Zum Jahreswechsel 2026 erhöhen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt von 2,5 Prozent im Jahr 2025 auf 2,9 Prozent im Jahr 2026. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlst du damit durchschnittlich 17,5 Prozent deines Bruttoeinkommens für die Krankenversicherung, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich.
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen sind erheblich.
Die Spanne reicht von 2,18 Prozent bei der BKK firmus bis zu 4,39 Prozent bei der BKK24.
Diese Übersicht zeigt dir alle aktuellen Zusatzbeitragssätze ab dem 1. Januar 2026 und gibt dir einen vollständigen Marktüberblick über alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.
Übersicht: GKV-Zusatzbeiträge ab dem 1. Januar 2026 (aktualisiert)
Die folgende Tabelle zeigt die Zusatzbeitragssätze aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland für das Jahr 2026.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt einheitlich 14,6 Prozent. Der individuelle Zusatzbeitrag wird zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Sind für 2026 noch keine neuen Werte veröffentlicht, gilt vorerst der bisherige Satz weiter.
| Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2026 | Gültig ab | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| AOK Baden-Württemberg | 2,99% | 01.01.2026 | |
| AOK Bayern | 2,69% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| AOK Bremen/Bremerhaven | 3,29% | 01.01.2026 | |
| AOK Hessen | 2,98% | 01.01.2026 | |
| AOK Niedersachsen | 2,98% | 01.01.2026 | |
| AOK Nordost (Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern) | 3,50% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| AOK NordWest (Nordrhein-Westfalen/Schleswig-Holstein) | 2,99% | 01.01.2026 | |
| AOK PLUS (Sachsen/Thüringen) | 3,10% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 2,47% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| AOK Rheinland/Hamburg | 3,29% | 01.01.2026 | |
| AOK Sachsen-Anhalt | 2,89% | 01.01.2026 | |
| Audi BKK | 2,60% | 01.01.2026 | |
| BAHN-BKK | 3,40% | 01.11.2024 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BARMER | 3,29% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BERGISCHE Krankenkasse | 3,79% | 01.01.2026 | |
| Bertelsmann BKK | 3,20% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BIG direkt gesund | 3,69% | 01.01.2026 | |
| BKK Akzo Nobel Bayern | 3,39% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK B. Braun Aesculap | 3,65% | 01.09.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK Deutsche Bank | 3,40% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK Diakonie | 3,80% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK EUREGIO | 3,39% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK EWE | 1,98% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK EVM | 2,50% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK exklusiv | 3,49% | 01.01.2026 | |
| BKK Faber-Castell & Partner | 2,48% | 01.01.2026 | |
| BKK firmus | 2,18% | 01.05.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK Freudenberg | 2,99% | 01.01.2026 | |
| BKK Gildemeister Seidensticker | 3,40% | 01.11.2024 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK Groz-Beckert | 2,50% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK Herkules | 4,38% | 01.10.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK Karl Mayer | 3,39% | 01.07.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK Linde | 2,99% | 01.08.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK MAHLE | 4,20% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK melitta HMR | 3,90% | 01.01.2026 | |
| BKK Miele | 3,20% | 01.01.2026 | |
| BKK mkk – meine krankenkasse | 3,50% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK MTU | 2,80% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK Pfaff | 2,78% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK Pfalz | 3,90% | 01.11.2024 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK PricewaterhouseCoopers (PwC) | 2,80% | 01.01.2026 | |
| BKK ProVita | 3,79% | 01.01.2026 | |
| BKK Public | 2,50% | 01.01.2026 | |
| BKK Rieker · RICOSTA · Weisser | 3,80% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK Salzgitter | 3,50% | 01.04.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK Scheufelen | 3,99% | 01.01.2026 | |
| BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg (SBH) | 2,79% | 01.01.2026 | |
| BKK Technoform | 3,49% | 01.07.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK VDN | 3,19% | 01.11.2024 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK VerbundPlus | 3,89% | 01.04.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK Voralb HELLER/INDEX/LEUZE | 3,90% | 01.01.2025 | Fusioniert zum 01.01.2026 mit der SBK |
