Verliere ich meinen Pflegegrad beim Kassenwechsel?
Diese Sorge beschäftigt viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die gute Nachricht vorab: Du behältst deinen Pflegegrad beim Krankenkassenwechsel. Die Pflegekasse übernimmt in der Regel alle Daten automatisch, und deine Leistungen laufen nahtlos weiter.
Der Wechsel ist einfacher als du denkst, denn seit 2021 läuft der Datenaustausch zwischen den Pflegekassen vollständig digitalisiert ab.
Kann ich mit Pflegegrad überhaupt die Krankenkasse wechseln?
Ja, du kannst deine Krankenkasse ohne Einschränkungen wechseln, auch wenn du einen Pflegegrad hast. Das Vorliegen eines Pflegegrades stellt kein Hindernis für einen Kassenwechsel dar. Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen einem Kontrahierungszwang, das bedeutet konkret: Sie sind verpflichtet, dich unabhängig von deinem Krankheitsrisiko, Vorerkrankungen oder Pflegebedürftigkeit aufzunehmen.
Keine Gesundheitsprüfung beim Kassenwechsel
Bei einem Krankenkassenwechsel findet keine Gesundheitsprüfung statt. Die neue Krankenkasse darf dich nicht ablehnen, weil du pflegebedürftig bist. Dieses Recht ist gesetzlich geschützt und gilt für alle gesetzlich Versicherten gleichermaßen.
Reguläre Fristen gelten auch mit Pflegegrad
Die Kündigungs- und Bindungsfristen unterscheiden sich nicht von denen anderer Versicherter:
- 12 Monate Mindestbindungsfrist bei deiner bisherigen Kasse
- 2 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen
Dein Pflegegrad hat auf diese Fristen keinen Einfluss. Du wechselst nach denselben Regeln wie jeder andere gesetzlich Versicherte auch.
Was passiert mit meinem Pflegegrad beim Kassenwechsel?
Dein Pflegegrad geht nicht verloren. Die Pflegeversicherung ist rechtlich und organisatorisch an die Krankenkasse gekoppelt. Bei jedem Krankenkassenwechsel erfolgt automatisch ein Wechsel der Pflegeversicherung.
Gesetzliche Kopplung von Kranken- und Pflegeversicherung
Nach § 175 SGB V hast du als gesetzlich Versicherter ein freies Kassenwahlrecht. Die Pflegekasse ist deiner Krankenkasse nach § 46 SGB XI zugeordnet. Daraus folgt: Wer die Krankenkasse wechselt, wechselt zwingend auch die zuständige Pflegekasse. Diese Kopplung ist gesetzlich so vorgesehen und lässt sich nicht trennen.
Theoretisch müsstest du alles neu beantragen
Mit Ende deiner Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse erlöschen sämtliche Leistungsansprüche bei der alten Pflegekasse. Theoretisch müsstest du den Pflegegrad bei der neuen Pflegekasse neu beantragen, um weiterhin Anspruch auf Leistungen zu haben. Das klingt erstmal kompliziert und macht vielen Menschen Sorgen.
In der Realität wird der Übergang durch einen gesetzlich geregelten automatischen Datenaustausch erheblich vereinfacht. Du musst nicht bei Null anfangen. Die neue Pflegekasse erhält alle Informationen über deinen Pflegegrad und deine bisherigen Leistungen automatisch übermittelt.
Wie funktioniert der Datenaustausch zwischen den Pflegekassen?
Der Datenaustausch zwischen alter und neuer Pflegekasse erfolgt vollautomatisch und ist seit 2021 vollständig digitalisiert. Du musst dich um diesen technischen Vorgang nicht kümmern.
Der Prozess läuft standardisiert ab und dauert in der Regel nur wenige Tage:
- Schritt 1: Neue Kasse informiert alte Kasse Die neue Krankenkasse informiert die alte Krankenkasse über deinen Wechsel. Diese Meldung erfolgt elektronisch im Rahmen des regulären Kassenwechsels.
