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Steuerrechner für die PKV: Jetzt berechnen

PKV-Beiträge sind steuerlich absetzbar – aber nicht vollständig, nicht für jeden gleich und nicht ohne Rechenkenntnisse. Der Rechner kalkuliert die genaue Steuerersparnis durch Deine private Krankenversicherung, berücksichtigt dabei Berufsstatus, Veranlagungsart, Familienmitglieder und sonstige Vorsorgeaufwendungen und zeigt transparent auf, welche Beitragsbestandteile das Finanzamt anerkennt und welche nicht.

Persönliche Angaben
Steuerliche Situation, Einkommen & Beitragsstruktur

Berufsstatus & Veranlagung

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Deine PKV-Beiträge (monatlich)

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Mitversicherte Familienmitglieder

§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG: Beiträge für mitversicherte Kinder und Ehepartner können steuerlich geltend gemacht werden, sofern du die Beiträge wirtschaftlich trägst.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG)

Nur absetzbar, wenn Basisabsicherung + Pflege den Höchstbetrag (1.900 € / 2.800 €) noch nicht ausschöpfen.
€/J.
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Steuerliche Auswirkung
Berechnung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG · Stand 2026
Grenzsteuersatz
Durchschnittssatz
Eff. inkl. Soli & KiSt
Absetzbar: Basis-KV
Absetzbar: Pflege (100 %)
Jährliche Steuerersparnis
Monatliche Entlastung
Effektive PKV-Nettokosten / Monat (nach Steuervorteil)
Höchstbetrag-Auslastung (§ 10 Abs. 4)
Absetzbare Beiträge
PositionStatus€/Jahr
Steuervergleich
PostenOhne PKVMit PKV
Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich der Orientierung und stellt keine steuerliche Beratung dar. Grundlagen: § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, Bürgerentlastungsgesetz BGBl. 2009 I S. 1959, BMF-Schreiben 19.8.2013, Programmablaufplan BMF 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.

Wie funktioniert der PKV Steuerrechner?

Das Eingabeformular ist in vier Blöcke gegliedert. Auf der rechten Seite – oder auf mobilen Geräten direkt darunter – erscheinen die Ergebnisse in Echtzeit und aktualisieren sich mit jeder Eingabe automatisch.

Schritt 1: Berufsstatus und Veranlagungsart

Zuerst den Berufsstatus auswählen: Angestellter, Beamter mit Beihilfe, Selbstständiger oder Rentner. Das ist relevant, weil der steuerliche Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen für Selbstständige und Freiberufler bei 2.800 Euro liegt, für alle anderen bei 1.900 Euro. Für Beamte erscheint zusätzlich ein Feld für den Beihilfeanteil, weil Beihilfeleistungen den absetzbaren Betrag mindern.

Dann die Veranlagungsart wählen: Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung mit Splitting. Bei der Zusammenveranlagung werden zwei Felder für das zu versteuernde Einkommen beider Partner sichtbar, weil das Splittingverfahren die Steuerberechnung grundlegend verändert.

Schritt 2: Zu versteuerndes Einkommen und Kinderfreibeträge

Das zu versteuernde Einkommen (ZVE) eintragen – das ist das Bruttoeinkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und anderen Freibeträgen, also die Basis, auf der die Einkommensteuer berechnet wird. Wer unsicher ist, findet das ZVE auf dem letzten Steuerbescheid. Vorhandene Kinderfreibeträge werden ebenfalls abgezogen, weil sie das zu versteuernde Einkommen senken und damit den Grenzsteuersatz beeinflussen.

Schritt 3: PKV-Beiträge eintragen

Hier werden fünf Felder befüllt:

  • Der monatliche PKV-Gesamtbeitrag ist der Betrag auf der Beitragsrechnung des Versicherers ohne Pflegeversicherung.
  • Die Basisanteil-Quote gibt an, welcher Prozentsatz dieses Beitrags dem Basisschutz entspricht – also jenem Teil, den das Finanzamt als Sonderausgabe anerkennt.
  • Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Krankentagegeld gehören nicht zum Basisanteil. Der PKV-Versicherer teilt diesen Prozentsatz jährlich elektronisch dem Finanzamt mit; für viele gute Tarife liegt er bei rund 79 bis 80 Prozent, bei Tarifen ohne Wahlleistungen auch bei über 90 Prozent.
  • Die Pflegepflichtversicherung wird separat eingetragen und zu 100 Prozent vom Finanzamt anerkannt.
  • Der Arbeitgeberzuschuss wird abgezogen, weil er steuerfrei ist und den absetzbaren Eigenanteil entsprechend mindert.

Eine etwaige Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Jahre wird ebenfalls abgezogen, weil der Bundesfinanzhof (BFH, Az. X R 43/14) entschieden hat, dass sie die absetzbaren Beiträge mindert.

