Eine Flottenversicherung fasst die Kfz-Versicherungen aller Firmenfahrzeuge in einem Rahmenvertrag zusammen, bei den meisten Versicherern ab drei Fahrzeugen. Du hast dann einen Vertrag, eine Abrechnung und einen Ansprechpartner, und neue Fahrzeuge kommen zu den Konditionen des Rahmenvertrags dazu.
Du erfährst hier, ab wann sich eine Flotte lohnt, was Haftpflicht und Kasko darin leisten, wie die Versicherer den Beitrag berechnen und welche Pflichten Du als Halter gegenüber Deinen Fahrern hast. Alle Angaben der Versicherer haben wir am 31. Oktober 2026 auf ihren Produktseiten geprüft.
Was ist eine Flottenversicherung?
Die Flottenversicherung ist ein Rahmenvertrag, der die Kfz-Haftpflicht und auf Wunsch Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz für alle Fahrzeuge eines Unternehmens bündelt. Pkw, Transporter, Lkw, Zugmaschinen und Anhänger laufen in der Regel über denselben Vertrag mit gemeinsamer Fälligkeit.
Eigene Musterbedingungen für Flotten gibt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht. Inhaltlich gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, kurz AKB 2015, die der GDV zuletzt am 13. Oktober 2026 aktualisiert hat. Die Versicherer ergänzen sie durch eigene Flottenregeln, etwa zur Einstufung und zum Fahrerkreis.
Der Unterschied zu vielen Einzelverträgen liegt vor allem im Beitrag. Ab einer bestimmten Größe zählt der Schadenverlauf des ganzen Fuhrparks, und ein einzelner Schaden schlägt weniger stark auf den Preis durch. Bei der Allianz löst ein kleiner Einzelschaden in der Fuhrparkeinstufung laut Produktseite nicht zwingend eine Rückstufung aus.
Die Kfz-Versicherung deckt dabei nur die Risiken rund um das Fahrzeug. Welche weiteren Policen ein Betrieb neben der Flotte prüfen sollte, haben wir im Beitrag über notwendige Versicherungen für Gewerbetreibende zusammengestellt.
Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich eine Flottenversicherung?
Eine Flottenversicherung bekommst Du bei den meisten Versicherern ab drei Fahrzeugen. Allianz, AXA, BarmeniaGothaer, SIGNAL IDUNA und VHV setzen diese Grenze, die Allianz zählt dabei nur ziehende, gewerblich genutzte Fahrzeuge und keine Anhänger. Die HDI bietet ihr Kleinflottenmodell laut Produktseite schon ab zwei Fahrzeugen an.
Mit der Größe der Flotte ändert sich das Modell. Kleine Flotten stufen die Versicherer meist noch einzeln ein, ab etwa zehn bis 15 Fahrzeugen bieten viele einen einheitlichen Beitragssatz für alle, und große Fuhrparks bekommen Stückpreise oder eine individuelle Kalkulation.
Für die Kleinflotte verlangt BarmeniaGothaer, dass die Fahrzeuge auf Deine Firma zugelassen sind und für das Unternehmen fahren. Privat zugelassene Wagen von Gesellschaftern passen deshalb nicht ohne Weiteres in den Rahmenvertrag.
