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PKV mit Übergewicht: Wie gut sind deine Chancen?

Lutz Gottschlich
Lutz Gottschlich
Zuletzt aktualisiert: 20. Aug. 2026

Übergewicht ist einer der häufigsten Gründe für Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung. Wer einen BMI über 27 hat und in die PKV wechseln möchte, muss das im Antrag angeben und mit einer Gesundheitsprüfung rechnen, die den BMI als eigenständigen Risikofaktor bewertet. Die gute Nachricht: In der großen Mehrheit der Fälle ist eine Aufnahme möglich. Was Du zahlst, hängt davon ab, wie hoch Dein BMI ist, ob Begleiterkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes vorliegen, und bei welchem Versicherer Du anfragst.

Das Wichtigste in Kürze
  • Übergewicht muss im PKV-Antrag immer angegeben werden. Die meisten Antragsformulare fragen explizit nach Körpergröße und Gewicht.
  • Bis zu einem BMI von etwa 27 gibt es in der Regel keinen Zuschlag. Ab BMI 30 steigen die Aufschläge spürbar.
  • Ab BMI 35 bis 40 lehnen manche Versicherer ab, besonders wenn Begleiterkrankungen hinzukommen.
  • Die gefährlichste Kombination für die PKV-Aufnahme ist Übergewicht plus Bluthochdruck: Der Kombinationszuschlag liegt deutlich über dem, was beide Faktoren einzeln erzeugen würden.
  • Bei Beamten schützt die Öffnungsaktion: maximaler Zuschlag 30 Prozent, keine Ablehnung aus Gesundheitsgründen.
  • Ein einmal festgesetzter Risikozuschlag kann nicht erhöht werden, wenn später neue Erkrankungen hinzukommen.

Kann man trotz Übergewicht in der PKV aufgenommen werden?

Ja, in der Mehrheit der Fälle. Leichtes bis mittleres Übergewicht führt selten zur Ablehnung, häufig aber zu einem Risikozuschlag. Die Grenze, ab der eine Ablehnung wahrscheinlicher wird, liegt je nach Anbieter bei einem BMI von 35 bis 40, insbesondere wenn Bluthochdruck, Diabetes oder andere Begleiterkrankungen hinzukommen.

Was beim Antrag gilt: Die PKV prüft den Gesundheitszustand individuell. Körpergröße und Gewicht werden direkt abgefragt, die meisten Versicherer berechnen daraus den BMI und ordnen ihn einer Risikoklasse zu. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, die nach § 5 SGB V jeden aufnehmen muss, darf die PKV vor Vertragsschluss diese Prüfung vollständig durchführen und je nach Ergebnis Zuschläge erheben, Ausschlüsse setzen oder ablehnen.

Bejaht ein Antragsteller die Frage nach erhöhtem Körpergewicht, verlangen manche Versicherer einen Zusatzfragebogen, der Begleiterkrankungen, bisherige Behandlungen und den Verlauf des Gewichtsproblems detailliert abfragt. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung oder zur rückwirkenden Vertragsauflösung führen.

Einen kompakten Überblick, wie Versicherer Übergewicht je nach BMI-Stufe typischerweise einordnen, bietet diese Übersicht:

BMI-BereichEinordnungTypische PKV-Reaktion
Unter 25NormalgewichtKein Zuschlag
25 bis 27Leichtes ÜbergewichtIn der Regel kein Zuschlag
27 bis 30ÜbergewichtKein bis kleiner Zuschlag, abhängig von Begleiterkrankungen
30 bis 32Adipositas Grad IZuschlag 15 bis 30 Prozent
32 bis 35Adipositas Grad I bis IIZuschlag 20 bis 40 Prozent
Über 35Adipositas Grad II bis IIIAblehnung bei manchen Anbietern, bei anderen Zuschlag 30 bis 50 Prozent

Wie hoch ist der Risikozuschlag mit Übergewicht in der PKV?

Ein Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den regulären PKV-Beitrag, der bei erhöhtem Gesundheitsrisiko erhoben wird. Er gilt nur für den jeweiligen Tarifbaustein, nicht zwingend für den gesamten Monatsbeitrag. Die Berechnung läuft zweistufig: Erst legt die Risikoprüfung einen Prozentsatz fest, dann wird dieser auf den betroffenen Beitragsteil angewendet.

Was viele nicht wissen: Ein einmal vereinbarter Risikozuschlag kann während der Vertragslaufzeit nicht nachträglich erhöht werden, selbst wenn neue Erkrankungen hinzukommen. Beitragsanpassungen in der PKV erfolgen ausschließlich kollektiv für alle Versicherten im selben Tarif, nicht individuell.

