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Übersicht: GKV-Zusatzbeiträge ab dem 1. Januar 2026 (aktualisiert)

Zum Jahreswechsel 2026 erhöhen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt von 2,5 Prozent im Jahr 2025 auf 2,9 Prozent im Jahr 2026. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlst du damit durchschnittlich 17,5 Prozent deines Bruttoeinkommens für die Krankenversicherung, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich.

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen sind erheblich.

Die Spanne reicht von 2,18 Prozent bei der BKK firmus bis zu 4,39 Prozent bei der BKK24.

Diese Übersicht zeigt dir alle aktuellen Zusatzbeitragssätze ab dem 1. Januar 2026 und gibt dir einen vollständigen Marktüberblick über alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

Übersicht: GKV-Zusatzbeiträge ab dem 1. Januar 2026 (aktualisiert)

Die folgende Tabelle zeigt die Zusatzbeitragssätze aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland für das Jahr 2026.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt einheitlich 14,6 Prozent. Der individuelle Zusatzbeitrag wird zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Sind für 2026 noch keine neuen Werte veröffentlicht, gilt vorerst der bisherige Satz weiter.

KrankenkasseZusatzbeitrag 2026Gültig abAnmerkung
AOK Baden-Württemberg2,99%01.01.2026
AOK Bayern2,69%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
AOK Bremen/Bremerhaven3,29%01.01.2026
AOK Hessen2,98%01.01.2026
AOK Niedersachsen2,98%01.01.2026
AOK Nordost (Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern)3,50%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
AOK NordWest (Nordrhein-Westfalen/Schleswig-Holstein)2,99%01.01.2026
AOK PLUS (Sachsen/Thüringen)3,10%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland2,47%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
AOK Rheinland/Hamburg3,29%01.01.2026
AOK Sachsen-Anhalt2,89%01.01.2026
Audi BKK2,60%01.01.2026
BAHN-BKK3,40%01.11.2024Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BARMER3,29%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BERGISCHE Krankenkasse3,79%01.01.2026
Bertelsmann BKK3,20%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BIG direkt gesund3,69%01.01.2026
BKK Akzo Nobel Bayern3,39%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK B. Braun Aesculap3,65%01.09.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK Deutsche Bank3,40%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK Diakonie3,80%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK EUREGIO3,39%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK EWE1,98%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK EVM2,50%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK exklusiv3,49%01.01.2026
BKK Faber-Castell & Partner2,48%01.01.2026
BKK firmus2,18%01.05.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK Freudenberg2,99%01.01.2026
BKK Gildemeister Seidensticker3,40%01.11.2024Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK Groz-Beckert2,50%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK Herkules4,38%01.10.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK Karl Mayer3,39%01.07.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK Linde2,99%01.08.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK MAHLE4,20%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK melitta HMR3,90%01.01.2026
BKK Miele3,20%01.01.2026
BKK mkk – meine krankenkasse3,50%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK MTU2,80%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK Pfaff2,78%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK Pfalz3,90%01.11.2024Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK PricewaterhouseCoopers (PwC)2,80%01.01.2026
BKK ProVita3,79%01.01.2026
BKK Public2,50%01.01.2026
BKK Rieker · RICOSTA · Weisser3,80%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK Salzgitter3,50%01.04.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK Scheufelen3,99%01.01.2026
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg (SBH)2,79%01.01.2026
BKK Technoform3,49%01.07.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK VDN3,19%01.11.2024Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK VerbundPlus3,89%01.04.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK Voralb HELLER/INDEX/LEUZE3,90%01.01.2025Fusioniert zum 01.01.2026 mit der SBK
BKK Werra-Meissner3,39%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK Wirtschaft & Finanzen3,99%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BKK244,39%01.04.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
BMW BKK3,90%01.07.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
Bosch BKK3,18%01.01.2026
Continentale BKK3,33%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
DAK-Gesundheit3,20%01.01.2026
Debeka BKK3,25%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
energie-BKK3,98%01.01.2026
EY Betriebskrankenkasse (Ernst & Young)2,29%01.07.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
Handelskrankenkasse (hkk)2,59%01.01.2026
Heimat Krankenkasse3,90%01.01.2026
HEK – Hanseatische Krankenkasse2,89%01.01.2026
IKK – Die Innovationskasse4,30%01.07.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
IKK Brandenburg und Berlin4,35%01.07.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
IKK classic3,40%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
IKK gesund plus3,39%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
IKK Südwest3,25%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
Kaufmännische Krankenkasse (KKH)3,78%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
KNAPPSCHAFT4,30%01.01.2026
Koenig & Bauer BKK2,48%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
Krones BKK2,20%01.01.2026
Mercedes-Benz BKK3,20%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
Merck BKK3,97%01.07.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
mhplus BKK3,86%01.01.2026
Mobil Krankenkasse3,89%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
Novitas BKK3,60%01.01.2026
Pronova BKK3,70%01.01.2026
R+V Betriebskrankenkasse3,49%01.01.2026
Salus BKK3,29%01.01.2026
SECURVITA Krankenkasse3,90%01.07.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)3,80%01.08.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
SKD BKK2,98%01.01.2026
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau (SVLFG)0,00%Kein Zusatzbeitrag erhoben
Südzucker BKK2,90%01.08.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
Techniker Krankenkasse (TK)2,69%01.01.2026
TUI BKK2,50%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
VIACTIV Krankenkasse4,19%01.01.2026
vivida bkk3,79%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht
WMF BKK2,85%01.01.2026
ZF BKK3,40%01.01.2025Zusatzbeitrag 2026 noch nicht veröffentlicht

