Eine Vertrauensschadenversicherung ersetzt Deinem Unternehmen das Geld, das eigene Mitarbeitende, beauftragte Dienstleister oder fremde Betrüger durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Fake-President-Angriffe erbeuten. Ohne diesen Schutz bleibt der Schaden bei Dir, solange Du das Geld nicht beim Täter eintreiben kannst.
Du erfährst hier, wann die Versicherung Pflicht ist, welche Täter und Taten sie abdeckt, welche Kosten sie zusätzlich übernimmt und worin sich die Versicherer unterscheiden. Alle Angaben der Versicherer haben wir am 31. Oktober 2026 auf ihren Produktseiten und in ihren Leistungsübersichten geprüft.
Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?
Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) ist eine Eigenschadenversicherung, sie ersetzt also Vermögensschäden Deines eigenen Unternehmens. Versichert sind vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen und, je nach Vertrag, Täuschungen durch außenstehende Dritte.
Ein Vertrauensschaden entsteht, wenn jemand das Vertrauen ausnutzt, das Du ihm im Geschäftsverkehr schenkst. Die Buchhalterin zweigt Gelder auf ihr eigenes Konto ab, der Lagerist verkauft Ware auf eigene Rechnung, oder ein Betrüger gibt sich am Telefon als Geschäftsführer aus und lässt eine Überweisung auslösen.
Frei veröffentlichte Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für die Vertrauensschadenversicherung haben wir nicht gefunden. Jeder Versicherer schreibt eigene Bedingungen, und die Unterschiede zwischen den Tarifen sind deshalb groß.
Bei der R+V und der Allianz kommt es auf den Zeitpunkt an, an dem Du den Schaden entdeckst. Die R+V begrenzt die Entschädigung für alle Fälle, die im laufenden Versicherungsjahr entdeckt sind, auf das Zweifache der höchsten Versicherungssumme (Leistungsübersicht zu den AVB VSV 01.01.2024, Stand Januar 2026). Ob auch Taten versichert sind, die lange vor Vertragsbeginn liegen und erst später ans Licht kommen, regelt die Rückwärtsdeckung Deines Tarifs.
Ist die Vertrauensschadenversicherung für Unternehmen Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Vertrauensschadenversicherung gibt es in Deutschland nicht. Eine Pflichtversicherung entsteht nur dort, wo eine Rechtsvorschrift sie ausdrücklich verlangt (§ 113 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz, VVG).
Eine solche Vorschrift gibt es für Gewerbetreibende nach § 34c Gewerbeordnung, also Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer. Bevor sie Vermögenswerte ihres Auftraggebers erhalten oder darüber verfügen dürfen, müssen sie Sicherheit leisten oder eine geeignete Versicherung abschließen (§ 2 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung, MaBV).
Zu sichern sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger von dem Gewerbetreibenden und den Personen, die er zur Verwendung der Vermögenswerte ermächtigt hat, vorsätzlich begangener unerlaubter Handlungen, die sich gegen die in Satz 1 bezeichneten Vermögenswerte richten.
§ 2 Abs. 1 Satz 2 MaBV
Geeignet ist eine Versicherung dafür nur, wenn der Versicherer im Inland zum Betrieb der Vertrauensschadensversicherung befugt ist und die Bedingungen den Auftraggeber auch in der Insolvenz des Gewerbetreibenden unmittelbar berechtigen (§ 2 Abs. 3 MaBV). Für Notare schließen die Notarkammern ergänzende Verträge ab, die auch vorsätzliche Amtspflichtverletzungen abdecken, mit mindestens 250.000 € je Notar und Fall für wissentliche Pflichtverletzungen (§ 67 Abs. 3 Nr. 3 Bundesnotarordnung).
Für alle anderen Unternehmen bleibt die Versicherung freiwillig. Ab in der Regel 50 Beschäftigten brauchst Du allerdings eine interne Meldestelle für Hinweisgeber (§ 12 Hinweisgeberschutzgesetz). Der GDV erwartete dadurch kurzfristig mehr aufgedeckte Schäden und langfristig weniger Wirtschaftskriminalität (Stand Mai 2023).
Wer braucht eine Vertrauensschadenversicherung?