Die Bandbreite liegt typisch zwischen 10 und 50 Prozent, bei schweren Erkrankungen oder gefährlichen Kombinationen kann sie darüber steigen. Eine Orientierungstabelle nach Schweregrad:

ZuschlagshöheTypische Ursachen
0 bis 15 ProzentLeichte Allergien, alter Knochenbruch, minimale Fehlsichtigkeit, leichtes Übergewicht
15 bis 30 ProzentBluthochdruck, leichtes Asthma, Übergewicht mit BMI 28 bis 32
30 bis 50 ProzentDiabetes, schwere Allergien, stärkeres Übergewicht mit Begleiterkrankungen
Über 50 ProzentMultiple Vorerkrankungen, schwere Einzeldiagnosen

Was Übergewicht in Kombination mit anderen Erkrankungen angeht, ist die Wechselwirkung mit Bluthochdruck besonders relevant. Führt leichtes Übergewicht allein zu rund 10 Prozent Zuschlag und Bluthochdruck allein ebenfalls zu rund 10 Prozent, liegt der Kombinationszuschlag in der Regel deutlich über 20 Prozent. Beide Faktoren erhöhen gemeinsam das Gesamtrisiko überproportional, weil sie dieselben Zielorgane belasten: Herz, Nieren und Gefäße.

Bei Bluthochdruck als häufiger Begleiterkrankung zu Übergewicht gibt es konkrete, von unabhängigen Maklern dokumentierte Anbieterwerte aus realen anonymen Risikovoranfragen. Diese zeigen die enorme Bandbreite zwischen Gesellschaften, von 6 Prozent bei uniVersa bis zu 80 Prozent bei der Hallesche für dasselbe Risikoprofil:

VersichererRisikozuschlag Bluthochdruck
Allianz13 bis 14 Prozent
Alte Oldenburger20 Prozent auf ambulante Tarife
ARAG81 bis 98 Euro je Tarif
AXA20 bis 21 Prozent
Barmenia50 bis 80 Euro je Tarif
BBKKca. 86 bis 90 Euro
Concordia10 bis 15 Prozent je Tarifart
Continentale214 bis 263 Euro plus Selbstauskunft
DKV9 bis 11 Prozent
Gothaerca. 92 bis 98 Euro
Halleschebis zu 75 bis 80 Prozent je Tarif
HanseMerkurpauschal 45 Euro
Interpauschal 70 Euro
Münchener Vereinpauschal 145 bis 150 Euro
NürnbergerAnnahme ohne Erschwernis (Einzelfall dokumentiert)
Ottonova10 bis 22 Prozent
SDK20 bis 35 Euro je Tarifart
Signal Iduna14 bis 21 Prozent je Tarif
uniVersa6 bis 20 Prozent je Tarifart
WürttembergischeAblehnung (Einzelfall dokumentiert)

Diese Werte stammen aus realen anonymen Risikovoranfragen einzelner Makler und stellen keine feste Zusage dar. Die tatsächliche Einstufung hängt vom individuellen Gesundheitszustand, dem genauen BMI, Begleiterkrankungen, dem Alter und dem gewählten Tarif ab.

Kann man den Risikozuschlag wegen Übergewicht in der PKV loswerden?

Ja, das ist rechtlich möglich und gerichtlich bestätigt. Der zentrale gesetzliche Hebel ist § 41 Satz 1 VVG: Wenn gefahrerhöhende Umstände nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden sind, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie angemessen herabgesetzt wird.

Für Übergewicht bedeutet das: Wer nach Vertragsschluss dauerhaft abnimmt und den ursprünglichen Risiko-BMI dauerhaft unterschreitet, hat einen rechtlich fundierten Anspruch auf Überprüfung. Als Faustregel gilt auch hier mindestens sechs Monate Stabilität, besser ein Jahr oder länger. Viele Versicherer verlangen zusätzlich eine Therapie- und Medikamentenpause von mindestens zwei Jahren, soweit Übergewichtsmedikamente eingesetzt wurden.

Das praktische Vorgehen zur Beantragung der Herabsetzung:

  • Schriftlich beim Versicherer anfragen, welche Erkrankung oder welcher Faktor ursächlich für den Zuschlag war und wie hoch der jeweilige Anteil ist
  • Schriftlichen Antrag auf Prüfung und Herabsetzung stellen mit genauer Darlegung, seit wann der BMI stabil im neuen Bereich liegt
  • Aktuelle ärztliche Unterlagen besorgen: Gewichtsprotokoll, BMI-Verlauf, Laborwerte, Blutdruckwerte, Angabe zur Medikation
  • Gezielt nachfragen, welche Unterlagen und Nachweise der Versicherer für seine Entscheidung benötigt
  • Bei erster pauschaler Ablehnung auf das gesetzliche Recht nach § 41 VVG verweisen und beharrlich bleiben

Drei Urteile geben Orientierung: Das LG München I entschied im März 2023 (Az. 12 S 12059/22), dass der Risikozuschlag vollständig entfällt, wenn der Versicherer die Rechtfertigung nicht mehr belegen kann.

