Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte und eine Allergie hat, fragt sich oft, ob das überhaupt klappt und was es zusätzlich kostet. Die gute Nachricht: In der großen Mehrheit der Fälle ist eine Aufnahme möglich. Die etwas komplexere Nachricht: Was Du zahlst, hängt davon ab, welche Allergie Du hast, wie schwer sie ist und ob Begleiterkrankungen wie Asthma oder Neurodermitis dazukommen. Pauschal lässt sich nichts sagen, aber klare Muster gibt es.
- Allergien müssen im PKV-Antrag immer angegeben werden, auch wenn sie seit Jahren beschwerdefrei sind.
- Reiner Heuschnupfen ohne Asthma-Anzeichen führt fast nie zu einer Ablehnung und oft zu keinem oder minimalem Zuschlag.
- Sobald Asthma hinzukommt, steigt der Risikozuschlag auf typisch 10 bis 40 Prozent.
- Neurodermitis wird stark schweregradabhängig bewertet: von 0 Prozent bei ausgeheilten Fällen bis zu 40 Prozent und mehr bei schweren, aktiven Verläufen.
- Ein einmal festgesetzter Risikozuschlag kann nicht erhöht werden, wenn neue Erkrankungen hinzukommen, nur kollektiv mit dem Tarif.
- Bei Beamten schützt die Öffnungsaktion: Zuschläge auf maximal 30 Prozent gedeckelt, keine Ablehnung.
Kann man trotz Allergien in der PKV aufgenommen werden?
Ja, in der überwiegenden Mehrheit der Fälle. Eine reine, isolierte Allergie führt nur selten zu einem Risikozuschlag und praktisch nie zu einer vollständigen Ablehnung. Die Hürde steigt erst, wenn Begleiterkrankungen hinzukommen oder wenn die Allergie schwer und chronisch ist.
Was Du beim Antrag wissen musst: Jede PKV-Aufnahme ist mit einer Gesundheitsprüfung verknüpft. Du beantwortest einen Fragenkatalog zu Vorerkrankungen, ambulanten und stationären Behandlungen, Medikamenteneinnahme und Allergien. Für Allergien gibt es oft einen separaten Zusatzfragebogen, wie den standardisierten Hallesche-Fragebogen, der abfragt, wie die Erkrankung ärztlich bezeichnet wurde, gegen welche Stoffe die Allergie besteht und wann die Symptome erstmals sowie zuletzt auftraten.
Die Rückwirkungszeiträume variieren. Ambulante Behandlungen werden typisch für die letzten drei Jahre abgefragt, stationäre Aufenthalte für fünf bis zehn Jahre, psychische Erkrankungen bis zu zehn Jahre. Allergien fallen meistens in die ambulante Kategorie.
Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung oder zur rückwirkenden Vertragsauflösung führen. Wer eine behandlungsfreie, seit Jahren stille Pollenallergie hat und denkt, das muss er nicht erwähnen, irrt. Der Grundsatz lautet: Allergien immer angeben, auch wenn sie seit Jahren behandlungs- und beschwerdefrei sind.
Die Bewertung läuft immer individuell. Kein Versicherer urteilt über die Allergie als solche, sondern differenziert nach Diagnoseart, Schweregrad, betroffener Körperfläche, Behandlungsverlauf, Dauer der Beschwerdefreiheit und Begleiterkrankungen. Was bei einem Anbieter zu einer regulären Aufnahme ohne Zuschlag führt, kann bei einem anderen 20 oder 30 Prozent Aufschlag kosten. Diese Varianz macht den Vergleich mehrerer Versicherer vor dem formellen Antrag unverzichtbar.
Einen kompakten Überblick, wie die wichtigsten Allergietypen typischerweise eingestuft werden, liefert diese Übersicht:
| Allergietyp | Typische Einstufung | Aufnahmechancen |
|---|---|---|
| Heuschnupfen, reine Pollenallergie ohne Asthma | Niedriges Risiko | Fast immer Aufnahme, oft ohne oder mit minimalem Zuschlag |
| Hausstaubmilbenallergie | Niedriges bis mittleres Risiko | Meist Aufnahme mit geringem Zuschlag |
| Allergisches Asthma oder Asthma bronchiale | Mittleres bis hohes Risiko, je nach Schweregrad | Meist Aufnahme mit 10 bis 40 Prozent Zuschlag, bei Cortison-Dauertherapie strengere Prüfung |
| Neurodermitis, atopisches Ekzem | Mittleres Risiko, stark schweregradabhängig | Milde Fälle oft ohne oder mit geringem Zuschlag, schwere Fälle bis 40 Prozent oder Ausschluss |
| Arzneimittelallergie | Individuell, abhängig von Wirkstoff und Reaktionsschwere | Meist unproblematisch, wenn Auslöser bekannt und vermeidbar |
| Mehrere kombinierte Allergien oder mit Begleiterkrankungen | Höheres Risiko | Genauere Prüfung, meist trotzdem versicherbar |
Wie hoch ist der Risikozuschlag mit Allergien in der PKV?
