Grundsumme, Progression und beruflicher Gefahrengruppe. Werte für Einzelverträge mit 500 Prozent Progression, Stand August 2026.
Ein 45-jähriger Angestellter stürzt beim Baumschnitt und behält eine dauerhafte Funktionseinschränkung der linken Hand. Vereinbart sind 100.000 Euro Grundsumme mit 500 Prozent Progression.
Eine hohe Progression bringt wenig, wenn die Grundsumme zu niedrig ist. Auf diese Punkte kommt es an.
Was uns zur privaten Unfallversicherung am häufigsten gefragt wird.
Ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Diese Definition steht in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen und ist Grundlage jeder Leistungsprüfung.
Sie ordnet jedem Körperteil einen festen Invaliditätsgrad zu, ein Arm etwa 70 Prozent, eine Hand 55 Prozent, ein Auge 50 Prozent. Ist das Körperteil nur teilweise beeinträchtigt, wird der Satz anteilig angewendet.
Sie erhöht die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional. Bei niedrigen Graden wirkt sie kaum, deshalb ersetzt sie keine ausreichend hohe Grundsumme.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt Krankheiten und Unfälle gleichermaßen ab und ist deshalb der wichtigere Schutz. Die Unfallversicherung ergänzt sie um Kapital für Umbau und Umschulung.
Ja, weil Kinder außerhalb von Kita und Schule nicht gesetzlich unfallversichert sind und eine dauerhafte Schädigung die gesamte spätere Erwerbsfähigkeit trifft. Wähle die Grundsumme hier bewusst hoch.
Im Alter steigt das Sturzrisiko, gleichzeitig steigt der Beitrag. Wichtig sind dann Bausteine wie Bergungskosten, Reha-Management und eine Regelung, die den Mitwirkungsanteil bei Vorerkrankungen begrenzt.
Melde den Unfall unverzüglich. Die Invalidität muss in der Regel innerhalb von 15 Monaten eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein. Verbesserte Tarife verlängern diese Fristen auf 24 Monate.
Haben Krankheiten oder Gebrechen an der Unfallfolge mitgewirkt, kürzt der Versicherer um diesen Anteil. Achte darauf, dass die Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil von 50 Prozent greift.
Verschlechtert sich Dein Zustand, kannst Du innerhalb der vereinbarten Frist eine Neubemessung verlangen. Üblich sind drei Jahre nach dem Unfall, bei Kindern häufig fünf Jahre.
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