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Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer D&O-Versicherung?

Der Selbstbehalt in der D&O-Versicherung sorgt bei vielen Managern für Verwirrung, obwohl er existenziell wichtig für deinen Schutz ist. Während AG-Vorstände gesetzlich zu einem Selbstbehalt verpflichtet sind, können GmbH-Geschäftsführer frei wählen – eine Entscheidung, die über deine finanzielle Sicherheit im Ernstfall bestimmt.

Als Versicherungsmakler erlebe ich täglich, wie unterschiedlich Manager an das Thema Selbstbehalt herangehen. Viele denken, sie sparen sich ein paar hundert Euro Prämie durch einen hohen Selbstbehalt, ohne zu bedenken, dass sie im Schadensfall sofort tausende Euro aus eigener Tasche zahlen müssen.

Was ist ein Selbstbehalt in der D&O-Versicherung überhaupt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den du als versicherte Person bei jedem Schadensfall selbst tragen musst, bevor die D&O-Versicherung einspringt.

Er funktioniert wie eine Franchise bei anderen Versicherungen: Bei einem Schaden von 100.000 Euro und einem Selbstbehalt von 10.000 Euro zahlst du die ersten 10.000 Euro privat, die Versicherung übernimmt die restlichen 90.000 Euro.

Der Selbstbehalt soll eine verhaltenssteuernde Wirkung haben – du sollst bei Entscheidungen vorsichtiger sein, weil du persönlich finanziell betroffen bist. In der Realität führt er jedoch oft dazu, dass Manager in kritischen Situationen zögern oder notwendige unternehmerische Risiken scheuen.

Die wichtigsten Aspekte des Selbstbehalts im Überblick:

  • Zeitpunkt der Zahlung: Du musst sofort zahlen, wenn ein Anspruch erhoben wird, nicht erst nach einem Urteil
  • Pro Schadensfall: Bei jedem neuen Schaden fällt der Selbstbehalt erneut an
  • Keine Ratenzahlung: Der Betrag muss meist in einer Summe aufgebracht werden
  • Zinsen und Nebenkosten: Verzögerst du die Zahlung, können weitere Kosten entstehen

Welcher Selbstbehalt ist für AG-Vorstände gesetzlich vorgeschrieben?

Seit 2009 schreibt § 93 Abs. 2 S. 3 AktG für Vorstände von Aktiengesellschaften einen zwingenden Selbstbehalt vor. Diese Regelung gilt auch für Europäische Aktiengesellschaften (SE) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), nicht aber für GmbH-Geschäftsführer.

Gesetzliche Mindestanforderungen

Der Gesetzgeber hat präzise Vorgaben definiert, von denen du nicht zu deinen Gunsten abweichen kannst:

  • Mindesthöhe: Du musst mindestens 10 Prozent jedes Schadens selbst tragen. Bei einem Schaden von 200.000 Euro sind das mindestens 20.000 Euro aus deiner Tasche.
  • Jährliche Obergrenze: Der Selbstbehalt ist begrenzt auf das 1,5-fache deiner festen jährlichen Bruttovergütung. Verdienst du 150.000 Euro fest, liegt deine Obergrenze bei 225.000 Euro pro Jahr.
  • Berechnungsgrundlage: Maßgeblich ist nur das Festgehalt, nicht variable Bestandteile wie Boni oder Aktienoptionen. Das schützt dich vor unkalkulierbaren Risiken bei erfolgsabhängiger Vergütung.

Hier ein Rechenbeispiel für einen Vorstand mit 120.000 Euro Festgehalt: Bei einem Schaden von 500.000 Euro beträgt der Selbstbehalt 50.000 Euro (10 Prozent). Bei einem Schaden von 3 Millionen Euro würde er auf 180.000 Euro steigen, aber die Obergrenze greift bei 180.000 Euro (1,5 × 120.000 Euro).

Was passiert bei mehreren Schäden pro Jahr?

