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Prognose: Wie hoch wird die Rentenerhöhung 2026?

Gute Nachrichten für Deutschlands 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Zum 1. Juli 2026 steht voraussichtlich eine Rentenerhöhung von 3,7 Prozent an. Diese Prognose stammt aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2025 der Bundesregierung und würde das zweite Jahr in Folge bedeuten, in dem die Renten stärker steigen als die Inflation.

Doch bevor du dich über die Erhöhung freust, solltest du die Details kennen. Denn was auf den ersten Blick nach einem satten Plus aussieht, schrumpft nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Anrechnungen oft deutlich zusammen. Etwa 130.000 Rentner wurden bereits durch die Rentenerhöhung 2025 erstmals steuerpflichtig – 2026 wird diese Zahl weiter steigen.

Die Rentenerhöhung basiert auf der prognostizierten Lohnentwicklung 2025, die bei etwa 3,6 Prozent liegen soll.

Die Rentenanpassungsformel berücksichtigt die Bruttolöhne je Arbeitnehmer, um die Teilhabe der Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung sicherzustellen. Gleichzeitig dient die Erhöhung dazu, das Rentenniveau von 48 Prozent zu halten – eine Haltelinie, die bis 2031 gelten soll.

Doch wie immer gilt: Die endgültige Festlegung erfolgt erst im Frühjahr 2026. Schauen wir uns an, was die Prognose im Detail bedeutet.

Wie hoch wird die Rentenerhöhung in 2026 ausfallen?

Die gesetzlichen Renten in Deutschland werden zum 1. Juli 2026 voraussichtlich um 3,7 Prozent steigen. Diese Prognose geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2025 der Bundesregierung hervor, der Ende Oktober/Anfang November 2025 bekannt wurde.

In verschiedenen Veröffentlichungen werden leicht unterschiedliche Werte genannt: 3,73 Prozent laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts, 3,7 Prozent in den meisten Medienberichten und 3,37 Prozent in einigen früheren Berechnungen. Die Abweichungen erklären sich durch unterschiedliche Berechnungszeitpunkte und Datengrundlagen. Die aktuellsten Zahlen aus dem Rentenversicherungsbericht gehen von etwa 3,7 Prozent aus.

Wichtig: Es handelt sich bei allen genannten Zahlen um Vorabberechnungen und Prognosen. Die endgültige Festlegung der Rentenerhöhung erfolgt erst im Frühjahr 2026 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wenn alle relevanten Daten zur Lohnentwicklung 2025 vorliegen. Die Bundesregierung muss die Rentenanpassung dann in einer Verordnung festlegen, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Ausschlaggebend für die Rentenerhöhung 2026 ist vor allem die Steigerung der Bruttolöhne je Arbeitnehmer, die für 2025 mit etwa 3,6 Prozent prognostiziert wird. Die Rentenanpassungsformel berücksichtigt die Lohnentwicklung der Beschäftigten, um die Teilhabe der Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung sicherzustellen.

Bei einer Erhöhung um 3,7 Prozent würden sich folgende konkrete Steigerungen ergeben:

Aktuelle RenteNeue Rente ab Juli 2026Plus pro Monat
1.000 €1.037 €37 €
1.500 €1.556 €56 €
2.000 €2.074 €74 €
2.500 €2.593 €93 €

Der aktuelle Rentenwert würde von derzeit 40,79 Euro (seit Juli 2025) auf etwa 42,17 Euro steigen. Die prognostizierte Rentenerhöhung von 3,7 Prozent läge deutlich über der erwarteten Inflationsrate von etwa zwei bis 2,1 Prozent für 2025/2026. Das bedeutet, dass die Kaufkraft der Renten real zunehmen würde. Dies wäre das zweite Jahr in Folge, in dem die Renten stärker steigen als die Inflation.

Die Erhöhung dient auch dazu, das Rentenniveau von 48 Prozent zu sichern. Das Rentenpaket der Bundesregierung sieht vor, dass die Renten mindestens so stark angehoben werden, dass das Rentenniveau – also das Verhältnis einer Standardrente zum durchschnittlichen Einkommen – bei 48 Prozent gehalten wird. Diese Haltelinie ist derzeit bis 2031 vorgesehen.

Nach den Prognosen im Rentenversicherungsbericht könnte die Rentenentwicklung in den kommenden Jahren wie folgt aussehen:

  • 2027: Anpassung um 4,18 Prozent
  • 2028: Anpassung um 3,40 Prozent
  • 2029: Anpassung um 2,68 Prozent
  • 2030: Anpassung um 2,61 Prozent

Bis 2038 könnte die gesetzliche Rente insgesamt um rund 42 Prozent steigen, wenn sich die Annahmen bestätigen.

