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Lohnt sich die PKV mit 3 Kindern?

Die PKV mit 3 Kindern lohnt sich fast nur für Beamte, weil Beamtenkinder durch die 80-Prozent-Beihilfe nur etwa 40 bis 70 Euro pro Monat kosten. Für Angestellte und Selbstständige wird es teuer: Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag mit 180 bis 250 Euro monatlich, macht bei drei Kindern 540 bis 750 Euro pro Monat zusätzlich.

In der GKV sind alle Kinder über die Familienversicherung kostenlos mitversichert, egal ob du eins oder fünf Kinder hast. Das ist der Kernunterschied. Bei Angestellten und Selbstständigen übersteigen die PKV-Kosten für drei Kinder oft deutlich den finanziellen Vorteil der privaten Versicherung.

Die Rechnung ist brutal ehrlich: Als Angestellter zahlst du für dich vielleicht 500 Euro PKV-Beitrag und sparst 200 Euro gegenüber der GKV. Aber drei Kinder kosten dich 600 Euro zusätzlich. Unter dem Strich zahlst du 400 Euro mehr als in der GKV, wo die Kinder kostenlos mitlaufen würden.

Für Beamte sieht die Rechnung komplett anders aus: Drei Kinder kosten nur 150 bis 210 Euro pro Monat statt 540 bis 750 Euro. Das ist ein massiver Unterschied. Deshalb lohnt sich die PKV mit Kindern praktisch nur noch für Beamte oder sehr gut verdienende Doppelverdiener-Haushalte.

Lohnt sich die PKV mit 3 Kindern?

Die PKV mit 3 Kindern lohnt sich nur in bestimmten Situationen: fast immer für Beamte, manchmal für Doppelverdiener mit hohem Einkommen, fast nie für Alleinverdiener oder Selbstständige mit mittlerem Einkommen.

Der Grund ist simpel: In der GKV sind Kinder kostenlos über die Familienversicherung mitversichert. In der PKV braucht jedes Kind einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.

Die realistischen monatlichen Kosten pro Kind in der PKV:

  • Angestellte und Selbstständige: 180 bis 250 Euro pro Kind (kein oder nur eingeschränkter Arbeitgeberzuschuss für Kinder, keine Beihilfe)
  • Günstigster Tarif mit GKV-Niveau: 100 bis 120 Euro pro Kind (eingeschränkte Leistungen, kaum besser als GKV)
  • Beamte mit 80 Prozent Beihilfe: 40 bis 70 Euro pro Kind (Beihilfe deckt 80 Prozent, PKV nur 20 Prozent)

Bei drei Kindern summiert sich das:

  • Angestellte/Selbstständige: 540 bis 750 Euro pro Monat nur für die Kinder
  • Beamte: 150 bis 210 Euro pro Monat für alle drei Kinder

In der GKV: null Euro für alle Kinder, egal wie viele.

Was kostet die PKV für eine Familie mit 3 Kindern konkret?

Die PKV für eine Familie mit 3 Kindern kostet zwischen 700 und 2.250 Euro pro Monat, abhängig von Berufsgruppe und Familienstruktur. Hier die realistischen Szenarien:

Szenario 1: Beamter mit Beihilfe (bestes Szenario)

PersonMonatlicher Beitrag
Beamter, 35 Jahre200 Euro
Ehepartner150 Euro
Kind 150 Euro
Kind 250 Euro
Kind 350 Euro
Gesamt500 Euro

Kinder haben eigenen Beihilfeanspruch von 80 Prozent, die PKV muss nur 20 Prozent absichern. Ab zwei Kindern steigt der eigene Beihilfesatz des Beamten von 50 auf 70 Prozent. Sachsen Sonderfall: Ab zwei Kindern sinkt der PKV-Anteil sogar auf nur 10 Prozent.

