Eine Verkehrshaftungsversicherung zahlt, wenn Dir als Frachtführer, Spediteur oder Lagerhalter fremde Ware verloren geht, beschädigt ankommt oder zu spät beim Empfänger ist und der Auftraggeber dafür Schadenersatz verlangt. Unberechtigte Forderungen wehrt sie auf eigene Kosten ab, und für Frachtführer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Du erfährst hier, wann die Pflicht gilt, wie weit Deine Haftung nach dem Handelsgesetzbuch reicht, welche Schäden die Versicherung übernimmt und welche Summen zu Deinem Betrieb passen. Grundlage sind die Gesetze, die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft und die Produktseiten der Versicherer mit Stand 31. Oktober 2026.
Was ist eine Verkehrshaftungsversicherung?
Die Verkehrshaftungsversicherung ist die Haftpflichtversicherung für Verkehrsverträge, also für Fracht-, Speditions- und Lagerverträge. Sie springt ein, wenn ein Auftraggeber Dich für Schäden an dem Gut in Anspruch nimmt, das er Dir anvertraut hat.
Frachtführer ist, wer sich in einem Frachtvertrag verpflichtet, Güter zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern (§ 407 Handelsgesetzbuch, HGB). Für diese Ware haftest Du von der Übernahme bis zur Ablieferung, auch ohne eigenes Verschulden.
Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.
§ 425 Abs. 1 HGB
Befreit bist Du nur, wenn sich der Schaden auch mit größter Sorgfalt nicht vermeiden ließ (§ 426 HGB). Für Fahrer, Lagerpersonal und Subunternehmer haftest Du wie für eigenes Handeln (§ 428 HGB).
Die Versicherung prüft zuerst, ob Du haftest. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen in der Fassung 2003/2026 (DTV-VHV), nennen dafür die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ansprüche (Ziffer 4.1). Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt der Versicherer zusätzlich, soweit sie geboten waren (Ziffer 4.2).
Ist die Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer Pflicht?
Ja, wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen betreibt, muss eine Verkehrshaftungsversicherung abschließen und aufrechterhalten. Die Pflicht steht in § 7a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, soweit es sich nicht um Werkverkehr handelt (§ 1 Abs. 1 und 4 GüKG). Für Fahrzeuge, die samt Anhänger höchstens 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben, gelten diese Vorschriften nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GüKG nicht, soweit EU-Recht nichts anderes bestimmt.
Die Pflichtversicherung muss die gesetzliche Haftung für Güter- und Verspätungsschäden nach dem HGB decken, und zwar bei Beförderungen, deren Be- und Entladeort im Inland liegt.
Diese Eckdaten schreibt § 7a GüKG vor:
| Vorgabe im Güterkraftverkehrsgesetz | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Mindestversicherungssumme | 600.000 € je Schadenereignis | § 7a Abs. 2 GüKG |
| Jahreshöchstleistung | zulässig, mindestens 1,2 Mio. € | § 7a Abs. 2 GüKG |
| Selbstbehalt | zulässig | § 7a Abs. 2 GüKG |
| Erlaubte Ausschlüsse | Vorsatz, Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Wertsachen wie Geld und Juwelen | § 7a Abs. 3 GüKG |
| Versicherungsnachweis | während jeder Fahrt mitführen | § 7a Abs. 4 GüKG |
Fehlt der Nachweis bei einer Kontrolle, ist das eine Ordnungswidrigkeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 6a und 6b GüKG), die mit einer Geldbuße bis 10.000 € geahndet werden kann (§ 19 Abs. 7 GüKG). Der Versicherer muss Dir das Bestehen der Pflichtversicherung mit der Versicherungssumme bescheinigen (§ 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz, VVG).
Mit leichteren Transportern bist Du nicht verpflichtet, haftest aber ebenso nach dem HGB. Die Württembergische empfiehlt die Versicherung deshalb auch Frachtführern und Spediteuren ohne Versicherungspflicht. Wer nur eigene Waren für den eigenen Betrieb mit eigenem Personal und als Hilfstätigkeit fährt, betreibt Werkverkehr (§ 1 Abs. 2 GüKG) und schließt keinen Frachtvertrag mit Dritten.
Wie weit reicht die Haftung des Frachtführers in der Verkehrshaftungsversicherung?
Bei Verlust oder Beschädigung haftest Du nach dem HGB höchstens mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht der Sendung (§ 431 Abs. 1 HGB). Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF), umgerechnet wird zum Kurs am Tag der Übernahme.