Was bleibt von der Rentenerhöhung in 2026 übrig?

Die nominale Erhöhung von 3,7 Prozent klingt gut – doch was landet tatsächlich auf deinem Konto? Die Antwort ist ernüchternd: deutlich weniger als die 3,7 Prozent versprechen.

Abzüge durch Steuern: Etwa 130.000 Rentner wurden bereits durch die Rentenerhöhung 2025 erstmals steuerpflichtig, und 2026 wird diese Zahl weiter steigen. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro jährlich. Wer durch die Rentenerhöhung über diese Grenze kommt, muss künftig Steuern zahlen und eine Steuererklärung abgeben.

Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt kontinuierlich: Für Neurentner in 2026 müssen bereits deutlich über 80 Prozent der Rente versteuert werden. Konkret bedeutet das: Eine Bruttorente von monatlich 1.500 Euro ergibt bei 3,7 Prozent Erhöhung zwar 56 Euro mehr, doch wer dadurch über den Grundfreibetrag rutscht, muss von diesem Plus einen Teil wieder an das Finanzamt abgeben.

Abzüge durch Kranken- und Pflegeversicherung: Mit der Rentenerhöhung steigen automatisch auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese werden prozentual von der Bruttorente berechnet, sodass jede Erhöhung auch mehr Abzüge bedeutet. Falls die Beitragssätze 2026 zusätzlich angehoben werden – wie bereits diskutiert – kann das den tatsächlichen Nettozuwachs noch weiter reduzieren.

Bei einem erwarteten Anstieg der Rentenbeiträge von 18,6 Prozent (2025) auf möglicherweise 18,8 Prozent (2026) würden Beitragszahler mit einem Bruttogehalt bis 2.000 Euro pro Jahr mehr als 300 Euro weniger haben, bei 7.000 Euro Bruttogehalt sogar über 1.000 Euro mehr Abzüge.

Rechenbeispiel: Was bleibt wirklich übrig?

Nehmen wir eine Beispielrente von 1.500 Euro brutto:

PositionBetrag
Rente vor Erhöhung (Juni 2026)1.500 €
Plus 3,7% ab Juli 2026+56 €
Neue Bruttorente1.556 €
Abzug Krankenversicherung (~7,3%)-114 €
Abzug Pflegeversicherung (~3,4%)-53 €
Abzug Steuern (geschätzt, individuell)-30 €
Nettorente nach Abzügen1.359 €
Vorherige Nettorente1.325 €
Tatsächlicher Nettozuwachs34 € statt 56 €

Von den nominalen 56 Euro Erhöhung bleiben also nur etwa 34 Euro netto übrig – das entspricht einer effektiven Nettoerhöhung von nur 2,6 Prozent statt 3,7 Prozent.

Die prognostizierte Inflationsrate von 2 bis 2,1 Prozent würde dennoch leicht übertroffen, sodass real ein kleines Plus an Kaufkraft bleibt. Aber die Schere zwischen nominaler und realer Erhöhung zeigt deutlich: Die 3,7 Prozent sind ein Bruttowert, von dem nach allen Abzügen deutlich weniger übrig bleibt.

Wie hoch steigt die Erwerbsminderungsrente in 2026?

Die Erwerbsminderungsrente wird zum 1. Juli 2026 voraussichtlich ebenfalls um 3,7 Prozent steigen. Diese Anpassung folgt der allgemeinen Rentenerhöhung, da alle gesetzlichen Renten – einschließlich Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten – nach derselben Rentenanpassungsformel erhöht werden.

Die Erwerbsminderungsrente wird jährlich zum 1. Juli parallel zur Altersrente angepasst. Der aktuelle Rentenwert, der für die Berechnung aller Renten gilt, würde bei einer Erhöhung von 3,7 Prozent von derzeit 40,79 Euro auf etwa 42,17 Euro steigen.

