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Wie hoch ist die Mindestbemessungsgrundlage ab 2026?

Wie hoch ist die Mindestbemessungsgrundlage ab 2026?

Die Sozialversicherungsbeiträge steigen 2026 erneut deutlich. Besonders hart trifft es Selbstständige und Freiberufler mit niedrigem Einkommen. Die Mindestbemessungsgrundlage klettert auf ein neues Rekordhoch und sorgt dafür, dass viele Menschen Beiträge zahlen müssen, die weit über ihrem tatsächlichen Einkommen liegen.

Wir zeigen dir heute, was die Mindestbemessungsgrundlage genau ist, wer davon betroffen ist und wie hoch die Beiträge 2026 konkret ausfallen.

Was ist die Mindestbemessungsgrundlage in der GKV?

Die Mindestbemessungsgrundlage ist eine fiktive Einkommensgrenze, die bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte zugrunde gelegt wird. Selbst wenn dein tatsächliches Einkommen niedriger liegt, rechnet die Krankenkasse so, als würdest du mindestens diesen Betrag verdienen.

Die Mindestbemessungsgrundlage entspricht einem Drittel der Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Diese Bezugsgröße wiederum leitet sich aus dem Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung ab und wird jedes Jahr neu berechnet.

Der Gedanke dahinter: Wer sich freiwillig versichert, soll einen Mindestbeitrag zahlen, der die Solidargemeinschaft nicht zu stark belastet. Die Krankenkassen gehen davon aus, dass jeder Versicherte ein gewisses Mindesteinkommen hat, auch wenn dieses nicht nachgewiesen werden kann.

Für wen gilt die Mindestbemessungsgrundlage?

Die Mindestbemessungsgrundlage betrifft ausschließlich freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören:

Selbstständige und Freiberufler

Wer hauptberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig ist, kann sich nicht pflichtversichern und muss sich freiwillig gesetzlich versichern. Für diese Gruppe gilt die Mindestbemessungsgrundlage unabhängig vom tatsächlichen Einkommen.

Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze

Verdienst du als Angestellter mehr als die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro jährlich, kannst du in die private Krankenversicherung wechseln oder dich freiwillig gesetzlich versichern. Entscheidest du dich für die freiwillige GKV, gilt auch für dich die Mindestbemessungsgrundlage, sofern dein Einkommen darunter liegt.

Personen ohne eigenes Einkommen

Menschen, die von Ersparnissen leben oder keine eigenen Einkünfte haben, aber nicht über die Familienversicherung abgesichert sind, müssen sich freiwillig versichern. Auch hier greift die Mindestbemessungsgrundlage.

Privatrentner

Rentner, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner angehören, sondern freiwillig versichert sind, fallen ebenfalls unter diese Regelung.

Nicht betroffen von der Mindestbemessungsgrundlage sind:

Pflichtversicherte Arbeitnehmer zahlen Beiträge auf ihr tatsächliches Bruttoeinkommen. Für sie gilt die Mindestbemessungsgrundlage nicht. Auch Studenten, Azubis und Empfänger von Arbeitslosengeld I haben eigene Regelungen und sind von der Mindestbemessungsgrundlage nicht betroffen.

Wie hoch ist die Mindestbemessungsgrundlage in 2026?

Die Mindestbemessungsgrundlage steigt zum 1. Januar 2026 deutlich. Sie liegt dann bei 1.318,33 Euro monatlich oder 15.820 Euro jährlich. Das entspricht einer Erhöhung um 70 Euro pro Monat oder 5,61 Prozent gegenüber 2025.

Die Bezugsgröße als Grundlage

Die Bezugsgröße, aus der sich die Mindestbemessungsgrundlage ableitet, steigt 2026 auf 3.955 Euro monatlich oder 47.460 Euro jährlich. Das ist ein Plus von 210 Euro pro Monat oder 5,61 Prozent.

