Wer mit einer Vorerkrankung in die PKV möchte, kommt irgendwann an den Punkt, an dem der Versicherer ein Angebot macht – und in diesem Angebot steht meistens eine Zahl, die erst mal erschreckend wirkt. 30 Prozent Risikozuschlag. 50 Prozent. Manchmal mehr. Was bedeutet das konkret, wie wird es berechnet, und wann lohnt es sich, diesen Zuschlag zu akzeptieren?
Das Wichtigste in Kürze
- Der Risikozuschlag liegt typischerweise zwischen 10 und 50 Prozent des regulären Beitrags. Bei sehr schweren Erkrankungen kann er auf 100 Prozent oder mehr steigen.
- Der Zuschlag wird auf den Normalbeitrag berechnet, nicht auf den Zahlbeitrag – das macht einen rechnerischen Unterschied, den viele übersehen.
- Die Höhe variiert von Versicherer zu Versicherer extrem. Was bei einem Anbieter zu normaler Annahme führt, kann beim nächsten 30 Prozent Aufschlag kosten.
- Risikozuschläge können nach § 41 VVG reduziert oder gestrichen werden, wenn das auslösende Gesundheitsrisiko dauerhaft weggefallen ist.
Was ist ein Risikozuschlag in der PKV?
Ein Risikozuschlag ist ein prozentualer oder fixer Aufschlag auf den monatlichen PKV-Beitrag. Er kompensiert das erhöhte Kostenrisiko, das eine Vorerkrankung für den Versicherer bedeutet, und ermöglicht gleichzeitig die Aufnahme – wenn auch zu angepassten Konditionen. Ohne dieses Instrument müsste die PKV viele Menschen mit Vorerkrankungen schlicht ablehnen.
Der entscheidende Punkt bei der Berechnung: Der Risikozuschlag wird auf den Normalbeitrag berechnet, nicht auf den Zahlbeitrag. Der Zahlbeitrag enthält bereits den gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent, der in Altersrückstellungen fließt. Das macht einen konkreten Unterschied:
Ein konkretes Rechenbeispiel macht das greifbar. Normalbeitrag 400 Euro, gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent ergibt einen Zahlbeitrag von 440 Euro. Ein Risikozuschlag von 10 Prozent wird auf die 400 Euro berechnet, ergibt also 40 Euro. Der Gesamtbeitrag beträgt damit 480 Euro – nicht 484 Euro, wie viele fälschlicherweise rechnen.
Wie hoch ist der Risikozuschlag bei PKV konkret?
Der Rahmen ist breit. Als üblich gelten 10 bis 50 Prozent, abhängig vom Schweregrad der Vorerkrankung. In Einzelfällen – bei schwerem Diabetes oder Schlafapnoe mit mehreren Begleiterkrankungen – kann der Zuschlag auf 100 Prozent oder mehr steigen.
Einige Versicherer arbeiten statt mit Prozentsätzen auch mit fixen Eurovalues. Praxiswerte für feste monatliche Zuschläge:
- Schilddrüsenunterfunktion: ca. 25 bis 60 Euro monatlich
- Heuschnupfen: 0 bis 40 Euro monatlich
- Bluthochdruck: 45 bis 150 Euro monatlich
- Asthma bronchiale: 60 bis 250 Euro monatlich
Diese Bandbreiten zeigen: Dieselbe Diagnose kann bei verschiedenen Versicherern zu sehr unterschiedlichen Zuschlägen führen. Was bei Gesellschaft A eine normale Annahme auslöst, führt bei Gesellschaft B zu einem 30-Prozent-Zuschlag oder zur Ablehnung.
Die folgende Orientierungstabelle zeigt, welche Zuschlagshöhen für welche Diagnosegruppen typisch sind:
| Zuschlagshöhe | Typische Ursachen | Bewertung |
| 0 bis 15 % | Leichte Allergien, alter Knochenbruch, minimale Fehlsichtigkeit | Meist angemessen |
| 15 bis 30 % | Bluthochdruck, leichtes Asthma, Übergewicht (BMI 28 bis 32) | Prüfenswert durch Makler |
| 30 bis 50 % | Diabetes, schwere Allergien, psychische Vorerkrankungen | Anbieterwahl entscheidend |
| 50 % und mehr | Multiple Vorerkrankungen, schwere Einzeldiagnosen | Oft übertrieben – unbedingt verhandeln |
Zuschläge über 50 Prozent sind häufig das Ergebnis einer konservativen Einschätzung eines einzelnen Versicherers. Das bedeutet nicht, dass jeder Versicherer so urteilt.