Das bedeutet konkret für Erwerbsminderungsrentner:

Aktuelle EM-RenteNeue EM-Rente ab Juli 2026Plus pro Monat1.000 €1.037 €37 €1.500 €1.556 €56 €2.000 €2.074 €74 €

Neben der regulären Rentenanpassung profitieren Erwerbsminderungsrentner ab 2026 von weiteren wichtigen Änderungen, die ihre finanzielle Situation deutlich verbessern:

Deutlich höhere Hinzuverdienstgrenzen: Ab Januar 2026 steigen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich, weil die gesetzliche Bezugsgröße von 3.745 Euro (2025) auf 3.955 Euro (2026) erhöht wird:

  • Bei voller Erwerbsminderungsrente: Der anrechnungsfreie Jahreshinzuverdienst steigt von 19.661,25 Euro (2025) auf 20.763,75 Euro (2026)
  • Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente: Der Mindesthinzuverdienst steigt von 39.322,50 Euro (2025) auf 41.527,50 Euro (2026)

Wichtig: Diese Grenzen gelten als Jahresgrenze, nicht als monatliche Grenze. Das bedeutet, dass der Hinzuverdienst innerhalb des Kalenderjahres flexibel gestaltet werden kann.

Zuschlag wird Teil der regulären Rente: Ab Dezember 2025 wird der seit Juli 2024 gezahlte Zuschlag für ältere Erwerbsminderungsrenten (Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018) nicht mehr separat überwiesen, sondern direkt in die Rente integriert. Die endgültige Umsetzung der Zuschlagsberechnung erfolgt ab Juli 2026.

Aktivrente für ältere EM-Rentner: Erwerbsminderungsrentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und in die Altersrente wechseln, können ab 2026 von der neuen Aktivrente profitieren: Sie dürfen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hinzuverdienen.

Wer geht bei der Rentenerhöhung in 2026 leer aus?

Die Rentenerhöhung von 3,7 Prozent zum 1. Juli 2026 betrifft zwar alle gesetzlichen Renten gleichermaßen, dennoch gibt es bestimmte Personengruppen, die von der Erhöhung nicht oder nur eingeschränkt profitieren.

Grundsicherungsempfänger: Keine spürbare Verbesserung

Rund eine Million Senioren, die neben ihrer Rente Grundsicherung im Alter beziehen, profitieren faktisch nicht von der Rentenerhöhung. Der Grund: Die Rentenerhöhung wird vollständig auf die Grundsicherung angerechnet.

Das bedeutet, dass das zusätzliche Rentengeld die Grundsicherungsleistungen im gleichen Umfang reduziert – am Ende bleibt kein spürbarer Zuwachs im Geldbeutel.

Der Einkommensfreibetrag bei der Grundsicherung beträgt 2026 maximal 281,50 Euro monatlich. Nur dieser Betrag bleibt anrechnungsfrei. Alles, was darüber hinausgeht, wird von der Grundsicherung abgezogen. Für diese Gruppe bedeutet die Rentenerhöhung lediglich, dass sie weniger staatliche Unterstützung bekommen, während das Gesamteinkommen gleich bleibt.

Rentner, die erstmals steuerpflichtig werden

Für viele Rentner bedeutet die Erhöhung zusätzliche Steuerbelastung. Etwa 130.000 Rentner wurden bereits durch die Rentenerhöhung 2025 erstmals steuerpflichtig, und 2026 wird diese Zahl weiter steigen.

Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro jährlich. Wer durch die Rentenerhöhung über diese Grenze kommt, muss künftig Steuern zahlen und eine Steuererklärung abgeben. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt kontinuierlich: Für Neurentner in 2026 müssen bereits deutlich über 80 Prozent der Rente versteuert werden.

Konkret: Eine Bruttorente von monatlich 1.500 Euro ergibt bei 3,7 Prozent Erhöhung zwar 56 Euro mehr, doch wer dadurch über den Grundfreibetrag rutscht, muss von diesem Plus einen Teil wieder an das Finanzamt abgeben.

Höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Mit der Rentenerhöhung steigen automatisch auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese werden prozentual von der Bruttorente berechnet, sodass jede Erhöhung auch mehr Abzüge bedeutet. Falls die Beitragssätze 2026 zusätzlich angehoben werden – wie bereits diskutiert – kann das den tatsächlichen Nettozuwachs noch weiter reduzieren.

Empfänger von Betriebsrenten und privaten Renten

Personen, die Betriebsrenten oder private Zusatzrenten beziehen, profitieren nicht automatisch von der Rentenerhöhung 2026. Diese Renten unterliegen eigenen Anpassungsregelungen und werden nicht nach der gesetzlichen Rentenanpassungsformel erhöht.