Diese Schwellen nennen die Versicherer auf ihren Produktseiten (Stand 31. Oktober 2026):
| Versicherer | Kleinflotte | Einheitlicher Satz oder Fuhrpark | Großflotte |
|---|---|---|---|
| Allianz | 3 bis 14 Fahrzeuge | 15 bis 49 Fahrzeuge oder ab 20.000 € Jahresnettobeitrag | Stückpreis ab 50 Fahrzeugen oder ab 30.000 € |
| AXA | 3 bis 10 Fahrzeuge | Flottentarif ab 11 ziehenden Fahrzeugen | im Flottentarif enthalten |
| SIGNAL IDUNA | 3 bis 9 Fahrzeuge | Beitragssatzmodell ab 10 Fahrzeugen | Flotte Select ab 20 gleichen oder 30 gemischten |
| VHV | Flotte-GARANT 5+ ab 3 Motorfahrzeugen oder 5 Fahrzeugen | im Tarif 5+ enthalten | Flotte-GARANT 35+ ab 35 Fahrzeugen |
| R+V | Kfz-BranchenPolice unter 10 Fahrzeugen | FuhrparkPolice für 10 bis 30 Fahrzeuge | individuelle Lösung ab 30 |
| KRAVAG | Branchen-Police ab 3 Fahrzeugen | FuhrparkPolice ab 10 Fahrzeugen | individuelle Lösung ab 30 |
Bei der Allianz haben wir die Zuordnung der Spalten aus der Tabelle der Produktseite übernommen. Die Grenzen verschieben sich je nach Versicherer, deshalb lohnt der Vergleich schon bei vier oder fünf Fahrzeugen.
Bei nur einem oder zwei Firmenwagen bleibt es meist bei Einzelverträgen. Lass diese Verträge trotzdem regelmäßig prüfen, denn Typklassen und Tarife ändern sich jedes Jahr, wie wir im Beitrag zur jährlichen Überprüfung der Kfz-Versicherung erklären.
Ist eine Flottenversicherung für Firmenfahrzeuge Pflicht?
Pflicht ist nur die Kfz-Haftpflicht, und zwar für jedes einzelne Fahrzeug. Der Halter muss für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz, PflVG). Ob das über Einzelverträge oder einen Rahmenvertrag geschieht, lässt das Gesetz offen.
Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz sind freiwillig. Wer ein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung fährt oder fahren lässt, macht sich strafbar, das Gesetz sieht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, und das Gericht kann das Fahrzeug einziehen, wenn es dem Täter gehört (§ 6 und § 30 PflVG).
Als Halter haftest Du für Unfälle Deiner Fahrzeuge auch ohne eigenes Verschulden. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) formuliert diese Gefährdungshaftung ausdrücklich.
Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 7 Abs. 1 StVG
Fährt ein angestellter Fahrer, bleibt diese Haftung bei Dir (§ 7 Abs. 3 StVG). Ohne Verschulden ist sie auf 5 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für Sachschäden je Unfall begrenzt (§ 12 StVG), bei Verschulden haftet der Verursacher nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ohne Obergrenze.
Diese Mindestversicherungssummen schreibt das Gesetz für jedes Kraftfahrzeug vor:
| Schadenart in der Kfz-Haftpflicht | Mindestsumme je Schadenfall |
|---|---|
| Personenschäden | 7.500.000 € |
| Sachschäden | 1.300.000 € |
| reine Vermögensschäden | 50.000 € |
| Personenfahrzeuge über neun Plätze, Zuschlag Personenschäden 10. bis 80. Platz | 50.000 € je Platz |
| Personenfahrzeuge über neun Plätze, Zuschlag Personenschäden ab dem 81. Platz | 25.000 € je Platz |
Die Werte stehen in der Anlage zu § 4 PflVG (Stand 31. Oktober 2026). In der Praxis versichern viele Flottentarife deutlich mehr, VHV und SIGNAL IDUNA nennen 100 Mio. € pauschal, VHV mit bis zu 15 Mio. € je verletzter Person.
Was leistet die Kfz-Haftpflicht in der Flottenversicherung?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt die Schäden, die Deine Fahrzeuge anderen zufügen, und wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab (A.1.1.2 und A.1.1.3 AKB). Versichert sind Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs, dazu gehören auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen (A.1.1.1).
Geschädigte können sich direkt an Deinen Versicherer wenden (§ 115 Versicherungsvertragsgesetz, VVG). Ein Anhänger oder Auflieger am versicherten Zugfahrzeug ist in dessen Haftpflicht mitversichert (A.1.1.5).