Szenario 2: Angestellter Alleinverdiener (klassische Falle)

PersonMonatlicher Beitrag
Angestellter, 35 Jahre500 Euro
Ehepartner (nicht berufstätig)450 Euro
Kind 1200 Euro
Kind 2200 Euro
Kind 3200 Euro
Gesamt1.550 Euro

Der Arbeitgeber zahlt maximal 50 Prozent deines Beitrags, aber null Prozent für Partner und Kinder. Die 600 Euro für drei Kinder zahlst du komplett allein.

Szenario 3: Selbstständiger (schlechtestes Szenario)

PersonMonatlicher Beitrag
Selbstständiger, 35 Jahre850 Euro
Ehepartner650 Euro
Kind 1250 Euro
Kind 2250 Euro
Kind 3250 Euro
Gesamt2.250 Euro

Selbstständige zahlen alles allein, kein Arbeitgeberzuschuss. In der GKV würde dieselbe Familie maximal 1200 Euro zahlen mit allen drei Kindern kostenlos dabei.

Welche Leistungsvorteile bietet die PKV für Kinder?

Die PKV bietet für Kinder deutlich bessere Leistungen als die GKV, besonders bei Facharztterminen, Kieferorthopädie und Krankenhausaufenthalten. Diese Vorteile gelten für alle drei Kinder gleichermaßen.

Die konkreten Leistungsvorteile:

  • Schnelle Facharzttermine: Kein Wartelistenproblem wie in der GKV, oft Termin innerhalb weniger Tage
  • Kieferorthopädie vollständig abgedeckt: Zahnspange betrifft etwa jedes zweite Kind, in der GKV nur Basis
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus: Statt Mehrbettzimmer
  • Chefarztbehandlung: Bei Operationen oder schweren Erkrankungen
  • Begleitperson bei Krankenhausaufenthalt: Elternteil kann kostenlos mit im Krankenhaus bleiben
  • Freie Arztwahl: Zugang zu Spezialisten ohne Überweisung
  • Eigenständiger Versicherungsanspruch: Kind hat eigenen Vertrag unabhängig von den Eltern

Der Punkt mit der Begleitperson ist Gold wert, wenn dein Kind ins Krankenhaus muss. In der GKV musst du die Begleitperson oft selbst zahlen (etwa 50 bis 80 Euro pro Nacht), in der PKV ist das abgedeckt.

Kieferorthopädie ist der zweite große Punkt: Eine Zahnspange kostet in der GKV oft 2.000 bis 4.000 Euro Eigenanteil. In der PKV: null Euro Eigenanteil bei gutem Tarif.

Was passiert bei der Neugeborenen-Regelung?

Bei der Neugeborenen-Regelung musst du dein Kind innerhalb von zwei Monaten nach Geburt bei der PKV anmelden, sonst wird eine Gesundheitsprüfung fällig. Diese Frist ist absolut kritisch und nicht verhandelbar.

So funktioniert die Regelung:

Anmeldung innerhalb zwei Monate:

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Keine Risikozuschläge
  • Keine Leistungsausschlüsse
  • Gilt auch für schwer kranke oder behinderte Neugeborene

Anmeldung nach zwei Monaten:

  • Vollständige Gesundheitsprüfung wird fällig
  • Angeborene Erkrankungen können zu Zuschlägen führen
  • Ablehnung möglich bei schweren Vorerkrankungen
  • Risikozuschläge von 20 bis 100 Prozent oder mehr

Ein Beispiel: Dein Kind kommt mit Herzfehler zur Welt. Meldest du es innerhalb zwei Monate an, wird es ohne Zuschlag aufgenommen. Meldest du es nach drei Monaten an, kann die PKV ablehnen oder massive Zuschläge verlangen.

Die Zwei-Monats-Frist gilt ab Geburt, nicht ab Entlassung aus dem Krankenhaus. Wenn dein Kind vier Wochen auf der Intensivstation liegt, hast du danach nur noch vier Wochen Zeit zur Anmeldung.

Wie teuer wird ein chronisch krankes Kind in der PKV?