Schritt 4: Familienmitglieder optional hinzufügen

Wer Kinder oder einen privat versicherten Ehepartner hat, kann diese über die Schaltfläche hinzufügen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG sind auch Beiträge für Angehörige absetzbar, sofern die Beiträge wirtschaftlich von der steuerpflichtigen Person getragen werden. Pro Familienmitglied werden PKV-Beitrag, Basisanteil-Quote und Pflegebeitrag eingetragen.

Schritt 5: Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Im letzten Block können Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung und weitere Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht oder Unfallversicherung eingetragen werden. Diese sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG nur absetzbar, soweit die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge den Höchstbetrag von 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro noch nicht ausschöpfen. Der Rechner zeigt automatisch an, wie viel Spielraum noch verbleibt.

Was zeigen die Ergebnisse?

Das Ergebnispanel zeigt drei Steuersätze: den Grenzsteuersatz, den Durchschnittssteuersatz und den effektiven Satz inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Grenzsteuersatz ist der entscheidende Wert für die Berechnung der Steuerersparnis, weil jeder absetzbare Euro die Steuer um genau diesen Satz senkt.

Darunter stehen die jährliche Steuerersparnis und die monatliche Entlastung. Danach erscheint der effektive PKV-Nettobeitrag: der Monatsbeitrag nach Abzug des Steuervorteils und des Arbeitgeberzuschusses. Das ist die tatsächliche Belastung.

Der Fortschrittsbalken zeigt, zu wie viel Prozent der steuerliche Höchstbetrag durch die KV- und PV-Beiträge ausgeschöpft ist. Wer diesen Betrag übersteigt, profitiert von der automatischen Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4 Satz 4 EStG: Das Finanzamt berücksichtigt dann den tatsächlichen, höheren Betrag statt des Höchstbetrags.

Die Detailtabelle darunter schlüsselt alle Beitragsbestandteile auf und kennzeichnet, welche das Finanzamt anerkennt und welche nicht. Die Vergleichstabelle zeigt die Steuerberechnung mit und ohne PKV-Abzug und macht die Steuerersparnis in absoluten Zahlen sichtbar.

FAQ

Wie viel kann man durch die PKV bei der Steuer sparen?

Das hängt vom Grenzsteuersatz und der Höhe des absetzbaren Basisanteils ab. Wer 42 Prozent Grenzsteuersatz hat und einen Basisanteil von 600 Euro monatlich geltend machen kann, spart 3.024 Euro Einkommensteuer pro Jahr, also 252 Euro monatlich. Dazu kommen Ersparnisse beim Solidaritätszuschlag. Der Rechner zeigt diese Zahl auf Basis der persönlichen Eingaben exakt aus.

Was ist der Basisanteil und wo findet man ihn?

Der Basisanteil ist der Teil des PKV-Beitrags, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Krankentagegeld sind kein Bestandteil des Basisanteils und steuerlich nicht absetzbar. Den genauen Prozentsatz berechnet der PKV-Versicherer nach einem Punktesystem des PKV-Verbands und übermittelt ihn seit Januar 2026 automatisch per ELStAM an das Finanzamt und den Arbeitgeber. Typische Werte liegen für Tarife mit Wahlleistungen bei rund 79 bis 80 Prozent, für Tarife ohne Wahlleistungen bei 90 Prozent und mehr.

Warum mindert die Beitragsrückerstattung den absetzbaren Betrag?

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2018 (Az. X R 43/14) entschieden, dass eine Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Jahre die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen im Jahr des Zuflusses mindert. Wer also im April 2026 eine Beitragsrückerstattung von 1.200 Euro erhält, muss diesen Betrag von seinen absetzbaren PKV-Beiträgen des Jahres 2026 abziehen.

Gilt der steuerliche Höchstbetrag immer?

Nein. Wer als Selbstständiger oder als Angestellter allein durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge den Höchstbetrag von 2.800 beziehungsweise 1.900 Euro überschreitet, profitiert von der Günstigerprüfung: Das Finanzamt setzt dann automatisch den tatsächlichen, höheren Betrag an. Die Günstigerprüfung ist keine Option, die man beantragen muss – sie greift automatisch.

Was ändert sich bei der Zusammenveranlagung?

Bei der Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner addiert, halbiert und dann zweifach besteuert. Das kann den Grenzsteuersatz erheblich senken und damit auch die Steuerersparnis durch die PKV-Beiträge. Der Rechner zeigt die Steuerberechnung nach Splittingverfahren, wenn die Zusammenveranlagung ausgewählt wird. Der Höchstbetrag verdoppelt sich bei der Zusammenveranlagung nicht automatisch – er gilt pro Person einzeln.

Lutz Gottschlich
Experte für Versicherungen
Über den Autor
Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei der COVAGO Versicherungsmakler GmbH. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung ist er interner Ansprechpartner für Kollegen und Kunden gleichermaßen. Bekannt ist er für seine ruhige, unaufgeregte Art und die Fähigkeit, auch komplexe Versicherungsthemen verständlich auf den Punkt zu bringen.
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