Mitversichert sind neben Dir als Versicherungsnehmer der Halter, der Eigentümer, jeder berechtigte Fahrer und angestellte Beifahrer für Lade- und Hilfsarbeiten (A.1.2). Bei Leasingfahrzeugen schützt der Vertrag damit auch die Leasinggesellschaft als Eigentümerin.
Für Fuhrparks wichtig ist eine Lücke im Muster. Schäden, die ein Fahrer mit dem Firmenwagen an Deinem eigenen Eigentum anrichtet, etwa am Hoftor oder an einem anderen Firmenfahrzeug, schließt die Haftpflicht aus (A.1.5.6). Die Allianz versichert solche Eigenschäden in ihrer Flotte bis 100.000 € pro Jahr und Fahrzeug, SIGNAL IDUNA bis 100.000 € bei 500 € Selbstbeteiligung.
Der Schutz gilt in den geografischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten der EU (A.1.4.1). Mit der Internationalen Versicherungskarte kommen weitere Länder dazu.
Welche Schäden zahlt die Kasko in der Flottenversicherung?
Die Kasko ersetzt Schäden an Deinen eigenen Fahrzeugen. Die Teilkasko zahlt bei Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Wildunfall, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung (A.2.2.1), die Vollkasko zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus (A.2.2.2).
Bei Totalschaden zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (A.2.5.1.1). Eine Neupreisentschädigung gibt es nur, wenn der Vertrag sie vorsieht, und die Fristen unterscheiden sich stark. Allianz und VHV zahlen bei Pkw in den ersten 24 Monaten, VHV bei Lieferwagen bis 14 Monate nach Erstzulassung, die R+V bei Lkw bis 3,5 t sechs Monate. SIGNAL IDUNA nennt zusätzlich Brems-, Betriebs- und Bruchschäden als Baustein, die das Muster in der Vollkasko nicht als Unfall zählt (A.2.2.2.2).
Bei Aufbauten lohnt der Blick in den Vertrag. Kran-, Kühl- oder Werkstattaufbauten sind nach dem Muster nur bis zu einer im Vertrag festgelegten Wertgrenze beitragsfrei mitversichert (A.2.1.2.2). Die Allianz nennt für Sonderausstattung 100.000 € Gesamtneuwert.
Für Firmenflotten setzt das Muster einige Grenzen, die viele überraschen:
Diese Kaskoschäden zahlt das Muster nicht voll
- Spritztour durch Arbeitnehmer
- Vandalismus durch Mitarbeitende am Firmenwagen
- grob fahrlässige Schäden nur gekürzt
- reine Brems- und Betriebsschäden
- Schäden durch verrutschende Ladung
Den unbefugten Gebrauch durch Arbeitnehmer nimmt das Muster in der Teilkasko ausdrücklich aus (A.2.2.1.2 c), Vandalismus durch Mitarbeitende in der Vollkasko ebenso (A.2.2.2.3). Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer nach der Schwere des Verschuldens kürzen (A.2.9.1). VHV und SIGNAL IDUNA verzichten in ihren Flottentarifen laut Produktseiten auf diesen Einwand, die HDI nennt den Verzicht für Firmenfahrzeuge ohne Angabe der Sparte.
Hast Du den Vorsteuerabzug, ersetzt die Kasko nur den Nettobetrag der Reparatur (A.2.5.4). Den Fahrer selbst nimmt der Versicherer nur bei grober Fahrlässigkeit anteilig oder bei Vorsatz in Regress (A.2.8).
Welche Zusatzbausteine braucht Deine Flottenversicherung?
Welche Bausteine Du brauchst, hängt von Fahrzeugen, Finanzierung und Einsatz ab. Für geleaste Fahrzeuge lohnt meist eine GAP-Deckung, Fahrer im Außendienst einen Fahrerschutz, Betriebe mit Spezialaufbauten eine höhere Wertgrenze für die Technik.