Ein chronisch krankes Kind wird in der PKV nur dann nicht teurer, wenn du es innerhalb der Zwei-Monats-Frist angemeldet hast. Danach können massive Risikozuschläge oder Ablehnungen kommen.

Typische Erkrankungen und ihre Folgen bei Spätanmeldung:

  • ADHS: Risikozuschlag 20 bis 50 Prozent oder Ausschluss psychotherapeutischer Behandlungen
  • Asthma: Risikozuschlag 30 bis 80 Prozent je nach Schweregrad
  • Diabetes Typ 1: Risikozuschlag 50 bis 100 Prozent oder komplette Ablehnung
  • Neurodermitis: Risikozuschlag 10 bis 30 Prozent
  • Epilepsie: Oft komplette Ablehnung oder sehr hohe Zuschläge

In der GKV bleiben chronisch kranke Kinder ohne Mehrkosten im Solidarsystem. Das ist ein klarer GKV-Vorteil bei bereits erkrankten Kindern.

Ein Rechenbeispiel: Dein Kind bekommt mit vier Jahren Diabetes Typ 1 diagnostiziert. Es ist bereits in der PKV versichert (Frühanmeldung): Kein Problem, Beitrag bleibt gleich. Es ist in der GKV: Kein Problem, kostenlos familienversichert. Du willst es erst jetzt in die PKV aufnehmen: Ablehnung oder Zuschlag von 100 Prozent auf den normalen Beitrag (statt 200 Euro dann 400 Euro monatlich).

Gibt es Kinderkrankengeld in der PKV?

Nein, in der PKV gibt es in der Regel kein Kinderkrankengeld ab dem sechsten Krankheitstag. Bei GKV-Kindern zahlt die Kasse ab Tag sechs weiter, bei PKV-Kindern fällt dein Gehalt komplett weg. Es gibt die ersten PKV Anbieter, die hier trotzdem zahlen, aber das ist noch eine absolute Ausnahme.

So läuft es konkret:

GKV-Kinder:

  • Tag 1 bis 5: Arbeitgeber zahlt Lohn weiter
  • Ab Tag 6: Krankenkasse zahlt Kinderkrankengeld (etwa 90 Prozent des Nettolohns)
  • Pro Kind 10 Tage pro Jahr, bei Alleinerziehenden 20 Tage
  • Bei drei Kindern: 30 Tage Kinderkrankengeld pro Jahr möglich

PKV-Kinder:

  • Tag 1 bis 5: Arbeitgeber zahlt Lohn weiter
  • Ab Tag 6: Kein Geld, du nimmst unbezahlten Urlaub
  • Verdienstausfall kann 1.000 bis 2.000 Euro pro Krankheitsfall betragen

Bei drei Kindern in der PKV und einem längeren Krankheitsfall (Scharlach, Unfall, 15 Tage Krankenstand) verlierst du schnell 2.000 bis 3.000 Euro Nettoeinkommen pro Jahr. Das summiert sich über die Jahre auf fünfstellige Beträge.

Dieser Punkt wird oft vergessen in der Beratung, ist aber bei Alleinverdienern oder Familien mit einem Hauptverdiener richtig kritisch.

Was passiert bei Scheidung oder Trennung?

Bei Scheidung oder Trennung bleibt das Kind zunächst in der PKV versichert, kann aber unter bestimmten Bedingungen in die GKV wechseln. Die PKV-Beiträge gelten als Teil des Kindesunterhalts.