In einem weiteren LG-München-I-Urteil wurde ein Versicherer verurteilt, die Prämie rückwirkend um 77,19 Euro zu senken, nachdem sich Blutwerte nachweislich verbessert hatten. Das OLG Karlsruhe stellte im März 2011 (Az. 12 U 164/10) klar, dass eine Herabsetzung nur greift, wenn der Gesamtgefahrenstand tatsächlich gesunken ist: Entfällt das Übergewicht, kommen aber neue Risiken hinzu, bleibt der Zuschlag berechtigt.

Zusätzlich entschied der BGH am 20. Juli 2016 (Az. IV ZR 45/16), dass bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG nur für die tatsächliche Mehrleistung im Zieltarif ein angemessener Risikozuschlag verlangt werden darf, nicht für das gesamte Vertragsverhältnis neu.

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Wann wird man wegen Übergewicht von der PKV abgelehnt?

Eine vollständige Ablehnung allein wegen Übergewicht ohne Begleiterkrankungen ist selten, aber ab einem BMI von etwa 35 bis 40 kommt sie bei bestimmten Anbietern vor. Die Schwelle variiert zwischen Gesellschaften erheblich.

Eine Ablehnung wird deutlich wahrscheinlicher, wenn Übergewicht mit mehreren Begleiterkrankungen kombiniert ist. Die ungünstigste Kombination ist Übergewicht plus Bluthochdruck plus erhöhte Blutfettwerte. Diese Dreifachkombination gilt in der Praxis als kaum versicherbar. Einzeln wären alle drei Faktoren zuschlags- aber nicht unbedingt ablehnungspflichtig, zusammen können sie den Gesamtgefahrenstand so weit heben, dass eine reguläre Aufnahme nicht mehr möglich ist.

Wichtig zu verstehen: Das eigentliche Risiko aus Sicht der Versicherer sind nicht die reinen Gewichtswerte, sondern dokumentierte Folgeschäden an Herz, Nieren oder Augen durch Bluthochdruck, Diabetes oder Gefäßerkrankungen. Wer übergewichtig ist, aber keine dieser Folgeerkrankungen hat, wird deutlich günstiger eingestuft als jemand mit gleichem BMI und dokumentierten Organschäden.

Wie bereite ich meinen PKV-Antrag mit Übergewicht vor?

Die wichtigste Maßnahme vor jedem formellen Antrag ist die anonyme Risikovoranfrage. Deine Gesundheitsdaten werden ohne Namen, Geburtsdatum und Adresse parallel an mehrere Versicherer übermittelt. Das ist bei Übergewicht besonders wichtig, weil die Bandbreite der Konditionen zwischen Anbietern enorm ist. Was bei einem Versicherer zu 30 Prozent Zuschlag führt, kann beim nächsten zur Normalannahme oder zur Ablehnung führen. Wer direkt einen formellen Antrag stellt, riskiert einen HIS-Eintrag bei Ablehnung, den er bei jedem späteren Antrag offenbaren muss.

Der optimale Zeitpunkt für die Antragstellung ist, wenn die Ausgangssituation am stärksten ist. Für Übergewichtige bedeutet das: Das Gewicht sollte stabil sein, kein aktiver Gewichtsanstieg in den letzten Monaten, und Begleiterkrankungen wie Bluthochdruck sollten mindestens sechs bis zwölf Monate gut kontrolliert sein. Wer kurz vor einem Abnehmziel steht, sollte mit der Antragstellung warten, bis der neue Wert stabil gehalten wird.

Der Ablauf einer anonymen Risikovoranfrage:

  • Vollständige Erfassung der Gesundheitshistorie inklusive aktueller Körpergröße, Gewicht, Verlauf des Gewichts in den letzten Jahren, Diagnosen, Behandlungen und Medikamente
  • Professionelle Aufbereitung durch einen spezialisierten Makler in eine für Risikoprüfer verständliche Form
  • Anonymisierte, parallele Übermittlung an mehrere ausgewählte Versicherer gleichzeitig
  • Auswertung der Rückmeldungen: Annahme ohne Einschränkung, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss oder Ablehnung

Die Bearbeitungsdauer liegt typisch bei 5 bis 10 Werktagen. Der Prozess ist für den Antragsteller kostenfrei. Vorherige Ablehnungen aus anonymen Risikovoranfragen zählen nicht als offenzulegende Vorablehnung.