Die Obergrenze gilt pro Versicherungsjahr, nicht pro Schadensfall. Wenn dir im selben Jahr mehrere Schäden vorgeworfen werden, summieren sich die Selbstbehalte nur bis zur jährlichen Obergrenze. Das schützt dich vor unbegrenzter Belastung in besonders kritischen Jahren.

Entscheidend für die Berechnung ist der Zeitpunkt der Pflichtverletzung, nicht der Zeitpunkt der späteren Inanspruchnahme. Wechselst du den Job und erhältst ein höheres Gehalt, bleibt für alte Pflichtverletzungen die ursprüngliche Obergrenze maßgeblich.

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Haben GmbH-Geschäftsführer auch einen Pflicht-Selbstbehalt?

Nein, für GmbH-Geschäftsführer gibt es keine gesetzliche Selbstbehaltspflicht. Du kannst frei entscheiden, ob du einen Selbstbehalt vereinbaren möchtest oder auf 0 Euro bestehst. Diese Wahlfreiheit ist ein wichtiger Vorteil der GmbH-Rechtsform.

Trotz der Wahlfreiheit bieten viele Versicherer D&O-Tarife mit geringen Selbstbehalten von 2.500 oder 5.000 Euro an, um die Prämien zu reduzieren. Davon ist dringend abzuraten, denn die Ersparnis von oft nur 100 bis 200 Euro jährlich steht in keinem Verhältnis zum Risiko.

Warum du als GmbH-Geschäftsführer auf den Selbstbehalt verzichten solltest

Die Gründe gegen einen freiwilligen Selbstbehalt sind eindeutig und nachvollziehbar:

  • Sofortige Liquiditätsbelastung: Im Schadensfall musst du sofort aus eigener Tasche zahlen, auch wenn du später Recht bekommst. Das kann in einer Unternehmenskrise, wenn dein Gehalt gefährdet ist, existenzbedrohend sein.
  • Psychologischer Druck: Ein Selbstbehalt kann dazu führen, dass du in kritischen Situationen zögerst oder notwendige Entscheidungen hinauszögerst, nur um den Eigenanteil zu vermeiden.
  • Geringe Prämienersparnis: Die Kostenreduzierung durch einen Selbstbehalt ist minimal im Verhältnis zur finanziellen Belastung im Ernstfall.
  • Komplizierte Abrechnung: Bei einem Selbstbehalt musst du oft in Vorleistung gehen und später mit der Versicherung abrechnen, was den Schadensfall unnötig kompliziert macht.

Wie kann ich den Pflicht-Selbstbehalt als AG-Vorstand absichern?

Obwohl der Selbstbehalt gesetzlich vorgeschrieben ist, erlaubt der Gesetzgeber dir, dieses finanzielle Risiko zu versichern – allerdings nur, wenn du die Prämie selbst trägst. Dadurch wird die verhaltenssteuernde Wirkung formal gewahrt, während dein Privatvermögen geschützt bleibt.

Die Selbstbehaltsversicherung als klassische Lösung

Die reine Selbstbehaltsversicherung (SB-D&O) deckt exakt den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil ab. Du schließt diese Police persönlich ab und zahlst die Prämie privat. Im Schadensfall übernimmt sie deinen Selbstbehalt und bewahrt dich vor der sofortigen Liquiditätsbelastung.

Die wichtigsten Merkmale einer Selbstbehaltsversicherung:

  • Eigenständige Versicherungssumme: Kein Einfluss auf die Firmen-D&O-Police
  • Flexible Deckung: Automatische Anpassung an dein aktuelles Gehalt
  • Separate Abwehrkosten: Eigener Rechtsschutz für deinen Anteil
  • Prämien ab 300 Euro: Kostengünstige Absicherung des Pflichtrisikos

Persönliche D&O als umfassendere Alternative

Immer mehr Vorstände entscheiden sich statt einer reinen Selbstbehaltsversicherung für eine vollumfängliche persönliche D&O-Versicherung. Diese bietet deutlich mehr Schutz, ist aber nur 20 bis 30 Prozent teurer als eine reine Selbstbehaltsdeckung.