Sinnvoll ist eine Vertrauensschadenversicherung für jedes Unternehmen, in dem Mitarbeitende oder Dienstleister Zugriff auf Konten, Zahlungsfreigaben, Waren oder Kundendaten haben. Das gilt für den Handwerksbetrieb mit einer Bürokraft ebenso wie für den Mittelständler mit eigener Buchhaltung.
Die teuersten Schäden kommen von innen. Der GDV hat rund 4.400 Schadenfälle der Jahre 2022 und 2023 mit zusammen rund 450 Mio. € Schaden ausgewertet (Stand September 2024). Jeder zweite Fall ging auf eigene Mitarbeitende zurück, und sie verursachten im Schnitt rund 125.000 € Schaden, externe Täter rund 80.000 €.
Die Schäden steigen. Nach einer Hochrechnung des GDV sollten die Schäden in der Vertrauensschadenversicherung 2025 auf mehr als 200 Mio. € steigen, ein Plus von 20 % gegenüber dem Vorjahr (Stand Dezember 2025). Als Grund nennt der Verband den Einsatz Künstlicher Intelligenz bei Betrugsangriffen.
Diese Schadenfälle veröffentlichen der GDV (Stand September 2024) und die Versicherer selbst (Stand 31. Oktober 2026):
| Schadenfall laut Quelle | Täter und Dauer bis zur Entdeckung | Schaden |
|---|---|---|
| Krankenhaus (GDV) | Küchen-Vorarbeiterin und Küchenchef, 15 Jahre | rund 3 Mio. € |
| Konzern (GDV) | Finanzchefin der US-Tochter, 3 Jahre | rund 1 Mio. € |
| Kanzlei (Zurich) | Buchhalterin, 52 Taten in vier Jahren | ca. 150.000 € |
| Fingierte Rechnungen (Zurich) | Mitarbeiter, zehn Jahre | mehr als 2 Mio. € |
| Fake-President-Überweisung (Zurich) | externer Betrüger | 240.000 € |
| Falsche Lieferantenbank (Allianz) | externer Betrüger | 17.500 € |
| Baumarktfiliale (AXA) | Filialleiterin, Unterschlagung von Ware | 15.000 € |
Lange Tatzeiträume sind typisch, weil Innentäter einen Vertrauensvorschuss genießen und die Lücken in den Kontrollen kennen, so begründet es der GDV. Für Einzelunternehmer ohne Personal ist der Bedarf kleiner, denn eigene Taten deckt die Versicherung nicht. Unternehmen bis 25 Mio. € Jahresumsatz bekommen den Schutz bei der R+V auch über den Baustein Internet- und Wirtschaftskriminalität ihrer Multiline-Policen. Welche Policen ein Gewerbe vorrangig braucht, haben wir im Beitrag über notwendige Versicherungen für Gewerbetreibende zusammengestellt.
Welche Täter versichert die Vertrauensschadenversicherung?
Die Vertrauensschadenversicherung deckt Taten von Vertrauenspersonen und, wenn der Vertrag es vorsieht, von außenstehenden Dritten. Vertrauenspersonen sind alle Menschen, die Du in Deinem Unternehmen einsetzt oder beauftragst.
Wie weit der Kreis reicht, legt jeder Versicherer selbst fest. Die R+V zählt in ihrer Leistungsübersicht (Stand Januar 2026) eine lange Reihe von Personen auf, die Allianz nimmt IT-Dienstleister, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auch dann auf, wenn sie außerhalb Deiner Räume arbeiten.
Diese Vertrauenspersonen versichert die R+V
- Arbeitnehmer, Aushilfen und Auszubildende
- Praktikanten und Volontäre
- Zeitarbeitskräfte
- ausgeschiedene Mitarbeitende während der Laufzeit
- Reinigungs-, Wartungs- und Sicherheitspersonal
- EDV-Dienstleister, auch per Fernzugriff
- Steuerberater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer
Für Geschäftsführer und Vorstände gilt eine Grenze. Die R+V versichert sie nur bei einer Beteiligung von höchstens 20 % am Gesellschaftskapital, Allianz Trade bei Vorstandsmitgliedern bis 30 %. Als Mehrheitsgesellschafter bist Du also selbst keine versicherte Vertrauensperson, und Deine eigenen Taten deckt kein Vertrag.
