Mehr wissen.
Mehr COVAGO.

Inhaltsverzeichnis

Kostenfreie, individuelle Beratung mit unserem Experten.
Wir helfen dir gern persönlich weiter.
100% kostenlos & unverbindlich

Krankenkasse wechseln bei Erwerbsminderungsrente

Du beziehst eine Erwerbsminderungsrente und überlegst, ob ein Kassenwechsel für Dich überhaupt möglich ist? Vielleicht hat Deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, oder Du hast eine günstigere Alternative gefunden. 

Die gute Nachricht an der Stelle: Als Erwerbsminderungsrentner hast Du das gleiche Kassenwahlrecht wie alle anderen gesetzlich Versicherten auch. Ob befristete oder unbefristete Rente, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung – das spielt für Deinen Wechsel keine Rolle. 

Besonders wichtig ist allerdings Dein Versicherungsstatus: Bist Du pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner, profitierst Du von deutlich niedrigeren Beiträgen als freiwillig Versicherte.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Als Erwerbsminderungsrentner kannst Du Deine Krankenkasse genauso wechseln wie alle anderen GKV-Versicherten.
  • Es gelten eine Bindungsfrist von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.
  • Bei Zusatz Beitragserhöhung hast Du ein Sonderkündigungsrecht und kannst sofort wechseln.
  • Prüfe unbedingt, ob Du die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der KVdR erfüllst.
  • In der KVdR zahlst Du auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge keine Beiträge, als freiwillig Versicherter schon.

Kann man als Erwerbsminderungsrentner Krankenkasse wechseln?

Ja, Du kannst als Erwerbsminderungsrentner die Krankenkasse wechseln. Dein Kassenwahlrecht nach § 175 SGB V gilt uneingeschränkt, unabhängig davon, welche Art von Rente Du beziehst. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 5. November 2024 die Versicherungspflicht bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V ausdrücklich bestätigt.

Befristete und unbefristete Renten werden gleich behandelt

Ob Du eine befristete oder unbefristete Erwerbsminderungsrente beziehst, macht für Deinen Kassenwechsel keinen Unterschied. Beide Rentenarten begründen bei Erfüllung der Vorversicherungszeit eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner. Auch beim Übergang von einer Erwerbsminderungsrente zu einer Altersrente bleibt Deine Pflichtversicherung bestehen und setzt sich nahtlos fort.

Gesetzlich krankenversichert? Mach jetzt den Kassen-Check.

Vergleiche Beitragssatz und Bonusleistungen deiner Krankenkasse. Oft sind teurere Kassen dank hoher Bonuszahlungen die bessere Wahl. Jetzt prüfen und deinen Vorteil sichern!

100% kostenfrei & unverbindlich

Gleiches gilt für volle und teilweise Erwerbsminderungsrenten. Beide werden bezüglich der Krankenversicherung identisch behandelt und ermöglichen Dir den Kassenwechsel nach den regulären Regeln.

Was ist Krankenversicherung der Rentner und warum ist sie so wichtig?

Die Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR, ist keine separate Krankenkasse, sondern ein besonderer Versicherungsstatus innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Laut Information der Deutschen Rentenversicherung wird die KVdR von den normalen gesetzlichen Krankenkassen betrieben. Der Status macht jedoch einen enormen finanziellen Unterschied.

Pflichtversicherung spart Dir bei Zusatzeinkünften viel Geld

In der KVdR zahlst Du Beiträge nur auf Deine gesetzliche Rente, Betriebsrenten und eventuelles Arbeitseinkommen. Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge und private Rentenversicherungen bleiben beitragsfrei. Als freiwillig Versicherter musst Du hingegen auf alle Einnahmen Beiträge zahlen.

