Der GKV-Höchstbeitrag 2026 beträgt für Selbstständige mit Kindern 1.226,44 Euro monatlich und kinderlos 1.261,32 Euro, für Angestellte (Arbeitnehmeranteil) 613,22 Euro mit Kindern und 648,10 Euro kinderlos.
Das ist die maximale Summe, die du zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst, egal wie hoch dein Einkommen ist.
Die Erhöhung fällt drastisch aus. Gegenüber 2025 zahlst du als Selbstständiger 85 Euro mehr monatlich, als Angestellter knapp 43 Euro mehr. Der Anstieg resultiert aus der Kombination von erhöhter Beitragsbemessungsgrenze (plus 5,4 Prozent auf 69.750 Euro jährlich) und gestiegenem durchschnittlichen Zusatzbeitrag (plus 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent).
Wir zeigen dir die genauen Zahlen, wie sich der Höchstbeitrag berechnet, wer ihn zahlen muss und wie sich die Belastung seit 2010 entwickelt hat.
Was ist der GKV-Höchstbeitrag?
Der GKV-Höchstbeitrag ist der maximale Beitrag, den ein Versicherter zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen muss, unabhängig davon, wie hoch sein Einkommen ist.
Du kannst als Gutverdiener also aufatmen, denn egal ob du 80.000 Euro oder 200.000 Euro verdienst, der Beitrag bleibt gleich. Der Höchstbeitrag wird auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, das ist die gesetzlich festgelegte Obergrenze des Einkommens, bis zu dem Versicherungsbeiträge erhoben werden.
Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 69.750 Euro jährlich
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2026 deutlich an:
| Zeitraum | BBG jährlich | BBG monatlich | Anstieg |
|---|---|---|---|
| 2025 | 66.150 € | 5.512,50 € | – |
| 2026 | 69.750 € | 5.812,50 € | +3.600 € (+5,44%) |
Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für die Beitragsberechnung komplett beitragsfrei. Einfach erklärt: Wer mehr als 69.750 Euro jährlich verdient, zahlt denselben Höchstbeitrag wie jemand, der genau an dieser Grenze verdient. Höhere Einkommen führen nicht zu höheren Beiträgen. Das ist die Deckelung des Solidarprinzips in der GKV.
Beitragssätze kombinieren mehrere Komponenten zu 17,5 Prozent
Der Höchstbeitrag setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Formel lautet: Höchstbeitrag = BBG × (Allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung). Für 2026 ergeben sich folgende Beitragssätze:
| Allgemeiner KV-Beitragssatz | 14,6% | Unverändert seit 2015, paritätisch geteilt |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9% | Erhöht um 0,4 Prozentpunkte, paritätisch geteilt |
| Gesamtbeitragssatz KV | 17,5% | 14,6% + 2,9% |
| Pflegeversicherung mit Kindern | 3,6% | Paritätisch geteilt |
| Pflegeversicherung kinderlos | 4,2% | Inkl. 0,6% Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren |
Die kassenindividuellen Zusatzbeiträge variieren zwischen etwa 2,18 Prozent und 4,4 Prozent bei den einzelnen Krankenkassen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ist nur ein Richtwert, deine konkrete Krankenkasse kann deutlich darüber oder darunter liegen.
Angestellte profitieren von halbiertem Beitrag durch Arbeitgeberzuschuss
Angestellte zahlen nur 50 Prozent des Höchstbeitrags als Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeber trägt die anderen 50 Prozent als Arbeitgeberzuschuss. Diese paritätische Finanzierung gilt seit 2019 auch für den Zusatzbeitrag, nachdem Arbeitnehmer diesen zuvor allein tragen mussten.