Ein Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den regulären PKV-Beitrag, der bei erhöhtem Gesundheitsrisiko erhoben wird. Er gilt nur für den jeweiligen Tarifbaustein, nicht zwingend für den gesamten Monatsbeitrag. Die Berechnung läuft zweistufig: Erst legt die Risikoprüfung einen Prozentsatz fest, dann wird dieser auf den betroffenen Beitragsteil angewendet.
Was viele nicht wissen: Ein einmal vereinbarter Risikozuschlag kann während der Vertragslaufzeit nicht nachträglich erhöht werden, selbst wenn neue Erkrankungen hinzukommen. Beitragsanpassungen in der PKV erfolgen ausschließlich kollektiv für alle Versicherten im selben Tarif, nicht individuell.
Die Bandbreite liegt laut mehreren unabhängigen Quellen typischerweise zwischen 10 und 50 Prozent, bei schweren Erkrankungen kann sie auf 100 Prozent oder mehr steigen. Eine Orientierungstabelle nach Schweregrad:
| Zuschlagshöhe | Typische Ursachen |
|---|---|
| 0 bis 15 Prozent | Leichte Allergien, alter Knochenbruch, minimale Fehlsichtigkeit |
| 15 bis 30 Prozent | Bluthochdruck, leichtes Asthma, Übergewicht mit BMI 28 bis 32 |
| 30 bis 50 Prozent | Diabetes, schwere Allergien, psychische Vorerkrankungen |
| Über 50 Prozent | Multiple Vorerkrankungen, schwere Einzeldiagnosen |
Was konkrete Allergiediagnosen angeht, lassen sich aus unabhängigen Quellen und Beraterangaben folgende Orientierungswerte ableiten. Diese variieren zwischen Versicherern erheblich:
- Heuschnupfen (Pollinosis): 0 bis 40 Euro monatlich als Fixbetrag bei manchen Anbietern, alternativ 10 bis 30 Prozent Risikozuschlag bei anderen Gesellschaften. Bei reinem Heuschnupfen ohne Asthma-Anzeichen ist ein Zuschlag häufig gar nicht fällig.
- Asthma: Leichtes, zeitweiliges Asthma liegt oft bei 10 bis 15 Prozent Zuschlag, mittelschweres Asthma bei 20 bis 30 Prozent, schweres dauerhaft behandlungsbedürftiges Asthma kann 40 Prozent und mehr kosten.
- Neurodermitis: Ausgeheilte oder seit Jahren inaktive Neurodermitis oft 0 Prozent; milde, lokal begrenzte Formen ca. 10 Prozent; moderate Neurodermitis mit regelmäßigen Schüben 20 bis 30 Prozent; schwere, großflächige Neurodermitis mit intensiver Therapie ca. 40 Prozent oder mehr, teils mit Leistungsausschluss statt Zuschlag. Aktive, chronische Neurodermitis führt fast immer zu einem Zuschlag von rund 25 Prozent. Bei Biologika-Therapie sind hohe Zuschläge oder sogar Ablehnung möglich.
- Schilddrüsenunterfunktion als häufige Begleiterkrankung bei Allergikern: ca. 25 bis 60 Euro monatlich als Fixzuschlag bei bestimmten Anbietern.
- Anbieterspezifische Beispiele bei Neurodermitis: Die Debeka erhebt laut Beraterangaben 30 Prozent bei Kombination mit Allergien, die Barmenia 20 Prozent inklusive Ausschluss der Kinderwunschbehandlung.
Kann man den Risikozuschlag wegen Allergien in der PKV loswerden?
Ja, das ist rechtlich möglich und gerichtlich bestätigt. Der zentrale gesetzliche Hebel ist § 41 Satz 1 VVG: Wenn gefahrerhöhende Umstände nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden sind, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie angemessen herabgesetzt wird.
Vier Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein. Zunächst muss der Wegfall des Risikos dauerhaft und stabil sein, eine kurzfristige Besserung reicht nicht. Außerdem muss Beschwerdefreiheit über einen Mindestzeitraum nachgewiesen werden, als Faustregel mindestens sechs Monate, besser ein Jahr oder länger. Viele Versicherer verlangen zusätzlich eine Therapie- und Medikamentenpause von mindestens zwei Jahren. Und schließlich muss es exakt das Risiko entfallen sein, für das der ursprüngliche Zuschlag erhoben wurde.