Den Täter musst Du nicht immer kennen. Allianz Trade zahlt nach eigenen Angaben auch dann, wenn sich der Verursacher nicht ermitteln lässt. Bei externen Betrügern kommt das häufig vor, weil sie unter falscher Identität auftreten.
Deckt die Vertrauensschadenversicherung auch Betrug durch externe Täter?
Ja, R+V, Allianz, Allianz Trade und Zurich schließen Fake-President-Betrug und andere Täuschungen durch Dritte ein, oft mit eigener Grenze und Selbstbeteiligung. Beim Fake-President-Betrug gibt sich ein Täter per E-Mail, Anruf oder Video als Geschäftsführer aus und bringt eine Mitarbeiterin dazu, Geld auf ein fremdes Konto zu überweisen.
Rechtlich ist das Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB), weil der Täter durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt und so Dein Vermögen schädigt. Auch bei anderen Täuschungen bleibt der Schaden oft bei Dir. Bringen Kriminelle Deine Mitarbeitenden dazu, Zugangsdaten und TAN für das Online-Banking preiszugeben, haftet Deine Bank für die missbräuchlichen Verfügungen nicht, darauf weist die R+V auf ihrer Produktseite hin.
Neben dem Fake President nennen die Versicherer weitere Maschen. Beim Bestellerbetrug bestellen Täter unter fremdem Namen Ware und zahlen nie, bei der Payment Diversion meldet ein angeblicher Lieferant eine neue Bankverbindung. Die Allianz beschreibt einen Fall, in dem ein Unternehmen so 17.500 € an Betrüger überwies.
Mit Künstlicher Intelligenz werden die Angriffe glaubwürdiger. Der GDV beschreibt den Fall des britischen Architektur- und Ingenieurunternehmens Arup, das Anfang 2024 nach einer Videokonferenz mit gefälschten Kollegen rund 23 Mio. € in 15 Überweisungen verlor. Für solche Fälle ordnet der Verband die Versicherung eindeutig ein.
Bei Voice-Cloning-Betrug ist die Vertrauensschadenversicherung die wesentliche Deckung.
GDV, 12. August 2026
Für diese Fälle setzen die Versicherer eigene Grenzen. Die R+V verlangt bei Schäden durch Dritte 10 % Selbstbeteiligung, mindestens 5.000 €, und begrenzt missbräuchliche Verfügungen im Online-Banking auf 100.000 €. Zurich begrenzt Schäden durch Dritte und durch gezielte IT-Eingriffe wie Phishing auf je 2,5 Mio. €.
Kontrollen senken das Risiko vor dem Schaden
Gegen Social Engineering hilft vor allem ein festes Freigabeverfahren für Zahlungen. Die Kreditversicherer im GDV raten Unternehmen, Sicherheits- und Compliance-Strukturen zu prüfen, Kontrollmechanismen einzuführen und Mitarbeitende regelmäßig zu schulen (Stand Dezember 2025). Wie gut Dein Betrieb gegen digitale Angriffe aufgestellt ist, prüfen wir mit Dir im Cyber-Check für Unternehmen.
Welche Kosten übernimmt die Vertrauensschadenversicherung zusätzlich?
Neben dem Schaden selbst zahlt die Vertrauensschadenversicherung Folgekosten, vor allem für die Aufklärung des Falls und die Rechtsverfolgung. Diese Kosten fallen oft schon an, bevor feststeht, wie hoch der Schaden ist.
Bei vielen Tarifen zählen die Folgekosten zur Versicherungssumme. Die R+V rechnet sie auf die Summe an, stellt aber zusätzlich 5 % der Versicherungssumme bereit, wenn diese bereits aufgebraucht ist. Allianz Trade zahlt Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten bis 50 % der Versicherungssumme, die Allianz bis 50 % des versicherten Schadens.
Ermittlungskosten fallen auch bei klaren Fällen an. Allianz Trade beschreibt einen langjährigen Mitarbeiter, der über zwei Jahre Elektrogeräte aus dem Lager verkaufte, Schaden mehr als 80.000 €. Eine externe Agentur überführte ihn mit einem Scheinkauf und kostete rund 5.000 €.
