Zum Inhalt springen
COVAGO
SUCHE
Erstgespräch buchen

Warten Deine Mandanten mit dem Zahlen?

Wir ziehen offene Forderungen für Dich ein, erfolgsabhängig und ohne Vorkasse.

Jetzt Forderungen einziehen
100% kostenlos & unverbindlich
UNTERNEHMEN

Inkasso oder Mahnbescheid: Was ist sinnvoller?

Thorsten Schiffgens
Thorsten Schiffgens
Zuletzt aktualisiert: 29. Juli 2026

Außergerichtliches Inkasso und gerichtlicher Mahnbescheid klingen nach Alternativen, sind es aber nicht. Sie sind Stufen. Das Inkasso versucht, ohne Gericht ans Geld zu kommen. Der Mahnbescheid ist der erste gerichtliche Schritt, sobald das nicht funktioniert. Wer beides versteht, weiß, wann er was einsetzen muss und warum viele Unternehmen beide nacheinander nutzen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das außergerichtliche Inkasso läuft vollständig ohne Gericht und zielt auf freiwillige Zahlung durch schriftliche und telefonische Kontaktaufnahme.
  • Der Mahnbescheid ist ein gerichtliches Instrument nach §§ 688 ff. ZPO und schafft nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen vollstreckbaren Titel.
  • Anwaltspflicht entsteht erst dann, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt und das Verfahren bei einem Streitwert über 5.000 Euro ans Landgericht abgegeben wird.
  • Den Mahnantrag kannst Du selbst stellen, online über www.online-mahnantrag.de, ohne Anwalt.
  • Von der Antragstellung bis zum Vollstreckungsbescheid vergehen bei reibungslosem Ablauf typisch 8 bis 12 Wochen.

Was ist der Unterschied zwischen Inkasso und Mahnbescheid?

Das außergerichtliche Inkasso ist der Versuch, eine Forderung ohne Gericht einzutreiben. Ein Inkassobüro kontaktiert den Schuldner schriftlich und telefonisch, prüft seine Bonität und eskaliert schrittweise. Kein Gericht, kein Richter, kein Vollstreckungstitel am Ende.

Der Mahnbescheid ist das Gegenteil. Er ist immer ein gerichtliches Instrument und wird ausschließlich durch ein Amtsgericht erlassen. Rechtlich ist er die erste Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens nach ZPO: Er informiert den Schuldner über die Forderung und räumt ihm 14 Tage Widerspruchsfrist ein.

Widerspricht er nicht und zahlt er nicht, folgt auf Antrag des Gläubigers der Vollstreckungsbescheid, auf dessen Basis ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann.

Wie läuft das gerichtliche Mahnverfahren ab?

Den Antrag stellt der Gläubiger selbst, ein Rechtsanwalt oder ein registriertes Inkassobüro online über www.online-mahnantrag.de. Das Gericht prüft nur formal, nicht inhaltlich. Was passiert danach:

  • Das Mahngericht prüft den Antrag auf formale Vollständigkeit und stellt dem Schuldner den Mahnbescheid zu
  • Der Schuldner hat 14 Tage Widerspruchsfrist ab Zustellung
  • Zahlt er nicht und widerspricht er nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen
  • Auf Basis des Vollstreckungsbescheids kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden
  • Legt der Schuldner Widerspruch ein, kommt es bei Streitwerten bis 5.000 Euro am Amtsgericht zur mündlichen Verhandlung, darüber am Landgericht mit Anwaltszwang
4,9 aus 703 Bewertungen
Wir lassen Dich nicht auf Dein Geld warten.
  • Forderungen in 72 Stunden erhalten
  • Optimierung Deiner Liquidität
  • Kostenlos & ungebunden
Jetzt Forderungen einziehen
100% kostenlos & unverbindlich
Melanie Schaser, Ansprechpartner bei COVAGOMelanie SchaserDein Ansprechpartner

Was kosten Inkasso und Mahnbescheid im Vergleich?

Beide Wege verursachen Kosten, die bei Verzug der Schuldner trägt. Die Struktur unterscheidet sich aber.