Die Vorteile einer persönlichen D&O gegenüber der reinen Selbstbehaltsversicherung:

  • Exklusive Versicherungssumme: Während bei der Firmen-D&O alle Manager die Summe teilen müssen, steht dir die persönliche Summe allein zur Verfügung. Bei einem Massenverfahren gegen mehrere Vorstände kann das entscheidend sein.
  • Unabhängigkeit vom Arbeitgeber: Der Schutz bleibt bestehen, wenn das Unternehmen insolvent geht, die Firmen-Police kündigt oder das Verhältnis zu den Gesellschaftern zerrüttet ist.
  • Erweiterte Leistungen: Oft sind Bausteine wie Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, Reputationsmanagement oder spezialisierte Strafrechtsberatung integriert.
  • Langfristige Nachmeldefristen: Persönliche Policen bieten oft unbegrenzte Nachmeldefristen oder mindestens 120 Monate, während Firmen-Policen bei Vertragsende diese Fristen oft drastisch kürzen.

Was kostet die Absicherung des Selbstbehalts?

Die Kosten für die Absicherung des Selbstbehalts sind moderat und stehen in keinem Verhältnis zu dem finanziellen Risiko, das du ohne Schutz trägst. Die Prämien hängen hauptsächlich von der Größe und Branche deines Unternehmens ab.

Kosten für verschiedene Unternehmensgrößen:

  • Kleine Aktiengesellschaften (bis 5 Millionen Euro Umsatz): Reine Selbstbehaltsversicherung 300 bis 800 Euro jährlich, persönliche D&O 400 bis 1.200 Euro jährlich.
  • Mittelständische AGs (5 bis 50 Millionen Euro Umsatz): Reine Selbstbehaltsversicherung 600 bis 1.500 Euro jährlich, persönliche D&O 1.100 bis 2.500 Euro jährlich.
  • Größere Unternehmen (über 50 Millionen Euro Umsatz): Reine Selbstbehaltsversicherung 1.000 bis 3.000 Euro jährlich, persönliche D&O 2.500 bis 8.000 Euro jährlich.
  • DAX-Konzerne: Die Prämien können bei komplexen Risikoprofilen und hohen Deckungssummen zwischen 5.000 und 30.000 Euro jährlich liegen.

Diese Beträge kannst du als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzen, da sie der Absicherung beruflicher Haftungsrisiken dienen. Die Obergrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 2.800 Euro jährlich für Angestellte deckt die typischen Prämien vollständig ab.

Welche Besonderheiten gelten für öffentliche Unternehmen?

Auch wenn du Geschäftsführer einer GmbH bist, die sich in öffentlicher Hand befindet, kann ein Selbstbehalt faktisch verpflichtend sein. Viele Bund-, Länder- und kommunale Corporate Governance Kodizes enthalten entsprechende Empfehlungen.

Public Corporate Governance Kodizes (PCGK) mit Selbstbehaltsregelungen

  • Bund-PCGK: Empfiehlt bei D&O-Versicherungen für Geschäftsleitung und Überwachungsorgane einen „angemessenen Selbstbehalt“, ohne konkrete Beträge zu nennen.
  • NRW-Landeskodex: Enthält ähnliche Formulierungen zur Vereinbarung eines „am Gehalt orientierten Eigenanteils“ bei D&O-Versicherungen.
  • Kommunale Kodizes (z.B. Duisburg, Herne): Hier wird oft explizit gefordert, dass bei D&O-Absicherung durch die Kommune ein „der Vergütung angemessener Selbstbehalt“ zu vereinbaren ist.

In der Praxis orientieren sich diese Kodizes meist an der AktG-Regelung, auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind. Als Geschäftsführer einer öffentlichen GmbH solltest du daher prüfen, ob eine Selbstbehaltsversicherung notwendig ist, um den kodex-basierten Verpflichtungen nachzukommen.

Wie kann ich den Selbstbehalt vertraglich absichern?

Die Integration einer präzisen „Verschaffungsklausel“ in deinen Anstellungsvertrag ist essentiell, um sicherzustellen, dass du im Ernstfall tatsächlich über den notwendigen Versicherungsschutz verfügst. Diese Klausel begründet einen einklagbaren Rechtsanspruch gegen das Unternehmen.