Diese Bezugsgröße ergibt sich aus dem Durchschnittsentgelt 2024 in der gesetzlichen Rentenversicherung von 47.085 Euro, das auf das nächsthöhere durch 420 teilbare Vielfache aufgerundet wird. Die Rechnung: 47.085 Euro geteilt durch 420 ergibt 112,11 Euro, aufgerundet auf 113 Euro mal 420 ergibt 47.460 Euro jährlich.

Konkrete Mindestbeiträge für Selbstständige in 2026

Die tatsächlichen Beiträge hängen vom Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, dem Anspruch auf Krankengeld und deiner familiären Situation ab.

Ohne Krankengeldanspruch bei der günstigsten Kasse:

Bei der BKK firmus mit einem Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent zahlst du als Selbstständiger ohne Kinder monatlich 260,77 Euro. Davon entfallen 213,31 Euro auf die Krankenversicherung bei einem Beitragssatz von 16,18 Prozent und 47,46 Euro auf die Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent.

Ohne Krankengeldanspruch beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag:

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Damit zahlst du monatlich 270,26 Euro. Die Krankenversicherung kostet 222,80 Euro bei einem Beitragssatz von 16,9 Prozent, die Pflegeversicherung wie oben 47,46 Euro.

Mit Krankengeldanspruch:

Möchtest du Anspruch auf Krankengeld haben, erhöht sich der Beitrag. Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag zahlst du dann 278,17 Euro monatlich. Die Krankenversicherung kostet 230,71 Euro bei einem Beitragssatz von 17,5 Prozent, die Pflegeversicherung bleibt bei 47,46 Euro.

Für Kinderlose über 23 Jahre:

Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung. Der Beitragssatz steigt von 3,6 auf 4,2 Prozent. Ohne Krankengeldanspruch beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag zahlst du dann insgesamt 278,17 Euro monatlich. Die Krankenversicherung kostet 222,80 Euro, die Pflegeversicherung 55,37 Euro.

Der Mindestbeitrag steigt von 258,13 Euro in 2025 auf 270,26 Euro in 2026, jeweils ohne Krankengeldanspruch beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Das entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von 12,13 Euro oder einer jährlichen Mehrbelastung von 145,56 Euro.

Welche Einnahmen zählen zur Beitragsberechnung?

Bei freiwillig Versicherten werden alle Einkunftsarten berücksichtigt. Dazu gehören Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Kapitalvermögen und Unterhaltszahlungen. Unter Umständen zählt auch das Einkommen des nicht gesetzlich versicherten Ehepartners.

Nicht beitragspflichtig sind Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld.

Wichtig: Selbstständige müssen ihr Einkommen per Einkommensteuerbescheid nachweisen. Ohne Nachweis setzt die Krankenkasse automatisch den Höchstbeitrag an, der 2026 bei über 1.200 Euro monatlich liegt.

Fallbeispiel: Selbstständiger IT-Berater, 45 Jahre

Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an, um die Auswirkungen der Mindestbemessungsgrundlage zu verdeutlichen.

Ausgangssituation:

Michael ist 45 Jahre alt, selbstständiger IT-Berater und hat gerade sein eigenes Unternehmen gegründet. Er ist freiwillig gesetzlich versichert bei der BKK firmus. Michael hat zwei Kinder, ist aber nicht verheiratet. Sein tatsächliches monatliches Einkommen liegt aktuell bei 900 Euro, da er erst wenige Kunden hat und viel Zeit in den Aufbau seines Geschäfts investiert.

Beitragsberechnung für 2026:

Obwohl Michael nur 900 Euro verdient, rechnet die Krankenkasse mit der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro. Michael verzichtet auf Krankengeld, da er als Einzelunternehmer ohnehin keinen klassischen Krankengeldanspruch wahrnehmen würde.