- Schritt 2: Automatischer Datenaustausch startet Zwischen beiden Kassen erfolgt ein automatischer elektronischer Datenaustausch mit allen relevanten Informationen. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt über sichere Kommunikationskanäle.
- Schritt 3: Alle Pflegedaten werden übermittelt Übermittelt werden insbesondere dein bestehender Pflegegrad, bisher bezogene Leistungen und laufende Bewilligungen. Die neue Pflegekasse erhält ein vollständiges Bild deiner Pflegesituation.
- Schritt 4: Neue Kasse hat alle Informationen Die neue Pflegekasse erhält alle notwendigen Informationen ohne dein Zutun. Der Datenaustausch ist im SGB XI gesetzlich geregelt und funktioniert zwischen allen gesetzlichen Pflegekassen einheitlich.
Während des Datenaustausches besteht zu keinem Zeitpunkt eine Versicherungslücke. Auch wenn der technische Prozess noch läuft, bist du ab dem ersten Tag bei der neuen Pflegekasse versichert und hast Anspruch auf alle Leistungen.
Wird mein Pflegegrad automatisch übernommen?
In der überwiegenden Mehrheit der Fälle übernimmt die neue Pflegekasse deinen bestehenden Pflegegrad automatisch und ohne Neubegutachtung. Eine lückenlose anschließende Leistungsgewährung ist der Regelfall.
Bestätigungsbescheid von der neuen Pflegekasse
Die neue Pflegekasse schickt nach dem Datenaustausch einen Bescheid über die weiterhin gewährten Leistungen an dich. In diesem Bescheid wird bestätigt, dass dein bisheriger Pflegegrad übernommen wurde und welche Leistungen dir zustehen. Dieser Bescheid kommt in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach dem Kassenwechsel.
Voraussetzung für reibungslose Übernahme
Die neue Pflegekasse muss über den vorliegenden Pflegegrad und die bisher bezogenen Leistungen informiert sein. Dies geschieht in der Regel automatisch durch den Datenaustausch. Dennoch empfehlen Experten, die neue Pflegekasse proaktiv über den Pflegegrad zu informieren.
Das empfohlene Vorgehen ist einfach und dauert nur wenige Minuten:
- Direkt nach dem Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse die Pflegeabteilung kontaktieren
- Pflegegrad und bezogene Leistungen mitteilen
- So werden Verzögerungen vermieden und die nahtlose Leistungsgewährung sichergestellt
Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail genügt bereits. Du kannst einfach sagen: „Ich bin gerade zu Ihrer Krankenkasse gewechselt und habe Pflegegrad [Zahl]. Ich beantrage hiermit die Leistungen aus der Pflegeversicherung.“ Das reicht völlig aus.
Kann die neue Pflegekasse eine Neubegutachtung verlangen?
Obwohl die Übernahme des Pflegegrades die Regel ist, besteht rechtlich kein absoluter Bestandsschutz. Die neue Pflegekasse kann – muss aber nicht – den Pflegegrad anzweifeln und eine Neubegutachtung anordnen. Dies ist jedoch die absolute Ausnahme, nicht die Regel.
Situationen, die zu einer Neubegutachtung führen können
Eine erneute Prüfung erfolgt typischerweise nur in bestimmten Situationen:
- Begründete Zweifel an der Einstufung
- Ursprüngliches Gutachten älter als 12 Monate
- Hinweise auf wesentliche Veränderungen der Pflegesituation
- Unvollständige oder widersprüchliche Datenlage
Ablauf einer Neubegutachtung
Zweifelt die neue Pflegekasse den übertragenen Pflegegrad an, muss die gesamte Prüfung bis hin zur Genehmigung erneut durchlaufen werden. Der Prozess läuft dann so ab:
- Formloser Antrag: Du stellst einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei der neuen Pflegekasse. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
- Neue Begutachtung: Der Medizinische Dienst führt eine neue Begutachtung durch. Ein Gutachter kommt zu dir nach Hause und prüft deine Pflegesituation.
