Hessen erstattet seinen Beamtinnen und Beamten einen festgelegten Anteil der Krankheitskosten direkt aus dem Landeshaushalt. Das ist die Beihilfe. Weil das Land Hessen als Dienstherr keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung zahlt, übernimmt die Beihilfe diese Funktion: Sie deckt je nach Familienstand und Personengruppe zwischen 50 und 70 Prozent der ambulanten Kosten und zwischen 65 und 85 Prozent der stationären Kosten. Den Rest sichert eine private Krankenversicherung ab, die exakt auf diesen Restanteil zugeschnitten ist.
Rechtsgrundlage ist die Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) in der Fassung vom 25. Oktober 2004, zuletzt geändert. Zuständige Beihilfestelle ist das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 12 Beihilfen, mit physischer Bearbeitung in Hünfeld.
Das Wichtigste in Kürze:
- Hessen hat ein familienbezogenes Staffelsystem: Der Beihilfesatz steigt mit jedem berücksichtigungsfähigen Angehörigen um 5 Prozentpunkte.
- Bei stationären Behandlungen liegt der Satz immer 15 Prozentpunkte über dem ambulanten Satz.
- Wahlleistungen im Krankenhaus wie Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind nur beihilfefähig, wenn monatlich 18,90 Euro vom Gehalt einbehalten werden.
- Eine Kostendämpfungspauschale gibt es in Hessen nicht. Das unterscheidet das Land von den meisten anderen Dienstherren.
- Hessen ist das einzige Bundesland, das freiwillig GKV-versicherten Beamten eine Sachleistungsbeihilfe gewährt.
Wer hat in Hessen Anspruch auf Beihilfe?
Beihilfeberechtigt sind alle aktiven Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen, Beamtenanwärter und Referendare, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfänger sowie Witwen, Witwer und Waisen. Nicht beihilfeberechtigt sind Beamte mit einem auf weniger als ein Jahr befristeten Dienstverhältnis und solche, deren Wochenarbeitszeit weniger als die Hälfte der Vollzeit beträgt.
Über den Beihilfeberechtigten hinaus können Angehörige in die Beihilfe einbezogen werden. Das Gesetz nennt zwei Gruppen:
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung 24.696 Euro nicht überschritten hat.
Liegt das Einkommen des Ehepartners über dieser Grenze oder ist er selbst beihilfeberechtigt oder GKV-pflichtversichert, entfällt die Berücksichtigungsfähigkeit und damit auch der entsprechende Satzaufschlag.
Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange Kindergeld oder der kinderbezogene Anteil des Familienzuschlags bezogen wird, in der Regel bis zum 25. Geburtstag.
Bei dauerhafter Behinderung oder Ableistung von Wehr- und Zivildienst kann diese Grenze verlängert werden. Kinder, die über einen GKV-pflichtversicherten Elternteil familienversichert werden können, müssen in Hessen vorrangig über die GKV-Familienversicherung abgesichert werden.
Wie hoch ist der Beihilfesatz für Beamte in Hessen?
Hessen verwendet ein familienbezogenes Staffelsystem, das sich grundlegend vom Bundesrecht und den meisten anderen Ländern unterscheidet. Der Ausgangssatz für aktive Beamte liegt bei 50 Prozent ambulant. Für jeden berücksichtigungsfähigen Angehörigen steigt dieser Satz um 5 Prozentpunkte. Das Maximum liegt bei 70 Prozent ambulant und 85 Prozent stationär. Stationäre Leistungen werden immer 15 Prozentpunkte höher erstattet als ambulante.
Wer das System nicht kennt, unterschätzt, was ein zweites Kind bewirkt. Die folgende Tabelle macht das greifbar:
| Situation | Beihilfesatz ambulant | PKV-Anteil ambulant |
| Alleinstehender aktiver Beamter | 50 % | 50 % |
| Beamter mit berücksichtigungsfähigem Ehepartner | 55 % | 45 % |
| Beamter mit Ehepartner und einem Kind | 60 % | 40 % |
| Beamter mit Ehepartner und zwei Kindern | 65 % | 35 % |
| Beamter mit Ehepartner und drei Kindern (Maximum) | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger alleinstehend | 60 % | 40 % |
| Versorgungsempfänger mit Ehepartner und einem Kind | 70 % | 30 % |
| Beamtenanwärter, unabhängig vom Familienstand | 70 % ambulant / 85 % stationär | 30 % / 15 % |
Beamtenanwärter erhalten den Höchstsatz pauschal, ohne Staffelung nach Angehörigen. Versorgungsempfänger starten bei 60 Prozent statt 50 Prozent und erreichen das Maximum entsprechend früher. Witwen und Witwer erhalten auf ihren bisherigen Satz einen weiteren Zuschlag von 5 Prozentpunkten.
