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Welche Gesundheitsfragen stellt die PKV beim Antrag?

Der Gesundheitsfragebogen ist der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg in die private Krankenversicherung. Was viele nicht wissen: Er ist gleichzeitig das Dokument, das über Jahrzehnte hinweg über Deinen Versicherungsschutz entscheiden kann. 

Wer hier falsch antwortet – ob aus Unwissenheit oder Kalkül – riskiert den Verlust des gesamten Schutzes, genau dann, wenn er ihn am dringendsten braucht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die PKV fragt ambulante Behandlungen der letzten 3 Jahre, stationäre Aufenthalte der letzten 5 Jahre und psychische Erkrankungen der letzten 3 bis 10 Jahre ab. Je nach Gesellschaft können für einzelne Krankheitsbilder auch längere Zeiträume gelten.
  • Nicht abgefragte Zeiträume und Erkrankungen müssen nicht angegeben werden – Du musst nur antworten, was konkret und in Textform gefragt wird.
  • Wer Vorerkrankungen verschweigt, riskiert die Anfechtung des Vertrags. Im schlimmsten Fall verlierst Du rückwirkend alle Leistungen und musst gezahlte Prämien zurückgeben.
  • Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler schützt Dich davor, dass eine Ablehnung gespeichert wird und künftige Anträge erschwert.

Welche Gesundheitsfragen stellt die PKV beim Antrag?

Jeder Versicherer entwickelt seinen Gesundheitsfragebogen selbst – die Inhalte unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft erheblich. Manche fragen detailliert, andere halten den Fragebogen kurz. 

Was alle Fragebögen verbindet, ist die Struktur: Sie erfassen Deinen aktuellen Gesundheitszustand, Deine körperlichen Merkmale und Deinen medizinischen Verlauf über bestimmte Rückblickzeiträume.

Die typischen Felder eines PKV-Gesundheitsfragebogens sind:

  • Körpergröße und Gewicht (zur BMI-Berechnung)
  • Zustand von Zähnen und Kiefer
  • Hör- und Sehvermögen
  • Arbeitsfähigkeit und frühere Arbeitsunfähigkeiten
  • Ambulante Diagnosen und Behandlungen
  • Stationäre Krankenhausaufenthalte
  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Aktuelle und frühere chronische Erkrankungen
  • Suchterkrankungen und Behinderungen

Die entscheidende Frage ist dabei nicht nur, was abgefragt wird, sondern wie weit die Fragen zeitlich zurückreichen.

Wie weit reichen die Gesundheitsfragen zeitlich zurück?

Das hängt von der Art der Behandlung und der Schwere der Erkrankung ab. Als Orientierung gelten folgende Rückblickzeiträume:

BereichTypischer Abfragezeitraum
Ambulante Diagnosen und BehandlungenLetzte 3 Jahre
Stationäre KrankenhausaufenthalteLetzte 5 Jahre
Psychotherapeutische Behandlungen3 bis 10 Jahre, je nach Versicherer
Chronische ErkrankungenTeils zeitlich unbegrenzt
SuchterkrankungenBis zu 10 Jahre
Schwere Erkrankungen (HIV, geistige Behinderungen)Häufig keine Zeitbegrenzung

Ein wichtiger Grundsatz: Du musst nur angeben, wonach konkret und in Textform gefragt wird. Liegt ein Arztbesuch außerhalb des abgefragten Zeitraums, musst Du ihn nicht erwähnen. Liegt eine Diagnose nicht im Fragebereich des Fragebogens, fällt sie nicht unter die Anzeigepflicht. Das ist keine Lücke im System, sondern Rechtslage nach § 19 Abs. 1 VVG.

Was passiert mit den Angaben nach dem Antrag?