Diese Folgekosten und Grenzen nennt die R+V in ihrer Leistungsübersicht (Stand Januar 2026):
| Folgekosten bei der R+V | Grenze laut Leistungsübersicht |
|---|---|
| Ermittlung des Schadens, auch IT-Forensik | im Rahmen der Versicherungssumme |
| Rechtsverfolgung und Abwehr von Ansprüchen Dritter | im Rahmen der Versicherungssumme |
| Vertragsstrafen | 1.000.000 € |
| Ausgleich einer Betriebsunterbrechung | 1.000.000 € |
| Minderung von Reputationsschäden | 100.000 € |
| Benachrichtigung Betroffener nach Datenschutzrecht | 100.000 € |
| Psychologische Beratung | bis sechs Stunden, nicht auf die Summe angerechnet |
Stellt sich ein Verdacht als unbegründet heraus, zahlt die R+V die Ermittlungskosten zur Hälfte, Forensik ausgenommen. Zurich nennt zusätzlich eine vorläufige Entschädigung von 50 %, höchstens 2,5 Mio. €, sobald Du Klage erhoben hast und ein Vertrauensschaden überwiegend wahrscheinlich ist.
Wann zahlt die Vertrauensschadenversicherung nicht?
Die Vertrauensschadenversicherung zahlt nicht für Taten, die Du als Versicherungsnehmer selbst vorsätzlich begehst. Das regelt das Gesetz für alle Schadenversicherungen (§ 81 Abs. 1 VVG).
Auch Gesellschafter-Geschäftsführer mit hoher Beteiligung fallen aus dem Schutz, wie oben beschrieben. Bei der R+V endet der Schutz für Organe bei 20 % Kapitalanteil, Taten eines Mehrheitsgesellschafters ersetzt sie also nicht.
Fehler ohne Vorsatz gehören in die Haftpflichtversicherungen, die Vertrauensschadenversicherung knüpft an vorsätzliche Taten an. Wissentliche Pflichtverletzungen versichert die R+V nur bis 100.000 € und verlangt dafür eine Selbstbeteiligung in Höhe der Ersatzpflicht des Mitarbeiters, mindestens drei Bruttomonatsgehälter.
Manche Branchen nehmen die Versicherer gar nicht oder nur eingeschränkt an. Zurich nennt dafür eine eigene Liste.
Diese Betriebe schließt Zurich laut ihrem Maklerportal aus (Abruf 31. Oktober 2026):
- Werttransporte
- Schmuckhandel und Schmuckherstellung
- Scheideanstalten
- Factoring
- Wettspiele
- Rohstoffhandel
- Pelzverarbeitung
Als Zielgruppe nennt Zurich außerdem Unternehmen ab drei Mitarbeitenden. Die vollständigen Ausschlüsse stehen in den Bedingungen jedes Versicherers, und diese prüfen wir vor dem Abschluss mit Dir.
Worauf achtest Du beim Vergleich der Vertrauensschadenversicherung?
Beim Vergleich zählen vor allem Versicherungssumme, Selbstbeteiligung, der Kreis der versicherten Täter, die Deckung für Dritte und die Regeln für Taten vor Vertragsbeginn. Die Hauptsumme allein sagt wenig, wenn die Grenze für Fake-President-Fälle deutlich darunter liegt.
Für die Höhe der Versicherungssumme gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Orientiere Dich an dem Geld, das ein einzelner Mitarbeiter oder ein Betrüger mit einer Überweisung bewegen kann, und an Deinen Warenwerten. Die R+V bietet im Individualbereich Summen von 50.000 € bis 5 Mio. €.
Taten vor Vertragsbeginn sind wichtig, weil Innentäter oft jahrelang unentdeckt bleiben. Die Rückwärtsdeckung schützt Dich für solche Altfälle, die Nachmeldefrist für Schäden, die Du erst nach Vertragsende entdeckst.