| BKK Werra-Meissner | 3,39% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK Wirtschaft & Finanzen | 3,99% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BKK24 | 4,39% | 01.04.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| BMW BKK | 3,90% | 01.07.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| Bosch BKK | 3,18% | 01.01.2026 | |
| Continentale BKK | 3,33% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| DAK-Gesundheit | 3,20% | 01.01.2026 | |
| Debeka BKK | 3,25% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| energie-BKK | 3,98% | 01.01.2026 | |
| EY Betriebskrankenkasse (Ernst & Young) | 2,29% | 01.07.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| Handelskrankenkasse (hkk) | 2,59% | 01.01.2026 | |
| Heimat Krankenkasse | 3,90% | 01.01.2026 | |
| HEK – Hanseatische Krankenkasse | 2,89% | 01.01.2026 | |
| IKK – Die Innovationskasse | 4,30% | 01.07.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| IKK Brandenburg und Berlin | 4,35% | 01.07.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| IKK classic | 3,40% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| IKK gesund plus | 3,39% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| IKK Südwest | 3,25% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| Kaufmännische Krankenkasse (KKH) | 3,78% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| KNAPPSCHAFT | 4,30% | 01.01.2026 | |
| Koenig & Bauer BKK | 2,48% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| Krones BKK | 2,20% | 01.01.2026 | |
| Mercedes-Benz BKK | 3,20% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| Merck BKK | 3,97% | 01.07.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| mhplus BKK | 3,86% | 01.01.2026 | |
| Mobil Krankenkasse | 3,89% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| Novitas BKK | 3,60% | 01.01.2026 | |
| Pronova BKK | 3,70% | 01.01.2026 | |
| R+V Betriebskrankenkasse | 3,49% | 01.01.2026 | |
| Salus BKK | 3,29% | 01.01.2026 | |
| SECURVITA Krankenkasse | 3,90% | 01.07.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) | 3,80% | 01.08.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| SKD BKK | 2,98% | 01.01.2026 | |
| Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau (SVLFG) | 0,00% | – | Kein Zusatzbeitrag erhoben |
| Südzucker BKK | 2,90% | 01.08.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| Techniker Krankenkasse (TK) | 2,69% | 01.01.2026 | |
| TUI BKK | 2,50% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| VIACTIV Krankenkasse | 4,19% | 01.01.2026 | |
| vivida bkk | 3,79% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
| WMF BKK | 2,85% | 01.01.2026 | |
| ZF BKK | 3,40% | 01.01.2025 | Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht |
Stand der Daten: 23. Dezember 2025. Quelle: GKV-Spitzenverband, Krankenkasseninfo.de, Check24, offizielle Kassenwebsites.
Was ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung?
Der Zusatzbeitrag ist ein einkommensabhängiger Beitrag, den deine Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhebt. Dieser allgemeine Satz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich festgelegt. Aber hier kommt der Haken: Er reicht nicht aus, um die Kosten deiner gesundheitlichen Versorgung zu decken.
Die rechtliche Grundlage findest du in § 242 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Dieser Paragraf verpflichtet deine Krankenkasse, einen Zusatzbeitrag festzulegen, sobald die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen.
Der Zusatzbeitrag ermöglicht es deiner Kasse, ihren individuellen Finanzbedarf zu decken und die vorgeschriebenen Rücklagen aufrechtzuerhalten.
Paritätische Finanzierung: Du zahlst nur die Hälfte
Seit dem 1. Januar 2019 teilst du dir den Zusatzbeitrag mit deinem Arbeitgeber.
Diese paritätische Finanzierung gilt auch für Rentner, bei denen die Rentenversicherung die Hälfte übernimmt. Bis 2018 musstest du den Zusatzbeitrag noch allein tragen, was zu massiver Kritik führte. Die Wiedereinführung der hälftigen Teilung war eine zentrale Forderung der Gewerkschaften.
Rechenbeispiel für dein Gehalt:
Verdienst du 3.500 Euro brutto im Monat und deine Kasse erhebt 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, sieht die Rechnung so aus:
- Gesamtbeitragssatz: 17,5 Prozent (14,6 Prozent Basis plus 2,9 Prozent Zusatz)
- Monatlicher Gesamtbeitrag: 612,50 Euro
- Dein Anteil: 306,25 Euro
- Arbeitgeberanteil: 306,25 Euro
Beitragsbemessungsgrenze: Ab hier zahlst du nicht mehr
Verdienst du mehr als 5.812,50 Euro im Monat, greift 2026 die Beitragsbemessungsgrenze.
