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AIG vs. Zurich im Vergleich [11/2026]

AIG und Zurich im direkten Vergleich: Leistungen, Eckdaten und Zielgruppe der Vertrauensschadenversicherung auf einen Blick, recherchiert auf den Seiten der Versicherer.

Thorsten Schiffgens
Thorsten Schiffgens Geschäftsführer - Zuletzt aktualisiert: 31. Okt. 2026
AIG AIG Vertrauensschaden-Versicherung (Crime)
vs.
Zurich Zurich Vertrauensschadenversicherung
AIGZurich
Kurzprofil Maßgeschneiderte Crime-Deckung von AIG Europe gegen Schäden aus Wirtschaftskriminalität für Unternehmen jeder Branche.Deckt Schäden durch Vertrauenspersonen, externe Betrüger und IT-Angriffe, inklusive Rückwärtsdeckung und weltweiter Deckung.
Versicherte Täter Keine Angabe des Anbieters Angestellte inkl. Geschäftsführung, Zeitarbeitskräfte, Praktikanten, externe Dienstleister, IT-Dienstleister, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, externe Dritte
Social Engineering Keine Angabe des Anbieters versichert (Fake-President, gefälschte Bestellungen und Rechnungen, Phishing)
Deckungssumme Keine Angabe des Anbieters Keine Angabe des Anbieters
Selbstbeteiligung Keine Angabe des Anbieters Keine Angabe des Anbieters
Rückwärtsdeckung Keine Angabe des Anbieters ja, vor Vertragsbeginn verursachte und später entdeckte Schäden
Jahresbeitrag ab Keine Angabe des Anbieters Keine Angabe des Anbieters
Für wen Unternehmen jeder Branche, vom Kleinunternehmen bis zum internationalen KonzernUnternehmen aller Branchen, besonders Banken, Handel, Logistik und IT
Besonderheit AIG Europe bezeichnet sich als führenden europäischen Vertrauensschadenversicherer; Konditionen nur individuellVorläufige Entschädigungsleistung von 50 % (max. 2,5 Mio. €) bereits bei Klageerhebung
Leistungen im Überblick
  • Schutz bei Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung und Betrug
  • Deckung für Computerkriminalität und Fälschungen
  • Individuell zugeschnittenes Versicherungskonzept je Unternehmen
  • Teil des Financial-Lines-Angebots neben D&O und EPLI
  • Schäden durch Vertrauenspersonen inkl. Vertragsstrafen und Drittschäden
  • Fake-President-Betrug, gefälschte Bestellungen, Phishing und Missbrauch von Zugangsdaten
  • Kosten für Schadenermittlung, Rechtsverfolgung, PR und psychologische Beratung
  • Vorläufige Entschädigung: 50 % der Schadensumme (max. 2,5 Mio. €) bei Klageerhebung
  • Nachmeldefrist bis 36 Monate nach Vertragsende
Quelle aig.de, Stand Oktober 2026 zurich.de, Stand Oktober 2026

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