Betriebsrenten werden üblicherweise nach den Vereinbarungen im jeweiligen Versorgungswerk oder Tarifvertrag angepasst. Private Renten (z. B. Riester, Rürup) folgen den vertraglichen Bedingungen der jeweiligen Versicherung. Eine gesetzliche Erhöhung um 3,7 Prozent gibt es hier nicht.

Beamtenpensionen: Separate Anpassung

Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes erhalten ihre Pensionserhöhung nach einem eigenen Verfahren. Die Anpassung erfolgt aufgrund von Tarifverhandlungen und wird zeitversetzt übertragen.

Für 2025/2026 wurden folgende Erhöhungen beschlossen:

  • 3,0 Prozent ab 1. April 2025 (mindestens 110 Euro)
  • 2,8 Prozent ab 1. Mai 2026

Diese Erhöhungen gelten für rund 370.000 aktive Beamte des Bundes und etwa 600.000 Versorgungsempfänger. Die Anpassung ist zeitlich und prozentual anders geregelt als bei der gesetzlichen Rente und liegt in der Summe unter der gesetzlichen Rentenerhöhung.

Verlust von Vergünstigungen und Sozialleistungen

Rentner, die durch die Erhöhung über bestimmte Einkommensgrenzen rutschen, können Vergünstigungen verlieren:

  • Wohngeld: Wer die Einkommensgrenzen überschreitet, zahlt ab 2026 eventuell mehr oder verliert den Anspruch ganz
  • Rundfunkbeitrag-Befreiung: An Einkommensgrenzen gekoppelt
  • Nahverkehrsvergünstigungen: Können bei Überschreiten von Schwellenwerten entfallen
  • Zuzahlungsbefreiungen in der Krankenversicherung

Für diese Personen kann die Rentenerhöhung paradoxerweise zu finanziellen Nachteilen führen, weil sie wichtige Vergünstigungen verlieren.

Fazit: Die 3,7 Prozent sind ein Anfang, aber kein Grund zum Jubeln

Die Rentenerhöhung 2026 von voraussichtlich 3,7 Prozent bedeutet für die meisten der 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner ein Plus auf dem Papier – doch die Realität ist komplexer:

Die positiven Aspekte:

  • Die Kaufkraft steigt real, da die Erhöhung über der Inflationsrate von 2 bis 2,1 Prozent liegt
  • Das Rentenniveau von 48 Prozent wird stabilisiert
  • Die Anpassung erfolgt nach der Lohnentwicklung und sichert damit die Teilhabe der Rentner
  • Erwerbsminderungsrentner profitieren zusätzlich von höheren Hinzuverdienstgrenzen
  • Der Ausblick bis 2038 mit kumuliert 42 Prozent Steigerung ist solide

Die ernüchternden Fakten:

  • Von den nominalen 3,7 Prozent bleiben nach Steuern und Sozialabgaben oft nur 2 bis 2,5 Prozent netto übrig
  • Etwa eine Million Grundsicherungsempfänger spüren faktisch keine Verbesserung
  • Hunderttausende Rentner werden neu steuerpflichtig und müssen erstmals Steuererklärungen abgeben
  • Betriebsrentner und private Rentenempfänger werden nicht automatisch erhöht
  • Beamte erhalten separate, geringere Anpassungen (kumuliert 5,8 Prozent statt 3,7 Prozent auf einmal)
  • Rentner nahe an Einkommensgrenzen können wichtige Vergünstigungen verlieren

Die Rentenerhöhung 2026 ist ein wichtiger Schritt zur Kaufkrafterhaltung, aber längst kein Wohlstandsgewinn. Die nominalen 3,7 Prozent schrumpfen nach Abzügen auf real 2 bis 2,5 Prozent – gerade genug, um mit der Inflation Schritt zu halten.

Für eine Million Grundsicherungsempfänger verpufft die Erhöhung komplett durch Anrechnungen, während Hunderttausende erstmals Steuern zahlen müssen. Die Rentenerhöhung stabilisiert das System, löst aber nicht die strukturellen Probleme der Altersarmut.

Schiffgens Thorsten
Thorsten Schiffgens
Experte für Versicherungen
Über den Autor

Als geschäftsführender Gesellschafter von COVAGO berate ich seit über 20 Jahren Unternehmen und Privatkunden in allen Versicherungsfragen – unabhängig, ganzheitlich und immer am echten Bedarf orientiert. Mir geht es nicht um Produktverkauf, sondern um Lösungen, die wirklich passen. Ob im persönlichen Gespräch oder digital: Partnerschaftliche Beratung auf Augenhöhe ist für mich keine Floskel, sondern Arbeitsweise.

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