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Welche Versicherungen sind für Kosmetikstudios notwendig?

„Kosmetik ist doch harmlos, da kann nicht viel passieren.“

Das ist ein gefährlicher Irrtum, den viele Studioinhaberinnen teuer bezahlen müssen. Ein Kosmetikstudio arbeitet direkt am Menschen und ist damit ein besonders haftungsintensives Gewerbe, bei dem allergische Reaktionen nach einer Gesichtsbehandlung, Verbrennungen bei der Laserepilation oder ein Sturz auf nassem Boden schnell existenzbedrohende Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können.

Welche Versicherungen brauche ich für mein Kosmetikstudio?

Als Kosmetikstudio-Betreiberin hast du ganz spezielle Risiken, die weit über normale Gewerberisiken hinausgehen, weil du direkt am Körper deiner Kundinnen arbeitest und dabei mit teilweise aggressiven Substanzen, heißem Wachs, Lasern oder anderen Geräten umgehst.

Im Schadensfall haftest du als Studioinhaber in voller Höhe, weshalb bestimmte Versicherungen für Kosmetikstudios absolut unverzichtbar sind.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist laut Vital Kosmetikakademie, Zurich und IHK die wichtigste Versicherung für jedes Kosmetikstudio, ob im eigenen Salon oder mobil, und ohne sie riskierst du die Existenz deines Unternehmens.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jedes Kosmetikstudio, auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, weil die Schadensfälle schnell sehr teuer werden können und du mit deinem gesamten Vermögen haftest.

Typische Schadensfälle, die richtig teuer werden:

  • Allergische Reaktionen nach Gesichtsbehandlungen mit Arztkosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall
  • Verbrennungen durch zu heißes Wachs oder Laserbehandlungen
  • Verletzungen bei der Fußpflege oder anderen Behandlungen
  • Nagellack auf teurer Kundenkleidung oder Flecken auf Handtaschen
  • Kundin fällt wegen Behandlungsfehler beruflich aus (Model, Schauspielerin)
  • Wasserflecken im Mietboden oder Beschädigung der Mieträume

Die Betriebshaftpflicht für Kosmetiker deckt ab:

  • Personenschäden durch alle kosmetischen Behandlungen
  • Sachschäden am Eigentum Dritter wie Kunden oder Besuchern
  • Vermögensfolgeschäden als finanzielle Verluste infolge eines Personen- oder Sachschadens
  • Passiven Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Forderungen, gegebenenfalls vor Gericht
  • Schäden durch Mitarbeiter im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit
  • Mietsachschäden an Gebäuden oder Räumen
  • Abhandengekommene fremde Schlüssel zum Gewerbeobjekt

Wichtig bei der Auswahl ist, welche Behandlungen versichert sind:

Standardmäßig versichertNur mit gesonderter VereinbarungNicht versicherbar
Gesichtsbehandlungen, Make-upHautunterspritzungen (Hyaluronsäure, Kollagen)Eingriffe, zu denen Kosmetiker gesetzlich nicht befugt sind
Maniküre, PedikürePermanent Make-upRöntgen- und Strahlenapparate
Wimpernfärben, AugenbrauenstylingLaserbehandlungen (Epilationsbehandlung)
Haarentfernung (Wachs, Sugaring)Kryolipolyse
Massagen (an gesunden Personen)Microneedling
FruchtsäurepeelingsIPL-Behandlungen
Solarium, Sauna, Dampfbad

Neue Behandlungen, die ins Angebot aufgenommen werden, müssen dem Versicherer gemeldet werden, andernfalls besteht im Schadensfall kein Versicherungsschutz. Die empfohlene Deckungssumme liegt bei mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, besser sind 10 Millionen Euro, für Vermögensschäden sollten mindestens 100.000 Euro versichert sein.

Die Kosten beginnen ab 5,76 Euro monatlich im Basistarif oder 88,68 Euro jährlich bei spezialisierten Anbietern, wobei die Betriebshaftpflicht ausdrücklich auch grobe Fahrlässigkeit einschließen sollte, also Fälle, in denen ein Fehler durch deutliche Unachtsamkeit passiert ist.

Geschäftsinhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung ist das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung und schützt das gesamte bewegliche Betriebsinventar wie Behandlungsliegen, Stühle, Empfangstheke, Regale, alle Produkte und Lagervorräte wie Cremes, Masken, Seren und Einwegmaterial, elektronische Geräte wie Kassenystem, Computer und Buchungssoftware sowie kosmetische Geräte wie Laser, IPL, Ultraschall oder Mikrodermabrasion.

Die versicherten Gefahren umfassen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, optional auch Elementarschäden wie Hochwasser oder Starkregen. Besonders wichtig ist diese Versicherung, wenn du dein Studio in den eigenen Wohnräumen betreibst, weil dann klar getrennt werden muss: Alles, was für die selbstständige Tätigkeit genutzt wird, muss über die Geschäftsinhaltsversicherung versichert werden, nicht über die private Hausratversicherung.

Elektronik- oder Geräteversicherung

Viele moderne Kosmetikstudios arbeiten mit hochpreisigen apparativen Geräten, die mehrere tausend bis zehntausende Euro kosten: Lasergeräte, IPL-Geräte für Intense Pulsed Light, Ultraschallgeräte, Mikrodermabrasionsgeräte, Kryolipolyse-Geräte oder LED-Lichttherapie-Geräte.

Eine Elektronikversicherung oder technische Versicherung schützt diese Geräte gegen Bedienungsfehler, Kurzschluss und Überspannung, innere Betriebsschäden durch Materialermüdung, Sturz und Fall sowie Diebstahl bei Einbruch. Hiscox bietet für Kosmetikstudios eine Inhaltsversicherung, die die gesamte Ausstattung inklusive technischer Geräte in einer Police abdeckt.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn nach einem Brand, Wasserschaden oder Einbruch das Studio wochenlang geschlossen bleiben muss, laufen die Fixkosten wie Miete, Personalkosten, Leasingraten für Geräte und Versicherungsbeiträge weiter, aber die Einnahmen fehlen komplett. Die Betriebsunterbrechungsversicherung gleicht diesen Ertragsausfall aus und sichert die Existenz des Studios, indem sie den entgangenen Gewinn während der Unterbrechung und alle fortlaufenden Fixkosten übernimmt.

Sie wird häufig als Zusatzbaustein zur Inhaltsversicherung angeboten und ist für Studios mit hohen Fixkosten und geringen Rücklagen besonders wichtig.

Persönliche Absicherung der Studioinhaber

Als selbstständige Kosmetikerin musst du dich auch persönlich absichern, weil du keinen Arbeitgeber hast, der bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit für dich einspringt. Die Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei du als Selbstständige wählen kannst, ob du dich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherst.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar, weil gerade bei körperlicher Arbeit mit ständigem Stehen, Bücken und feinmotorischen Tätigkeiten das BU-Risiko hoch ist. Hauterkrankungen, Rückenprobleme oder Sehnenscheidenentzündungen können zur Berufsunfähigkeit führen, und eine BU-Rente sichert dann den Lebensunterhalt.

Das Krankentagegeld ist sehr wichtig, weil Selbstständige keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben und ein Krankentagegeld die Einnahmenausfälle bei längerer Krankheit überbrückt. Kosmetikerinnen mit Mitarbeitern müssen diese bei der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anmelden, für den Inhaber selbst ist die BG-Mitgliedschaft freiwillig, aber empfohlen.

Prüf auch, was du für deine Mitarbeiter anbieten kannst, denn eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist nicht nur ein attraktiver Benefit zur Mitarbeitergewinnung, sondern auch steuerlich als Sachbezug bis 50 Euro monatlich absetzbar und kann gerade in der Kosmetikbranche mit häufig wechselnden Angestellten ein entscheidender Vorteil sein.

Weitere sinnvolle Versicherungen

Je nach Größe und Ausrichtung des Studios können weitere Versicherungen sinnvoll sein: Eine Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten mit Kunden, Vermieter oder Mitarbeitern, eine Cyberversicherung bei Online-Terminbuchung oder Kundendatenbank, eine Produkthaftpflicht wenn du eigene Kosmetikprodukte verkaufst oder herstellst, eine D&O-Versicherung bei GmbH oder UG als Rechtsform zum Schutz des Privatvermögens der Geschäftsführung.