Der Beitragssatz ohne Krankengeld bei der BKK firmus liegt bei 16,18 Prozent für die Krankenversicherung plus 3,6 Prozent für die Pflegeversicherung, zusammen 19,78 Prozent. Da Michael zwei Kinder hat, zahlt er den regulären Pflegeversicherungsbeitrag ohne Zuschlag.

Monatlicher Beitrag:

  • Krankenversicherung: 1.318,33 Euro × 16,18 Prozent = 213,31 Euro
  • Pflegeversicherung: 1.318,33 Euro × 3,6 Prozent = 47,46 Euro
  • Gesamtbeitrag: 260,77 Euro

Michael verdient 900 Euro monatlich, zahlt aber 260,77 Euro Krankenversicherungsbeiträge. Das entspricht einer Belastung von 29 Prozent seines tatsächlichen Einkommens. Nach Abzug der Krankenversicherung bleiben ihm nur noch 639,23 Euro zum Leben.

Würde Michael 3.000 Euro monatlich verdienen, läge seine Belastung bei 8,7 Prozent. Bei 5.000 Euro monatlich würde er zwar den Höchstbeitrag zahlen, die relative Belastung läge aber nur noch bei etwa 23 Prozent.

Im ersten Geschäftsjahr verdient Michael insgesamt 10.800 Euro. Seine Krankenversicherungsbeiträge betragen 3.129,24 Euro. Das sind 29 Prozent seines gesamten Jahreseinkommens nur für die Krankenversicherung. Dazu kommen noch weitere Fixkosten wie Miete, Strom und Lebenshaltungskosten.

Was Michael tun kann:

Michael sollte prüfen, ob die private Krankenversicherung für ihn günstiger wäre. Gerade bei niedrigem Einkommen und gutem Gesundheitszustand kann die PKV deutlich weniger kosten als der GKV-Mindestbeitrag. Allerdings ist ein späterer Wechsel zurück in die GKV oft schwierig.

Sobald Michaels Einkommen steigt, sollte er seinen Einkommensteuerbescheid zeitnah bei der Krankenkasse einreichen. Liegt sein Einkommen über der Mindestbemessungsgrundlage, wird dann auf Basis des tatsächlichen Einkommens abgerechnet.

Eine weitere Option wäre, bei einer noch günstigeren Krankenkasse zu versichern oder auf bestimmte Zusatzleistungen zu verzichten, um Kosten zu sparen. Die Ersparnis ist allerdings gering, maximal 10 bis 15 Euro monatlich.

Fazit: Die Mindestbemessungsgrundlage trifft Geringverdiener hart

Die Mindestbemessungsgrundlage steigt 2026 auf 1.318,33 Euro monatlich und sorgt damit für Mindestbeiträge zwischen 260 und 278 Euro pro Monat für freiwillig Versicherte. Die Erhöhung um 5,61 Prozent resultiert aus der guten Lohnentwicklung 2024, trifft aber besonders hart diejenigen, die von dieser Lohnentwicklung nicht profitiert haben.

Selbstständige mit niedrigem Einkommen zahlen prozentual den höchsten Anteil ihres Einkommens für die Krankenversicherung. Bei 900 Euro monatlichem Einkommen und 260 Euro Mindestbeitrag bleiben nur noch 640 Euro zum Leben. Das ist besonders in der Gründungsphase eine enorme Belastung.

Die Systematik der Mindestbemessungsgrundlage benachteiligt gezielt Geringverdiener. Während Gutverdiener maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen und darüber liegendes Einkommen beitragsfrei bleibt, müssen Geringverdiener auf ein fiktives Einkommen Beiträge zahlen, das sie gar nicht haben.

Wer als Selbstständiger mit niedrigem Einkommen startet, sollte die private Krankenversicherung als Alternative prüfen. Die Rückkehr in die GKV ist später zwar schwierig, aber die kurzfristige Ersparnis kann in der Gründungsphase entscheidend sein.

„Die Mindestbemessungsgrundlage zeigt: In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen nicht alle nach ihrer Leistungsfähigkeit.“

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