Was erstattet die Beihilfe bei ambulanten Behandlungen?
Ärztliche Leistungen sind beihilfefähig, wenn sie nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden, und zwar bis zum 3,5-fachen Satz. Als angemessen gilt standardmäßig der 2,3-fache Schwellenwert. Liegt die Abrechnung darüber, muss der Arzt eine schriftliche Begründung vorlegen.
Bei Arzneimitteln gelten zwei wichtige Regeln: Verschreibungspflichtige Medikamente sind beihilfefähig, nicht verschreibungspflichtige grundsätzlich nicht. Auf jedes verordnete Arznei- oder Verbandmittel wird eine Eigenbeteiligung von 4,50 Euro erhoben. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Versorgungsempfänger sind von dieser Eigenbeteiligung ausgenommen.
Für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie gelten Höchstbeträge, die das Regierungspräsidium Kassel zuletzt zum 1. Februar 2025 aktualisiert hat. Kosten oberhalb dieser Beträge trägt der Beihilfeberechtigte selbst. Heilpraktikerleistungen sind nach Anlage 4 der HBeihVO bis zu festgelegten Höchstbeträgen beihilfefähig.
Sehhilfen werden nach Anlage 3 der HBeihVO erstattet. Beihilfefähig sind ausschließlich die Gläser, nicht die Fassung. Für die Erstbeschaffung ist eine schriftliche augenärztliche Verordnung erforderlich, für Folgebeschaffungen reicht eine Refraktionsbestimmung durch einen Augenoptiker bis zu 13 Euro. Was der Rechner an konkreten Erstattungsbeträgen je Glastyp ausgibt, zeigt diese Übersicht:
| Glastyp | Stärke bis plus-minus 6 dpt | Stärke über plus-minus 6 dpt |
| Einstärkenglas sphärisch | 31 Euro | plus 21 Euro Zuschlag |
| Einstärkenglas zylindrisch | 41 Euro | plus 21 Euro Zuschlag |
| Mehrstärkenglas sphärisch | 72 Euro | plus 21 Euro Zuschlag |
| Mehrstärkenglas zylindrisch | 92 Euro | plus 21 Euro Zuschlag |
| Dreistufen-, Multifokal- und prismatische Gläser | plus 21 Euro Zuschlag | |
| Getönte und fototrope Gläser | bis 11 Euro Zuschlag |
Brillenfassungen sind grundsätzlich nicht beihilfefähig, mit einer Ausnahme: Für Schulsportbrillen werden bis zu 52 Euro erstattet.
Psychotherapeutische Behandlungen unterliegen einem Voranerkennungsverfahren. Bis zu 5 probatorische Sitzungen sind ohne Voranerkennung beihilfefähig. Für alles Weitere muss ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit mit einem Therapeutenbericht bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Bei akuter medizinischer Dringlichkeit kann dieses Verfahren nachgeholt werden. Stationäre psychiatrische Behandlungen sind ohne Voranerkennung beihilfefähig.
Was erstattet die Beihilfe bei stationären Behandlungen?
Allgemeine Krankenhausleistungen, also die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den Dienstarzt, sind vollständig beihilfefähig. Der Satz liegt dabei immer 15 Prozentpunkte über dem ambulanten Satz.
Für Wahlleistungen gelten in Hessen besondere Regeln, die bundesweit einzigartig sind. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind nur dann beihilfefähig, wenn monatlich 18,90 Euro vom Gehalt einbehalten werden. Dieser Beitrag gilt pro Beihilfeberechtigtem und deckt alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen mit ab. Ein Einbettzimmer ist grundsätzlich nicht beihilfefähig, auch nicht mit dem Wahlleistungsbeitrag.