Stand der Daten: 23. Dezember 2025. Quelle: GKV-Spitzenverband, Krankenkasseninfo.de, Check24, offizielle Kassenwebsites.

Was ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung?

Der Zusatzbeitrag ist ein einkommensabhängiger Beitrag, den deine Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhebt. Dieser allgemeine Satz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich festgelegt. Aber hier kommt der Haken: Er reicht nicht aus, um die Kosten deiner gesundheitlichen Versorgung zu decken.

Die rechtliche Grundlage findest du in § 242 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Dieser Paragraf verpflichtet deine Krankenkasse, einen Zusatzbeitrag festzulegen, sobald die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen.

Der Zusatzbeitrag ermöglicht es deiner Kasse, ihren individuellen Finanzbedarf zu decken und die vorgeschriebenen Rücklagen aufrechtzuerhalten.

Paritätische Finanzierung: Du zahlst nur die Hälfte

Seit dem 1. Januar 2019 teilst du dir den Zusatzbeitrag mit deinem Arbeitgeber.

Diese paritätische Finanzierung gilt auch für Rentner, bei denen die Rentenversicherung die Hälfte übernimmt. Bis 2018 musstest du den Zusatzbeitrag noch allein tragen, was zu massiver Kritik führte. Die Wiedereinführung der hälftigen Teilung war eine zentrale Forderung der Gewerkschaften.

Rechenbeispiel für dein Gehalt:

Verdienst du 3.500 Euro brutto im Monat und deine Kasse erhebt 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, sieht die Rechnung so aus:

  • Gesamtbeitragssatz: 17,5 Prozent (14,6 Prozent Basis plus 2,9 Prozent Zusatz)
  • Monatlicher Gesamtbeitrag: 612,50 Euro
  • Dein Anteil: 306,25 Euro
  • Arbeitgeberanteil: 306,25 Euro

Beitragsbemessungsgrenze: Ab hier zahlst du nicht mehr

Verdienst du mehr als 5.812,50 Euro im Monat, greift 2026 die Beitragsbemessungsgrenze.

Das bedeutet jetzt in deinem Fall: Du zahlst nur bis zu diesem Limit Beiträge. Ein Einkommen von 8.000 Euro monatlich führt zum gleichen Krankenversicherungsbeitrag wie ein Einkommen von 5.812,50 Euro. Der Höchstbeitrag beträgt bei 2,9 Prozent Zusatzbeitrag monatlich 1.017,19 Euro, hälftig geteilt zwischen dir und deinem Arbeitgeber mit jeweils 508,60 Euro.

Sonderregelungen: Wann zahlst du weniger?