Die Fahrerschutzversicherung ersetzt den Personenschaden des Fahrers nach einem selbst verschuldeten Unfall so, als ob ein Dritter haften würde (A.5.4.1). Die Haftpflicht zahlt ihm in diesem Fall nichts, weil sie nur Schäden anderer deckt. Bei Arbeitsunfällen Deiner Beschäftigten zahlt zuerst die Berufsgenossenschaft. Nach dem Muster ersetzt der Fahrerschutz nur den Teil des Schadens, den andere Stellen wie Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse nicht übernehmen (A.5.4.2).
Die GAP-Deckung schließt die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert beim Leasing. Die Allianz übernimmt bei Diebstahl oder Zerstörung die Differenz zum Netto-Ablösewert, bei Nutzfahrzeugen bis zu 20 % des Wiederbeschaffungswerts.
Diese Bausteine bieten die Versicherer für Flotten an:
- Fahrerschutz für den verletzten Fahrer
- GAP-Deckung für Leasing und Finanzierung
- Schutzbrief mit Abschleppen und Ersatzwagen
- Eigenschadendeckung für Schäden am Firmeneigentum
- Kfz-Umweltschadensversicherung
- Auslandsschadenschutz und Mallorca-Police
- Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
Die Kfz-Umweltschadensversicherung gibt es als ergänzende GDV-Bedingung, die R+V und die KRAVAG schließen sie in die Haftpflicht ihrer FuhrparkPolice ein. Auch SIGNAL IDUNA nennt Umweltschadenschutz für die Flotte, bei anderen Tarifen prüfst Du, ob er enthalten ist.
Zwischen den Tarifen liegen bei den Grenzen große Unterschiede. Ein Blick auf die Produktseiten reicht für einen ersten Vergleich der Kernleistungen.
Diese Leistungen nennen die Versicherer für ihre Flottentarife (Stand 31. Oktober 2026):
| Leistung in der Flotte | Allianz | AXA Flottentarif / Premium | VHV | R+V |
|---|---|---|---|---|
| Neupreis bei Pkw | 24 Monate | 18 / 24 Monate ohne Angabe der Fahrzeugart | 24 Monate | keine Angabe |
| Neupreis bei Lkw oder Lieferwagen | bis 3,5 t 24 Monate | keine Angabe | Lieferwagen 14 Monate | bis 3,5 t 6 Monate, darüber 12 |
| Abschlepp- und Bergungskosten | keine Angabe | 5.000 € / 20.000 € | keine Angabe | keine Angabe |
| Haftpflicht-Deckungssumme | keine Angabe | keine Angabe | 100 Mio. € pauschal | keine Angabe |
| Ersatzwagen oder Ausfallpauschale | Ersatzwagen oder 40 € je Tag bei Partnerwerkstatt | keine Angabe | keine Angabe | bis 14 Tage bei Partnerwerkstatt |
„Keine Angabe“ heißt, dass die Produktseite den Wert nicht nennt. Die vollständigen Grenzen stehen in den Bedingungen, die wir in der Beratung für Dich vergleichen.
Wie berechnen Versicherer den Beitrag der Flottenversicherung?
Versicherer berechnen Flotten nach drei Modellen, abhängig von der Größe. Kleine Flotten stufen sie meist nach dem Schadenfreiheitsrabatt jedes einzelnen Fahrzeugs ein, mittlere nach einem einheitlichen Beitragssatz für alle Fahrzeuge und große nach einem Stückpreis je Fahrzeugklasse. Die VHV bietet Stückbeiträge nach Motorleistung schon ab dem dritten Fahrzeug.
Beim einheitlichen Beitragssatz zählt der Schadenverlauf des ganzen Fuhrparks. Die R+V und die KRAVAG geben als günstigsten Satz 25 % an, und neu hinzukommende Fahrzeuge erhalten sofort denselben Satz. Ein neuer Transporter startet dann also nicht in einer teuren Anfängerklasse.