Die wichtigsten Regelungen:

Beide Eltern PKV:

  • Kind muss zwingend privat versichert bleiben nach Paragraph 10 Absatz 3 SGB V
  • Keine Möglichkeit zur GKV-Familienversicherung
  • Beiträge werden im Unterhaltsrecht separat vereinbart

Ein Elternteil GKV, einer PKV:

  • Kind kann nach Scheidung über den GKV-Elternteil beitragsfrei familienversichert werden
  • Gilt auch, wenn das Kind beim PKV-Elternteil wohnt
  • Spart die PKV-Beiträge komplett

Unterhaltsrecht:

  • PKV-Beiträge des Kindes gelten als Mehrbedarf zum normalen Kindesunterhalt
  • Müssen separat vereinbart und bezahlt werden
  • Bei drei Kindern mit je 200 Euro PKV sind das 600 Euro zusätzlich zum normalen Unterhalt

Einige PKV-Tarife ermöglichen nach Scheidung eine Leistungsanpassung ohne neue Gesundheitsprüfung innerhalb von drei Monaten. Prüfe deinen Vertrag auf diese Klausel.

Können Kinder von PKV zurück in die GKV wechseln?

Kinder können von PKV zurück in die GKV wechseln, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Der Wechsel ist an strikte Voraussetzungen geknüpft.

Diese Wege führen zurück in die GKV:

  • Einkommen des Hauptverdieners sinkt dauerhaft unter die JAEG (2026: 77.400 Euro brutto pro Jahr)
  • Scheidung, wenn der GKV-Elternteil das Kind aufnimmt und unter der JAEG verdient
  • Kind beginnt Ausbildung, Studium oder versicherungspflichtige Beschäftigung und wählt die GKV statt PKV-Befreiung
  • Kind wird arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld 1 oder 2

Wichtig: Wenn das Kind später wieder in die PKV will (zum Beispiel nach Studium als gut verdienender Angestellter), ist eine neue Gesundheitsprüfung fällig. Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen können dann zu Risikozuschlägen oder Ablehnung führen.

Ein Beispiel: Dein Kind ist bis 18 in der PKV, wechselt fürs Studium in die GKV, entwickelt in dieser Zeit Diabetes Typ 1, und will nach dem Studium als Gutverdiener zurück in die PKV. Problem: Diabetes führt zu massiven Zuschlägen oder Ablehnung. Wäre es in der PKV geblieben, hätte es Bestandsschutz.

Was kostet ein PKV-Kind mehr als der Elternteil?

Ein PKV-Kind darf keinen höherwertigen Tarif haben als der PKV-versicherte Elternteil, sonst wird eine Risikoprüfung fällig. Diese Regel wird oft übersehen.

So funktioniert die Regelung:

Du hast einen Tarif mit Zweibettzimmer und Chefarzt. Dein Kind bekommt automatisch auch maximal Zweibettzimmer und Chefarzt. Willst du für dein Kind Einbettzimmer versichern, obwohl du selbst nur Zweibett hast, muss das Kind eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.

Das Problem: Bei der Neugeborenen-Regelung innerhalb zwei Monate greift diese Prüfung nicht. Du könntest also theoretisch für dein Neugeborenes einen besseren Tarif abschließen als für dich selbst. Danach gilt die Regel wieder.

Praktisch bedeutet das: Wenn du für dich einen günstigen Tarif gewählt hast, bekommt dein Kind auch nur diesen günstigen Tarif. Willst du später upgraden, brauchst du eine Gesundheitsprüfung.

Deshalb wichtig: Wähle deinen eigenen PKV-Tarif nicht zu knapp, wenn du noch Kinder planst. Dein Tarif bestimmt die Obergrenze für die Kinder.

Wie entwickelt sich der Beitrag im Laufe des Kinderlebens?

Der Beitrag für PKV-Kinder entwickelt sich in zwei Sprüngen nach oben: vom Kindertarif zum Jugendtarif und vom Jugendtarif zum Erwachsenentarif. Das solltest du bei der Langfristplanung einkalkulieren.