- Neuer Bescheid: Du erhältst einen neuen Bescheid über den festgestellten Pflegegrad. Dieser kann dem bisherigen Pflegegrad entsprechen, ihn aber auch ändern.
Schutz vor Leistungslücken während der Prüfung
Bis zur Entscheidung der neuen Pflegekasse werden die bisherigen Leistungen vorläufig weitergezahlt. Es entsteht keine Versorgungslücke. Du musst nicht befürchten, dass deine Pflege oder Leistungen plötzlich wegfallen.
Ein Pflegegrad wird in der Praxis von der neuen Pflegekasse meist problemlos übernommen, wenn ein Gutachten des Medizinischen Dienstes erstellt wurde. Eine Neubegutachtung ist die absolute Ausnahme, nicht die Regel. Die meisten Wechsel verlaufen völlig unkompliziert.
Wie beantrage ich Pflegeleistungen bei der neuen Kasse?
Auch wenn vieles automatisch läuft, solltest du proaktiv einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei der neuen Pflegekasse stellen. Dies beschleunigt den Prozess und verhindert mögliche Verzögerungen.
Einfache Formulierung genügt völlig
Die Formulierung kann ganz einfach sein: „Ich beantrage die Leistungen aus der Pflegeversicherung“ oder „Ich beantrage einen Pflegegrad“. Der Antrag muss nicht umfangreich sein. Ein kurzer Satz genügt. Die ausführliche Dokumentation und Begutachtung erfolgt durch die Pflegekasse und den Medizinischen Dienst.
Du kannst diesen Antrag auf verschiedenen Wegen stellen:
- Telefonisch bei der Pflegekasse
- Per E-Mail (formlos)
- Per Brief (Post oder Fax)
- Online-Formular auf der Website der Pflegekasse
- Persönlich beim Pflegestützpunkt
Wähle den Weg, der für dich am einfachsten ist. Alle Wege sind gleichwertig und führen zum gleichen Ergebnis.
Werden meine Pflegeleistungen und Budgets übertragen?
Nicht vollständig in Anspruch genommene Pflegeleistungen wie der Entlastungsbetrag werden übertragen und verfallen nicht. Du verlierst also kein Geld durch den Kassenwechsel.
Das monatliche Entlastungsbudget wird vollständig übertragen:
- Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich
- Pflegegrade 2-5: 131 Euro monatlich zusätzlich zu anderen Leistungen
Hast du im Januar noch 100 Euro Entlastungsbudget übrig und wechselst zum 1. Februar die Kasse, bleiben diese 100 Euro dir erhalten.
Pflegegeld wird nahtlos weitergezahlt
Das Pflegegeld 2026 wird ohne Unterbrechung weitergezahlt:
- Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Jahresbudgets werden anteilig übertragen
Der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (3.539 Euro für Pflegegrade 2-5) wird anteilig übertragen. Bereits in Anspruch genommene Beträge werden vom Restbudget abgezogen.
Ein Beispiel verdeutlicht das: Du hast von deinem Jahresbudget für Verhinderungspflege bereits 1.500 Euro verbraucht und wechselst die Kasse. Die neue Pflegekasse übernimmt das Restbudget von 2.039 Euro für das laufende Jahr.
Doppelzahlungen werden verrechnet
Sollte es zu doppelt erbrachten Leistungen kommen, weil alte und neue Pflegekasse versehentlich parallel zahlen, werden diese vom Versicherten entweder zurückgefordert oder mit weiteren Leistungen verrechnet. Dies kommt in der Praxis sehr selten vor.
Muss ich Daten meiner Pflegeperson neu mitteilen?
Ja, die persönlichen Daten von eingetragenen Pflegepersonen werden nicht automatisch übermittelt. Das ist aus Datenschutzgründen so geregelt.
Handlungsbedarf bei pflegenden Angehörigen
Du solltest der neuen Pflegeversicherung die Daten der Pflegepersonen aktiv mitteilen. Dies ist relevant für mehrere wichtige Bereiche:
- Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige
- Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen
- Pflegekurse und Schulungen für Angehörige
Welche Informationen benötigt die neue Pflegekasse?
