Du bist schwanger und fragst dich, wann du die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse einreichen musst? Viele werdende Mütter sind unsicher, welche Fristen gelten und welche Unterlagen überhaupt benötigt werden.
Die wichtigste Bescheinigung ist das „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“, das dein Arzt oder deine Hebamme ausstellt. Je früher du diese Bescheinigung einreichst, desto pünktlicher erhältst du deine erste Zahlung zu Beginn der Mutterschutzfrist.
Das Wichtigste in Kürze:
- Dein Arzt oder deine Hebamme kann das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausstellen.
- Du solltest die Bescheinigung, sobald du sie erhalten hast, bei deiner Krankenkasse einreichen.
- Es gibt keine gesetzliche Ausschlussfrist, aber eine frühe Einreichung sichert die pünktliche Zahlung.
- Nach der Geburt musst du die Geburtsurkunde nachreichen, damit die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Entbindung auszahlt.
Wann muss man eine Bescheinigung für Mutterschaftsgeld einreichen?
Du solltest die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld einreichen, sobald du sie von deinem Arzt oder deiner Hebamme erhalten hast. Das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung kann frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausgestellt werden.
Keine gesetzliche Frist, aber Pünktlichkeit zahlt sich aus
Eine gesetzliche Ausschlussfrist für die Einreichung gibt es nicht.
Das Familienportal des Bundes empfiehlt jedoch, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Je früher du die Bescheinigung einreichst, desto sicherer erhältst du deine erste Zahlung pünktlich zu Beginn der Mutterschutzfrist.
Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ab diesem Zeitpunkt zahlt deine Krankenkasse das Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro täglich. Dein Arbeitgeber stockt diesen Betrag auf dein volles Nettogehalt auf.
Ablauf in der Praxis
Du holst dir etwa 7 Wochen vor dem errechneten Termin die Bescheinigung bei deinem Frauenarzt oder deiner Hebamme ab. Die Ausstellung ist für dich kostenfrei.
Die Bescheinigung enthält zwei Ausfertigungen, eine für die Krankenkasse und eine für deinen Arbeitgeber.
Die Ausfertigung für die Krankenkasse füllst du auf der Rückseite mit deinen persönlichen Daten, deiner Kontoverbindung und Angaben zu deinem Arbeitgeber aus. Dann reichst du sie bei deiner Krankenkasse ein. Viele Kassen bieten dafür verschiedene Wege an, etwa das Online-Portal, die App, den Postweg oder die persönliche Abgabe in einer Geschäftsstelle.
Die zweite Ausfertigung legst du deinem Arbeitgeber vor. Er muss dann der Krankenkasse eine elektronische Verdienstbescheinigung übermitteln, damit diese das Mutterschaftsgeld berechnen kann.
Wo finde ich eine Bescheinigung meiner Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld?
Hier liegt ein häufiges Missverständnis vor. Die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld stellt nicht deine Krankenkasse aus, sondern dein Arzt oder deine Hebamme.
Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung kommt vom Arzt
Das zentrale Dokument heißt „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ und wird ausschließlich von Ärzten oder Hebammen ausgestellt. Deine Krankenkasse stellt dir dieses Dokument nicht aus, sie empfängt es nur von dir.
Die Bescheinigung enthält den voraussichtlichen Entbindungstermin und das Ausstellungsdatum. Mit diesen Angaben berechnet die Krankenkasse den Beginn und das Ende deiner Mutterschutzfrist.
Antragsformulare der Krankenkasse
Bei einigen Krankenkassen musst du zusätzlich zur ärztlichen Bescheinigung ein separates Antragsformular ausfüllen. Einen Online-Antrag für Mutterschaftsgeld findest du beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse. Informiere dich bei deiner Krankenkasse, ob ein zusätzliches Formular erforderlich ist oder ob die ärztliche Bescheinigung ausreicht.
Besonderheit bei privat Versicherten und Familienversicherten
Bist du privat krankenversichert oder über ein Familienmitglied familienversichert, erhältst du das Mutterschaftsgeld nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Dieses zahlt einmalig maximal 210 Euro für den gesamten Zeitraum der Schutzfristen.
Den Antrag kannst du online beim Bundesamt stellen oder das Antragsformular herunterladen und per Post einsenden. Auch hier benötigst du das Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin von deinem Arzt.
Was braucht die Krankenkasse nach der Geburt?
Nach der Geburt musst du deiner Krankenkasse die Geburtsurkunde einreichen. Erst dann zahlt sie das Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen nach der Entbindung aus.
Geburtsurkunde ist das wichtigste Dokument
Du musst die Ausfertigung der Geburtsurkunde für die Krankenkasse einreichen. Das Standesamt stellt mehrere Ausfertigungen der Geburtsurkunde aus, darunter eine speziell für die Krankenkasse.
Ist die Geburtsurkunde noch nicht verfügbar, akzeptieren viele Krankenkassen auch den Geburtsnachweis aus dem Krankenhaus. Diese Alternative kann die Bearbeitung beschleunigen, wie etwa in den Informationen der Barmer zum Mutterschaftsgeld beschrieben wird.
Zusätzliche Bescheinigung bei Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt
Bei einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder wenn dein Kind eine Behinderung hat, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen. In diesen Fällen musst du zusätzlich das Formular Muster 9 einreichen.
Das Muster 9 heißt offiziell „Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung des Kindes“. Dein Arzt oder deine Hebamme füllt es aus und bestätigt damit die verlängerte Schutzfrist. Ab dem 1. Januar 2026 ist ausschließlich die neue Version von Muster 9 zu verwenden, wie aus einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hervorgeht.
Neue Regelung bei Fehlgeburt seit Juni 2025
Seit dem 1. Juni 2025 haben Frauen auch bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Die gestaffelten Schutzfristen betragen je nach Schwangerschaftswoche zwischen 2 und 8 Wochen.
Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Du musst die Schutzfrist gegenüber deinem Arbeitgeber ausdrücklich erklären und eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt mit Angabe der Schwangerschaftswoche vorlegen.
Fazit: Früh einreichen sichert pünktliche Zahlung
Die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld solltest du einreichen, sobald du sie von deinem Arzt oder deiner Hebamme erhalten hast.
Das ist frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin möglich. Eine gesetzliche Frist gibt es zwar nicht, aber eine frühe Einreichung stellt sicher, dass du dein Mutterschaftsgeld pünktlich zu Beginn der Mutterschutzfrist erhältst.
Daran solltest du denken:
- Hole dir das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung etwa 7 Wochen vor dem Termin bei deinem Arzt oder deiner Hebamme ab
- Fülle die Rückseite der Ausfertigung für die Krankenkasse vollständig aus
- Reiche die Bescheinigung sofort bei deiner Krankenkasse ein
- Lege die zweite Ausfertigung deinem Arbeitgeber vor
- Reiche nach der Geburt die Geburtsurkunde bei der Krankenkasse nach
- Bei Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt das Formular Muster 9 nicht vergessen
Wenn du unsicher bist, welche Unterlagen deine Krankenkasse genau benötigt oder wie der Antragsprozess abläuft, meld dich direkt bei deiner Krankenkasse. Die Mitarbeiter helfen dir, alle Formulare richtig auszufüllen und rechtzeitig einzureichen.