Diese Werte nennen die Versicherer auf ihren Produktseiten und in ihren Unterlagen (Stand 31. Oktober 2026):
| Versicherer | Summe und Selbstbeteiligung | Taten vor Beginn und nach Ende |
|---|---|---|
| R+V | 50.000 € bis 5 Mio. €, Dritte 10 %, mindestens 5.000 € | Entdeckung im Versicherungsjahr maßgeblich |
| Allianz Trade | Summe individuell, KMU-Tarif für bis 20 Mio. € Umsatz und 300 Mitarbeitende | unbegrenzte Rückwärtsdeckung, laut KMU-Seite im Tarif PremiumPlus |
| Allianz | Summe individuell, Ermittlungs- und Rechtskosten bis 50 % des Schadens | rückwirkend, auch ohne Vorversicherung |
| AXA | Summe zweifach je Versicherungsjahr, ohne Selbstbehalt | unbegrenzte Nachmeldefrist |
| Zurich | Dritte und IT-Eingriffe je 2,5 Mio. € | unbegrenzte Rückwärtsdeckung, 36 Monate Nachmeldefrist |
Die Werte stammen aus unterschiedlichen Tarifen und sind nur eingeschränkt vergleichbar. Wechselst Du den Versicherer, achte auf eine lückenlose Anschlussdeckung, denn AXA nennt ausdrücklich Schutz für Schäden, die ein Vorversicherer wegen Ablaufs der Nachmeldefrist abgelehnt hat.
Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?
Was eine Vertrauensschadenversicherung kostet, berechnen die Versicherer für jedes Unternehmen einzeln, veröffentlichte Beitragsbeispiele haben wir nicht gefunden. Allianz, Allianz Trade, AXA, R+V und Zurich nennen auf ihren Produktseiten keine Preise (Stand 31. Oktober 2026), und einen frei zugänglichen Online-Rechner eines Versicherers haben wir nicht gefunden.
Den Beitrag bestimmen viele Faktoren. Die Allianz nennt Art und Größe des Unternehmens, Umsatz, Zahl der Mitarbeitenden und weiteren Vertrauenspersonen, Sicherheitskonzept, Versicherungssumme und Zusatzbausteine.
Das Sicherheitskonzept fließt laut Allianz in den Beitrag ein. Gibst Du Zahlungen nur im Vier-Augen-Prinzip frei, begrenzt Zugriffsrechte und schulst Mitarbeitende, kannst Du dem Versicherer diese Kontrollen im Antrag belegen.
Auch die Selbstbeteiligung gestaltest Du mit. Bei der R+V wählst Du die Selbstbeteiligung für Schäden durch Vertrauenspersonen aus mehreren Varianten, bei Schäden durch Dritte ist sie fest vorgegeben.
Beiträge mindern als Betriebsausgabe den Gewinn
Die Beiträge zur Vertrauensschadenversicherung sind Betriebsausgaben, weil sie betriebliches Vermögen absichern (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz). Auf den Beitrag fällt Versicherungsteuer von 19 % an (§ 6 Abs. 1 Versicherungsteuergesetz). Umsatzsteuer enthält der Beitrag nicht, denn Versicherungsleistungen sind davon befreit (§ 4 Nr. 10 Buchst. a Umsatzsteuergesetz), einen Vorsteuerabzug gibt es deshalb nicht.
Bei 1.000 € Nettobeitrag kommen 190 € Versicherungsteuer dazu, auf Deiner Rechnung stehen 1.190 €. Die Entschädigung nach einem Schaden gleicht einen betrieblichen Verlust aus. Wie Du sie verbuchst, klärst Du mit Deinem Steuerberater.
Worin unterscheidet sich die Vertrauensschadenversicherung von anderen Versicherungen?
Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Dein verlorenes Geld nach einer Straftat, die Cyberversicherung die technischen Folgen eines Angriffs auf Deine IT und die D&O die persönliche Haftung Deiner Manager. Viele Unternehmen brauchen deshalb zwei oder drei dieser Verträge nebeneinander.
Der GDV grenzt Vertrauensschaden und Cyber klar ab. Gibt eine Mitarbeiterin nach einem gefälschten Anruf selbst eine Überweisung frei, zahlt die Vertrauensschadenversicherung, sofern sie Schäden durch Dritte einschließt. Die Cyberversicherung spielt laut GDV nur in Ausnahmefällen eine Rolle und greift erst, wenn Angreifer in Deine Systeme eindringen und dort Daten sperren, stehlen oder verschlüsseln. Welche Police nach einem Angriff wofür aufkommt, liest Du in unserem Beitrag zur Frage, welche Versicherung bei einem Cyberangriff zahlt.
Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer und Vorstände, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung für einen Vermögensschaden haften, etwa wegen fehlender Kontrollen im Zahlungsverkehr. Manche D&O-Tarife ersetzen auch Schäden der Gesellschaft selbst, das erklären wir im Beitrag zur Eigenschadendeckung der D&O-Versicherung.
So teilen sich die Policen die Risiken auf:
- Vertrauensschadenversicherung für Betrug, Diebstahl und Untreue
- Cyberversicherung für Datenverlust und Systemausfall
- D&O-Versicherung für Pflichtverletzungen von Managern
- Vermögensschadenhaftpflicht für Beratungsfehler gegenüber Kunden
- Inhaltsversicherung für Einbruchdiebstahl im Betrieb
- Warenkreditversicherung für Zahlungsausfälle von Kunden
Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt, wenn Du einem Kunden durch einen fahrlässigen Fehler schadest, Vorsatz schließt sie aus. Wann sie und wann eine D&O passt, erklären wir im Beitrag D&O-Versicherung oder Vermögensschadenhaftpflicht.
Mit der Warenkreditversicherung lässt sich die Vertrauensschadenversicherung kombinieren. Die R+V bietet das gegen Forderungsausfälle durch fingierte Bestellungen an, mehr zum Schutz vor Zahlungsausfällen findest Du auf unserer Seite zum Forderungsausfall.
Was tust Du im Schadenfall mit der Vertrauensschadenversicherung?
Im Schadenfall meldest Du den Verdacht sofort Deinem Versicherer, denn das Gesetz verlangt die Anzeige unverzüglich, sobald Du vom Versicherungsfall weißt (§ 30 Abs. 1 VVG). Bei einer Fake-President-Überweisung zählt jede Stunde. Widerrufen kannst Du den Überweisungsauftrag nicht mehr, sobald er bei Deiner Bank eingegangen ist (§ 675p Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Ob Deine Bank das Geld über die Empfängerbank noch zurückholen kann, hängt davon ab, wie schnell Du handelst und ob die Täter das Konto schon geleert haben.
Danach musst Du den Schaden nach Möglichkeit begrenzen und Weisungen des Versicherers befolgen (§ 82 VVG). Verletzt Du diese Pflicht vorsätzlich, kann der Versicherer leistungsfrei werden, bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen (§ 82 Abs. 3 VVG). Für vertragliche Obliegenheiten wie die Schadenmeldung gilt dasselbe, wenn Dein Vertrag es vorsieht (§ 28 Abs. 2 VVG).
Diese Schritte helfen Dir nach einem Verdacht
- Bank sofort um Rückholung der Zahlung bitten
- Versicherer unverzüglich informieren
- Strafanzeige bei der Polizei erstatten
- Belege, E-Mails und Logdateien sichern
- Zugänge des Verdächtigen sperren
- Ansprüche gegen den Täter fristgerecht wahren
Den Schaden musst Du nachweisen. Die R+V verlangt bis 50.000 € ein einfaches Schuldanerkenntnis des Täters, darüber einen Schuldtitel oder ein Strafurteil. Hat der Versicherer gezahlt, kann er sich das Geld beim Täter zurückholen.
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
§ 86 Abs. 1 VVG
Deine Ansprüche gegen den Täter musst Du deshalb wahren und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen (§ 86 Abs. 2 VVG). Verzichtest Du etwa in einem Aufhebungsvertrag auf Schadenersatz, kann der Versicherer seine Leistung kürzen oder verweigern, soweit er deshalb beim Täter nichts mehr holen kann.
Welche Fragen stellen Unternehmer zur Vertrauensschadenversicherung am häufigsten?
Diese Fragen tauchen in der Google-Suche zur Vertrauensschadenversicherung am häufigsten auf. Die Antworten fassen die wichtigsten Punkte aus den Abschnitten oben kurz zusammen.
Was ist ein Vertrauensschaden?
Ein Vertrauensschaden ist ein Vermögensschaden, den Dir jemand vorsätzlich zufügt, dem Du im Geschäftsverkehr vertraust, etwa eine Mitarbeiterin durch Unterschlagung oder ein Betrüger, der sich als Geschäftsführer ausgibt. Typische Taten sind Diebstahl, Betrug, Untreue und Computerbetrug.