Teile der neuen Pflegekasse folgende Informationen mit:
- Name und Adresse der Pflegeperson
- Umfang der Pflege (Stunden pro Woche)
- Verwandtschaftsverhältnis
- Sozialversicherungsnummer der Pflegeperson
Diese Informationen kannst du formlos per Brief, E-Mail oder telefonisch übermitteln.
Was passiert mit meinen Hilfsmitteln beim Kassenwechsel?
Hilfsmittel, die von der alten Krankenkasse ausgeliehen wurden, müssen bei einem Kassenwechsel zurückgegeben werden. Die neue Krankenkasse ist aber verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
Folgende Hilfsmittel sind in der Regel Leihgaben der Krankenkasse:
- Pflegebetten
- Rollstühle und Elektrorollstühle
- Rollatoren
- Toilettenstühle
- Patientenlifter
- Rampen
- Elektromobile
Der Prozess ist einfacher als du denkst:
- Schritt 1: Rückgabe anmelden – Bei der alten Krankenkasse oder dem Sanitätshaus die Rückgabe anmelden. Dies solltest du rechtzeitig vor dem Kassenwechsel tun.
- Schritt 2: Abholtermin vereinbaren – Ein Abholtermin wird vereinbart. Die Abholung ist für dich kostenlos, die alte Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Schritt 3: Hilfsmittel bei neuer Kasse beantragen – Bei der neuen Krankenkasse stellst du einen Antrag auf die benötigten Hilfsmittel. Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich.
- Schritt 4: Neue Kasse stellt gleichwertiges Hilfsmittel – Die neue Krankenkasse stellt ein gleichwertiges Hilfsmittel zur Verfügung. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen.
Hilfsmittel, die du als Eigentum erhalten hast, musst du nicht zurückgeben. Dies betrifft insbesondere Verbrauchsartikel wie:
- Inkontinenzmaterial
- Stomabeutel
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Diese Artikel kannst du weiterhin nutzen und bei der neuen Kasse neu beantragen, wenn dein Vorrat zur Neige geht.
Timing ist wichtig
Plane den Wechsel so, dass keine Versorgungslücke entsteht. Idealerweise beantragst du die Hilfsmittel bei der neuen Kasse bereits vor dem Wechseldatum, damit die Lieferung nahtlos erfolgen kann.
Laufen meine Behandlungen während des Wechsels weiter?
Laufende Behandlungen werden nahtlos fortgesetzt. Ab dem ersten Tag der neuen Mitgliedschaft hast du vollen Leistungsanspruch gegenüber der neuen Kasse.
Nahtlose Weiterbehandlung ohne Unterbrechung
Die neue Krankenkasse muss umgehend über laufende Behandlungen informiert werden, da sie ab dem Wechseldatum die Kosten trägt. Deine behandelnden Ärzte und Therapeuten sollten ebenfalls über den Kassenwechsel informiert werden, damit sie die Abrechnungen an die richtige Kasse senden.
Besondere Regelung für Psychotherapie seit 2025
Bei laufender Psychotherapie gelten seit 1. Januar 2025 neue Regelungen. Die Psychotherapie muss bei der neuen Krankenkasse erneut beantragt werden, allerdings wird die Fortsetzung ohne inhaltliche Prüfung genehmigt.
Der Ablauf sieht so aus:
Antrag stellen: Du reichst die Formulare PTV1 und PTV2 bei der neuen Krankenkasse ein.
Unterlagen beifügen: Dem Antrag fügst du bei:
- Genehmigungsbescheid der vorherigen Kasse
- Mitteilung über bereits durchgeführte Therapieeinheiten
Automatische Genehmigung: Die neue Krankenkasse muss die weitere Behandlung ohne erneute fachlich-inhaltliche Überprüfung im Rahmen des bisher genehmigten Kontingentes genehmigen.
Rückwirkende Geltung: Die Genehmigung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt des Kassenwechsels.