Ersetzt wird der Wert der Ware am Ort und zur Zeit der Übernahme (§ 429 HGB). Bei einer Lieferfristüberschreitung ist die Haftung auf das Dreifache der Fracht begrenzt (§ 431 Abs. 3 HGB), bei 800 € Fracht also auf 2.400 €.
Per Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) darfst Du einen anderen Betrag zwischen 2 und 40 SZR je Kilogramm vereinbaren, wenn Du Deinen Auftraggeber darauf hinweist (§ 449 Abs. 2 HGB). AXA und BarmeniaGothaer bieten eine Erhöhung der versicherten Haftung auf 40 SZR an.
Am 30. Oktober 2026 entsprach ein SZR nach den Kursangaben des IWF rund 1,21 €.
Diese Höchstbeträge ergeben sich daraus bei Totalverlust einer Sendung (eigene Rechnung):
| Gewicht der Sendung | Haftung mit 8,33 SZR je kg (gesetzlich) | Haftung mit 40 SZR je kg (vereinbart) |
|---|---|---|
| 500 kg | 5.045 € | 24.228 € |
| 1 Tonne | 10.091 € | 48.455 € |
| 5 Tonnen | 50.454 € | 242.276 € |
| 12 Tonnen | 121.090 € | 581.462 € |
| 24 Tonnen | 242.179 € | 1.162.925 € |
Der Kurs schwankt täglich, die Werte verändern sich deshalb mit jeder Übernahme. Bei einer voll beladenen 24-Tonnen-Ladung mit 40 SZR reicht die Mindestsumme des § 7a GüKG von 600.000 € je Schadenereignis nicht mehr aus.
Die Haftungsgrenzen fallen ganz weg, wenn Du oder Deine Leute vorsätzlich oder leichtfertig im Bewusstsein handeln, dass ein Schaden wahrscheinlich eintritt (§ 435 HGB). Dann haftest Du für den vollen Schaden, und die Verjährung verlängert sich von einem auf drei Jahre (§ 439 Abs. 1 HGB).
Welche Schäden zahlt die Verkehrshaftungsversicherung?
Die Verkehrshaftungsversicherung zahlt Güterschäden durch Verlust oder Beschädigung, Verspätungsschäden und Vermögensschäden, für die Du aus dem Verkehrsvertrag haftest. Allianz und Helvetia nennen Güter- und Vermögensschäden sowie die Überschreitung der Lieferfrist ausdrücklich auf ihren Produktseiten.
AXA nennt auf ihrer Produktseite typische Schadenfälle. Ein Fahrer liefert Sportartikel statt einer Digitalkamera aus, bei einem witterungsbedingten Unfall geht eine Maschine zu Bruch, und ein verspätet zugestellter Hochdruckreiniger lässt Monteure mit Überstunden warten.
Neben dem Schadenersatz übernimmt die Versicherung Kosten, die rund um einen Schaden entstehen. Die Musterbedingungen sehen dafür mehrere Bausteine vor (Ziffer 4.2 bis 4.6 DTV-VHV).
Diese Kosten übernimmt die Versicherung
- Abwehr unberechtigter Forderungen vor Gericht
- Kosten zur Abwendung oder Minderung des Schadens
- Beiträge zur großen Haverei
- Mehrkosten nach einer Fehlleitung der Sendung
- Bergung und Entsorgung beschädigter Ware
- Zollabgaben, für die Dich der Zoll direkt heranzieht
Die letzten drei Punkte sind im Muster Zusatzbausteine, die Du gesondert vereinbarst, jeweils mit eigenem Höchstbetrag. AXA versichert Bergungs- und Beseitigungskosten bis 25.000 €, die Mannheimer Aufräum- und Entsorgungskosten bis 250.000 € (Stand 31. Oktober 2026).
Mitversichert sind Deine Arbeitnehmer, soweit sie bei der Ausführung der Verkehrsverträge handeln (Ziffer 2.2). Deliktische Ansprüche, die der Geschädigte neben dem Vertrag geltend macht, deckt das Muster ebenfalls (Ziffer 3.12).
Versichert ist aber nur, was in Deiner Betriebsbeschreibung steht (Ziffer 1.1). Nimmst Du eine neue, im Verkehrsgewerbe übliche Tätigkeit auf, greift die Vorsorgeversicherung sofort, Du musst sie aber binnen eines Monats melden (Ziffer 1.3).
