Beim Implantat habe ich statt 2.400 € nur den Eigenanteil von gut 300 € gezahlt. Der Tarif hatte sich damit auf einen Schlag gerechnet.
Die gesetzliche Kasse trägt die Grundversorgung. Beim Zahnersatz, bei Sehhilfen und im Krankenhaus bleibt ein Rest, den Du selbst zahlst. Genau dort setzen Zahnzusatz und Krankenzusatz an.
Eine Zusatzversicherung lohnt sich nicht überall. Sie lohnt sich dort, wo die Kasse nur einen Teil trägt und der Rest schnell vierstellig wird. Diese sechs Bausteine fragen unsere Kunden am häufigsten nach.
Die Kasse zahlt einen Festzuschuss auf die Regelversorgung. Gute Tarife erstatten 70 bis 100 Prozent der Gesamtkosten, auch bei Implantaten und Keramik.
Keine Pflichtleistung der Kasse. Zahnzusatztarife übernehmen sie voll oder bis zu einem festen Betrag im Jahr, meist ein- bis zweimal jährlich.
Die Kasse zahlt erst ab Schweregrad KIG 3. Liegt Dein Kind darunter, trägst Du alles selbst. Ein Zusatztarif springt genau hier ein.
Im Krankenhaus bekommst Du gesetzlich das Mehrbettzimmer und den diensthabenden Arzt. Der stationäre Zusatz macht Zimmer und Chefarzt wählbar.
Brillen zahlt die Kasse nur bei starker Sehbeeinträchtigung, Heilpraktiker in der Regel gar nicht. Der ambulante Zusatz erstattet beides bis zu einem Höchstbetrag.
Wer kein Gehalt fortgezahlt bekommt, steht ab dem ersten Krankheitstag ohne Einkommen da. Das Krankentagegeld schließt diese Lücke.
Für Zahnersatz gibt es einen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt er nach fünf Jahren auf 70 und nach zehn Jahren auf 75 Prozent.
Der Zuschuss bezieht sich auf die Regelversorgung, nicht auf Deine tatsächliche Rechnung. Wer eine höherwertige Lösung wählt, etwa ein Implantat statt einer Brücke, zahlt die Differenz vollständig selbst. Dabei kommen schnell vierstellige Beträge je Zahn zusammen.
Zahnzusatztarife rechnen ihre Erstattung meist auf die Gesamtkosten einschließlich Kassenanteil. In den ersten Jahren begrenzt eine Summenstaffel die Erstattung, deshalb lohnt der Abschluss, solange nichts ansteht. Grundlage: Regelungen des Sozialgesetzbuchs V.
Diese acht Bereiche sind es, an denen sich in unserer Beratung entscheidet, welcher Baustein sich für Dich lohnt und welcher nicht.
Nicht jeder Baustein lohnt sich für jeden. Deshalb beginnen wir bei Deiner Situation und nicht bei einem Tarifblatt.
Wir sehen uns Deinen Zahnbefund, Deine Familiensituation und Deine Reisegewohnheiten an. Wer gesunde Zähne hat und selten ins Ausland fährt, braucht andere Bausteine als eine Familie mit zwei Kindern in der Kieferorthopädie.
Wir vergleichen die Bedingungen im Wortlaut: Erstattungshöhe, Summenstaffel in den ersten Jahren, Wartezeiten, Höchstbeträge und die Fragen zu fehlenden Zähnen. Der Beitrag ist dabei die kleinste Hürde.
Nach dem Abschluss übernehmen wir die Einreichung Deiner Rechnungen und melden uns, wenn ein Tarif sich verändert oder ein Baustein nicht mehr passt.
Vier Schritte, feste Termine und ein Ansprechpartner, der Dich vom ersten Gespräch an kennt.
Wir klären, welche Bausteine in Deiner Situation überhaupt sinnvoll sind. Oft ist es nur einer, manchmal keiner. Auch das sagen wir Dir direkt.
Wir fragen den Zahnbefund ab, klären offene Behandlungen und rechnen durch, was Dich der Eigenanteil ohne Zusatz kosten würde.
Du bekommst zwei bis drei Tarife im Vergleich, jeweils mit Erstattungshöhe, Staffel und Wartezeit. Wir gehen die Bedingungen gemeinsam durch.
Wir übernehmen den Antrag und danach die Abrechnung mit dem Versicherer. Deine Rechnungen reichst Du bei uns ein, nicht bei einer Hotline.
Beim Implantat habe ich statt 2.400 € nur den Eigenanteil von gut 300 € gezahlt. Der Tarif hatte sich damit auf einen Schlag gerechnet.
Mir wurde erklärt, warum ich vor einer angeratenen Behandlung nichts mehr bekomme. Ehrlich, auch wenn es kein Geschäft war.
Für unsere Tochter ging es um eine Zahnspange unterhalb der Kassengrenze. Der Tarif hat den größten Teil übernommen.
Beim Implantat habe ich statt 2.400 € nur den Eigenanteil von gut 300 € gezahlt. Der Tarif hatte sich damit auf einen Schlag gerechnet.
Mir wurde erklärt, warum ich vor einer angeratenen Behandlung nichts mehr bekomme. Ehrlich, auch wenn es kein Geschäft war.
Für unsere Tochter ging es um eine Zahnspange unterhalb der Kassengrenze. Der Tarif hat den größten Teil übernommen.
Das Zweibettzimmer während meines Klinikaufenthalts war jeden Beitrag wert. Die Abrechnung lief komplett über COVAGO.
Die Zahnreinigung wird jetzt zweimal im Jahr voll erstattet. Kleiner Beitrag, spürbarer Unterschied.
Das Krankentagegeld hat mich nach einem Bandscheibenvorfall über vier Monate getragen. Ohne wäre es eng geworden.
Das Zweibettzimmer während meines Klinikaufenthalts war jeden Beitrag wert. Die Abrechnung lief komplett über COVAGO.
Die Zahnreinigung wird jetzt zweimal im Jahr voll erstattet. Kleiner Beitrag, spürbarer Unterschied.
Das Krankentagegeld hat mich nach einem Bandscheibenvorfall über vier Monate getragen. Ohne wäre es eng geworden.
Hintergründe zu Zahnersatz, Wartezeiten und Erstattung, in klarer Sprache und ohne Kleingedrucktes.