Frist für Psychotherapie-Antrag beachten
Der Antrag muss innerhalb von vier Wochen nach Beginn des auf den Kassenwechsel folgenden Quartals eingehen oder spätestens zum Zeitpunkt der ersten Sitzung des Folgequartals gestellt werden.
Konkret bedeutet das: Wechselst du am 15. Februar die Kasse, hast du bis Ende Mai Zeit, den Antrag zu stellen (vier Wochen nach Beginn des zweiten Quartals am 1. April).
Reha-Maßnahmen müssen neu beantragt werden
Genehmigte, aber noch nicht begonnene Reha-Maßnahmen müssen bei der neuen Krankenkasse neu beantragt und genehmigt werden. Die behandelnde Praxis oder Klinik sollte direkt über den Kassenwechsel informiert werden, damit sie den Antrag an die neue Kasse sendet.
Was gilt bei Wahltarifen mit Bindungsfrist?
Versicherte, die einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, müssen besondere Regelungen beachten. Die Bindungsfrist kann den Kassenwechsel erschweren oder zeitweise unmöglich machen.
Bindungsfristen bei verschiedenen Wahltarifen
Die Bindungsdauer hängt vom gewählten Tarif ab:
- Selbstbehaltstarif: 3 Jahre Bindung
- Krankengeld für Selbständige: 3 Jahre Bindung
- Kostenerstattung: je nach Tarif 1-3 Jahre
Während dieser Bindungsfrist kannst du die Krankenkasse grundsätzlich nicht wechseln. Du musst warten, bis die Bindungsfrist abgelaufen ist.
Ausnahme bei Beitragserhöhung
Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht auch für Wahltarif-Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Die Bindungsfrist wird in diesem Fall durchbrochen. Du kannst trotz laufender Bindungsfrist wechseln, wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht.
Wichtige Ausnahme für freiwillig Versicherte
Freiwillig Versicherte mit einem Wahltarif für gesetzliches Krankengeld haben bei Beitragserhöhung kein Sonderkündigungsrecht. Sie bleiben während der gesamten Bindungsfrist an ihre Krankenkasse gebunden. Diese Regelung gilt nur für den Krankengeldbezug, nicht für andere Wahltarife.
Wann sollte ich mit dem Wechsel lieber warten?
Obwohl ein Wechsel grundsätzlich möglich ist, gibt es Situationen, in denen Vorsicht geboten ist und ein späterer Zeitpunkt sinnvoller wäre.
Laufende Widerspruchs- oder Antragsverfahren
Bei folgenden laufenden Verfahren solltest du mit dem Wechsel warten:
- Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades
- Widerspruch gegen eine Pflegegrad-Entscheidung
- Antrag auf Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel
Die bisherige Pflegekasse bleibt für laufende Verfahren zuständig. Ein Wechsel während eines Widerspruchsverfahrens ist zwar möglich, aber die neue Kasse ist nicht verpflichtet, die bisherige Entscheidung zu übernehmen.
Experten raten, Widerspruchs- und Antragsverfahren zunächst abzuschließen, bevor die Kasse gewechselt wird. So stellst du sicher, dass dein Verfahren nicht durch den Wechsel verzögert oder kompliziert wird.
Bevorstehende Verschlechterung des Gesundheitszustands
Steht eine Verschlechterung der Pflegesituation bevor oder hast du bereits einen Antrag auf Höherstufung gestellt, sollte dieser Prozess bei der bisherigen Kasse abgeschlossen werden. Die bisherige Pflegekasse kennt deinen Fall bereits und hat möglicherweise schon eine Begutachtung veranlasst.
Umfangreiche oder spezielle Hilfsmittelversorgung
Versicherte mit vielen oder sehr speziellen Hilfsmitteln sollten vor dem Wechsel klären, ob die neue Kasse diese in gleicher Qualität zur Verfügung stellt. Nicht alle Krankenkassen haben Verträge mit denselben Sanitätshäusern oder bieten die gleichen Hilfsmittel an.
