Kannst Du aus gesundheitlichen Gründen kaum noch arbeiten, springt die gesetzliche Rentenversicherung mit der Erwerbsminderungsrente ein. Unser Rechner schätzt ihre Höhe aus Deinen Entgeltpunkten und zeigt Dir, was vom bisherigen Einkommen bleibt.
Er rechnet Zurechnungszeit, Abschlag und Hinzuverdienst mit den Werten für 2027 ein. Das Ergebnis ist eine Modellrechnung und ersetzt weder Deinen Rentenbescheid noch eine Beratung.
Wann hast Du Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Die Voraussetzungen stehen in § 43 SGB VI. Voll erwerbsgemindert bist Du, wenn Du wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. Bei drei bis unter sechs Stunden giltst Du als teilweise erwerbsgemindert. Maßgeblich ist der allgemeine Arbeitsmarkt und damit jede übliche Tätigkeit. Zusätzlich brauchst Du diese Versicherungszeiten:
- drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren
- die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nach § 50 SGB VI
Der Rechner setzt voraus, dass Du beide Bedingungen erfüllst. Ob das zutrifft, klärt die Deutsche Rentenversicherung im Antragsverfahren.
Wie berechnet sich die Erwerbsminderungsrente?
Die Rente folgt der Rentenformel aus § 64 SGB VI. Persönliche Entgeltpunkte, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert werden miteinander multipliziert. Die Rechenwerte haben wir am 6. November 2026 an den amtlichen Quellen geprüft.
| Baustein | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Rentenartfaktor volle Rente | 1,0 | § 67 SGB VI |
| Rentenartfaktor teilweise Rente | 0,5 | § 67 SGB VI |
| Aktueller Rentenwert bis 30.06.2027 | 42,52 € | § 1 RWBestV 2026 |
| Abschlag je Monat vor 65 Jahren | 0,3 % | § 77 SGB VI |
| Höchster Abschlag | 10,8 % | § 77 SGB VI, 36 Monate |
| Grenze mit 40 Jahren | 63 statt 65 Jahre | § 77 Abs. 4 SGB VI |
Beginnt die Rente vor dem 62. Geburtstag, zählt für den Abschlag die Vollendung des 62. Lebensjahres. Bei einem früheren Rentenbeginn fällt deshalb immer der volle Abschlag von 10,8 Prozent an. Beim Runden folgt der Rechner § 121 SGB VI mit vier Dezimalstellen und § 123 SGB VI für Geldbeträge.
Was bringt Dir die Zurechnungszeit?
Die Zurechnungszeit stellt Dich so, als hättest Du nach Eintritt der Erwerbsminderung weitergearbeitet. Nach § 59 SGB VI beginnt sie mit der Erwerbsminderung und endet langfristig mit 67 Jahren. Bis dahin gilt die Übergangstabelle aus § 253a SGB VI.
| Rentenbeginn | Ende der Zurechnungszeit |
|---|---|
| 2027 | 66 Jahre, 4 Monate |
| 2028 | 66 Jahre, 6 Monate |
| 2029 | 66 Jahre, 8 Monate |
| 2030 | 66 Jahre, 10 Monate |
| ab 2031 | 67 Jahre |
Jeder Monat dieser Zeit erhält den Durchschnittswert Deiner bisherigen Entgeltpunkte. Der Rechner teilt dafür Deine Punkte durch die Monate seit dem 17. Geburtstag und nutzt damit die Grundbewertung nach § 72 SGB VI. Liegt der Wert ohne die letzten vier Jahre höher, greift die Vergleichsbewertung nach § 73 SGB VI. Das Modell vereinfacht die Gesamtleistungsbewertung aus § 71 SGB VI. Beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten sowie der Grundrentenzuschlag fehlen. Dein tatsächlicher Bescheid kann deshalb abweichen. Für spätere Rentenbeginne nutzt der Rechner weiter den heutigen Rentenwert.
Wie viel darfst Du für 2027 hinzuverdienen?
Die Grenzen aus § 96a SGB VI hängen an der monatlichen Bezugsgröße. Für das Jahr 2027 beträgt sie laut Verordnungsentwurf im Bundesrat voraussichtlich 4.130 Euro, die Zustimmung steht noch aus.
| Rente | Rechenweg | Grenze 2027, voraussichtlich |
|---|---|---|
| Volle Rente | 3/8 von 14 x 4.130 € | 21.682,50 € |
| Teilweise Rente, Minimum | 6/8 von 14 x 4.130 € | 43.365,00 € |
| Teilweise Rente, individuell | 9,72 x 4.130 € x bestes Jahr in Entgeltpunkten | 40.143,60 € je Entgeltpunkt |
Verdienst Du mehr, zieht die Rentenversicherung ein Zwölftel des übersteigenden Betrags zu 40 Prozent von der Monatsrente ab. Wichtig bleibt Dein zeitliches Leistungsvermögen. Überschreitest Du es, läuft die Rente nach § 43 Abs. 7 SGB VI regelmäßig noch sechs Monate weiter, danach kann der Anspruch entfallen.
Wie schließt Du die Lücke zum bisherigen Einkommen?
Die gesetzliche Rente deckt meist nur einen Teil Deines Einkommens. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sicherst Du Deine Arbeitskraft privat ab. Sie knüpft an Deinen Beruf an und setzt damit einen anderen Maßstab als der allgemeine Arbeitsmarkt. Gelingt das aus gesundheitlichen Gründen nicht, kommen andere Formen des Einkommensschutzes wie die Grundfähigkeitsversicherung infrage. Auch der Rentenrechner hilft Dir beim Blick auf das Alter. Weitere Werkzeuge findest Du in unserer Rechner-Übersicht. Im Gespräch klären wir, welcher Schutz zu Dir passt.
Häufige Fragen
Wird die Erwerbsminderungsrente befristet?
In der Regel ja. Nach § 102 SGB VI gibt es die Rente auf Zeit, zunächst für längstens drei Jahre. Eine Verlängerung ist möglich.
Ist die angezeigte Rente mein Nettobetrag?
Nein, der Rechner zeigt die Bruttorente. Davon gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, je nach Höhe auch Steuern. Wie die Krankenversicherung dabei läuft, hängt auch vom Wechsel der Krankenkasse bei Erwerbsminderungsrente ab.
Woher bekomme ich meine Entgeltpunkte?
Sie stehen in Deiner Rentenauskunft, die Du bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern kannst. Auch die jährliche Renteninformation hilft Dir bei der Einschätzung.
Warum zeigt der Rechner so viele Monate Abschlag an?
Für den Zugangsfaktor zählt der Abstand zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Das Gesetz begrenzt ihn über die Regel zum 62. Lebensjahr auf 36 Monate. Hast Du die 40 Jahre, verschiebt sich beides um zwei Jahre nach vorn.
Wie ändert sich der Rentenwert im Jahr 2027?
Der aktuelle Rentenwert von 42,52 Euro gilt bis zum 30. Juni 2027. Der neue Wert ist noch nicht bekannt. Wir aktualisieren den Rechner, sobald die Rentenanpassung feststeht.