Krankenversicherung 2026 (bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent):
| Gesamtbeitrag | 5.812,50 € × 17,5% = 1.017,19 € |
| Arbeitgeberanteil (50%) | 508,59 € |
| Arbeitnehmeranteil (50%) | 508,60 € |
Pflegeversicherung in 2026:
| Gesamtbeitrag | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil | |
|---|---|---|---|
| Mit Kindern | 5.812,50 € × 3,6% = 209,25 € | 104,63 € | 104,62 € |
| Kinderlos (ab 23 Jahren) | 5.812,50 € × 4,2% = 244,13 € | 104,63 € | 139,50 € (inkl. 34,88 € Zuschlag) |
Gesamtbelastung für Angestellte (nur Arbeitnehmeranteil):
| KV-Anteil | PV-Anteil | Gesamt monatlich | Vergleich zu 2025 | |
|---|---|---|---|---|
| Mit Kindern | 508,60 € | 104,62 € | 613,22 € | 570,55 € → +42,67 € (+7,5%) |
| Kinderlos | 508,60 € | 139,50 € | 648,10 € | ca. 603 € → +45 € (+7,5%) |
Als Angestellter zahlst du also maximal 613 bis 648 Euro monatlich, während dein Arbeitgeber nochmal den gleichen Betrag drauflegt. Die Mehrbelastung von über 40 Euro monatlich spürst du direkt auf deinem Gehaltszettel.
Sachsen verlangt höheren Arbeitnehmeranteil bei Pflegeversicherung
In Sachsen gilt eine Sonderregelung bei der Pflegeversicherung, die aus historischen Gründen bestehen bleibt. Der Arbeitgeber zahlt nur 1,3 Prozent statt 1,8 Prozent, der Arbeitnehmer trägt die Differenz:
- Arbeitnehmeranteil: 2,3 Prozent (mit Kind) / 2,9 Prozent (kinderlos)
- Arbeitgeberanteil: 1,3 Prozent
Dadurch zahlen Angestellte in Sachsen etwa 29 Euro mehr monatlich an Pflegeversicherung als im Bundesschnitt. Für sächsische Arbeitnehmer bedeutet das eine zusätzliche jährliche Belastung von rund 350 Euro.
Selbstständige zahlen kompletten Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss
Selbstständige und Freiberufler zahlen den kompletten Höchstbeitrag alleine, ohne Arbeitgeberzuschuss. Das verdoppelt die Belastung gegenüber Angestellten und macht die GKV für Selbstständige extrem teuer.
Mit Krankengeldanspruch in 2026:
| Variante | KV-Beitrag | PV-Beitrag | Gesamt monatlich | Vergleich zu 2025 |
|---|---|---|---|---|
| Mit Kindern | 5.812,50 € × 17,5% = 1.017,19 € | 5.812,50 € × 3,6% = 209,25 € | 1.226,44 € | 1.141,09 € → +85,35 € (+7,5%) |
| Kinderlos | 1.017,19 € | 5.812,50 € × 4,2% = 244,13 € | 1.261,32 € | 1.174,16 € → +87,16 € (+7,4%) |
Ohne Krankengeldanspruch (ermäßigter Satz):
Selbstständige können auf Krankengeld verzichten und zahlen dann einen ermäßigten Beitragssatz:
| Variante | KV-Beitrag (16,9% statt 17,5%) | PV-Beitrag | Gesamt monatlich |
|---|---|---|---|
| Mit Kindern | 5.812,50 € × 16,9% = 982,31 € | 209,25 € | 1.191,56 € |
| Kinderlos | 982,31 € | 244,13 € | 1.226,44 € |
Die Jahresbelastung für Selbstständige erreicht damit 14.717,28 Euro jährlich mit Kindern (plus 1.024 Euro versus 2025) und 15.135,84 Euro jährlich kinderlos (plus 1.046 Euro versus 2025). Als Selbstständiger merkst du jeden Monat mehr als 1.200 Euro, die direkt von deinem Geschäftskonto abgehen.
Rentner zahlen durch Rentenkassen-Zuschuss nur halben Beitrag
Rentner zahlen wie Angestellte nur 50 Prozent des Beitrags. Die Rentenversicherung trägt die andere Hälfte als Zuschuss. Damit liegt die Belastung für Rentner bei etwa 613 Euro monatlich mit Kindern und 648 Euro kinderlos, also auf dem gleichen Niveau wie Angestellte. Diese Entlastung im Ruhestand ist für viele eine wichtige finanzielle Erleichterung nach Jahrzehnten hoher Beiträge.