Ein Beispiel: Du nutzt ein spezielles elektrisches Pflegebett mit besonderen Funktionen. Vor dem Wechsel solltest du bei der neuen Kasse nachfragen, ob sie ein vergleichbares Modell zur Verfügung stellen kann.
Sonderfall: Wechsel von privater zu gesetzlicher Pflegeversicherung
Ein kritischer Sonderfall betrifft den Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung über die Familienversicherung. Hier gelten besondere Regelungen, die du unbedingt beachten musst.
Zweijährige Wartezeit kann entstehen
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts besteht bei Wechsel von der PKV in die GKV-Familienversicherung eine zweijährige Wartezeit für Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das bedeutet: Du wärst zwei Jahre lang ohne Pflegeversicherungsschutz.
Hintergrund der Regelung
Beim Wechsel von PKV zu GKV wechselst du automatisch auch von der privaten zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Die gesetzliche Pflegeversicherung verlangt jedoch eine zweijährige Vorversicherungszeit. Diese Zeit hast du in der privaten Pflegeversicherung verbracht, sie wird aber nicht angerechnet.
Lösung für nahtlosen Versicherungsschutz
Die private Pflegeversicherung nicht kündigen, sondern parallel zur GKV-Familienversicherung weiterlaufen lassen. Nach zwei Jahren in der GKV kannst du dann auch die private Pflegeversicherung kündigen, ohne dass Leistungsansprüche verloren gehen.
Dieser parallele Betrieb kostet zwar zusätzliche Beiträge, verhindert aber eine gefährliche Versorgungslücke von zwei Jahren.
Checkliste: So wechselst du mit Pflegegrad reibungslos die Kasse
Eine strukturierte Checkliste hilft dir, nichts zu vergessen und den Wechsel optimal vorzubereiten.
Vor dem Wechsel:
- Laufende Antrags- und Widerspruchsverfahren prüfen
- Liste aller bezogenen Pflegeleistungen erstellen
- Hilfsmittel-Status klären (Leihgabe oder Eigentum)
- Aktuelles Pflegegutachten bereitlegen (falls vorhanden)
- Vergleich der Krankenkassen durchführen
Beim Wechsel:
- Mitgliedsantrag bei neuer Krankenkasse stellen
- Sofort formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei neuer Pflegekasse stellen
- Pflegegrad und bisherige Leistungen der neuen Pflegekasse mitteilen
- Daten der Pflegepersonen an neue Pflegekasse übermitteln
- Behandelnde Ärzte und Therapeuten über Kassenwechsel informieren
Nach dem Wechsel:
- Bescheid der neuen Pflegekasse prüfen
- Hilfsmittel bei alter Kasse zurückgeben und bei neuer Kasse neu beantragen
- Arbeitgeber über Wechsel informieren (bei Berufstätigen)
- Pflegegeld-Zahlungen überprüfen
- Bei Unklarheiten direkt bei der Pflegekasse nachfragen
Fazit: Kassenwechsel mit Pflegegrad ist unkomplizierter als gedacht
Der Krankenkassenwechsel mit Pflegegrad ist seit der Digitalisierung des Datenaustausches 2021 deutlich vereinfacht worden. Dein Pflegegrad wird in der überwiegenden Mehrheit der Fälle automatisch übernommen, ohne dass du eine neue Begutachtung durchlaufen musst. Die Leistungen laufen nahtlos weiter, und Versorgungslücken entstehen nicht.
Entscheidend für einen reibungslosen Wechsel ist die proaktive Kommunikation mit der neuen Pflegekasse. Informiere sie direkt über deinen Pflegegrad und stelle einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen. So stellst du sicher, dass alle Informationen korrekt übertragen werden und keine Verzögerungen entstehen.
Die allermeisten Wechsel verlaufen völlig problemlos. Du musst keine Angst haben, deinen Pflegegrad oder deine Leistungen zu verlieren. Der Gesetzgeber hat den Prozess bewusst so gestaltet, dass pflegebedürftige Menschen ihr Wahlrecht wahrnehmen können, ohne Nachteile befürchten zu müssen.