Zahlt ein Kunde nicht, kannst Du neben der offenen Rechnung meist auch Verzugszinsen, Inkassokosten und Gerichtsgebühren verlangen. Unser Inkassokosten-Rechner zeigt Dir sofort, welche Obergrenzen das Gesetz dafür in Deinem Fall zieht.
Er arbeitet mit dem aktuellen Basiszinssatz der Bundesbank und den Gebührentabellen aus RVG und GKG. Das Ergebnis dient Deiner Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Welche Werte nutzt der Rechner?
Alle Sätze stammen direkt aus dem Gesetz und von der Bundesbank. Wir haben sie am 6. November 2026 an den amtlichen Quellen geprüft. Der Rechner nimmt an, dass Du als Unternehmer eine Entgeltforderung geltend machst und der Verzug wirksam eingetreten ist. Er zählt Verzugsbeginn und heutigen Tag mit und berücksichtigt jede Änderung des Basiszinssatzes seit 2020. Die 40 Euro rechnet er nur auf Inkassokosten an. Auf die Gerichtsgebühr rechnet er sie bewusst nicht an. Der Satz von 1,3 ist eine Annahme für bestrittene Forderungen. Teilzahlungen und die Vergütung für eine Vertretung im Mahnverfahren bleiben außen vor.
| Posten | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Basiszinssatz seit 1. Juli 2026 | 1,52 % | Bundesbank |
| Verzugszins gegen Verbraucher | 6,52 % | § 288 Abs. 1 BGB |
| Verzugszins gegen Unternehmer | 10,52 % | § 288 Abs. 2 BGB |
| Verzugspauschale im B2B | 40 € | § 288 Abs. 5 BGB |
| Inkassogebühr | 0,5 bis 1,3 | Nr. 2300 VV RVG |
| Auslagenpauschale | 20 %, bis 20 € | Nr. 7002 VV RVG |
| Gebühr Mahnbescheid | 0,5, ab 38 € | Nr. 1100 KV GKG |
Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli. Die nächste Anpassung steht zum 1. Januar 2027 an.
Wie kannst Du Verzugszinsen berechnen?
Du multiplizierst die Forderung mit dem Zinssatz und den Zinstagen und teilst das Ergebnis durch die Tage des Jahres. Bei 1.000 Euro gegen einen Unternehmer und 60 Zinstagen im zweiten Halbjahr 2026 ergibt das 1.000 x 10,52 % x 60 / 365 = 17,29 Euro. Gegen einen Verbraucher kommen im selben Zeitraum 10,72 Euro zusammen. Zinsen auf Verzugszinsen schließt § 289 BGB aus.
Wann der Verzug beginnt, regelt § 286 BGB. In der Regel braucht es eine Mahnung nach Fälligkeit. Steht der Zahltermin im Kalender, kannst Du darauf verzichten. Bei Entgeltforderungen tritt der Verzug außerdem spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Verbraucher müssen darauf in der Rechnung besonders hingewiesen werden.
Welche Inkassokosten muss der Schuldner ersetzen?
Nach § 13e RDG kannst Du Inkassokosten höchstens bis zu der Vergütung ersetzt verlangen, die ein Anwalt für dieselbe Tätigkeit nach dem RVG erhielte. Bei unbestrittenen Forderungen ist mehr als ein Satz von 0,9 nur in besonders umfangreichen oder schwierigen Fällen erlaubt. Zahlt der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung, liegt in der Regel ein einfacher Fall mit 0,5 vor. Die Tabelle zeigt typische Inkassogebühren einschließlich Auslagenpauschale.
| Forderung | Satz 0,5 | Satz 0,9 | Satz 1,3 |
|---|---|---|---|
| 500 € | 30,90 € | 55,62 € | 80,34 € |
| 1.000 € | 55,80 € | 100,44 € | 140,90 € |
| 2.500 € | 137,75 € | 231,95 € | 326,15 € |
| 5.000 € | 197,25 € | 339,05 € | 480,85 € |
| 10.000 € | 346,00 € | 606,80 € | 867,60 € |
Im B2B-Geschäft rechnest Du die 40-Euro-Pauschale auf diese Kosten an, sie kommt also in der Regel nicht obendrauf. Berechnet Dir ein Dienstleister mehr als die gesetzliche Grenze, trägst Du die Differenz selbst. Auch die Wahl zwischen Inkasso und Anwalt entscheidet über Aufwand und Kosten.