Vergleich: KVdR und freiwillige Versicherung:

KVdR (Pflichtversichert)Freiwillig versichert
BeitragspflichtigGesetzliche Rente, Betriebsrente, ArbeitseinkommenAlle Einnahmen inkl. Miete, Kapitalerträge, private Renten
MieteinnahmenBeitragsfreiBeitragspflichtig
KapitalerträgeBeitragsfreiBeitragspflichtig
MindestbeitragNeinJa, etwa 220 Euro monatlich
Freibetrag Betriebsrente164,50 Euro beitragsfreiKein Freibetrag

Stell Dir folgende Situation vor: Du beziehst eine Erwerbsminderungsrente von 1.200 Euro und hast zusätzlich Mieteinnahmen von 800 Euro monatlich. In der KVdR zahlst Du Beiträge nur auf Deine Rente, also auf 1.200 Euro. Als freiwillig Versicherter zahlst Du auf 2.000 Euro. Das ergibt eine Differenz von über 130 Euro monatlich, also mehr als 1.600 Euro im Jahr.

Vorversicherungszeit entscheidet über Deinen Status

Ob Du pflichtversichert in der KVdR bist oder nur freiwillig versichert sein kannst, hängt von der sogenannten 9/10-Regelung ab. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V musst Du in der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert oder familienversichert gewesen sein.

Seit dem 1. August 2017 werden auch Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet. Durch diese Neuregelung können nach Schätzungen von Experten etwa 800.000 Rentnerinnen und Rentner in die günstigere KVdR wechseln, die vorher die Voraussetzungen nicht erfüllten.

Hat man Nachteile, wenn man die Krankenkasse wechselt?

Als Erwerbsminderungsrentner entstehen Dir durch den Kassenwechsel keine besonderen Nachteile. Dein Versicherungsschutz bleibt lückenlos bestehen, und Dein Status in der KVdR ändert sich nicht. Nach offizieller Information der Deutschen Rentenversicherung informiert Deine neue Krankenkasse automatisch die Rentenversicherung über den Wechsel.

Mögliche Einschränkungen betreffen Wahltarife und Bonusprogramme

Wie bei allen Versicherten können Wahltarife den Wechsel erschweren. Hast Du einen Wahltarif abgeschlossen, bist Du je nach Tarifart ein bis drei Jahre an Deine Kasse gebunden. Bonuspunkte aus dem Bonusprogramm Deiner alten Kasse verfallen beim Wechsel. Kassenspezifische Zusatzleistungen wie höhere Zuschüsse zur Zahnreinigung oder Osteopathie entfallen, sofern Deine neue Kasse sie nicht ebenfalls anbietet.

Mögliche Nachteile im Überblick:

  • Wahltarif-Bindung kann Wechsel um bis zu drei Jahre verzögern
  • Bonuspunkte aus Bonusprogramm verfallen
  • Kassenspezifische Zusatzleistungen entfallen möglicherweise
  • Bei Krankengeld-Wahltarif keine vorzeitige Kündigung möglich

Dein Pflichtversicherungsstatus in der KVdR bleibt vom Kassenwechsel unberührt. Du zahlst bei deiner neuen Kasse weiterhin nur auf die gleichen Einnahmen Beiträge wie vorher.

Welche Voraussetzungen braucht man für Krankenkassenwechsel?

Für einen Kassenwechsel als Erwerbsminderungsrentner gelten die regulären Voraussetzungen nach § 175 SGB V, die für alle gesetzlich Versicherten identisch sind.

Bindungsfrist und Kündigungsfrist einhalten

Du bist an Deine aktuelle Krankenkasse mindestens zwölf Monate gebunden. Nach Ablauf dieser Frist kannst Du mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln. Seit 2021 musst Du Deine alte Kasse nicht mehr selbst kündigen. Du stellst einfach einen Beitrittsantrag bei Deiner neuen Wunschkasse, und diese übernimmt alles Weitere.

Ablauf beim Kassenwechsel:

  • Beitrittsantrag bei neuer Kasse stellen
  • Neue Kasse prüft Bindungsfrist
  • Neue Kasse kündigt automatisch bei alter Kasse
  • Alte Kasse bestätigt Ende der Mitgliedschaft
  • Neue Mitgliedschaft beginnt zum übernächsten Monat
  • Neue Kasse informiert Deutsche Rentenversicherung über Wechsel

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht Deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, kannst Du unabhängig von der Bindungsfrist sofort wechseln. Du hast nach Bekanntgabe der Erhöhung zwei Monate Zeit, um zu kündigen und eine neue Kasse zu wählen. Diese Ausnahme gilt auch bei laufenden Wahltarifen, mit Ausnahme des Krankengeld-Wahltarifs.

