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Inkasso oder Mahnbescheid: Was ist sinnvoller?

Außergerichtliches Inkasso und gerichtlicher Mahnbescheid klingen nach Alternativen, sind es aber nicht. Sie sind Stufen. Das Inkasso versucht, ohne Gericht ans Geld zu kommen. Der Mahnbescheid ist der erste gerichtliche Schritt, sobald das nicht funktioniert. Wer beides versteht, weiß, wann er was einsetzen muss und warum viele Unternehmen beide nacheinander nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das außergerichtliche Inkasso läuft vollständig ohne Gericht und zielt auf freiwillige Zahlung durch schriftliche und telefonische Kontaktaufnahme.
  • Der Mahnbescheid ist ein gerichtliches Instrument nach §§ 688 ff. ZPO und schafft nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen vollstreckbaren Titel.
  • Anwaltspflicht entsteht erst dann, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt und das Verfahren bei einem Streitwert über 5.000 Euro ans Landgericht abgegeben wird.
  • Den Mahnantrag kannst Du selbst stellen, online über www.online-mahnantrag.de, ohne Anwalt.
  • Von der Antragstellung bis zum Vollstreckungsbescheid vergehen bei reibungslosem Ablauf typisch 8 bis 12 Wochen.

Was ist der Unterschied zwischen Inkasso und Mahnbescheid?

Das außergerichtliche Inkasso ist der Versuch, eine Forderung ohne Gericht einzutreiben. Ein Inkassobüro kontaktiert den Schuldner schriftlich und telefonisch, prüft seine Bonität und eskaliert schrittweise. Kein Gericht, kein Richter, kein Vollstreckungstitel am Ende.

Der Mahnbescheid ist das Gegenteil. Er ist immer ein gerichtliches Instrument und wird ausschließlich durch ein Amtsgericht erlassen. Rechtlich ist er die erste Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens nach ZPO: Er informiert den Schuldner über die Forderung und räumt ihm 14 Tage Widerspruchsfrist ein.

Widerspricht er nicht und zahlt er nicht, folgt auf Antrag des Gläubigers der Vollstreckungsbescheid, auf dessen Basis ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann.

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Wie läuft das gerichtliche Mahnverfahren ab?

Den Antrag stellt der Gläubiger selbst, ein Rechtsanwalt oder ein registriertes Inkassobüro online über www.online-mahnantrag.de. Das Gericht prüft nur formal, nicht inhaltlich. Was passiert danach:

  • Das Mahngericht prüft den Antrag auf formale Vollständigkeit und stellt dem Schuldner den Mahnbescheid zu
  • Der Schuldner hat 14 Tage Widerspruchsfrist ab Zustellung
  • Zahlt er nicht und widerspricht er nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen
  • Auf Basis des Vollstreckungsbescheids kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden
  • Legt der Schuldner Widerspruch ein, kommt es bei Streitwerten bis 5.000 Euro am Amtsgericht zur mündlichen Verhandlung, darüber am Landgericht mit Anwaltszwang

Was kosten Inkasso und Mahnbescheid im Vergleich?

Beide Wege verursachen Kosten, die bei Verzug der Schuldner trägt. Die Struktur unterscheidet sich aber.

Beim Inkasso entstehen keine Gerichtskosten, dafür Inkassogebühren nach RVG, die bei unbestrittenen, einfachen Fällen einem 0,9-Satz entsprechen. Bei einer Forderung von 1.000 Euro sind das rund 83,70 Euro netto plus Post- und TK-Pauschale.

Beim gerichtlichen Mahnverfahren fallen Gerichtskosten an. Die Mindestgebühr liegt bei 38 Euro. Bei Forderungen zwischen 1.000 und 1.500 Euro sind es 39 Euro, zwischen 1.500 und 2.000 Euro 49 Euro. Hinzu kommen bei Beauftragung eines Anwalts oder Inkassobüros für die Antragstellung deren Gebühren.

Außergerichtliches InkassoGerichtlicher Mahnbescheid
Gericht beteiligtNeinJa, zwingend durch Amtsgericht
RechtsgrundlageRDG, VertragsrechtZPO §§ 688 ff.
ZielFreiwillige ZahlungVollstreckbarer Titel
AnwaltspflichtNeinNein, außer bei Widerspruch und Streitwert über 5.000 Euro
DauerTage bis Wochen8 bis 12 Wochen bis Vollstreckungsbescheid
GerichtskostenKeineAb 38 Euro

Wann nimmst Du welchen Weg?

Das hängt von einer Frage ab: Hat der Schuldner schon auf Mahnungen reagiert, oder ignoriert er sie vollständig?

Wer auf Mahnungen reagiert, aber nicht zahlt, spricht auf das persönliche Inkassogespräch manchmal an. Dort ist das außergerichtliche Inkasso der sinnvollere erste Schritt, weil es günstiger ist und die Kundenbeziehung schont.

Wer Mahnungen konsequent ignoriert, braucht schnell einen Titel. Hier ist der direkte Weg über den Mahnbescheid effizienter, weil man keine Zeit mit weiteren außergerichtlichen Versuchen verliert.

In der Praxis nutzen die meisten Unternehmen beide Wege nacheinander: erst Inkasso, dann bei Erfolglosigkeit das gerichtliche Mahnverfahren. Das ist die bewährteste Strategie, weil das Inkasso kostengünstiger startet und das Mahnverfahren sicherstellt, dass die Forderung am Ende auch vollstreckbar ist.

Mit JurCash der NRV übernimmt der Inkassopartner First Debit GmbH beide Schritte: das außergerichtliche Inkassoverfahren und bei Bedarf die Beantragung des Mahnbescheids, alles digital über das Portal, ohne eigenen Aufwand. Der gerichtliche Teil ist bis 20.000 Euro je Forderung im Dienst enthalten.

Hast Du bereits Mahnungen verschickt, oder ist Deine Forderung noch im außergerichtlichen Stadium?

Thorsten Schiffgens
Experte für Versicherungen
Über den Autor
Thorsten Schiffgens ist Geschäftsführer und Mitgründer von COVAGO, einem unabhängigen Versicherungsmakler mit Fokus auf ganzheitliche und nachhaltige Absicherung für Privatkunden und Unternehmen. Seit 1999 in der Versicherungsbranche aktiv, steht er für spezialisierte Beratung in Bereichen wie Kranken‑, Berufsunfähigkeits‑, Haftpflicht‑ und Cyber-Versicherung – stets mit dem Ziel, Haftungsrisiken zu minimieren und Vermögensaufbau zu maximieren.
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