Beim Inkasso entstehen keine Gerichtskosten, dafür Inkassogebühren nach RVG, die bei unbestrittenen, einfachen Fällen einem 0,9-Satz entsprechen. Bei einer Forderung von 1.000 Euro sind das rund 83,70 Euro netto plus Post- und TK-Pauschale.

Beim gerichtlichen Mahnverfahren fallen Gerichtskosten an. Die Mindestgebühr liegt bei 38 Euro. Bei Forderungen zwischen 1.000 und 1.500 Euro sind es 39 Euro, zwischen 1.500 und 2.000 Euro 49 Euro. Hinzu kommen bei Beauftragung eines Anwalts oder Inkassobüros für die Antragstellung deren Gebühren.

Außergerichtliches InkassoGerichtlicher Mahnbescheid
Gericht beteiligtNeinJa, zwingend durch Amtsgericht
RechtsgrundlageRDG, VertragsrechtZPO §§ 688 ff.
ZielFreiwillige ZahlungVollstreckbarer Titel
AnwaltspflichtNeinNein, außer bei Widerspruch und Streitwert über 5.000 Euro
DauerTage bis Wochen8 bis 12 Wochen bis Vollstreckungsbescheid
GerichtskostenKeineAb 38 Euro

Wann nimmst Du welchen Weg?

Das hängt von einer Frage ab: Hat der Schuldner schon auf Mahnungen reagiert, oder ignoriert er sie vollständig?

Wer auf Mahnungen reagiert, aber nicht zahlt, spricht auf das persönliche Inkassogespräch manchmal an. Dort ist das außergerichtliche Inkasso der sinnvollere erste Schritt, weil es günstiger ist und die Kundenbeziehung schont.

Wer Mahnungen konsequent ignoriert, braucht schnell einen Titel. Hier ist der direkte Weg über den Mahnbescheid effizienter, weil man keine Zeit mit weiteren außergerichtlichen Versuchen verliert.

In der Praxis nutzen die meisten Unternehmen beide Wege nacheinander: erst Inkasso, dann bei Erfolglosigkeit das gerichtliche Mahnverfahren. Das ist die bewährteste Strategie, weil das Inkasso kostengünstiger startet und das Mahnverfahren sicherstellt, dass die Forderung am Ende auch vollstreckbar ist.

Mit JurCash der NRV übernimmt der Inkassopartner First Debit GmbH beide Schritte: das außergerichtliche Inkassoverfahren und bei Bedarf die Beantragung des Mahnbescheids, alles digital über das Portal, ohne eigenen Aufwand. Der gerichtliche Teil ist bis 20.000 Euro je Forderung im Dienst enthalten.

Hast Du bereits Mahnungen verschickt, oder ist Deine Forderung noch im außergerichtlichen Stadium?

Thorsten Schiffgens
Thorsten Schiffgens
Geschäftsführer

Thorsten ist unser Geschäftsführer, mit Herz, Verstand und jeder Menge Energie. Versicherungskaufmann seit 1999, COVAGO-Macher aus Leidenschaft und der Mann, der Betrieb, Service und Kommunikation zusammenhält. Er weiß, wie man Dinge ins Rollen bringt, und sorgt dafür, dass unser Team immer mit Spaß, Struktur und klarer Richtung unterwegs ist. Seit 2022 ist Thorsten außerdem offizieller IHK-Ausbilder, und das mit echter Begeisterung. Junge Menschen fördern, Perspektiven schaffen und gemeinsam wachsen, genau das treibt ihn an. Er lebt, was COVAGO ausmacht: Offenheit, Ehrlichkeit und echtes Teamgefühl. Einer, der mit anpackt, mitdenkt und mitlacht.

Weitere Beiträge aus Unternehmen

Unser COVAGO Service­versprechen

Unsere Werte machen den Unterschied. Für jede Generation. Transparent. Persönlich. Verlässlich.

Kostenloses Erstgespräch buchen
Home / Blog / Beitrag
4,9 aus 703 Bewertungen