Das bedeutet jetzt in deinem Fall: Du zahlst nur bis zu diesem Limit Beiträge. Ein Einkommen von 8.000 Euro monatlich führt zum gleichen Krankenversicherungsbeitrag wie ein Einkommen von 5.812,50 Euro. Der Höchstbeitrag beträgt bei 2,9 Prozent Zusatzbeitrag monatlich 1.017,19 Euro, hälftig geteilt zwischen dir und deinem Arbeitgeber mit jeweils 508,60 Euro.
Sonderregelungen: Wann zahlst du weniger?
Für bestimmte Personengruppen gilt nicht der Zusatzbeitrag deiner Kasse, sondern der durchschnittliche von 2,9 Prozent:
- Beziehst du Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I? Das Jobcenter oder die Arbeitsagentur übernimmt deine Beiträge nach dem Durchschnittssatz
- Empfängst du Sozialhilfe oder Grundsicherung? Das Sozialamt zahlt deine Krankenversicherung
- Verdienst du als Azubi unter 325 Euro monatlich? Dann gilt der durchschnittliche Satz
- Machst du ein FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst? Der Träger zahlt nach durchschnittlichem Satz
- Beziehst du Mutterschafts- oder Elterngeld? Auch hier wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag angewendet
Familienversicherung: Deine Angehörigen zahlen nichts
Mitversicherte Familienangehörige wie dein Ehepartner, deine Kinder oder eingetragene Lebenspartner sind vom Zusatzbeitrag komplett befreit. Sie zahlen keine eigenen Beiträge. Voraussetzung ist, dass ihr Gesamteinkommen im Jahr 2026 nicht mehr als 565 Euro monatlich beträgt.
Wie wird der Zusatzbeitrag von der jeweiligen Kasse bestimmt?
Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitragssatz fest, und zwar basierend auf ihrer ganz individuellen Finanzsituation. Die Entscheidung folgt einem gesetzlich geregelten Verfahren mit mehreren Stufen.
Der Prozess beginnt mit der Finanzplanung. Die Verwaltung deiner Kasse erstellt eine detaillierte Prognose für das kommende Jahr. Dabei checkt sie:
- Wie entwickelt sich die Versichertenzahl? Kommen neue Mitglieder oder springen welche ab?
- Wie viel Geld kommt aus dem Gesundheitsfonds? Die Zuweisungen hängen vom Morbi-RSA ab
- Welche Kosten entstehen? Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte summieren sich
- Was kosten Verwaltung und Betrieb? Personal, IT-Systeme, Büros müssen bezahlt werden
- Wie steht es um die Rücklagen? Sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserven aufgefüllt?
Nach Paragraph 242 des Fünften Sozialgesetzbuchs muss der Zusatzbeitragssatz so bemessen sein, dass deine Kasse zwei Dinge schafft: alle voraussichtlichen Ausgaben im Jahr zu decken und die vorgeschriebene Rücklage von mindestens 0,2 Monatsausgaben zu halten.
Verwaltungsrat beschließt, Aufsicht genehmigt
Über den konkreten Zusatzbeitragssatz entscheidet der Verwaltungsrat deiner Krankenkasse. Dieses Gremium besteht hälftig aus Versichertenvertretern und Arbeitgebervertretern und ist das oberste Beschlussorgan.
Der Verwaltungsrat prüft die Finanzplanung, diskutiert Alternativszenarien und beschließt mit einfacher Mehrheit. Dieser Beschluss wird in der Kassensatzung festgeschrieben.
Die zuständige Aufsichtsbehörde muss den beschlossenen Zusatzbeitrag genehmigen. Bei bundesweiten Kassen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig, bei regionalen Kassen die jeweiligen Landesbehörden. Die Aufsicht prüft, ob alles rechtmäßig abläuft und die Rücklagenvorschriften eingehalten werden. Nach der Genehmigung meldet deine Krankenkasse den Zusatzbeitragssatz dem GKV-Spitzenverband.