Maximaler Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte steigt auf 613 Euro
Für Angestellte, die privat versichert sind, ist die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls relevant. Der Arbeitgeber muss maximal so viel Zuschuss zahlen wie der halbe GKV-Höchstbeitrag:
| Komponente | Betrag monatlich |
|---|---|
| Krankenversicherung (bei Ø Zusatzbeitrag 2,9%) | 508,59 € |
| Pflegeversicherung bundesweit (außer Sachsen) | 104,63 € |
| Maximaler Gesamtzuschuss | 613,22 € |
| Sachsen | 584,15 € |
Vergleich zu 2025: 570,55 Euro → plus 42,67 Euro (plus 7,5 Prozent)
Dieser Zuschuss ist für PKV-Versicherte bares Geld wert und reduziert die Nettokosten der privaten Krankenversicherung erheblich. Wenn dein PKV-Beitrag bei 400 Euro liegt, zahlst du nach Arbeitgeberzuschuss effektiv nur noch die Differenz.
Höhe und Entwicklung des GKV-Höchstbeitrags
Die Entwicklung des GKV-Höchstbeitrags zeigt einen kontinuierlichen, in den letzten Jahren stark beschleunigten Anstieg. Besonders Gutverdiener, Selbstständige und kinderlose Versicherte spüren diese Entwicklung deutlich im Portemonnaie.
Beitragsbemessungsgrenze klettert seit 2010 um 55 Prozent nach oben
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die zentrale Berechnungsgrundlage für den GKV-Höchstbeitrag. Ihre Entwicklung über die letzten 16 Jahre zeigt einen stetigen Anstieg, der sich in den letzten Jahren deutlich beschleunigt hat:
| Jahr | BBG monatlich | BBG jährlich | Anstieg absolut | Anstieg % |
|---|---|---|---|---|
| 2010 | 3.750,00 € | 45.000 € | – | – |
| 2015 | 4.125,00 € | 49.500 € | +4.500 € | +10,0% |
| 2020 | 4.687,50 € | 56.250 € | +6.750 € | +13,6% |
| 2021 | 4.837,50 € | 58.050 € | +1.800 € | +3,2% |
| 2022 | 4.837,50 € | 58.050 € | ±0 € | 0,0% |
| 2023 | 4.987,50 € | 59.850 € | +1.800 € | +3,1% |
| 2024 | 5.175,00 € | 62.100 € | +2.250 € | +3,8% |
| 2025 | 5.512,50 € | 66.150 € | +4.050 € | +6,5% |
| 2026 | 5.812,50 € | 69.750 € | +3.600 € | +5,4% |
Insgesamt ist die BBG von 2010 bis 2026 um 24.750 Euro oder 55 Prozent gestiegen. Besonders auffällig ist der große Sprung 2025 mit plus 6,5 Prozent, der höchsten Einzelerhöhung seit vielen Jahren. Die Nullrunde 2022 war eine absolute Ausnahme, die sich nie wiederholt hat.
Zusatzbeitrag explodiert innerhalb von 11 Jahren von 0,9 auf 2,9 Prozent
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist der zweite große Treiber der Kostensteigerung und entwickelt sich noch dramatischer als die Beitragsbemessungsgrenze. Seine Entwicklung zeigt, wie die Krankenkassen ihre Defizite auf die Versicherten abwälzen:
| Jahr | Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | Gesamtbeitragssatz KV | Entwicklung |
|---|---|---|---|
| 2015 | 0,9% (real: 0,83%) | 15,5% | Einführung |
| 2019 | 0,9% | 15,5% | Stabil |
| 2020 | 1,1% | 15,7% | +0,2 PP |
| 2021 | 1,3% | 15,9% | +0,2 PP |
| 2022 | 1,3% | 15,9% | Stabil |
| 2023 | 1,6% | 16,2% | +0,3 PP |
| 2024 | 1,7% | 16,3% | +0,1 PP |
| 2025 | 2,5% | 17,1% | +0,8 PP |
| 2026 | 2,9% | 17,5% | +0,4 PP |
Der Schock kam 2025 mit einem Sprung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent, was die höchste Einzelerhöhung war, die es jemals beim Zusatzbeitrag gab. Für 2026 folgt eine weitere Steigerung auf 2,9 Prozent. Der Zusatzbeitrag hat sich damit seit 2015 mehr als verdreifacht, während die GKV-Leistungen nicht im gleichen Maß gestiegen sind.