PKV-Beiträge im Alter sind planbar. Nicht weil sie nicht steigen, sondern weil das System von Anfang an mit …

Wer privat krankenversichert ist und aufs Rentenalter schaut, denkt oft: Was passiert, wenn der Beitrag irgendwann …

Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag mit 318 zu 284 Stimmen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Es …

Für das Jahr 2027 hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine einmalige Sonderanhebung der …

Die kurze Antwort: zwischen 3,3 und 3,9 Prozent, je nach Szenario. Das BMG selbst rechnet in seiner eigenen …

Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte und eine Allergie hat, fragt sich oft, ob das überhaupt klappt …
Steht Deine Frage nicht dabei, stell sie uns einfach im Lücken-Check.
Nichts. Wir werden von der Gesellschaft vergütet, bei der ein Vertrag zustande kommt. Kommt keiner zustande, entstehen Dir trotzdem keine Kosten.
So früh wie möglich, solange die Zähne gesund sind. Was bereits angeraten oder begonnen ist, gilt als laufende Behandlung und ist vom Schutz ausgenommen.
In den ersten drei bis fünf Jahren begrenzen die meisten Tarife die Erstattung auf einen Höchstbetrag, der jährlich steigt. Bei einem Notfall durch Unfall entfällt die Staffel in vielen Tarifen.
Für diesen Zahn nicht. Angeratene oder laufende Behandlungen sind ausgeschlossen. Für alle übrigen Zähne ist ein Abschluss je nach Tarif weiterhin möglich, das prüfen wir im Einzelfall.
Viele Tarife sehen drei bis acht Monate Wartezeit vor, einige verzichten darauf. Leistungen nach einem Unfall sind meist von Anfang an versichert.
Fast alle Tarife fragen danach. Bis zu einer bestimmten Zahl ist der Abschluss ohne Zuschlag möglich, darüber gibt es Zuschläge oder eine Ablehnung. Über eine anonyme Voranfrage klären wir das vorab.
Ja. Zahn, stationär, ambulant und Krankentagegeld lassen sich frei zusammenstellen, auch bei verschiedenen Gesellschaften. Wir achten darauf, dass sich die Bedingungen nicht überschneiden.
Das kommt auf den Zeitpunkt an. Wer den Wechsel plant, sollte beides gemeinsam betrachten, sonst zahlt er doppelt. Mehr dazu auf unserer Seite zur PKV-Beratung.
Ohne Kosten, ohne Verpflichtung und mit einer klaren Ansage, wenn keiner der Bausteine in Deiner Situation nötig ist.
Unsere Werte machen den Unterschied. Für jede Generation. Transparent. Persönlich. Verlässlich.
Beratungstermin vereinbarenDamit die Website funktioniert, brauchen wir nichts von Dir. Wir würden gern anonym mitzählen, welche Seiten und Angebote genutzt werden, um sie besser zu machen. Das passiert nur, wenn Du zustimmst. Deine Wahl gilt bis Du sie änderst, widerrufen kannst Du sie jederzeit unten in der Fußzeile.
Hält Deine Entscheidung fest und schützt die Formulare vor Missbrauch. Ohne diese Angaben lässt sich die Seite nicht sinnvoll bedienen.
Zählt, welche Verweise und Knöpfe geklickt werden, auf welcher Seite das passiert und über welchen Weg Du zu uns gekommen bist. Ohne Cookies, ohne Weitergabe an Dritte und ohne Deine vollständige Netzadresse.