Was deckt eine Vertrauensschadenversicherung ab?
Sie ersetzt Schäden durch vorsätzliche Taten von Mitarbeitenden, Zeitarbeitskräften und beauftragten Dienstleistern sowie, je nach Vertrag, durch externe Betrüger. Dazu kommen Folgekosten für Ermittlung, Rechtsverfolgung, Vertragsstrafen und Reputation, bei der R+V teils mit eigenen Grenzen.
Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?
Die Versicherer berechnen den Beitrag einzeln und nennen auf ihren Produktseiten keine Preise (Stand 31. Oktober 2026). Die Allianz nennt als Faktoren unter anderem Art und Größe des Unternehmens, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Sicherheitskonzept und Versicherungssumme.
Ist die Vertrauensschadenversicherung Pflicht?
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer müssen aber Sicherheit leisten oder eine geeignete Versicherung abschließen, bevor sie Vermögenswerte ihrer Auftraggeber erhalten (§ 2 MaBV).
Welche Versicherung zahlt bei Fake-President-Betrug?
Zuständig ist die Vertrauensschadenversicherung, sofern sie Schäden durch Dritte einschließt. Der GDV nennt sie bei Voice-Cloning-Betrug die wesentliche Deckung, die Cyberversicherung greift nur, wenn Angreifer in Deine Systeme eindringen.
Wie schütze ich mich vor CEO-Fraud?
Gib Zahlungen nur im Vier-Augen-Prinzip frei und begrenze Zugriffsrechte. Die Kreditversicherer im GDV raten zu klaren Kontrollmechanismen, einer offenen Kommunikationskultur und regelmäßigen Schulungen.
Was ist der Unterschied zwischen Vertrauensschadenversicherung und D&O?
Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Deinem Unternehmen eigene Schäden aus Straftaten. Die D&O schützt Manager, wenn jemand sie wegen einer Pflichtverletzung auf Schadenersatz in Anspruch nimmt.
Was ist der Unterschied zwischen Sachschaden und Vermögensschaden?
Ein Sachschaden betrifft eine beschädigte oder zerstörte Sache, ein Vermögensschaden einen finanziellen Verlust ohne solche Beschädigung. Die Vertrauensschadenversicherung deckt vor allem Vermögensschäden, etwa eine Überweisung an Betrüger.
Übernimmt die Vertrauensschadenversicherung die Kosten der Schadenermittlung?
Ja, die Versicherer übernehmen Ermittlungskosten, auch für IT-Forensik. Allianz Trade zahlt sie zusammen mit den Rechtsverfolgungskosten bis 50 % der Versicherungssumme, die R+V rechnet sie auf die Summe an und gibt bei Erschöpfung 5 % extra.
Zahlt die Vertrauensschadenversicherung auch für Taten vor Vertragsbeginn?
Viele Tarife enthalten eine Rückwärtsdeckung für Taten, die vor Beginn verübt und erst später entdeckt sind. Zurich und Allianz Trade nennen sie unbegrenzt, Allianz Trade auf der KMU-Seite für den Tarif PremiumPlus, die Allianz gewährt sie auch ohne Vorversicherung.
Wie hilft Dir COVAGO bei der Wahl Deiner Vertrauensschadenversicherung?
In der Beratung klären wir, welche Personen in Deinem Unternehmen Zugriff auf Geld und Waren haben, ob Du Schutz gegen Fake-President-Betrug brauchst und welche Versicherungssumme zu Deinen Zahlungsströmen passt. Deine Ansprechpartner sind Thorsten Schiffgens, unser Geschäftsführer, und Melanie Schaser.
Wir vergleichen die Bedingungen mehrerer Versicherer, prüfen den Kreis der Vertrauenspersonen, die Grenzen für Dritte, die Rückwärtsdeckung und die Abstimmung mit Deiner Cyber- und D&O-Versicherung und holen passende Angebote für Dich ein. Einen Termin vereinbarst Du direkt über Termin buchen. Wie wir Unternehmen darüber hinaus absichern, zeigt unsere Seite zu D&O-Versicherung und Cyberschutz.