Für bestimmte Personengruppen gilt nicht der Zusatzbeitrag deiner Kasse, sondern der durchschnittliche von 2,9 Prozent:

  • Beziehst du Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I? Das Jobcenter oder die Arbeitsagentur übernimmt deine Beiträge nach dem Durchschnittssatz
  • Empfängst du Sozialhilfe oder Grundsicherung? Das Sozialamt zahlt deine Krankenversicherung
  • Verdienst du als Azubi unter 325 Euro monatlich? Dann gilt der durchschnittliche Satz
  • Machst du ein FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst? Der Träger zahlt nach durchschnittlichem Satz
  • Beziehst du Mutterschafts- oder Elterngeld? Auch hier wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag angewendet

Familienversicherung: Deine Angehörigen zahlen nichts

Mitversicherte Familienangehörige wie dein Ehepartner, deine Kinder oder eingetragene Lebenspartner sind vom Zusatzbeitrag komplett befreit. Sie zahlen keine eigenen Beiträge. Voraussetzung ist, dass ihr Gesamteinkommen im Jahr 2026 nicht mehr als 565 Euro monatlich beträgt.

Wie wird der Zusatzbeitrag von der jeweiligen Kasse bestimmt?

Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitragssatz fest, und zwar basierend auf ihrer ganz individuellen Finanzsituation. Die Entscheidung folgt einem gesetzlich geregelten Verfahren mit mehreren Stufen.

Der Prozess beginnt mit der Finanzplanung. Die Verwaltung deiner Kasse erstellt eine detaillierte Prognose für das kommende Jahr. Dabei checkt sie:

  • Wie entwickelt sich die Versichertenzahl? Kommen neue Mitglieder oder springen welche ab?
  • Wie viel Geld kommt aus dem Gesundheitsfonds? Die Zuweisungen hängen vom Morbi-RSA ab
  • Welche Kosten entstehen? Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte summieren sich
  • Was kosten Verwaltung und Betrieb? Personal, IT-Systeme, Büros müssen bezahlt werden
  • Wie steht es um die Rücklagen? Sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserven aufgefüllt?

Nach Paragraph 242 des Fünften Sozialgesetzbuchs muss der Zusatzbeitragssatz so bemessen sein, dass deine Kasse zwei Dinge schafft: alle voraussichtlichen Ausgaben im Jahr zu decken und die vorgeschriebene Rücklage von mindestens 0,2 Monatsausgaben zu halten.

Verwaltungsrat beschließt, Aufsicht genehmigt

Über den konkreten Zusatzbeitragssatz entscheidet der Verwaltungsrat deiner Krankenkasse. Dieses Gremium besteht hälftig aus Versichertenvertretern und Arbeitgebervertretern und ist das oberste Beschlussorgan.

Der Verwaltungsrat prüft die Finanzplanung, diskutiert Alternativszenarien und beschließt mit einfacher Mehrheit. Dieser Beschluss wird in der Kassensatzung festgeschrieben.

Die zuständige Aufsichtsbehörde muss den beschlossenen Zusatzbeitrag genehmigen. Bei bundesweiten Kassen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig, bei regionalen Kassen die jeweiligen Landesbehörden. Die Aufsicht prüft, ob alles rechtmäßig abläuft und die Rücklagenvorschriften eingehalten werden. Nach der Genehmigung meldet deine Krankenkasse den Zusatzbeitragssatz dem GKV-Spitzenverband.

Übrigens: Deine Kasse kann den Zusatzbeitrag auch mitten im Jahr anpassen, wenn sich ihre Finanzlage unerwartet verschlechtert. Bei akuten Liquiditätsproblemen kann sogar der Vorstand eine sofortige Erhöhung beschließen.

Welche Faktoren beeinflussen Beitragshöhe bei deiner Krankenkasse?

Die Höhe des Zusatzbeitrags hängt von mehreren strukturellen Faktoren ab:

Versichertenstruktur ist der stärkste Kostentreiber

Ist deine Kasse eher bei älteren oder chronisch kranken Menschen beliebt, hat sie höhere Ausgaben als Kassen mit jüngerer, gesünderer Klientel. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich soll diese Unterschiede zwar ausgleichen, schafft das aber nicht vollständig.