Was gilt in der Verkehrshaftungsversicherung für Spediteure?
Spediteure organisieren den Transport und haften für Güter in ihrer Obhut nach denselben Grenzen wie Frachtführer (§ 461 Abs. 1 HGB). Für andere Schäden haften sie, wenn sie eine Pflicht verletzen, etwa bei der Auswahl des ausführenden Frachtführers (§ 461 Abs. 2 HGB).
Fährt der Spediteur selbst, vereinbart er feste Kosten oder bündelt er Sendungen in einer Sammelladung, hat er die Rechte und Pflichten eines Frachtführers (§§ 458 bis 460 HGB). Versichert sind Speditionsverträge nur, wenn die Tätigkeit in Deiner Betriebsbeschreibung steht (Ziffer 1.1 DTV-VHV).
Ein reines Frachtführerprodukt deckt die Spedition oft nicht. Die Württembergische schließt Tätigkeiten als Spediteur oder Lagerhalter in ihrer Frachtführer-Police aus, die Mannheimer verweist für die Organisation von Transporten auf ihre separate Speditionsversicherung.
Lagerhalter haften für Verlust und Beschädigung von der Übernahme bis zur Auslieferung, es sei denn, der Schaden war mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwendbar (§ 475 HGB). Eine Höchstgrenze nennt diese Vorschrift nicht. Das GDV-Muster versichert Lagerverträge nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), sofern nichts anderes vereinbart ist, und nur innerhalb Deutschlands (Ziffer 3.14 und 5).
Logistikdienstleister stoßen schnell an die Grenzen der Police. Nach dem Leitfaden des GDV zu Logistikverträgen (Stand Juli 2021) gehören Kommissionieren, Etikettieren für den Transport und Verpacken dazu, Montage, Call Center oder Warenaufbereitung dagegen nicht. Für diese Tätigkeiten prüfst Du eine Betriebshaftpflicht, wie wir sie auf unserer Seite zu Betriebshaftpflicht und Firmenschutz erklären.
Wann zahlt die Verkehrshaftungsversicherung nicht?
Die Verkehrshaftungsversicherung zahlt nicht bei Vorsatz, nicht für Personenschäden und nicht für Zusagen, die über die übliche gesetzliche Haftung hinausgehen. Sie deckt die Haftung aus dem Verkehrsvertrag und keine Garantien, die Du Deinem Kunden zusätzlich gibst.
Vertragsstrafen, Lieferfristgarantien und Wertvereinbarungen über 8,33 SZR je Kilogramm schließt das Muster aus (Ziffer 6.13). Eine Mehrhaftung aus individuellen Abreden ist nur versichert, wenn der Versicherer zustimmt (Ziffer 3.15). Lies deshalb jeden Rahmenvertrag mit einem Verlader vor der Unterschrift auf solche Klauseln.
Auch Deine eigenen Kosten bleiben außen vor. Frachtausfall, Standgelder und Personalkosten sind Eigenschäden und nur versichert, wenn der Vertrag sie ausdrücklich einschließt (Ziffer 6.12). Die Württembergische bietet dafür eine Standgeldversicherung bis 5.000 € an.
Die Musterbedingungen schließen außerdem diese Fälle aus (Ziffer 6 DTV-VHV):
- Naturkatastrophen, Krieg, Streik und Terror
- Beschlagnahme durch Behörden
- Kunst, Antiquitäten, Edelmetalle, Geld und Urkunden
- lebende Tiere und Pflanzen
- Schäden, die in die Kfz- oder Betriebshaftpflicht gehören
- Bußgelder und Strafen mit Strafcharakter
- Ware, für die Du keinen Auftrag hattest
Einzelne Versicherer gehen weiter. BarmeniaGothaer nimmt unter anderem Umzugsgut, Kraftfahrzeuge, Tabakwaren, Spirituosen, Unterhaltungselektronik und EDV-Geräte aus, die Mannheimer schließt diebstahlgefährdete Güter wie Smartphones, Tabak und Parfüm dagegen ein.
Fährst Du solche Waren regelmäßig, gehört die Warenliste deshalb in den Vergleich. Schäden, die Dein Lkw bei einem Unfall an fremden Autos verursacht, zahlt die Kfz-Haftpflicht, die wir auf unserer Seite zur Absicherung von Flotte und Firmenfahrzeugen beschreiben.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Verkehrshaftungsversicherung sein?