Die typische Beitragsentwicklung:

Kindertarif (0 bis 12/13 Jahre):

  • Günstigster Tarif
  • Keine Alterungsrückstellungen
  • Etwa 180 bis 250 Euro pro Monat für Angestellte
  • Etwa 40 bis 70 Euro pro Monat für Beamtenkinder

Jugendtarif (13 bis 20 Jahre):

  • Moderater Anstieg um 20 bis 40 Prozent
  • Immer noch keine Alterungsrückstellungen
  • Etwa 220 bis 320 Euro pro Monat für Angestellte
  • Etwa 50 bis 90 Euro pro Monat für Beamtenkinder

Erwachsenentarif (ab 21 Jahre):

  • Deutlicher Sprung nach oben
  • Ab jetzt mit Alterungsrückstellungen
  • Etwa 350 bis 500 Euro pro Monat
  • Kind zahlt ab jetzt selbst oder bekommt günstigeren Ausbildungs-/Studiumstarif

Ab dem 21. Lebensjahr endet deine Zahlungspflicht als Elternteil. Das Kind muss seinen Beitrag selbst zahlen oder bekommt einen Ausbildungstarif, der günstiger ist.

Bei drei Kindern bedeutet das: Du zahlst mindestens 18 Jahre lang für jedes Kind. Kind 1 wird 21, du zahlst noch für Kind 2 und 3. Kind 2 wird 21, du zahlst noch für Kind 3. Über die gesamte Zeit können das 20 bis 25 Jahre Beitragszahlung sein.

Wie funktioniert das bei Mischfamilien?

Bei Mischfamilien (ein Elternteil GKV, einer PKV) können Kinder entweder privat versichert oder beitragsfrei in der GKV familienversichert werden. Die Entscheidung hängt von Einkommen und Familienstruktur ab.

Die Regelungen im Detail:

GKV-Familienversicherung möglich, wenn:

  • Der GKV-Elternteil weniger verdient als der PKV-Elternteil UND
  • Der GKV-Elternteil unter der JAEG (77.400 Euro) liegt UND
  • Das Kind beim GKV-Elternteil lebt oder beide sorgeberechtigt sind

GKV-Familienversicherung ausgeschlossen, wenn:

  • Der PKV-Elternteil Alleinverdiener über der JAEG ist
  • Der GKV-Elternteil mehr verdient als der PKV-Elternteil
  • Beide Eltern über der JAEG verdienen

Ein Beispiel: Vater verdient 100.000 Euro und ist PKV-versichert. Mutter verdient 50.000 Euro und ist GKV-versichert. Kinder können beitragsfrei in der GKV familienversichert werden, weil die Mutter weniger verdient und unter der JAEG liegt.

Anderes Beispiel: Vater verdient 100.000 Euro und ist PKV-versichert. Mutter ist nicht berufstätig. Kinder müssen privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden, weil kein GKV-Elternteil existiert, über den sie familienversichert werden könnten.

Kann ich die PKV-Beiträge steuerlich absetzen?

Ja, PKV-Beiträge für Kinder kannst du als Sonderausgaben absetzen. Die Basisabsicherung (etwa 80 Prozent des Beitrags) ist vollständig absetzbar und reduziert deine Steuerlast.

So funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit:

Basisabsicherung:

  • Etwa 80 Prozent des PKV-Beitrags gelten als Basisabsicherung
  • Komplett als Sonderausgaben absetzbar
  • Bei 200 Euro Beitrag sind etwa 160 Euro absetzbar

Wahlrecht:

  • Beiträge können beim höher verdienenden Elternteil geltend gemacht werden
  • Maximiert den Steuervorteil durch höheren Grenzsteuersatz

Konkretes Rechenbeispiel:

  • Drei Kinder mit je 200 Euro PKV-Beitrag = 600 Euro pro Monat = 7.200 Euro pro Jahr
  • Davon 80 Prozent absetzbar = 5.760 Euro
  • Bei Grenzsteuersatz 42 Prozent sparst du 2.419 Euro Steuern pro Jahr
  • Effektive Belastung nach Steuern: 4.781 Euro pro Jahr statt 7.200 Euro

Je höher dein Grenzsteuersatz, desto stärker der Steuervorteil. Bei Spitzenverdienern reduziert sich die effektive Mehrbelastung durch PKV-Kinderbeiträge spürbar.