Pflegeversicherung verdoppelt Kinderlosenzuschlag auf 0,6 Prozent
Auch die Pflegeversicherung verteuert sich kontinuierlich und belastet besonders Kinderlose immer stärker. Die Entwicklung zeigt einen klaren Trend zur stärkeren Belastung kinderloser Versicherter:
Mit Kindern:
| Jahr | Beitragssatz | Entwicklung |
|---|---|---|
| 2010 | 1,95% | Basis |
| 2019 | 3,05% | +1,1 PP |
| 2025 | 3,6% | +0,55 PP |
| 2026 | 3,6% | Unverändert |
Kinderlos (ab 23 Jahren):
| Jahr | Beitragssatz | Zuschlag | Entwicklung |
|---|---|---|---|
| 2010 | 2,20% | 0,25% | Basis |
| 2019 | 3,30% | 0,25% | +1,1 PP |
| 2022 | 3,40% | 0,35% | +0,1 PP |
| Juli 2023 | 4,00% | 0,6% | +0,6 PP |
| 2026 | 4,2% | 0,6% | +0,2 PP |
Der Kinderlosenzuschlag hat sich seit 2010 mehr als verdoppelt. Als kinderloser Versicherter zahlst du heute 0,6 Prozentpunkte mehr als Versicherte mit Kindern. Diese bewusste politische Entscheidung soll Anreize für Familiengründung setzen und das Pflegesystem stabilisieren.
Höchstbeitrag für Selbstständige verdoppelt sich von 632 auf 1.226 Euro
Die Entwicklung des absoluten Höchstbeitrags für Selbstständige zeigt die dramatische Steigerung über 16 Jahre. Hier wird sichtbar, wie BBG-Erhöhungen und Beitragssatz-Steigerungen zusammenwirken:
Mit Kindern (KV + PV):
| Jahr | BBG monatlich | Höchstbeitrag KV | Höchstbeitrag PV | Gesamt monatlich |
|---|---|---|---|---|
| 2010 | 3.750 € | 558,75 € | 73,13 € | 631,88 € |
| 2015 | 4.125 € | 639,38 € | 96,94 € | 736,32 € |
| 2020 | 4.687,50 € | 735,94 € | 142,97 € | 878,91 € |
| 2023 | 4.987,50 € | 807,98 € | 152,12 € | 960,10 € |
| 2024 | 5.175 € | 843,53 € | 157,84 € | 1.001,37 € |
| 2025 | 5.512,50 € | 942,64 € | 198,45 € | 1.141,09 € |
| 2026 | 5.812,50 € | 1.017,19 € | 209,25 € | 1.226,44 € |
Kinderlos (KV + PV):
| Jahr | Höchstbeitrag KV | Höchstbeitrag PV | Gesamt monatlich |
|---|---|---|---|
| 2010 | 558,75 € | 82,50 € | 641,25 € |
| 2015 | 639,38 € | 107,25 € | 746,63 € |
| 2020 | 735,94 € | 154,69 € | 890,63 € |
| 2023 | 807,98 € | 199,50 € | 1.007,48 € |
| 2024 | 843,53 € | 207,00 € | 1.050,53 € |
| 2025 | 942,64 € | 231,53 € | 1.174,17 € |
| 2026 | 1.017,19 € | 244,13 € | 1.261,32 € |
Als Selbstständiger hast du 2010 noch 632 Euro gezahlt, heute sind es 1.226 Euro mit Kindern. Das ist fast eine Verdopplung in 16 Jahren. Die Belastung übersteigt mittlerweile oft die Kosten für eine hochwertige private Krankenversicherung.