Für Frachtführer mit Versicherungspflicht sind 600.000 € je Schadenereignis das gesetzliche Minimum, für Betriebe mit vereinbarter 40-SZR-Haftung kann das zu wenig sein. Bei 40 SZR kommt schon eine 24-Tonnen-Ladung auf 1,16 Mio. €. Rechne die Summe an Deiner schwersten und wertvollsten Ladung aus.
Das GDV-Muster begrenzt die Leistung auf mehreren Ebenen (Ziffer 8). Es gibt eigene Summen je Schadenfall für Fracht-, Speditions- und Lagerverträge, getrennt nach Güter- und Vermögensschäden, dazu eine Summe je Schadenereignis und eine Jahreshöchstleistung.
Achte besonders auf das zweite Jahreslimit. Schäden durch Leichtfertigkeit, Kardinalpflichtverletzung oder grobes Organisationsverschulden deckt das Muster nur bis zu einem eigenen Betrag pro Jahr (Ziffer 8.3.2), obwohl bei Leichtfertigkeit die gesetzlichen Haftungsgrenzen ganz wegfallen (§ 435 HGB).
Diese Grenzen nennen die Versicherer auf ihren Produktseiten (Stand 31. Oktober 2026):
| Versicherer | Leistung laut Produktseite | Grenze |
|---|---|---|
| Mannheimer | Frachtführerhaftung je Schadenereignis | bis 5 Mio. €, ohne Jahreslimit |
| Mannheimer | Aufräum- und Entsorgungskosten | bis 250.000 € |
| AXA | Haftungserhöhung ohne Zuschlag | bis 40 SZR je kg |
| AXA | Bergungs- und Beseitigungskosten | bis 25.000 € |
| BarmeniaGothaer | vereinbarte Haftungserhöhung | bis 40 SZR je kg |
| Württembergische | Subunternehmer ohne Mehrbeitrag | bis 50.000 € Frachtumsatz |
| Württembergische | Standgeldversicherung | bis 5.000 € |
Bei Lagerverträgen kommt eine Grenze für Inventurdifferenzen hinzu, also für Fehlmengen zwischen Soll- und Ist-Bestand (Ziffer 8.1). Hast Du viel Ware eines Kunden an einem Ort, prüfst Du die Summe je Schadenereignis besonders sorgfältig.
Was kostet eine Verkehrshaftungsversicherung?
Feste Preise für die Verkehrshaftung veröffentlicht keiner der Versicherer, die wir am 31. Oktober 2026 geprüft haben. Allianz, HDI, BarmeniaGothaer und die Württembergische berechnen den Beitrag individuell nach dem Risiko Deines Betriebs.
Einen frei zugänglichen Online-Rechner für die Verkehrshaftung haben wir bei diesen Versicherern nicht gefunden. Angebote gibt es nur auf Anfrage, deshalb können wir hier keine eigene Beitragstabelle zeigen.
Die Musterbedingungen nennen als Grundlage für die Prämie zum Beispiel Deinen Umsatz oder die Anmeldung einzelner Transporte, und der Versicherer darf Deine Anmeldungen in den Geschäftsbüchern prüfen (Ziffer 11 und 12 DTV-VHV). Melde Umsätze deshalb vollständig, denn eine fehlerhafte Anmeldung kann den Schutz kosten (Ziffer 11.3).
Diese Faktoren bestimmen den Beitrag Deiner Verkehrshaftung:
- Tätigkeit als Frachtführer, Spediteur oder Lagerhalter
- Fracht- oder Speditionsumsatz
- Zahl und Gewicht der Fahrzeuge
- Geltungsbereich, regional bis europaweit
- vereinbarte Haftung mit 8,33 oder 40 SZR
- Warenarten wie Kühlgut oder Elektronik
- Einsatz von Subunternehmern
- Versicherungssummen und Selbstbehalt
- bisherige Schäden
Wer mehrere Policen bündelt, kann sparen. KRAVAG bietet die Verkehrshaftung in der Logistic-Police zusammen mit Betriebshaftpflicht und Allgefahrenschutz für Gebäude und Einrichtung an und nennt dafür einen Bündelnachlass ohne Betrag.