Die PKV prüft Deinen Fragebogen und trifft auf dieser Basis eine Risikoentscheidung. Das Ergebnis kann vier Formen annehmen:

ErgebnisBedeutungTypischer Anlass
Normale AnnahmeStandardbeitrag, kein AufschlagLeichte, ausgeheilte Befunde
RisikozuschlagProzentualer oder fixer AufschlagChronische, behandlungsbedürftige Erkrankungen
LeistungsausschlussKein Schutz für bestimmte BereicheNicht kalkulierbare Einzelrisiken
AblehnungKein Vertrag möglichSchwere, unkalkulierbare Erkrankungen

Im laufenden Vertrag prüft die PKV Deine Angaben nicht aktiv. Sie schaut aber dann genau hin, wenn Du eine Leistung beantragst. Spätestens bei einem teuren Versicherungsfall gleicht der Versicherer die Angaben im Antrag mit den Arztunterlagen ab. Wer dann Unstimmigkeiten hat, steht vor einem ernsthaften Problem.

Was sind die Folgen falscher Angaben?

Wer beim Gesundheitsfragebogen schummelt – ob aus Scham, Vergesslichkeit oder Kalkül – riskiert je nach Verschuldensgrad unterschiedliche Konsequenzen:

VerschuldensgradRechtsfolgeAuswirkung
Arglist / VorsatzAnfechtung wegen arglistiger TäuschungRückabwicklung des Vertrags, keine Leistungspflicht, Rückforderung gezahlter Prämien
Grobe FahrlässigkeitRücktritt vom VertragVersicherungsschutz entfällt ab Rücktritt
Leichte FahrlässigkeitKündigung oder VertragsanpassungKündigung mit Monatsfrist
SchuldlosKündigung oder AnpassungKeine rückwirkende Wirkung, aber Vertragsänderung möglich

Wichtig dabei: Eine PKV kann nur zurücktreten, wenn im Antrag ein gesonderter, deutlich hervorgehobener Hinweis auf die Folgen der Anzeigepflichtverletzung enthalten war. Fehlt dieser Hinweis, ist der Rücktritt unwirksam.

Die Konsequenzen des Verschweigens überwiegen in der Praxis fast immer die Mehrkosten durch einen Risikozuschlag. Wer im schlimmsten Moment – zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung – plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht und zusätzlich noch geleistete Prämien zurückzahlen muss, hat einen katastrophalen Fehler gemacht.

Wie bereitest Du Dich auf den Gesundheitsfragebogen vor?

In über 20 Jahren als PKV-Makler habe ich einen Fehler immer wieder gesehen: Menschen füllen den Fragebogen direkt im Gespräch mit dem Vermittler aus, unter Zeitdruck, ohne ihre Unterlagen zu kennen. Das ist der sicherste Weg in Probleme.

Die richtige Vorbereitung sieht so aus:

Schritt 1: Patientenquittung anfordern

Bevor Du irgendeinen Fragebogen ausfüllst, fordere Deine Patientenquittung bei Deiner aktuellen Krankenkasse an. Dieses Dokument listet alle Diagnosen, Behandlungen und Medikamente der letzten Jahre auf, die Deine Kasse gespeichert hat. Viele Menschen haben dort Einträge, von denen sie nicht wissen – etwa Verdachtsdiagnosen, die der Arzt nie kommuniziert hat, oder Diagnosen, die nur als Abrechnungsgrundlage dienten.

Schritt 2: Arztunterlagen prüfen

Ergänze die Patientenquittung mit den tatsächlichen Arztakten der Praxen, bei denen Du im Abfragezeitraum in Behandlung warst. Du hast nach § 630g BGB das Recht auf Einsicht in Deine Krankenunterlagen. Falsche Einträge – etwa eine Verdachtsdiagnose, die sich nicht bestätigt hat – kannst Du beim behandelnden Arzt korrigieren lassen.

Schritt 3: Fragebogen in Ruhe ausfüllen

Füll den Fragebogen nicht im Gespräch aus, sondern zu Hause, mit Deinen Unterlagen vor Dir. Wenn Antworten nicht auf das Formular passen, ist ein zusätzliches Blatt Papier erlaubt. Wenn Du bei einer Frage unsicher bist, was gemeint ist, frag Deinen Arzt – nicht den Vermittler.

Was ist die anonyme Risikovoranfrage – und warum ist sie wichtig?

Wer direkt bei einer PKV-Gesellschaft einen formellen Antrag stellt und abgelehnt wird, riskiert, dass diese Ablehnung in internen Datenbanken gespeichert wird. Spätere Anträge bei anderen Gesellschaften können dadurch erschwert werden.