Übrigens: Deine Kasse kann den Zusatzbeitrag auch mitten im Jahr anpassen, wenn sich ihre Finanzlage unerwartet verschlechtert. Bei akuten Liquiditätsproblemen kann sogar der Vorstand eine sofortige Erhöhung beschließen.
Welche Faktoren beeinflussen Beitragshöhe bei deiner Krankenkasse?
Die Höhe des Zusatzbeitrags hängt von mehreren strukturellen Faktoren ab:
Versichertenstruktur ist der stärkste Kostentreiber
Ist deine Kasse eher bei älteren oder chronisch kranken Menschen beliebt, hat sie höhere Ausgaben als Kassen mit jüngerer, gesünderer Klientel. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich soll diese Unterschiede zwar ausgleichen, schafft das aber nicht vollständig.
Kleinere Betriebskrankenkassen mit homogener Versichertenstruktur sind oft günstiger als große offene Kassen mit breiter Mitgliedschaft.
Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
Arbeitet deine Kasse mit schlanken Strukturen und niedrigen Verwaltungskosten, kann sie günstigere Beiträge anbieten. Große Krankenkassen profitieren oft von Skaleneffekten und verteilen bestimmte Kosten auf mehr Schultern. Allerdings zeigt die Praxis, dass auch kleine, spezialisierte BKKs durch effiziente Prozesse günstige Beiträge hinbekommen.
Leistungsspektrum über Pflichtleistungen hinaus
Deine Krankenkasse darf über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinaus zusätzliche Satzungsleistungen anbieten:
- Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
- Zuschüsse für osteopathische Behandlungen
- Spezielle Bonusprogramme für Sport und gesunde Ernährung
- Erweiterte Leistungen bei Naturheilverfahren
- Zusätzliche Reiseimpfungen
Diese freiwilligen Extras muss deine Kasse aus dem Zusatzbeitrag finanzieren, was den Satz nach oben treibt.
Rücklagenauffüllung nach Krisenjahren
Viele Krankenkassen mussten in den vergangenen Jahren ihre Rücklagen angreifen, um Defizite auszugleichen. Jetzt müssen sie diese Mindestreserven wieder auffüllen, was zusätzlichen Finanzierungsbedarf schafft. Diese Rücklagenauffüllung ist einer der Hauptgründe für die Beitragssteigerungen 2026.
Die riesigen Unterschiede zwischen 2,18 Prozent und 4,39 Prozent zeigen, wie unterschiedlich die Ausgangssituationen sind. Kleine Betriebskrankenkassen mit stabiler Versichertenstruktur bieten oft günstigere Beiträge als große Kassen mit heterogener Mitgliedschaft.
Fazit: Vergleichen lohnt sich für dich
Die Zusatzbeiträge steigen 2026 im Durchschnitt auf 2,9 Prozent. Die erheblichen Unterschiede zwischen den Kassen zeigen deutlich: Ein Vergleich lohnt sich für dich. Verdienst du 4.000 Euro brutto im Monat, macht der Unterschied zwischen dem günstigsten und teuersten Zusatzbeitrag rund 88 Euro monatlich oder 1.056 Euro jährlich aus, hälftig geteilt zwischen dir und deinem Arbeitgeber.
Du hast ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder erhöht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate. Du kannst bis zum Ablauf des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird. Deine Krankenkasse muss dich mindestens einen Monat vorher über die Erhöhung und dein Sonderkündigungsrecht informieren.
Achte bei deiner Kassenwahl nicht nur auf den Zusatzbeitrag, sondern auch aufs Leistungsspektrum. Manche Kassen bieten erweiterte Zusatzleistungen wie Zuschüsse für Naturheilverfahren, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten oder besondere Serviceleistungen. Ein leicht höherer Zusatzbeitrag kann sich lohnen, wenn die Kasse Leistungen abdeckt, die für dich persönlich wertvoll sind.
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt angespannt. Der demografische Wandel mit immer mehr älteren Menschen, der medizinische Fortschritt mit neuen, teuren Therapien sowie strukturelle Defizite im System lassen weitere Beitragssteigerungen in den kommenden Jahren erwarten. Nutz deine Wahlfreiheit und prüf regelmäßig, ob deine aktuelle Krankenkasse noch die beste Option für dich ist