Wichtig: Du musst die Beiträge in deiner Steuererklärung angeben. Das passiert nicht automatisch.

Was ist bei Beamten mit mehreren Kindern anders?

Bei Beamten mit mehreren Kindern ist die PKV deutlich günstiger, weil Kinder einen eigenen Beihilfeanspruch von 80 Prozent haben und ab zwei Kindern der eigene Beihilfesatz des Beamten von 50 auf 70 Prozent steigt.

Die Beihilfe-Regelungen für Beamtenkinder:

Beihilfeanspruch der Kinder:

  • Kinder haben eigenen Beihilfeanspruch von 80 Prozent aller Krankheitskosten
  • Die PKV muss nur noch 20 Prozent absichern
  • Daraus resultieren extrem günstige Kinderbeiträge von 40 bis 70 Euro pro Monat

Erhöhter Beihilfesatz für den Beamten:

  • Ohne Kinder: 50 Prozent Beihilfe
  • Ab 2 Kindern: 70 Prozent Beihilfe (in den meisten Bundesländern)
  • Sachsen Sonderfall: Ab 2 Kindern nur 10 Prozent PKV-Anteil nötig

Beide Eltern Beamte:

  • Nur ein Elternteil bekommt den erhöhten Beihilfesatz
  • Das Kind muss einem Elternteil zugeordnet werden
  • Sorgfältige Planung wichtig: Wer bekommt die Zuordnung?

Ein Rechenbeispiel für Beamte mit drei Kindern:

PositionOhne KinderMit 3 Kindern
Eigener Beihilfesatz50%70%
Eigener PKV-Beitrag300 Euro180 Euro
Kinder (3x 50 Euro)150 Euro
Gesamt300 Euro330 Euro

Drei Kinder kosten nur 30 Euro mehr pro Monat, weil der eigene Beitrag durch den erhöhten Beihilfesatz um 120 Euro sinkt.

Wann lohnt sich die PKV mit 3 Kindern wirklich?

Die PKV mit 3 Kindern lohnt sich wirklich nur für Beamte, für sehr gut verdienende Doppelverdiener, und für Familien, die die Leistungsvorteile höher gewichten als die Mehrkosten. Für alle anderen ist die GKV wirtschaftlich meist sicherer.

Die klare Bewertungsmatrix:

Lohnt sich eindeutig für:

  • Beamte (150 bis 210 Euro für drei Kinder statt 540 bis 750 Euro)
  • Doppelverdiener mit beiden über 100.000 Euro Jahreseinkommen
  • Familien mit chronisch kranken Kindern, die bereits in der PKV sind

Lohnt sich eher nicht für:

  • Alleinverdiener als Angestellte (600 Euro Mehrkosten für drei Kinder)
  • Selbstständige mit mittlerem Einkommen (bis zu 750 Euro Mehrkosten)
  • Familien mit Scheidungsrisiko (komplexe Unterhaltsregelungen)
  • Familien mit Einkommensschwankungen (GKV passt sich an, PKV nicht)

Abwägungssache für:

  • Gutverdiener Angestellte mit hohem Wert auf Leistung
  • Mischfamilien (ein Elternteil GKV, einer PKV)
  • Familien, die später vielleicht auswandern wollen

Die wichtigste Frage: Bist du bereit, über 20 Jahre lang zwischen 500 und 750 Euro pro Monat mehr zu zahlen als in der GKV, um schnellere Facharzttermine, bessere Krankenhausleistungen und vollständige Kieferorthopädie zu bekommen?

Wenn ja und das Geld ist da: PKV kann sich lohnen. Wenn nein oder das Geld ist knapp: GKV ist der sicherere Weg.

Wie rechne ich das langfristig durch?

Du rechnest das langfristig durch, indem du eine 20-Jahres-Kalkulation machst mit allen Beiträgen, Steuervorteil und möglichen Szenarien. Nur so siehst du das volle Bild.