Beim Stückpreis zahlst Du einen festen Betrag je Fahrzeugklasse, den der Versicherer zur nächsten Hauptfälligkeit an den Schadenverlauf anpassen kann. So beschreibt es die Allianz für Fuhrparks ab 50 Fahrzeugen.
So unterscheiden sich die drei Modelle:
| Beitragsmodell der Flotte | Grundlage des Beitrags | Typische Flottengröße laut Versicherern |
|---|---|---|
| Kleinflotte | Schadenfreiheitsrabatt jedes Fahrzeugs, dazu Flottennachlass | ab 3 Fahrzeugen |
| Einheitlicher Beitragssatz | Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks, gleicher Satz für alle | ab 10 bis 15 Fahrzeugen |
| Stückpreis oder Individualvertrag | fester Preis je Fahrzeugklasse oder eigene Kalkulation | meist ab 30 bis 50 Fahrzeugen |
Ein schlechter Schadenverlauf wirkt im einheitlichen Satz auf die ganze Flotte. SIGNAL IDUNA vergibt im Beitragssatzmodell einen Satz je Fahrzeuggruppe und stuft nach der Schadenquote um, häufen sich die Schäden, steigt der Satz für die ganze Gruppe.
Werden Fahrzeuge einzeln nach Schadenfreiheitsrabatt eingestuft, kannst Du kleine Schäden in der Haftpflicht selbst übernehmen. Das Muster sieht vor, dass Du eine Entschädigung bis 500 € innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung des Versicherers erstattest und der Vertrag dann als schadenfrei gilt (I.5 AKB).
Was kostet eine Flottenversicherung?
Feste Preise für Flotten veröffentlicht keiner der Versicherer, die wir am 31. Oktober 2026 geprüft haben. Allianz, AXA, R+V, KRAVAG, SIGNAL IDUNA, VHV und BarmeniaGothaer nennen auf ihren Flottenseiten keine Beispielbeiträge, und frei nutzbare Online-Rechner für Flotten ohne Fahrzeugdaten haben wir nicht gefunden.
Den Preis bestimmen viele Faktoren. SIGNAL IDUNA nennt Anzahl, Typ und Alter der Fahrzeuge, die jährliche Fahrleistung, den Schadenverlauf, den Umfang von Haftpflicht bis Vollkasko, Zusatzleistungen und die Selbstbeteiligung.
Die Selbstbeteiligung ist Dein wichtigster Hebel. BarmeniaGothaer erlaubt bei Flotten bis 25 Fahrzeugen bis 1.000 € in der Vollkasko und 500 € in der Teilkasko, bei größeren Flotten auch höhere Beträge. Der Versicherer zieht sie bei jedem Schadenereignis ab (A.2.5.8).
Die Kosten der Versicherer steigen seit Jahren. Der GDV meldet für die Kfz-Versicherung diese Entwicklung (Stand 29. Oktober 2026):
- Werkstattstundensätze 2025 plus 7,5 %
- Ersatzteilpreise 2025 plus 5,6 %
- Werkstattstundenpreise 2017 bis 2025 plus 62 %
- Pkw-Sachschaden im Schnitt rund 4.600 €
- erwartete Schaden-Kosten-Quote 2026 bei 99 %
Für 2026 rechnet der GDV mit Leistungen von rund 35 Mrd. € bei Beitragseinnahmen von 41 Mrd. €. Bei einer Quote von 99 % bleibt den Versicherern kaum Spielraum. Rechne deshalb bei einem schlechten Schadenverlauf Deiner Flotte mit höheren Beitragssätzen zur nächsten Fälligkeit.
Ein aktueller Schadenverlauf aller Fahrzeuge ist deshalb die Grundlage jedes Angebots. Dein Versicherer muss Dir die Bescheinigung über den Schadenverlauf auf Verlangen binnen 15 Tagen ausstellen (§ 5c PflVG).