Versicherungsteuer gilt auch bei Auslandstransporten
Auf den Beitrag kommen 19 % Versicherungsteuer (§ 6 Abs. 1 Versicherungsteuergesetz, VersStG). Bei 500 € Nettobeitrag zahlst Du 95 € Steuer, zusammen 595 €. Die Beiträge sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz) und enthalten keine Umsatzsteuer, aus der Du Vorsteuer ziehen könntest.
Die Steuerbefreiung für grenzüberschreitende Transporte betrifft nach dem Gesetz nur die Versicherung der Güter selbst, die Haftpflichtversicherung bleibt steuerpflichtig (§ 4 Abs. 1 Nr. 10 VersStG). HDI schreibt auf seiner Produktseite zur Verkehrshaftung, bei grenzüberschreitenden Transporten entfalle die Versicherungsteuer, und bietet die Verkehrshaftung zusammen mit einer rechtlich getrennten Spediteur-General-Police an. Welcher Teil Deines Vertrags davon erfasst ist, klären wir vor dem Abschluss.
Gilt die Verkehrshaftungsversicherung auch im Ausland?
Ja, wenn Dein Vertrag das Ausland einschließt, deckt die Verkehrshaftungsversicherung auch grenzüberschreitende Transporte nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR). Die Pflicht nach § 7a GüKG betrifft dagegen nur Fahrten mit Be- und Entladeort im Inland.
Nach der CMR haftest Du bei Verlust wie im deutschen Recht mit höchstens 8,33 Rechnungseinheiten je fehlendem Kilogramm Rohgewicht (Art. 23 Abs. 3 CMR). Bei einer Lieferfristüberschreitung zahlst Du nach der CMR höchstens die einfache Fracht (Art. 23 Abs. 5 CMR), und umgerechnet wird zum Kurs am Tag des Urteils oder an einem vereinbarten Tag (Art. 23 Abs. 7 CMR).
Gibt der Absender gegen einen Zuschlag zur Fracht im Frachtbrief einen höheren Wert der Ware oder ein besonderes Lieferinteresse an (Art. 24 und 26 CMR), haftest Du bis zu diesem Betrag. Diese Mehrhaftung schließt das Muster aus (Ziffer 6.13), versichert ist sie nur nach einer gesonderten Vereinbarung mit dem Versicherer.
Das GDV-Muster versichert Straßentransporte innerhalb und zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (Ziffer 5). Die Versicherer setzen den Bereich unterschiedlich.
Die Allianz versichert in der Regel Europa ohne die GUS-Staaten, auf Wunsch auch einen engeren Bereich wie 150 km um Deinen Standort. Wer diese Grenze überschreitet, gefährdet laut Allianz seinen Schutz. Kabotage, also Transporte innerhalb eines anderen Staates, ist bei der Württembergischen und bei Helvetia eingeschlossen.
Worin unterscheidet sich die Verkehrshaftungsversicherung von der Warentransportversicherung?
Die Verkehrshaftungsversicherung schützt den Frachtführer vor Ansprüchen des Auftraggebers, die Warentransportversicherung schützt den Eigentümer der Ware selbst. Die eine zahlt nur, wenn Du haftest und nur bis zur Haftungsgrenze, die andere ersetzt den Warenwert unabhängig von einer Haftung.
Für Deine Kunden macht das einen großen Unterschied. Bei 8,33 SZR erhält ein Versender für eine Tonne verlorener Elektronik höchstens rund 10.100 €, auch wenn die Ware 200.000 € wert war. Den Rest deckt nur eine Warentransportversicherung, die KRAVAG ihren Kunden als Speditionsgüterversicherung bis zum Warenwert empfiehlt.
Andere Risiken Deines Betriebs liegen in eigenen Verträgen. Welche Policen ein Gewerbe insgesamt prüfen sollte, haben wir im Beitrag über notwendige Versicherungen für Gewerbetreibende zusammengestellt.
So verteilen sich die Risiken eines Transportunternehmens auf die Versicherungen:
- Verkehrshaftung für Schäden an fremder Ware
- Warentransport für die Ware des Eigentümers
- Werkverkehr für eigene Waren auf eigenen Fahrzeugen
- Kfz-Haftpflicht für Unfallschäden an Dritten
- Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden im Betrieb
- Inhaltsversicherung für Lagerhalle und Einrichtung
Die Betriebshaftpflicht deckt etwa den Staplerunfall, bei dem ein Besucher verletzt wird, denn Personenschäden schließt die Verkehrshaftung aus (Ziffer 6.20). Worauf Du beim Abschluss einer Betriebshaftpflicht achtest, erklären wir im Beitrag zum Existenzschutz für jedes Unternehmen.