Wichtige Unterlagen für den PKV-Antrag mit Übergewicht

Wer seinen Antrag gut vorbereitet, erhöht die Chance auf eine günstige Einstufung erheblich. Das gilt besonders dann, wenn neben Übergewicht auch Bluthochdruck oder andere Begleiterkrankungen vorliegen. Ein vollständiges Unterlagenpaket, das nicht nur das Gewicht, sondern auch die Abwesenheit von Organschäden belegt, ist der entscheidende Hebel für einen niedrigeren oder entfallenden Zuschlag.

Diese Unterlagen sind besonders wirksam:

  • Aktuelles Körpergewicht und Größe, ärztlich dokumentiert
  • Gewichtsverlauf der letzten ein bis zwei Jahre, aus Praxisunterlagen oder eigenem Protokoll
  • Blutdruckprotokolle über mindestens zwölf Monate, die stabile, gut eingestellte Werte belegen
  • Aktueller Bericht des behandelnden Haus- oder Facharztes mit Angabe der Begleiterkrankungen, Medikation und aktuellem Status
  • Laborwerte zu Nierenfunktion, Blutzucker und Fettstoffwechsel, weil diese als Begleitrisiken separat bewertet werden
  • Bei Bluthochdruck zusätzlich: Belastungs-EKG ohne pathologischen Befund und Echokardiografie zum Ausschluss von Herzschäden
  • Funduskopie zum Ausschluss einer hypertensiven Netzhautveränderung, wenn Bluthochdruck besteht
  • Bei bereits erfolgreich abgeschlossener Gewichtsreduktion: ärztliches Attest, das die Stabilität des neuen Gewichts explizit bestätigt

Risikovoranfrage mit Übergewicht

Zur inhaltlichen Vorbereitung der Voranfrage muss das Gesundheitsbild möglichst präzise beschrieben sein: aktueller BMI, Verlauf des Gewichts, alle bestehenden Begleiterkrankungen und deren aktueller Kontrollstand, eingesetzte Medikamente. Ein guter Makler übersetzt diese Fakten in eine standardisierte Form, die Risikoprüfer direkt verwerten können. Was dabei zählt, ist Vollständigkeit: Lücken führen zu Rückfragen und verlängern das Verfahren.

Sonderfall: Beamte mit Übergewicht in der PKV

Für verbeamtete Lehrer, Beamtenanwärter und alle anderen Beamtengruppen gilt eine andere Risikoprüfungslogik als für Angestellte. Der entscheidende Mechanismus ist die Öffnungsaktion.

Wer innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung einen PKV-Antrag stellt, ist über die Öffnungsaktion geschützt. Die teilnehmenden Versicherer, darunter Debeka, Allianz und HUK-Coburg, nehmen auf:

  • Ohne Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen, auch bei hohem BMI
  • Ohne Leistungsausschlüsse für bestehende Erkrankungen
  • Mit einem Risikozuschlag von maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags
  • Ohne Risikozuschlag auf die Pflegepflichtversicherung

Das bedeutet für Beamte mit Übergewicht: Selbst ein BMI von 35 oder 40, der außerhalb der Öffnungsaktion zur Ablehnung führen könnte, wird innerhalb der Frist mit maximal 30 Prozent Zuschlag versichert. Begleiterkrankungen wie Bluthochdruck spielen für die Aufnahme keine ablehnungsrelevante Rolle, auch wenn sie den Zuschlag innerhalb des 30-Prozent-Deckels beeinflussen.

Wer als Beamter Übergewicht hat, sollte die Sechsmonatsfrist konsequent nutzen und vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage bei allen 14 teilnehmenden Öffnungsaktionsanbietern durchführen. Auch innerhalb der Öffnungsaktion variiert der Zuschlag zwischen 0 und 30 Prozent je nach Anbieter und konkretem Risikoprofil. Wer das nicht vergleicht, zahlt möglicherweise mehr als nötig.

Weißt Du schon, ob Du die Öffnungsaktionsfrist noch nutzen kannst oder ob eine anonyme Risikovoranfrage Dein nächster Schritt ist?

Lutz Gottschlich
Lutz Gottschlich
Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung

Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei der COVAGO Versicherungsmakler GmbH. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung ist er interner Ansprechpartner für Kollegen und Kunden gleichermaßen. Bekannt ist er für seine ruhige, unaufgeregte Art und die Fähigkeit, auch komplexe Versicherungsthemen verständlich auf den Punkt zu bringen.

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