Ein Firmenwagen ist Teil Deines Gehalts, deshalb will das Finanzamt an der privaten Nutzung mitverdienen. Unser Firmenwagen-Rechner zeigt Dir, welcher geldwerte Vorteil nach der 1-%-Regel entsteht und was Dich der Dienstwagen netto im Monat kostet.
Du trägst Listenpreis, Antrieb, Arbeitsweg und Deinen Grenzsteuersatz ein. Das Ergebnis dient Deiner Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.
Wie funktioniert die 1-%-Regel beim Firmenwagen?
Darfst Du den Dienstwagen auch privat nutzen, setzt Dein Arbeitgeber jeden Monat 1 % des inländischen Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil an. So regelt es § 8 Abs. 2 EStG mit dem Verweis auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Maßgeblich ist der Listenpreis bei der Erstzulassung einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Danach rundest Du auf volle 100 Euro ab.
Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte kommen im Monat 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer hinzu. Die Entfernung rundest Du auf volle Kilometer ab. Fährst Du selten ins Büro, erlaubt das BMF-Schreiben zur Überlassung betrieblicher Kraftfahrzeuge in Rn. 13 eine Einzelbewertung mit 0,002 % je Kilometer für höchstens 180 Tage im Jahr. Dafür erklärst Du Deinem Arbeitgeber die Fahrten jeden Monat.
Bei 50.000 Euro Listenpreis und 20 Kilometern Arbeitsweg ergibt das 500 Euro für Privatfahrten und 300 Euro für den Arbeitsweg. Mit einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % kostet Dich der Wagen dann 336 Euro im Monat.
Welche Sätze gelten für E-Autos und Plug-in-Hybride?
Das Gesetz senkt den angesetzten Listenpreis je nach Antrieb und Anschaffungsdatum. Die Tabelle zeigt die Werte für Fahrzeuge, die heute typischerweise auf der Straße sind.
| Fahrzeug | Anschaffung | Angesetzter Listenpreis | Privatnutzung pro Monat |
|---|---|---|---|
| Verbrenner, nicht begünstigter Hybrid | jederzeit | voll | 1 % |
| Plug-in-Hybrid mit höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 80 km elektrisch | 2025 bis 2030 | Hälfte | 0,5 % |
| Plug-in-Hybrid mit höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 60 km elektrisch | 2022 bis 2024 | Hälfte | 0,5 % |
| Reines E-Auto bis 100.000 € | ab Juli 2025 bis 2030 | Viertel | 0,25 % |
| Reines E-Auto bis 70.000 € | Januar 2024 bis Juni 2025 | Viertel | 0,25 % |
| Reines E-Auto bis 60.000 € | 2019 bis 2023 | Viertel | 0,25 % |
| Reines E-Auto über der Preisgrenze | 2019 bis 2030 | Hälfte | 0,5 % |
Den Bruchteil und die 100.000 Euro findest Du in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, die Stichtage in § 52 Abs. 12 EStG. Die Anhebung auf 100.000 Euro stammt aus dem Investitionssofortprogramm. Das BMF-Schreiben zu Elektrofahrzeugen nennt die Grenze von 70.000 Euro und regelt in Rn. 12, dass Du erst nach dem Bruchteil abrundest. Aus 35.326 Euro wird beim Viertel also 8.800 Euro. Der gekürzte Wert gilt auch für den Arbeitsweg. Ältere Fahrzeuge vor 2019 und Fälle mit Batterieabschlag bildet der Rechner bewusst nicht ab.
Wie berechnet der Rechner Deine Nettobelastung?
Der geldwerte Vorteil erhöht Deinen Bruttolohn, ohne dass Dir mehr Geld zufließt. Der Rechner multipliziert ihn deshalb mit Deinem Grenzsteuersatz. Diesen Satz gibst Du als Annahme ein, denn er hängt von Deinem gesamten Einkommen ab. Rechne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit ein, wenn sie bei Dir anfallen.
Sozialabgaben sind eine zweite Annahme. Liegt Dein Gehalt über den voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 von 6.375 Euro in der Krankenversicherung und 8.850 Euro in der Rentenversicherung, bleibt das Feld bei 0. Darunter trägst Du Deinen eigenen Abgabensatz ein. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Zahlst Du Deinem Arbeitgeber ein laufendes Entgelt, mindert es nach Rn. 52 des BMF-Schreibens den Vorteil bis höchstens auf null. Die Entfernungspauschale von 38 Cent je Kilometer aus § 9 Abs. 1 EStG kannst Du zuschalten. Sie wirkt sich aus, soweit Deine Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Eine pauschale Lohnsteuer des Arbeitgebers auf den Arbeitsweg berücksichtigt der Rechner nicht.
Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der 1-%-Regel?
Mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch versteuerst Du den tatsächlichen Anteil Deiner privaten Fahrten an den Gesamtkosten des Wagens. Das kann sich rechnen, wenn Du wenig privat fährst oder der Listenpreis im Verhältnis zu den Kosten hoch ist. Dafür brauchst Du eine lückenlose Aufzeichnung und alle Kostenbelege. Bei E-Autos und begünstigten Hybriden sieht § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG entsprechende Kürzungen vor.
Weil die Gesamtkosten von Deinem Vertrag abhängen, zeigt der Rechner keinen Fahrtenbuchwert. Stelle die Kosten Deines Fahrzeugs dem Ergebnis gegenüber und kläre die Wahl mit Deiner Steuerberatung.
Wie unterstützt COVAGO Dich rund um den Firmenwagen?
Steuern sind nur ein Teil der Rechnung. Stellst Du als Unternehmer Fahrzeuge bereit, prüfen wir für Dich die passende Flottenversicherung. Für Dein privates Auto vergleichen wir die Kfz-Versicherung und klären, welche Versicherungen Autofahrer wirklich brauchen. Weitere Werkzeuge findest Du in unserer Rechner-Übersicht.
Häufige Fragen
Gilt die 1-%-Regel auch für einen gebrauchten Firmenwagen?
Ja. Maßgeblich bleibt der Listenpreis bei der Erstzulassung, auch wenn der Wagen längst weniger wert ist. Deshalb kann ein Fahrtenbuch bei älteren Fahrzeugen interessant sein.
Muss ich den Vorteil versteuern, wenn ich kaum privat fahre?
Ja, die 1-%-Regel fragt nicht nach den gefahrenen Privatkilometern. Einen niedrigeren Wert erreichst Du nur über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.
Bis wann gilt der Viertelansatz für E-Autos?
Er gilt für reine E-Autos, die der Arbeitgeber vor dem Jahr 2031 anschafft und die unter der jeweiligen Preisgrenze liegen. Einmal angesetzt, bleibt er für die gesamte Nutzung des Fahrzeugs.
Was gilt bei Homeoffice für den Arbeitsweg?
Der Ansatz von 0,03 % fällt unabhängig von der Zahl der Fahrten an. Fährst Du selten ins Büro, kann sich die Einzelbewertung mit 0,002 % lohnen. Sie gilt für höchstens 180 Tage im Jahr.
Zahle ich auch Sozialabgaben auf den Firmenwagen?
Der geldwerte Vorteil zählt wie Gehalt, solange Du unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegst. Darüber fallen auf ihn keine weiteren Beiträge an.