Brennt Deine eigene Lagerhalle ab, hilft Dir keiner dieser Haftpflichtverträge. Gebäude, Regale und Stapler sicherst Du über eine Sachversicherung ab, die wir unter Betriebsvermögen absichern vorstellen.
Was tust Du im Schadenfall mit der Verkehrshaftungsversicherung?
Im Schadenfall meldest Du den Vorfall sofort Deinem Versicherer. Das Gesetz nennt dafür eine Woche (§ 104 Abs. 1 VVG), die Musterbedingungen verlangen die Meldung unverzüglich und setzen als äußerste Grenze einen Monat (Ziffer 7.2.1). Bei einer laufenden Versicherung darf der Vertrag vom Gesetz abweichen (§ 210 Abs. 1 VVG), mit einer Meldung innerhalb einer Woche bist Du aber in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Diebstahl und Verkehrsunfälle mit möglichem Ladungsschaden zeigst Du zusätzlich der Polizei an. Ab einer im Vertrag festgelegten Schadenhöhe benachrichtigst Du den zuständigen Havariekommissar und folgst seinen Weisungen (Ziffer 7.2.6).
Auch Dein Kunde muss Fristen einhalten, damit seine Ansprüche nicht verloren gehen.
Diese Fristen gelten nach einem Transportschaden:
| Frist nach einem Transportschaden | Dauer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Anzeige äußerlich erkennbarer Schäden durch Empfänger | bei Ablieferung | § 438 Abs. 1 HGB |
| Anzeige verdeckter Schäden durch Empfänger | 7 Tage nach Ablieferung | § 438 Abs. 2 HGB |
| Anzeige einer Lieferfristüberschreitung | 21 Tage nach Ablieferung | § 438 Abs. 3 HGB |
| Meldung an Deinen Versicherer | 1 Woche laut Gesetz, im Muster spätestens 1 Monat | § 104 Abs. 1 VVG, Ziffer 7.2.1 DTV-VHV |
| Verjährung der Ansprüche gegen Dich | 1 Jahr, bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit 3 Jahre | § 439 Abs. 1 HGB |
Zeigt der Empfänger einen sichtbaren Schaden nicht bei Ablieferung an, gilt die Vermutung, dass die Ware vollständig und unbeschädigt angekommen ist. Lass Dir die Ablieferung deshalb immer auf dem Frachtbrief quittieren, bei Beanstandungen mit Schadenvermerk, und fotografiere die Ladung.
Nach dem ersten Schreck zählt eine klare Reihenfolge. Jede Lücke in der Dokumentation erschwert später die Prüfung, ob und wie weit Du haftest.
Diese Schritte helfen Dir nach einem Schaden
- Schaden mit Fotos und Frachtbrief festhalten
- Versicherer innerhalb einer Woche informieren
- Polizei bei Diebstahl und Unfall einschalten
- beschädigte Ware sichern, nicht entsorgen
- Rückgriff gegen Subunternehmer wahren
- Mahnbescheiden fristgerecht widersprechen
Wichtig sind auch die Pflichten vor einem Schaden. Das Muster verlangt unter anderem zwei unabhängige Diebstahlsicherungen an eigenen Fahrzeugen, Temperaturnachweise bei Kühltransporten, dokumentierte Schnittstellenkontrollen und jährliche Schulungen gegen Betrug durch sogenannte Phantomfrachtführer (Ziffer 7.1).
Auch Deine IT muss nach dem Stand der Technik gegen Schadsoftware und Angriffe geschützt sein (Ziffer 7.1.5). Wo Dein Betrieb für Angreifer sichtbar ist, zeigt Dir unser kostenloser Cyber-Check für Unternehmen.
Verletzt Du eine solche Pflicht vorsätzlich, ist der Versicherer leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit kürzt er nach der Schwere des Verschuldens (Ziffer 7.3.1). Gegenüber dem Geschädigten bleibt er bei der Pflichtversicherung im Rahmen der Mindestsumme trotzdem zur Leistung verpflichtet (§ 117 VVG) und holt sich das Geld dann bei Dir zurück.
Welche Fragen stellen Unternehmer zur Verkehrshaftungsversicherung am häufigsten?