Für mobile Kosmetikerinnen kann eine Transportversicherung für teure Geräte beim Transport sinnvoll sein, und bei Firmenwagen ist eine entsprechende Kfz-Versicherung nötig.

Welche Versicherungen brauchen Kosmetikstudios nicht?

Viele Versicherungen werden speziell an Kosmetikstudios verkauft, sind aber völlig überflüssig oder sogar schädlich, weil sie entweder bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind oder viel zu teuer für den gebotenen Schutz sind.

Maschinenversicherung bei bestehender Elektronikversicherung

Wenn du bereits eine Elektronikversicherung oder eine kombinierte Inhaltsversicherung hast, die deine Geräte abdeckt, ist eine separate Maschinenversicherung pure Geldverschwendung, weil du dann doppelt für denselben Schutz zahlst.

Separate Glasversicherung

Glasschäden an der Ladenfront sind in der Regel bereits über die Inhaltsversicherung oder den Vermieter mit seiner Gebäudeversicherung abgedeckt, weshalb eine separate Glasversicherung meist überflüssig ist und nur zusätzliche Kosten verursacht.

Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge

Die Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge hat hohe Kosten und niedrige Rendite, weshalb Rürup-Rente oder ETF-Sparplan für Selbstständige deutlich besser geeignet sind und mehr für deine Zukunft bringen.

Restschuldversicherung bei Geschäftskredit

Die Restschuldversicherung bei Geschäftskrediten ist extrem teuer und lässt sich viel günstiger durch eine Risikolebensversicherung plus Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken, die besseren Schutz bietet.

Weitere überflüssige Versicherungen:

  • Überdimensionierte Komplettpakete mit Bausteinen, die du gar nicht brauchst
  • Reisegepäckversicherung, auch bei mobilen Kosmetikerinnen ist das Equipment über eine Elektronik- oder Inhaltsversicherung besser geschützt
  • Doppelversicherungen, wenn Geräte bereits anderweitig versichert sind

Wichtige Tipps für Kosmetikstudio-Betreiber

Jede angebotene Behandlung muss dem Versicherer bekannt sein, und neue Behandlungen musst du sofort melden, sonst besteht im Schadensfall kein Versicherungsschutz. Apparative Kosmetik wie Laser, IPL und Microneedling sind oft nicht im Standard-Tarif enthalten, weshalb du explizit nachfragen und vereinbaren musst.

Permanent Make-up und Unterspritzungen erfordern meist eine gesonderte Vereinbarung gegen Beitragszuschlag, und auch bei mobilen Kosmetikerinnen, die Hausbesuche machen, solltest du vorher prüfen, ob Behandlungen außerhalb des eigenen Studios im Vertrag eingeschlossen sind.

Weitere wichtige Punkte:

  • Studio in der Mietwohnung: Unbedingt den Vermieter informieren und die gewerbliche Nutzung beim Gebäude- und Hausratversicherer melden
  • Versicherungen sind Betriebsausgaben: Alle Gewerbeversicherungen können vollständig steuerlich geltend gemacht werden
  • Jährlich überprüfen: Bei neuen Geräten, neuen Behandlungen oder zusätzlichen Mitarbeitern den Versicherungsschutz anpassen

Die Grundregel für Kosmetikstudios ist dieselbe wie für alle anderen Gewerbetreibenden: Versichere die großen Risiken, die dich finanziell ruinieren können, und spare das Geld für kleinere Ärgernisse lieber selbst an. Eine schwere allergische Reaktion mit Gerichtsverfahren kann dein Studio vernichten, ein kaputter Föhn ist ärgerlich, aber verkraftbar.

Welche Versicherungen hast du für dein Kosmetikstudio bereits abgeschlossen und wo siehst du noch Unsicherheiten bei der Auswahl der richtigen Deckung?

Lutz Gottschlich
Experte für Versicherungen
Über den Autor
Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei der COVAGO Versicherungsmakler GmbH. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung ist er interner Ansprechpartner für Kollegen und Kunden gleichermaßen. Bekannt ist er für seine ruhige, unaufgeregte Art und die Fähigkeit, auch komplexe Versicherungsthemen verständlich auf den Punkt zu bringen.
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