Höchstbeitrag für Angestellte steigt von 316 auf 613 Euro
Da Angestellte nur 50 Prozent des Beitrags tragen, halbieren sich die Beträge. Aber auch für sie ist die Steigerung erheblich:
Mit Kindern (Arbeitnehmeranteil):
| Jahr | AN-Anteil KV | AN-Anteil PV | AN-Anteil gesamt |
|---|---|---|---|
| 2010 | 279,38 € | 36,56 € | 315,94 € |
| 2015 | 319,69 € | 48,47 € | 368,16 € |
| 2020 | 367,97 € | 71,49 € | 439,46 € |
| 2023 | 403,99 € | 76,06 € | 480,05 € |
| 2024 | 421,77 € | 78,92 € | 500,69 € |
| 2025 | 471,32 € | 99,23 € | 570,55 € |
| 2026 | 508,60 € | 104,62 € | 613,22 € |
Kinderlos (Arbeitnehmeranteil):
| Jahr | AN-Anteil gesamt |
|---|---|
| 2010 | 320,63 € |
| 2015 | 373,32 € |
| 2020 | 445,32 € |
| 2023 | 503,74 € |
| 2024 | 525,27 € |
| 2025 | 587,08 € |
| 2026 | 648,10 € |
Als Angestellter mit Kindern zahlst du heute fast doppelt so viel wie 2010. Die Belastung ist von 316 Euro auf 613 Euro gestiegen, ein Plus von 297 Euro monatlich oder 94 Prozent. Kinderlose trifft es noch härter mit 102 Prozent Steigerung.
Langfristige Steigerung erreicht 94 bis 102 Prozent seit 2010
Die Gesamtbetrachtung zeigt dramatische Steigerungen über alle Versichertengruppen hinweg:
| 2010 | 2026 | Steigerung absolut | Steigerung % | |
|---|---|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze | 45.000 € | 69.750 € | +24.750 € | +55% |
| Höchstbeitrag Selbstständige mit Kindern | 631,88 € | 1.226,44 € | +594,56 € | +94% |
| Höchstbeitrag Selbstständige kinderlos | 641,25 € | 1.261,32 € | +620,07 € | +97% |
| Höchstbeitrag Angestellte mit Kindern | 315,94 € | 613,22 € | +297,28 € | +94% |
| Höchstbeitrag Angestellte kinderlos | 320,63 € | 648,10 € | +327,47 € | +102% |
Die Höchstbeiträge steigen deutlich schneller als die Beitragsbemessungsgrenze, weil zusätzlich die Beitragssätze erhöht wurden. Während die BBG um 55 Prozent stieg, verdoppelten sich die tatsächlichen Beiträge nahezu. Die durchschnittliche jährliche Steigerung liegt bei etwa 2,8 Prozent für die BBG, aber bei 4,2 bis 4,3 Prozent für die Höchstbeiträge.
Wichtige Meilensteine verschärfen Belastung kontinuierlich
Mehrere gesetzliche Änderungen haben die Entwicklung beschleunigt und die Versicherten zusätzlich belastet.
Die Reform 2015 brachte zunächst Hoffnung durch Senkung des allgemeinen Beitragssatzes von 15,5 auf 14,6 Prozent. Gleichzeitig wurden kassenindividuelle Zusatzbeiträge eingeführt, die zunächst allein vom Arbeitnehmer getragen wurden. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag bei 0,9 Prozent.
Ab 2019 folgte die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung, bei der der Zusatzbeitrag wieder hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Das beendete die alleinige Belastung der Arbeitnehmer, die seit 2015 den kompletten Zusatzbeitrag zahlen mussten.
Die Jahre 2022 und 2023 brachten deutliche Verschärfungen bei der Pflegeversicherung. 2022 stieg der Kinderlosenzuschlag von 0,25 auf 0,35 Prozent, was den PV-Beitrag für Kinderlose auf 3,40 Prozent erhöhte. Ab 1. Juli 2023 folgte ein weiterer Anstieg des Kinderlosenzuschlags auf 0,6 Prozent mit einem PV-Beitrag von 4,0 Prozent.
Das Jahr 2025 markierte die deutlichste Erhöhung aller Zeiten. Der Zusatzbeitrag stieg um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent, die höchste Einzelerhöhung jemals. Die BBG stieg um 6,5 Prozent auf 66.150 Euro, und der PV-Beitragssatz erhöhte sich auf 3,6 Prozent. Erstmals überschritt der Höchstbeitrag für Selbstständige die 1.100-Euro-Marke.