Versicherungsteuer erhöht den Nettobeitrag um 19 Prozent
Auf Haftpflicht- und Kaskobeiträge fällt Versicherungsteuer von 19 % an (§ 6 Abs. 1 Versicherungsteuergesetz). Bei 10.000 € Nettobeitrag für die Flotte kommen 1.900 € Steuer dazu, auf der Rechnung stehen 11.900 €.
Die Beiträge sind Betriebsausgaben, weil der Betrieb sie veranlasst (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz). Umsatzsteuer enthält der Beitrag nicht (§ 4 Nr. 10 a Umsatzsteuergesetz), Vorsteuer kannst Du daraus deshalb nicht ziehen.
Nutzen Mitarbeitende einen Firmenwagen privat, versteuern sie diesen Vorteil häufig nach der 1-Prozent-Regel mit monatlich 1 % des Listenpreises (§ 8 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Die Versicherung ist mit diesem pauschalen Wert abgegolten und bleibt für Dein Unternehmen Betriebsausgabe.
Wann zahlt die Flottenversicherung nicht?
Die Flottenversicherung zahlt nicht für Vorsatz, nicht für die Ladung und nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug aus der Haftpflicht. Für diese Risiken brauchst Du andere Bausteine oder andere Verträge.
Die Ladung ist die häufigste Lücke. Sachen, die mit dem Fahrzeug befördert werden, schließt die Haftpflicht aus, mitversichert sind nur Kleidung und Gepäck der Insassen (A.1.5.5). Die Kasko deckt nur Fahrzeugteile und Zubehör, aber kein Arbeitswerkzeug, keine Waren und keine Laptops (A.2.1.2.3).
Verspätete Lieferungen zahlt die Kfz-Haftpflicht ebenfalls nicht. Reine Vermögensschäden aus nicht eingehaltenen Liefer- und Beförderungsfristen sind ausgeschlossen (A.1.5.7).
Diese Ausschlüsse nennt das GDV-Muster für die Kfz-Haftpflicht:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden (A.1.5.1)
- Schäden am versicherten Fahrzeug selbst (A.1.5.3)
- Schäden am gezogenen Anhänger (A.1.5.4)
- beförderte Waren und Werkzeug (A.1.5.5)
- Schäden am Eigentum von Halter und Firma (A.1.5.6)
- Lieferfristen und Beförderungsfristen (A.1.5.7)
- vertraglich erweiterte Haftung (A.1.5.8)
Für Waren und Werkzeug im Fahrzeug gibt es die Werkverkehrs- und die Autoinhaltsversicherung, die wir auf unserer Seite zu Warentransport und Werkverkehr erklären. Die Kasko schließt den Fahrzeuginhalt in der Regel aus.
Umgekehrt zahlt die Betriebshaftpflicht keine Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen, auch nicht beim Be- und Entladen (A1-7.14 AVB BHV). Beide Verträge greifen deshalb ineinander, mehr dazu auf unserer Seite zu Betriebshaftpflicht und Firmenschutz.
Zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h fallen nicht unter die Versicherungspflicht (§ 2a PflVG). Ihre Haftpflicht kann über die Betriebshaftpflicht laufen, wenn das dort besonders vereinbart ist (A1-6.5 AVB BHV), Schäden an der Maschine selbst über eine Maschinenversicherung.
Welche Pflichten hast Du als Halter einer Firmenflotte?
Als Halter musst Du sicherstellen, dass nur berechtigte Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis und ohne Alkohol fahren. Diese Pflichten stehen im Vertrag (D.1.1.2, D.1.1.3 und D.1.2.1 AKB) und für die Fahrerlaubnis zusätzlich im Strafrecht.
Lässt Du jemanden ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot fahren, drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monate (§ 21 StVG). Eine regelmäßige Kontrolle der Führerscheine schützt Dich davor. Bei der Allianz dürfen alle von Dir autorisierten Personen mit gültigem Führerschein fahren, ohne dass Du sie namentlich benennst.