Das praktische Vorgehen zur Beantragung der Herabsetzung:
- Schriftlich beim Versicherer anfragen, welche Erkrankung ursächlich für den Zuschlag war und wie hoch der jeweilige Anteil ist, wenn mehrere Diagnosen zusammenwirken
- Schriftlichen Antrag auf Prüfung und Herabsetzung stellen mit genauer Darlegung, seit wann Beschwerdefreiheit besteht
- Aktuelle ärztliche Unterlagen besorgen, also Atteste, Laborwerte und Fachbefunde, die den Wegfall des Risikofaktors belegen
- Gezielt nachfragen, welche Unterlagen und Nachweise der Versicherer für seine Entscheidung benötigt
- Bei vollständiger und schlüssiger Darlegung bleibt dem Versicherer wenig Spielraum, den Zuschlag nicht zu senken oder zu streichen
Drei Urteile zeigen, wie Gerichte dieses Recht auslegen. Das LG München I entschied im März 2023 (Az. 12 S 12059/22), dass der Risikozuschlag vollständig entfällt, wenn der Versicherer seinen Zuschlag nicht ausreichend begründen kann. Das LG München I verurteilte einen weiteren Versicherer, die monatliche Prämie rückwirkend um 77,19 Euro zu senken, nachdem sich relevante Blutwerte nachweislich verbessert hatten.
Das OLG Karlsruhe stellte im März 2011 (Az. 12 U 164/10) klar, dass eine Herabsetzung nur greift, wenn der Gesamtgefahrenstand tatsächlich gesunken ist: Entfällt ein Risiko, kommen aber neue hinzu, bleibt der Zuschlag berechtigt.
Wann wird man wegen Allergien von der PKV abgelehnt?
Eine vollständige Ablehnung allein wegen einer Allergie ist die absolute Ausnahme. Reiner Heuschnupfen ohne Asthma-Anzeichen führt so gut wie nie zur Ablehnung. Die Grenze liegt dort, wo schwere Erkrankungsbilder mit ungünstigem Behandlungsverlauf zusammenkommen.
Eine Ablehnung wird wahrscheinlicher bei manifestem Asthma bronchiale mit Cortison-Dauertherapie, bei schwerer, großflächiger und therapieresistenter Neurodermitis, insbesondere wenn eine Biologika-Therapie erforderlich ist, und bei mehreren kombinierten Erkrankungen, die zusammen ein hohes Gesamtrisiko ergeben. Übergewicht als häufige Begleiterscheinung bei Allergikern beeinflusst die Einstufung zusätzlich, führt ab einem BMI von etwa 35 und aufwärts bei manchen Anbietern zur Ablehnung.
Was den Unterschied macht: Nicht die Diagnose allein, sondern der Schweregrad, der Behandlungsverlauf, die Dauer der Beschwerdefreiheit und die Prognose. Ein seit zehn Jahren beschwerdefreier, leichter Asthmatiker ohne Dauermedikation wird deutlich günstiger eingestuft als jemand mit aktuell laufender Biologika-Therapie.
Wie bereite ich meinen PKV-Antrag mit Allergien vor?
Die wichtigste Maßnahme vor jedem formellen Antrag ist die anonyme Risikovoranfrage. Deine Gesundheitsdaten werden ohne Namen, Geburtsdatum und Adresse parallel an mehrere Versicherer übermittelt. Die Risikoprüfer der Gesellschaften bewerten den Fall und teilen mit, zu welchen Konditionen sie aufnehmen. Keine formelle Anfrage, kein HIS-Eintrag. Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft speichert formelle Ablehnungen, die du bei jedem späteren Antrag offenbaren müsstest. Wer anonym voranfragt, schützt sich genau davor.
Der Ablauf einer anonymen Risikovoranfrage gliedert sich in vier Schritte:
- Vollständige Erfassung der Gesundheitshistorie inklusive aller Diagnosen, Behandlungen, Medikamente und abgeschlossenen Therapien im relevanten Rückwirkungszeitraum
- Professionelle Aufbereitung durch einen spezialisierten Makler in eine für Risikoprüfer verständliche, präzise Form
- Anonymisierte, parallele Übermittlung an mehrere ausgewählte Versicherer gleichzeitig
- Auswertung der Rückmeldungen: Annahme ohne Einschränkung, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss oder Ablehnung
Die Bearbeitungsdauer liegt typisch bei 5 bis 10 Werktagen, bei einfachen Fällen 3 bis 7 Werktage, bei komplexen Fällen bis zu 14 Werktage. Der Prozess ist für den Antragsteller kostenfrei, weil der Makler über die Courtage vergütet wird. Vorherige Ablehnungen aus anonymen Risikovoranfragen zählen bei der späteren offiziellen Antragstellung nicht als offenzulegende Vorablehnung.