Für 2026 setzt sich der Trend fort mit einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, einer BBG von 69.750 Euro und Höchstbeiträgen von 1.226,44 Euro für Selbstständige mit Kindern und 1.261,32 Euro kinderlos.
Vergleich 2025 zu 2026 zeigt 7,5 Prozent Steigerung für alle
Der direkte Jahresvergleich zeigt die konkrete Mehrbelastung, die du 2026 spürst:
Angestellte (Arbeitnehmeranteil):
| Kategorie | 2025 | 2026 | Anstieg absolut | Anstieg % |
|---|---|---|---|---|
| Mit Kindern | 570,55 € | 613,22 € | +42,67 € | +7,5% |
| Kinderlos | ca. 603 € | 648,10 € | +45 € | +7,5% |
Selbstständige (voller Beitrag):
| Kategorie | 2025 | 2026 | Anstieg absolut | Anstieg % |
|---|---|---|---|---|
| Mit Kindern | 1.141,09 € | 1.226,44 € | +85,35 € | +7,5% |
| Kinderlos | 1.174,16 € | 1.261,32 € | +87,16 € | +7,4% |
Die Jahresbelastung für Selbstständige erreicht damit 14.717,28 Euro jährlich mit Kindern (plus 1.024 Euro versus 2025) und 15.135,84 Euro jährlich kinderlos (plus 1.046 Euro versus 2025). Als Selbstständiger zahlst du also über 1.000 Euro mehr pro Jahr als noch 2025.
Fazit: 1.226 Euro Höchstbeitrag für Selbstständige bedeutet 94 Prozent Steigerung seit 2010
Der GKV-Höchstbeitrag 2026 steigt deutlich durch die Kombination aus erhöhter Beitragsbemessungsgrenze (plus 5,4 Prozent) und gestiegenem durchschnittlichen Zusatzbeitrag (plus 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent).
Besonders stark betroffen sind Selbstständige mit 1.226 Euro monatlich und kinderlose Versicherte, die zusätzlich 0,6 Prozent Pflegeversicherung zahlen. Die Mehrbelastung gegenüber 2025 beträgt zwischen 43 und 87 Euro monatlich.
Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:
- Höchstbeitrag Selbstständige 2026: 1.226,44 Euro mit Kindern, 1.261,32 Euro kinderlos, ohne Krankengeld 1.191,56 Euro
- Höchstbeitrag Angestellte 2026: 613,22 Euro mit Kindern, 648,10 Euro kinderlos (nur Arbeitnehmeranteil)
- BBG steigt auf 69.750 Euro: Plus 3.600 Euro gegenüber 2025, plus 24.750 Euro seit 2010 (plus 55 Prozent)
- Zusatzbeitrag explodiert: Von 0,9 Prozent (2015) auf 2,9 Prozent (2026), mehr als verdreifacht
- 94 Prozent Steigerung seit 2010: Selbstständige zahlen fast doppelt so viel wie vor 16 Jahren
- 7,5 Prozent Steigerung zu 2025: Zwischen 43 und 87 Euro Mehrbelastung monatlich
- Maximaler AG-Zuschuss: 613,22 Euro für PKV-Versicherte, plus 42,67 Euro gegenüber 2025
Die Entwicklung zeigt einen kontinuierlichen, in den letzten Jahren stark beschleunigten Anstieg der GKV-Höchstbeiträge. Während die BBG relativ gleichmäßig steigt, haben die stark erhöhten Zusatzbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge zu überproportionalen Belastungssteigerungen geführt.
Besonders Gutverdiener, Selbstständige und kinderlose Versicherte spüren diese Entwicklung deutlich. Für viele wird der Vergleich mit der privaten Krankenversicherung interessant, da dort junge, gesunde Menschen oft deutlich unter dem GKV-Höchstbeitrag liegen.
Der Höchstbeitrag ist damit ein zentrales Entscheidungskriterium für die Wahl zwischen GKV und PKV, besonders für Selbstständige und gut verdienende Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro jährlich.