Gegenüber Dir als Halter wird der Versicherer bei solchen Verstößen des Fahrers nur leistungsfrei, wenn Du die Verletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hast (§ 5 Abs. 2 Kfz-Pflichtversicherungsverordnung, KfzPflVV). Mit dokumentierten Kontrollen kannst Du zeigen, dass Du den Verstoß nicht ermöglicht hast.
So erfüllst Du Deine Halterpflichten im Fuhrpark
- Führerscheine regelmäßig prüfen und dokumentieren
- Fahrverbote der Fahrer abfragen
- Fahrerkreis schriftlich festlegen
- Alkoholverbot in der Dienstwagenregelung
- Verwendungszweck mit dem Vertrag abgleichen
- neue Fahrzeuge sofort melden
In der Kfz-Haftpflicht ist die Leistungsfreiheit bei solchen Verstößen auf 5.000 € je Person begrenzt (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV). Den Geschädigten zahlt der Versicherer trotzdem, er holt sich den Betrag danach von Dir oder vom Fahrer zurück.
In der Kasko gilt keine solche Grenze. Bei Vorsatz verlierst Du den Schutz ganz, bei grober Fahrlässigkeit kürzt der Versicherer nach der Schwere des Verschuldens (D.2.1). Welche Haftungsrisiken die Geschäftsführung darüber hinaus treffen, erklären wir im Beitrag, welche Versicherungen Geschäftsführer brauchen.
Was tust Du im Schadenfall mit der Flottenversicherung?
Im Schadenfall meldest Du jedes Ereignis innerhalb einer Woche Deinem Versicherer (E.1.1.1 AKB). Ermittelt die Polizei, informierst Du den Versicherer unverzüglich darüber, auch wenn der Schaden schon gemeldet ist (E.1.1.2).
Diese Pflichten gelten für Deine Fahrer ebenso (F.1). Eine klare Schadenmeldung im Fahrzeug und ein fester Ansprechpartner im Betrieb sparen deshalb Zeit und Streit.
Danach übernimmt der Versicherer die Regulierung. In der Haftpflicht ist er bevollmächtigt, Ansprüche in Deinem Namen zu erfüllen oder abzuwehren (A.1.1.4). Die Allianz sagt für ihre Flotte eine Kaskoregulierung binnen fünf Arbeitstagen zu, sobald alle Informationen vorliegen.
Diese Schritte gibst Du Deinen Fahrern für den Unfall mit:
- Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
- Feststellungen am Unfallort ermöglichen
- Fotos und Daten der Beteiligten notieren
- Schaden nach Möglichkeit mindern
- Schaden noch am selben Tag im Betrieb melden
Verletzt Du Deine Pflichten nach dem Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist die Leistungsfreiheit in der Haftpflicht auf 2.500 € begrenzt, bei besonders schwerer vorsätzlicher Verletzung auf 5.000 € (§ 6 KfzPflVV). Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort trotz Personen- oder schwerem Sachschaden nennt das Muster ausdrücklich als solchen Fall (E.2.4).
Nach einem Schaden kannst Du den Vertrag kündigen, die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung beim Versicherer sein (G.2.3 AKB). Ein Vertrag über ein Jahr verlängert sich automatisch, wenn niemand spätestens einen Monat vor Ablauf kündigt (G.1.2 und G.2.1).
Welche Fragen stellen Unternehmer zur Flottenversicherung am häufigsten?
Diese Fragen tauchen in der Google-Suche zur Flottenversicherung am häufigsten auf. Die Antworten fassen die wichtigsten Punkte aus den Abschnitten oben kurz zusammen.
Was ist eine Flottenversicherung?
Eine Flottenversicherung bündelt die Kfz-Versicherungen aller Firmenfahrzeuge in einem Rahmenvertrag. Pflicht ist darin die Kfz-Haftpflicht, Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz kommen nach Wunsch dazu. Inhaltlich gelten die AKB 2015 des GDV mit den Flottenregeln des Versicherers.