Wichtige Unterlagen für den PKV-Antrag mit Allergien
Wer seinen Antrag gut vorbereitet, erhöht die Chance auf eine günstige Einstufung erheblich. Das gilt besonders für Allergiker, weil ein aktuelles fachärztliches Attest, das explizit Beschwerdefreiheit, abgeschlossene Therapien oder einen stabilen, milden Verlauf bestätigt, häufig der entscheidende Faktor für einen niedrigeren oder entfallenden Zuschlag ist.
Diese Unterlagen sind besonders wirksam:
- Facharztbericht des behandelnden Allergologen oder Pulmologen bei Asthma oder schweren Allergien, mit Diagnose, Behandlungsverlauf und aktuellem Status
- Dermatologen-Bericht bei Neurodermitis mit Angaben zu betroffener Hautfläche, Schubfrequenz und eingesetzten Präparaten
- HNO-ärztlicher Bericht bei Heuschnupfen, falls eine fachärztliche Behandlung stattgefunden hat
- Vollständig ausgefüllter Allergiezusatzfragebogen mit Angaben zu Auslösern, Erstmanifestation und letztem Auftreten
- Entlassungs-, Untersuchungs-, Behandlungs- und Befundberichte in Kopie, sofern der Versicherer diese anfordert
- Bei erfolgreich abgeschlossener Desensibilisierung oder ausgeheilten Beschwerden: ein aktuelles, positives Attest des Allergologen, das die Beschwerdefreiheit explizit bestätigt
Risikovoranfrage mit Allergien
Zur inhaltlichen Vorbereitung der Voranfrage muss die Allergie möglichst präzise beschrieben sein: genaue Diagnosebezeichnung, betroffene Allergene, Erstauftreten und letztes Auftreten der Symptome, aktueller Behandlungsstatus und alle eingenommenen Medikamente. Ein guter Makler übersetzt diese medizinischen Fakten in eine standardisierte Form, die Risikoprüfer direkt verwerten können.
Was dabei zählt, ist die Vollständigkeit. Lücken oder unklare Formulierungen führen zu Rückfragen, die das Verfahren verlängern. Wer alles aufbereitet und klar belegt, beschleunigt die Prüfung und erhöht die Chance auf ein günstiges Ergebnis.
Sonderfall: Beamte mit Allergien in der PKV
Für verbeamtete Lehrer, Beamtenanwärter und alle anderen Beamtengruppen gilt eine andere Risikoprüfungslogik als für Angestellte. Der entscheidende Mechanismus ist die Öffnungsaktion.
Wer innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung einen PKV-Antrag stellt, ist über die Öffnungsaktion geschützt. Die teilnehmenden Versicherer nehmen auf:
- Ohne Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen
- Ohne Leistungsausschlüsse für bestehende Erkrankungen
- Mit einem Risikozuschlag von maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags
- Ohne Risikozuschlag auf die Pflegepflichtversicherung
Das bedeutet für Beamte mit Allergien: Selbst schwere Diagnosen wie Neurodermitis mit chronischem Verlauf oder leichtes Asthma mit Dauermedikation führen innerhalb der Öffnungsaktion nicht zur Ablehnung und nicht zu einem Zuschlag über 30 Prozent. Anbieterspezifische Beispiele bestätigen, dass bei Beamten-Tarifen durch die Öffnungsaktion häufig genau dieser Deckel von 30 Prozent gilt, während derselbe Fall bei einem Angestellten außerhalb der Öffnungsaktion zu einem höheren Zuschlag oder einer Ablehnung führen würde.
Für Referendare und Beamtenanwärter mit Neurodermitis gilt laut unabhängigen Beraterangaben: Bei gut eingestellter, leichter bis moderater Neurodermitis liegt der Zuschlag auf den Risikoteil der Prämie über die Öffnungsaktion oft zwischen 10 und 30 Prozent. Bei schweren, therapieresistenten Fällen mit Biologika-Therapie gelten auch innerhalb der Öffnungsaktion strengere Prüfungen, aber der 30-Prozent-Deckel und das Ablehnungsverbot bleiben gesetzlich verankert.
Wer als Beamter Vorerkrankungen hat, sollte die Sechsmonatsfrist konsequent nutzen und vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage bei allen teilnehmenden Öffnungsaktionsanbietern durchführen. Der Zuschlag variiert auch innerhalb der Öffnungsaktion zwischen 0 und 30 Prozent, je nach Anbieter und Diagnose. Wer das nicht vergleicht, zahlt möglicherweise 20 Prozent mehr als nötig.
Weißt Du schon, ob Du die Öffnungsaktionsfrist noch nutzen kannst oder ob eine anonyme Risikovoranfrage Dein nächster Schritt ist?