Die wichtigsten Punkte einer Verschaffungsklausel

Deckungssumme: Nennung eines konkreten Mindestbetrags, zum Beispiel „mindestens 5 Millionen Euro pro Schadensfall und Versicherungsjahr“.

Kostenregelung: Klare Festlegung, dass das Unternehmen die Prämien für die Unternehmens-D&O trägt und bei AG-Vorständen den gesetzlichen Selbstbehalt berücksichtigt.

Nachhaftung: Verpflichtung des Unternehmens, den Versicherungsschutz auch nach Beendigung deines Mandats für mindestens 10 bis 12 Jahre aufrechtzuerhalten.

Informationsrechte: Dein Recht auf eine Kopie der Police sowie Information über Änderungen am Versicherungsschutz während der Laufzeit.

Für AG-Vorstände muss die Klausel explizit den gesetzlichen Selbstbehalt adressieren. Eine Formulierung könnte lauten: „Die Gesellschaft verpflichtet sich, für den nach § 93 Abs. 2 S. 3 AktG erforderlichen Selbstbehalt eine angemessene Versicherungslösung bereitzustellen oder dem Vorstandsmitglied die Kosten einer privaten Absicherung zu erstatten.“

Als Geschäftsführer solltest du auch prüfen, ob dein Unternehmen eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) für die Führungsebene anbietet, denn eine umfassende Risikoabsicherung aller Managementrisiken zeigt, wie wichtig systematisches Risikomanagement für Führungskräfte ist.

Fazit: „Selbstbehalt einer D&O-Versicherung als Geschäftsführerverstehen und optimal absichern“

Der Selbstbehalt in der D&O-Versicherung kann über deine finanzielle Existenz im Ernstfall entscheiden. Während AG-Vorstände gesetzlich zu einem Selbstbehalt verpflichtet sind, haben GmbH-Geschäftsführer die Wahl und sollten diese Wahlfreiheit konsequent für einen Selbstbehalt von 0 Euro nutzen.

Für AG-Vorstände ist die Absicherung des Pflichtselbstbehalts über eine persönliche Versicherung heute faktisch alternativlos. Die jährlichen Kosten von wenigen hundert bis einigen tausend Euro stehen in keinem Verhältnis zu dem finanziellen Risiko einer sofortigen Zahlung von oft fünf- oder sechsstelligen Beträgen.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick: AG-Vorstände müssen mindestens 10 Prozent jedes Schadens selbst tragen, maximal das 1,5-fache ihrer Jahresfestvergütung. GmbH-Geschäftsführer sollten auf jeden Selbstbehalt verzichten, es sei denn, Corporate Governance Kodizes schreiben etwas anderes vor.

Die Absicherung über eine persönliche D&O-Versicherung bietet heute oft mehr Wert als eine reine Selbstbehaltsversicherung. Eine präzise Verschaffungsklausel im Dienstvertrag sichert deine Ansprüche rechtlich ab.

Der Markt für diese spezialisierten Versicherungen ist stabil und bietet hochwertige Lösungen zu moderaten Preisen. Wer als Manager auf die Absicherung seines Selbstbehalts verzichtet, setzt im Ernstfall seine finanzielle Existenz aufs Spiel – ein Risiko, das in keinem Verhältnis zu den geringen Versicherungskosten steht.

Schiffgens Thorsten
Thorsten Schiffgens
Experte für Versicherungen
Über den Autor

Als geschäftsführender Gesellschafter von COVAGO berate ich seit über 20 Jahren Unternehmen und Privatkunden in allen Versicherungsfragen – unabhängig, ganzheitlich und immer am echten Bedarf orientiert. Mir geht es nicht um Produktverkauf, sondern um Lösungen, die wirklich passen. Ob im persönlichen Gespräch oder digital: Partnerschaftliche Beratung auf Augenhöhe ist für mich keine Floskel, sondern Arbeitsweise.

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