Wer die Wahlleistungsvereinbarung abschließt, sollte die Konditionen kennen:
- Neueingestellte Beamte haben nach Erhalt der Wahlleistungserklärung drei Monate Zeit zur Entscheidung.
- Ein Ausstieg ist jederzeit zum ersten des Folgemonats möglich.
- Ein Wiedereintritt ist nur bei einem Statuswechsel oder einem neu entstehenden Witwen- oder Waisengeldanspruch möglich.
- Der Beitrag läuft auch während Teilzeit und Elternzeit. Wer nicht zahlt, verliert den Anspruch.
- Beim Zweibettzimmer wird der Zuschlag um 16 Euro täglich aus eigener Tasche getragen.
Anschlussheilbehandlungen werden einheitlich mit 85 Prozent bezuschusst.
Was gilt für Zahnbehandlungen und Zahnersatz?
Zahnbehandlungen sind bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte beihilfefähig. Material- und Laborkosten werden zu 50 Prozent erstattet. Das gilt auch für zahntechnische Leistungen, Edelmetalle und Keramik. Eine früher geltende Einjahres-Wartefrist für Zahnersatz bei Neueinstellungen wurde mit dem dritten Änderungsgesetz 2021 abgeschafft.
Implantate sind grundsätzlich auf maximal zwei je Kieferhälfte begrenzt. Kieferorthopädische Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wird.
Was erstattet die Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit?
Pflegeleistungen werden in Hessen nach einem eigenen Bemessungssatz erstattet, der vom allgemeinen Beihilfesatz abweicht. Grundlage sind die Feststellungen der Pflegeversicherung über Pflegegrad, Leistungsbeginn und Leistungsart, die bei einem Erstantrag immer beizulegen sind.
Die Beihilfesätze für Pflege unterscheiden sich je nach Personengruppe deutlich vom ambulanten Regelsatz. Aktive Beamte erhalten 50 Prozent, Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner 70 Prozent und berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen 80 Prozent. Wer als aktiver Beamter zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder hat, kommt ebenfalls auf 70 Prozent.
Die beihilfefähigen Aufwendungen je Pflegeform sind gedeckelt: bei häuslicher Pflege auf 901 Euro monatlich, bei teilstationärer Pflege und professioneller Pflegekraft auf 2.095 Euro monatlich. Bei vollstationärer Pflege richtet sich der Eigenanteil nach dem Einkommen.
Was gilt für Kuren und Reha in Hessen?
Sanatoriumsbehandlungen und Heilkuren sind nur beihilfefähig, wenn vor Beginn ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten vorliegt und die Beihilfestelle zuvor zugestimmt hat. Wer diesen Schritt überspringt und die Kur erst danach genehmigen lassen möchte, geht leer aus. Die Genehmigung erlischt außerdem, wenn die Behandlung nicht innerhalb von vier Monaten nach Bescheid begonnen wird.
Beihilfefähig sind Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe und der ärztliche Schlussbericht, für maximal drei Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich. Wer bereits in einem der laufenden oder der drei vorangegangenen Kalenderjahre eine genehmigte Heilkur absolviert hat, erhält für eine weitere keine Beihilfe. Aktive Beamte müssen den Antrag immer auf dem Dienstweg stellen.
Was ist bei Behandlungen im Ausland zu beachten?
Innerhalb der EU erstattet die Beihilfe die Behandlungskosten ohne Einschränkung und ohne Vergleich mit deutschen Kosten. Außerhalb der EU hängt es vom Betrag ab. Bis zu 1.000 Euro je Krankheitsfall werden die Kosten generell erstattet. Übersteigen die Kosten diese Grenze, ist nur noch der Betrag beihilfefähig, der für eine gleichwertige Behandlung in Deutschland angefallen wäre.
Was macht die hessische Beihilfe im Bundesvergleich besonders?
Hessen hat mehrere Regelungen, die bundesweit kein anderes Land so hat. Der wichtigste Unterschied ist die Sachleistungsbeihilfe für freiwillig GKV-versicherte Beamte. Hessen ist das einzige Bundesland, das eine solche Leistung kennt.