Diese Fragen tauchen in der Google-Suche zur Verkehrshaftungsversicherung am häufigsten auf. Die Antworten fassen die wichtigsten Punkte aus den Abschnitten oben kurz zusammen.
Ist eine Verkehrshaftungsversicherung verpflichtend?
Ja, für Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht samt Anhänger (§ 7a GüKG). Die Mindestsumme beträgt 600.000 € je Schadenereignis, und der Versicherungsnachweis muss bei jeder Fahrt an Bord sein.
Was deckt eine Verkehrshaftungsversicherung ab?
Sie zahlt berechtigte Forderungen wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung fremder Güter und wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab. Je nach Vertrag kommen Kosten für Bergung, Fehlleitung und Zollabgaben hinzu.
Was kostet eine Verkehrshaftungsversicherung?
Feste Preise veröffentlichen die Versicherer nicht, sie berechnen den Beitrag individuell. Den Preis bestimmen vor allem Tätigkeit, Frachtumsatz, Zahl und Gewicht der Fahrzeuge, Geltungsbereich, vereinbarte Haftung, Warenarten und Schadenverlauf. Auf den Nettobeitrag kommen 19 % Versicherungsteuer.
Wie haftet ein Frachtführer?
Der Frachtführer haftet ohne Verschulden für Verlust und Beschädigung von der Übernahme bis zur Ablieferung (§ 425 HGB). Die Haftung ist auf 8,33 SZR je Kilogramm begrenzt, am 30. Oktober 2026 rund 10,09 € je Kilogramm. Bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit entfällt die Grenze (§ 435 HGB).
Welche Versicherungen braucht ein Frachtführer?
Ein Frachtführer braucht die Verkehrshaftung für fremde Ware, die Kfz-Haftpflicht für seine Fahrzeuge und eine Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden außerhalb des Frachtvertrags. Eigene Hallen, Regale und Stapler sicherst Du über eine Sachversicherung ab.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrshaftung und Transportversicherung?
Die Verkehrshaftung deckt die Haftung des Frachtführers und zahlt nur bis zur Haftungsgrenze. Die Warentransportversicherung schützt den Eigentümer der Ware und ersetzt den Warenwert, auch wenn niemand haftet.
Wie haftet der Spediteur im Schadensfall?
Für Güter in seiner Obhut haftet der Spediteur wie ein Frachtführer mit 8,33 SZR je Kilogramm (§ 461 Abs. 1 HGB). Für andere Schäden haftet er, wenn er eine Pflicht verletzt, etwa bei der Auswahl des Frachtführers. Fährt er selbst oder vereinbart feste Kosten, haftet er für die Beförderung wie ein Frachtführer (§§ 458, 459 HGB).
Welche Versicherungen braucht eine Spedition?
Eine Spedition braucht eine Verkehrshaftung, die Speditionsverträge einschließt, denn reine Frachtführer-Policen nehmen sie oft aus. Wer lagert, versichert zusätzlich Lagerverträge, und für logistische Zusatzleistungen wie Montage kommt eine Betriebshaftpflicht hinzu.
Gilt die Verkehrshaftungsversicherung auch für CMR-Transporte?
Ja, wenn der Vertrag den internationalen Verkehr einschließt. Das GDV-Muster versichert die Haftung nach der CMR und deckt Straßentransporte im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Höhere Wert- oder Interesseangaben nach Art. 24 und 26 CMR schließt das Muster aus, sie brauchen eine gesonderte Vereinbarung mit dem Versicherer.
Wie hilft Dir COVAGO bei der Wahl Deiner Verkehrshaftungsversicherung?
In der Beratung klären wir, ob Deine Police alle Tätigkeiten Deines Betriebs abdeckt, ob die Summen zu Deinen Ladungen und Rahmenverträgen passen und ob Spedition, Lager und Auslandsfahrten eingeschlossen sind. Deine Ansprechpartner sind Johannes Haumann und Melanie Schaser.
Wir vergleichen die Bedingungen mehrerer Versicherer, prüfen Haftungsklauseln Deiner Auftraggeber auf Lücken wie 40-SZR-Vereinbarungen ohne passende Deckung und holen Angebote für Dich ein. Einen Termin vereinbarst Du direkt über Termin buchen. Wie wir Ware, Werkverkehr und Haftung im Transport darüber hinaus absichern, zeigt unsere Seite zur Transportversicherung für Unternehmen.