Wann darf man die Krankenkasse nicht wechseln?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen ein Kassenwechsel nicht möglich ist. Diese Ausschlussgründe sind in § 6 SGB V geregelt und gelten für alle Versicherten gleichermaßen.

Wahltarife können Wechsel blockieren

Während der Bindungsfrist eines Wahltarifs ist ein Wechsel nicht möglich. Je nach Tarifart beträgt die Bindung ein bis drei Jahre. Einzige Ausnahme ist Dein Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung, das aber beim Krankengeld-Wahltarif nicht greift.

Freiwillig Versicherte sollten Wechsel in KVdR prüfen

Bist Du als Erwerbsminderungsrentner bisher nur freiwillig versichert, solltest Du vor einem Kassenwechsel prüfen, ob Du nachträglich in die Pflichtversicherung wechseln kannst. Nach Information der Deutschen Rentenversicherung können Bestandsrentner eine Überprüfung ihrer Vorversicherungszeit beantragen.

So gehst Du vor:

  • Kontaktiere Deine Krankenkasse und beantrage Überprüfung der Vorversicherungszeit
  • Reiche gegebenenfalls Belege über GKV-Zeiten und Kinderberücksichtigungszeiten nach
  • Bei Erfüllung der 9/10-Regelung erfolgt Umstellung von freiwilliger in Pflichtversicherung
  • Bei Ablehnung kannst Du Widerspruch einlegen

Diese Prüfung erfolgt nicht automatisch. Bei Neurentnern prüft die Krankenkasse automatisch bei Rentenantragstellung, ob eine Pflichtversicherung möglich ist. Bei Bestandsrentnern musst Du aktiv werden.

Personengruppen ohne Wechselmöglichkeit zwischen gesetzlichen Kassen

Bestimmte Personengruppen können nicht zwischen gesetzlichen Krankenkassen wählen, da sie von der Versicherungspflicht ausgenommen sind:

  • Beamte, Richter und Soldaten mit Beihilfeanspruch
  • Arbeitnehmer mit Einkommen über Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro in 2026
  • Hauptberuflich Selbstständige mit mindestens einem mehr als geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer
  • Personen über 55 Jahre, die fünf Jahre nicht in der GKV versichert waren

Fazit: Als Erwerbsminderungsrentner hast Du volles Kassenwahlrecht und solltest Deinen Status prüfen

Ein Krankenkassenwechsel ist als Erwerbsminderungsrentner problemlos möglich. Es gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen gesetzlich Versicherten: zwölf Monate Bindungsfrist, zwei Monate Kündigungsfrist, und bei Beitragserhöhung kannst Du sofort wechseln. Dein Versicherungsschutz bleibt lückenlos bestehen.

Daran solltest Du denken:

  • Prüfe vor dem Wechsel, ob Du Voraussetzungen für Pflichtversicherung in KVdR erfüllst
  • Beantrage als freiwillig Versicherter Überprüfung Deiner Vorversicherungszeit bei Deiner Kasse
  • Kinderberücksichtigungszeiten werden seit August 2017 angerechnet
  • Achte auf mögliche Wahltarif-Bindungen, die Wechsel verzögern könnten
  • Nutze Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung

Wenn Du unsicher bist, ob ein Kassenwechsel in Deiner Situation sinnvoll ist oder wie Du Deinen Versicherungsstatus optimieren kannst, meld Dich bei uns. Wir helfen Dir, die richtige Entscheidung zu treffen.

Schiffgens Thorsten
Thorsten Schiffgens
Experte für Versicherungen
Über den Autor

Als geschäftsführender Gesellschafter von COVAGO berate ich seit über 20 Jahren Unternehmen und Privatkunden in allen Versicherungsfragen – unabhängig, ganzheitlich und immer am echten Bedarf orientiert. Mir geht es nicht um Produktverkauf, sondern um Lösungen, die wirklich passen. Ob im persönlichen Gespräch oder digital: Partnerschaftliche Beratung auf Augenhöhe ist für mich keine Floskel, sondern Arbeitsweise.

Fragen​
zum Thema?
Wir helfen dir gern persönlich weiter.