Bestreitet der Schuldner die Forderung, gibt es Streit über Mängel oder ist der Verzugsbeginn unklar, liefert dieser Rechner nur eine erste Orientierung. Lass Deinen Fall dann von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
Was kostet ein Mahnbescheid?
Das Gericht berechnet für den Mahnbescheid eine halbe Gebühr nach § 34 GKG, mindestens aber 38 Euro. Maßgeblich ist die Hauptforderung, denn Zinsen und Kosten bleiben als Nebenforderungen nach § 43 GKG beim Streitwert unberücksichtigt.
| Forderung | Gerichtsgebühr |
|---|---|
| bis 1.000 € | 38,00 € |
| 2.500 € | 62,75 € |
| 5.000 € | 85,25 € |
| 10.000 € | 141,50 € |
| 25.000 € | 217,75 € |
| 50.000 € | 319,00 € |
Als Antragsteller schuldest Du die Gebühr gegenüber dem Gericht zunächst selbst. Vor dem nächsten Schritt steht deshalb die Entscheidung zwischen Inkasso und Mahnbescheid.
Wie unterstützen wir Dich bei offenen Forderungen?
Offene Rechnungen kosten Dich Zeit und Liquidität. In unserem Forderungsmanagement begleiten wir Dich von der Bonitätsprüfung bis zum Einzug. JurCash verbindet dafür smarte Software, menschliche Expertise und die Sicherheit einer Versicherung, den Antrag füllst Du direkt online aus. Gegen Ausfälle durch Insolvenz oder dauerhafte Nichtzahlung gewerblicher Kunden hilft eine Warenkreditversicherung. Im Erstgespräch klären wir, welcher Baustein zu Deinem Betrieb passt. Weitere Werkzeuge findest Du in unserer Rechner-Übersicht.
Häufige Fragen
Darf ein Inkassobüro mehr berechnen als ein Anwalt?
Dein Vertrag mit dem Inkassobüro kann andere Preise vorsehen. Vom Schuldner kannst Du nach § 13e RDG aber höchstens die Anwaltsvergütung als Schaden ersetzt verlangen.
Gilt die 40-Euro-Pauschale auch bei Verbrauchern?
Nein. § 288 Abs. 5 BGB setzt eine Entgeltforderung gegen einen Schuldner voraus, der kein Verbraucher ist. Dort gilt sie auch bei Abschlags- und Ratenzahlungen.
Erhöhen Zinsen die Kosten für den Mahnbescheid?
Nein. Machst Du Zinsen neben der Hauptforderung geltend, zählt für den Streitwert allein die Hauptforderung. Die Gerichtsgebühr bleibt deshalb gleich.
Kommt Umsatzsteuer auf die Inkassokosten hinzu?
Der Rechner zeigt Nettowerte. Nr. 7008 VV RVG sieht die Umsatzsteuer zwar als Auslage vor. Kannst Du Vorsteuer abziehen, entsteht Dir in dieser Höhe aber meist kein Schaden. Kläre das im Zweifel mit Deiner Steuerberatung.
Was passiert, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht?
Dann kann der Fall vor das Streitgericht wandern. Dort entsteht eine Verfahrensgebühr von 3,0, auf die das Gericht die Mahnbescheidsgebühr anrechnet. Spätestens jetzt solltest Du einen Anwalt einbeziehen.