Die anonyme Risikovoranfrage löst dieses Problem. Ein spezialisierter Makler übermittelt alle medizinischen Informationen ohne Namen und Adresse an mehrere Versicherer. Er erhält Rückmeldungen, zu welchen Konditionen eine Aufnahme möglich wäre – normale Annahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Auf Basis dieser anonymen Ergebnisse kann dann gezielt der günstigste Anbieter gewählt werden.

Der Prozess dauert in der Regel bis zu 14 Arbeitstage. Der Makler kann in diesem Rahmen auch über Konditionen verhandeln, etwa über zeitlich befristete Ausschlüsse oder die Höhe von Zuschlägen. Diese Verhandlungsmöglichkeit haben Antragsteller ohne Makler nicht.

Was gilt bei Fehlsichtigkeit, Zähnen und BMI?

Drei Bereiche verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil sie von vielen Antragstellern unterschätzt werden.

Fehlsichtigkeit: Die meisten PKV-Gesellschaften fragen nach Sehproblemen. Die Barmenia zum Beispiel fragt bereits ab einem Dioptrienwert von minus 0,25 nach Fehlsichtigkeit, Signal Iduna ab dem Tragen einer Brille oder Kontaktlinsen. Bei starker Fehlsichtigkeit über minus 8 Dioptrien können Zuschläge anfallen. Insgesamt gilt Fehlsichtigkeit als eines der am wenigsten erschwerenden Risikomerkmale.

Zahnstatus: Fast alle Versicherer erfragen den Zustand der Zähne und des Kiefers. Fehlende Zähne, laufende Zahnersatzversorgungen oder kieferorthopädische Behandlungen werden abgefragt und können Einfluss auf die Risikoentscheidung haben.

BMI und Körpergewicht: Das Gewicht wird von PKV-Gesellschaften sehr genau bewertet, weil ein erhöhter BMI das Risiko für Folgeerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes und Schlafapnoe erhöht. Die meisten Gesellschaften akzeptieren ohne Zuschlag bis zu einem BMI von 28 bis 30. Ab BMI 35 bis 40 wird es kritisch, ab BMI 40 lehnen nahezu alle Gesellschaften ab.

Was musst Du nicht angeben?

Das ist die Frage, die in der Beratung selten klar beantwortet wird. Du musst nur angeben, wonach konkret in Textform gefragt wird. Konkret bedeutet das:

  • Erkrankungen außerhalb des abgefragten Zeitraums musst Du nicht erwähnen
  • Behandlungen, die nicht stattgefunden haben, sind nicht anzugeben – auch wenn Du ein Symptom mal kurz gespürt hast
  • Verdachtsdiagnosen, die nicht bestätigt wurden und nicht im Fragebogen abgefragt sind, fallen nicht unter die Anzeigepflicht
  • Diagnosen, die ausschließlich im ambulanten Bereich aufgetreten sind und nach Ablauf des ambulanten Abfragezeitraums liegen, sind nicht relevant

Der Abfragezeitraum und die genaue Formulierung der Frage sind entscheidend. Ein Arztbesuch wegen Rückenschmerzen vor vier Jahren muss nicht angegeben werden, wenn der Fragebogen nur nach den letzten drei Jahren fragt. Eine chronische Erkrankung hingegen, die zeitlich unbegrenzt abgefragt wird, muss vollständig offengelegt werden.

Wenn Du unsicher bist, was angegeben werden muss und was nicht, ist das ein klares Signal: Lass Dich vor dem Ausfüllen des Fragebogens von einem Makler beraten, der auf PKV spezialisiert ist. Ein falsch ausgefüllter Fragebogen ist nicht korrigierbar, sobald der Leistungsfall eingetreten ist.

Lutz Gottschlich
Experte für Versicherungen
Über den Autor
Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei der COVAGO Versicherungsmakler GmbH. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung ist er interner Ansprechpartner für Kollegen und Kunden gleichermaßen. Bekannt ist er für seine ruhige, unaufgeregte Art und die Fähigkeit, auch komplexe Versicherungsthemen verständlich auf den Punkt zu bringen.
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