So gehst du vor:

Schritt 1: Aktuelle Kosten ermitteln

Rechne aus, was du heute zahlst:

  • Eigener PKV-Beitrag
  • Partner PKV-Beitrag
  • Drei Kinder je 200 Euro = 600 Euro
  • Gesamt pro Monat

Schritt 2: GKV-Alternative berechnen

Was würdest du in der GKV zahlen:

  • Höchstbeitrag GKV aktuell etwa 850 bis 900 Euro für beide Eltern
  • Kinder: 0 Euro
  • Zusatzversicherungen für Kinder: vielleicht 100 Euro für alle drei zusammen

Schritt 3: Differenz über 20 Jahre

Multipliziere die Differenz mit 20 Jahren (240 Monate):

  • PKV teurer um 500 Euro pro Monat
  • 500 Euro x 240 Monate = 120.000 Euro Mehrkosten über 20 Jahre

Schritt 4: Steuervorteil einrechnen

Ziehe den Steuervorteil ab:

  • 600 Euro Kinderbeiträge pro Monat = 7.200 Euro pro Jahr
  • Davon 80 Prozent absetzbar = 5.760 Euro
  • Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz = 2.419 Euro Steuerersparnis pro Jahr
  • Über 20 Jahre = 48.380 Euro

Schritt 5: Netto-Mehrkosten

Ziehe Steuervorteil von Mehrkosten ab:

  • 120.000 Euro Mehrkosten minus 48.380 Euro Steuervorteil = 71.620 Euro echte Mehrkosten über 20 Jahre

Schritt 6: Gegenwert bewerten

Frage dich: Sind mir schnellere Facharzttermine, bessere Krankenhäuser, vollständige Kieferorthopädie und Chefarztbehandlung diese 71.620 Euro über 20 Jahre wert?

Wenn ja: PKV. Wenn nein: GKV.

Fazit: Für wen lohnt sich die PKV mit 3 Kindern?

Die PKV mit 3 Kindern lohnt sich fast ausschließlich für Beamte. Für alle anderen gilt: Rechne genau durch und überlege dir, ob die Leistungsvorteile die Mehrkosten rechtfertigen.

  • Für Beamte: Klare Empfehlung PKV. Drei Kinder kosten nur 150 bis 210 Euro pro Monat statt 540 bis 750 Euro bei Angestellten. Der eigene Beihilfesatz steigt von 50 auf 70 Prozent. Unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Für Alleinverdiener: Klare Empfehlung GKV. Die 600 bis 750 Euro Mehrkosten für drei Kinder übersteigen meist den finanziellen Vorteil der PKV. Dazu kommt fehlendes Kinderkrankengeld ab Tag 6.
  • Für Selbstständige: Tendenz GKV, außer du verdienst sehr gut und legst Wert auf Leistung. Selbstständige zahlen alles allein, kein Arbeitgeberzuschuss. Die Gesamtkosten können 2.000 Euro pro Monat übersteigen.
  • Für Doppelverdiener: Abwägungssache. Wenn beide gut verdienen und die Leistungen wichtig sind, kann sich PKV lohnen. Rechne die 20-Jahres-Kalkulation durch.
  • Für Mischfamilien: Prüfe, ob die Kinder kostenlos in der GKV familienversichert werden können. Das spart die kompletten PKV-Beiträge.

Die PKV mit Kindern ist kein Sparmodell. Sie kostet deutlich mehr als die GKV. Du zahlst diese Mehrkosten für bessere Leistungen. Wenn dir die Leistungen das wert sind und du das Geld hast, go for it.

Wenn nicht, bleib in der GKV und spare das Geld für andere Dinge.

Lutz Gottschlich
Experte für Versicherungen
Über den Autor
Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei der COVAGO Versicherungsmakler GmbH. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung ist er interner Ansprechpartner für Kollegen und Kunden gleichermaßen. Bekannt ist er für seine ruhige, unaufgeregte Art und die Fähigkeit, auch komplexe Versicherungsthemen verständlich auf den Punkt zu bringen.
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