Kleinere Betriebskrankenkassen mit homogener Versichertenstruktur sind oft günstiger als große offene Kassen mit breiter Mitgliedschaft.

Wirtschaftlichkeit der Verwaltung

Arbeitet deine Kasse mit schlanken Strukturen und niedrigen Verwaltungskosten, kann sie günstigere Beiträge anbieten. Große Krankenkassen profitieren oft von Skaleneffekten und verteilen bestimmte Kosten auf mehr Schultern. Allerdings zeigt die Praxis, dass auch kleine, spezialisierte BKKs durch effiziente Prozesse günstige Beiträge hinbekommen.

Leistungsspektrum über Pflichtleistungen hinaus

Deine Krankenkasse darf über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinaus zusätzliche Satzungsleistungen anbieten:

  • Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
  • Zuschüsse für osteopathische Behandlungen
  • Spezielle Bonusprogramme für Sport und gesunde Ernährung
  • Erweiterte Leistungen bei Naturheilverfahren
  • Zusätzliche Reiseimpfungen

Diese freiwilligen Extras muss deine Kasse aus dem Zusatzbeitrag finanzieren, was den Satz nach oben treibt.

Rücklagenauffüllung nach Krisenjahren

Viele Krankenkassen mussten in den vergangenen Jahren ihre Rücklagen angreifen, um Defizite auszugleichen. Jetzt müssen sie diese Mindestreserven wieder auffüllen, was zusätzlichen Finanzierungsbedarf schafft. Diese Rücklagenauffüllung ist einer der Hauptgründe für die Beitragssteigerungen 2026.

Die riesigen Unterschiede zwischen 2,18 Prozent und 4,39 Prozent zeigen, wie unterschiedlich die Ausgangssituationen sind. Kleine Betriebskrankenkassen mit stabiler Versichertenstruktur bieten oft günstigere Beiträge als große Kassen mit heterogener Mitgliedschaft.

Fazit: Vergleichen lohnt sich für dich

Die Zusatzbeiträge steigen 2026 im Durchschnitt auf 2,9 Prozent. Die erheblichen Unterschiede zwischen den Kassen zeigen deutlich: Ein Vergleich lohnt sich für dich. Verdienst du 4.000 Euro brutto im Monat, macht der Unterschied zwischen dem günstigsten und teuersten Zusatzbeitrag rund 88 Euro monatlich oder 1.056 Euro jährlich aus, hälftig geteilt zwischen dir und deinem Arbeitgeber.

Du hast ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder erhöht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate. Du kannst bis zum Ablauf des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird. Deine Krankenkasse muss dich mindestens einen Monat vorher über die Erhöhung und dein Sonderkündigungsrecht informieren.

Achte bei deiner Kassenwahl nicht nur auf den Zusatzbeitrag, sondern auch aufs Leistungsspektrum. Manche Kassen bieten erweiterte Zusatzleistungen wie Zuschüsse für Naturheilverfahren, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten oder besondere Serviceleistungen. Ein leicht höherer Zusatzbeitrag kann sich lohnen, wenn die Kasse Leistungen abdeckt, die für dich persönlich wertvoll sind.

Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt angespannt. Der demografische Wandel mit immer mehr älteren Menschen, der medizinische Fortschritt mit neuen, teuren Therapien sowie strukturelle Defizite im System lassen weitere Beitragssteigerungen in den kommenden Jahren erwarten. Nutz deine Wahlfreiheit und prüf regelmäßig, ob deine aktuelle Krankenkasse noch die beste Option für dich ist

Schiffgens Thorsten
Thorsten Schiffgens
Experte für Versicherungen
Über den Autor

Als geschäftsführender Gesellschafter von COVAGO berate ich seit über 20 Jahren Unternehmen und Privatkunden in allen Versicherungsfragen – unabhängig, ganzheitlich und immer am echten Bedarf orientiert. Mir geht es nicht um Produktverkauf, sondern um Lösungen, die wirklich passen. Ob im persönlichen Gespräch oder digital: Partnerschaftliche Beratung auf Augenhöhe ist für mich keine Floskel, sondern Arbeitsweise.

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