Wer als hessischer Beamter freiwillig in der GKV versichert ist und keinen Arbeitgeberzuschuss zum Kassenbeitrag erhält, kann 50 Prozent des nachgewiesenen Geldwerts der in Anspruch genommenen GKV-Sachleistungen als Beihilfe geltend machen. Begrenzt ist das auf maximal 50 Prozent der in den vergangenen zwölf Monaten gezahlten GKV-Beiträge. Auch Sachleistungen aus der GKV-Familienversicherung für mitversicherte Angehörige werden berücksichtigt.
Der Ablauf ist etwas aufwendiger als bei der regulären Beihilfe. Beim Arzt muss man darauf hinweisen, freiwillig gesetzlich versichert zu sein, und eine Bescheinigung über erbrachte Leistungen mit Gebührenziffern ausfüllen lassen. In der Apotheke gibt es das Kassenrezept zusammen mit einem Apothekenvordruck. Zusätzlich braucht man eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Beiträge der letzten zwölf Monate. Alle Unterlagen gehen dann zusammen mit dem Beihilfeformular an die Beihilfestelle.
Die übrigen Hessen-Besonderheiten auf einen Blick:
| Was | Hessen | Bundesregelung oder andere Länder |
| Beihilfesatz-Staffelung | Plus 5 % je Angehörigem ab 50 % | Sprung auf 70 % erst ab zweitem Kind (Bund) |
| Maximaler stationärer Beihilfesatz | 85 % | 80 % (Bund) |
| Kostendämpfungspauschale | Keine | 85 bis 480 Euro jährlich (Bund) |
| Wahlleistungen Krankenhaus | 18,90 Euro monatlich Eigenbeitrag nötig | Automatisch beihilfefähig (Bund) |
| Sachleistungsbeihilfe für GKV-Versicherte | Ja, einzigartig in Deutschland | Kein anderes Land |
| Einkommensgrenze Ehepartner | 24.696 Euro (vorletztes Kalenderjahr) | Je nach Land variierend |
| Pauschale Beihilfe | Nicht eingeführt | In neun Ländern möglich |
Wie beantragt man Beihilfe in Hessen?
Anträge müssen innerhalb eines Jahres nach dem Rechnungsdatum bei der Beihilfestelle eingehen. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch ersatzlos. Es gibt keine Kulanzregelung.
Für einen Antrag gelten Mindestbeträge: Entweder muss der Gesamtbetrag der eingereichten Rechnungen mindestens 250 Euro betragen, oder man reicht innerhalb von zehn Monaten Aufwendungen von mindestens 25 Euro ein. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt rund 22 Arbeitstage. Bei Anträgen über 5.000 Euro ist eine beschleunigte Bearbeitung vorgesehen.
Es gibt zwei Antragsformulare. Die Langfassung ist bei Erstanträgen und immer dann zu verwenden, wenn sich seit dem letzten Antrag etwas geändert hat. Die Kurzfassung darf nur verwendet werden, wenn es keine Änderungen gibt und der letzte Antrag nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Hessen bietet vollständig digitale Antragstellung über ebeihilfe.hessen.de und eine App an. Belege können direkt per Foto eingereicht werden, eine automatische Bildqualitätsprüfung stellt sicher, dass sie lesbar sind. Originale müssen nicht eingeschickt werden. Für die Registrierung braucht man eine E-Mail-Adresse. Aktivierungslink, Freischaltcode und PIN kommen per Brief.
Wer auf Papier einreicht, sollte Belege einzeln und seitenweise einreichen, keine Heftklammern oder Klebestreifen verwenden, die Belege nummerieren und aufsteigend sortieren. Ärztliche Verordnungen für Hilfsmittel, Heilmittel und Fahrtkosten müssen immer in Kopie beigelegt werden. Pflegeaufwendungen müssen in einem separaten Beihilfeantrag eingereicht werden.
Zuständige Beihilfestelle: Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 12 Beihilfen, Niedertor 13, 36080 Hünfeld. Telefon: 0561 / 106-1550. Telefonservice: montags von 7 bis 16 Uhr, dienstags und freitags von 7 bis 12 Uhr.