Ab wie vielen Fahrzeugen gibt es eine Flottenversicherung?
Bei Allianz, AXA, BarmeniaGothaer, SIGNAL IDUNA und VHV ab drei Fahrzeugen (Stand 31. Oktober 2026). Die Allianz zählt dabei nur ziehende Fahrzeuge, BarmeniaGothaer verlangt, dass sie auf die Firma zugelassen sind. Ab etwa zehn bis 15 Fahrzeugen gilt oft ein einheitlicher Beitragssatz.
Was kostet eine Flottenversicherung?
Feste Preise veröffentlichen die Versicherer nicht. Den Beitrag bestimmen Zahl, Typ und Alter der Fahrzeuge, Fahrleistung, Schadenverlauf, Kaskoumfang und Selbstbeteiligung. Auf den Nettobeitrag kommen 19 % Versicherungsteuer.
Wann lohnt sich eine Flottenversicherung?
Sie lohnt sich, sobald Du drei oder mehr Fahrzeuge hast und Fahrer, Fahrzeuge und Fälligkeiten zentral verwalten willst. Ab etwa zehn Fahrzeugen kommt der Vorteil des einheitlichen Beitragssatzes dazu, bei der R+V und der KRAVAG mit 25 % als günstigstem Satz für alle Fahrzeuge.
Ist eine Flottenversicherung günstiger als Einzelverträge?
Eine Flotte kann günstiger sein, sie ist es aber nicht automatisch. Neue Fahrzeuge starten im einheitlichen Satz ohne teure Anfängerklasse, dafür wirkt ein schlechter Schadenverlauf auf alle Fahrzeuge. Ein Vergleich mit den bestehenden Einzelverträgen gehört deshalb vor jeden Wechsel.
Welche Vorteile hat eine Kfz-Flottenversicherung?
Du hast einen Vertrag mit einer Fälligkeit und einer Abrechnung, neue Fahrzeuge kommen zu den Konditionen des Rahmenvertrags dazu. Die Allianz erlaubt alle autorisierten Fahrer ohne namentliche Benennung, einzelne Tarife bieten Eigenschadendeckung, GAP und einen Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit.
Was sind die Nachteile einer Flottenversicherung?
Häufen sich Schäden, steigt der Beitragssatz für die ganze Flotte zur nächsten Fälligkeit. Alle Fahrzeuge hängen an einem Versicherer, und beim Wechsel brauchst Du eine Bescheinigung über den Schadenverlauf (§ 5c PflVG).
Welche Flottenversicherung ist die beste?
Die passende Flotte deckt Deine Fahrzeugarten vollständig ab und passt im Modell zur Größe Deines Fuhrparks. Achte auf Neupreisfristen, Wertgrenzen für Aufbauten, Eigenschäden, GAP und den Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Diese Punkte vergleichen wir in der Beratung für Dich.
Können Privatpersonen eine Flottenversicherung abschließen?
Die gewerblichen Flottentarife richten sich an Unternehmen. BarmeniaGothaer setzt etwa voraus, dass die Fahrzeuge auf die Firma zugelassen sind und für das Unternehmen fahren.
Wie hilft Dir COVAGO bei der Wahl Deiner Flottenversicherung?
In der Beratung klären wir, welches Flottenmodell zur Größe Deines Fuhrparks passt, welche Bausteine Deine Fahrzeuge brauchen und wie Du Deine Halterpflichten gegenüber den Fahrern sauber regelst. Deine Ansprechpartner sind Johannes Haumann und Melanie Schaser.
Wir werten Deine Schadenverläufe aus, vergleichen Neupreisfristen, Wertgrenzen für Aufbauten und Eigenschadendeckungen mehrerer Versicherer und holen passende Angebote für Deine Flotte ein. Einen Termin vereinbarst Du direkt über Termin buchen. Wie wir Fuhrparks darüber hinaus begleiten, zeigt unsere Seite zur Flottenversicherung für Firmenwagen.