Welche Faktoren bestimmen die Höhe des Risikozuschlags?
Der Versicherer bewertet nicht allein die Diagnose, sondern eine Kombination aus mehreren Kriterien:
- Art der Erkrankung: Ist sie dauerhaft oder heilbar? Eine ausgeheilte Fraktur wird anders bewertet als eine chronische Autoimmunerkrankung.
- Schweregrad: Eine leichte, kontrollierte Form einer Erkrankung führt zu einem deutlich geringeren Zuschlag als ein schwerer, unkontrollierter Verlauf.
- Behandlungsbedarf: Wer dauerhaft Medikamente einnimmt oder regelmäßig in Therapie ist, wird höher eingestuft als jemand, der beschwerdefrei ist.
- Zeitraum: Liegt die Erkrankung viele Jahre zurück und ist seither nichts passiert, wirkt sich das positiv auf die Einschätzung aus.
- Rückfallrisiko: Erkrankungen mit hoher Rezidivwahrscheinlichkeit – etwa bestimmte Krebsarten oder psychische Erkrankungen – werden strenger bewertet.
Stell Dir vor, Du hast vor sieben Jahren einen Bandscheibenvorfall gehabt, bist seit fünf Jahren beschwerdefrei und ohne Behandlung. Das ist eine andere Ausgangssituation als ein Bandscheibenvorfall, der vor zwei Jahren operiert wurde und bei dem Du noch regelmäßig zur Physiotherapie gehst. Beiden Antragstellern werden andere Zuschläge angeboten.
Risikozuschlag oder Leistungsausschluss – was ist besser?
Wenn ein Versicherer ein Angebot mit Vorerkrankungen macht, bietet er in der Regel zwei Optionen: Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Der Unterschied ist grundlegend:
| Merkmal | Risikozuschlag | Leistungsausschluss |
| Monatlicher Beitrag | Höher als Normaltarif | Normaler Beitrag |
| Versicherungsschutz | Vollständig für alle Erkrankungen | Kein Schutz für ausgeschlossene Bereiche |
| Finanzielle Sicherheit | Rundum geschützt | Eigenrisiko für den ausgeschlossenen Bereich |
| Sinnvoll wenn | Erkrankung unvorhersehbaren Verlauf hat | Erkrankung gut kontrollierbar, Kosten absehbar |
Als Faustregel gilt: Liegt der monatliche Mehraufwand durch den Risikozuschlag unter 100 Euro, ist er in aller Regel die klügere Wahl. Denn 100 Euro monatlich sind 1.200 Euro jährlich und 36.000 Euro über 30 Jahre. Viele der Behandlungen, die ein Leistungsausschluss abdecken müsste, kosten ein Vielfaches davon.
Ein wichtiger Sonderfall für Beamte: Die beamtenrechtliche Beihilfe kennt keine Leistungsausschlüsse. Das bedeutet: Auch wenn die PKV einen Leistungsausschluss vereinbart hat, erstattet die Beihilfe die entsprechenden Kosten anteilig weiter. Für Beamte ist ein Leistungsausschluss deshalb oft attraktiver als für Privatversicherte ohne Beihilfeanspruch.
Kann der Risikozuschlag später wegfallen?
Ja – und das ist ein Punkt, den viele PKV-Versicherte nicht kennen. Nach § 41 VVG hast Du das Recht, eine Herabsetzung oder Streichung des Risikozuschlags zu verlangen, wenn die gefahrerhöhenden Umstände weggefallen sind. Eine gesetzliche Wartezeit gibt es dafür nicht.
Vier Voraussetzungen müssen an der Stelle erfüllt sein:
- Der Wegfall des Risikos muss dauerhaft und stabil sein – keine kurzfristige Besserung.
- Du musst beschwerdefrei sein, als Faustregel mindestens sechs Monate, besser ein Jahr oder länger.
- Viele Versicherer verlangen eine Therapie- und Medikamentenpause von mindestens zwei Jahren. Bei psychischen Erkrankungen sind drei bis fünf Jahre ohne Behandlung oft Voraussetzung.
- Es muss genau das Risiko entfallen sein, für das der Zuschlag erhoben wurde. Eine andere Erkrankung, die danach auftritt, ändert an der ursprünglichen Einschätzung nichts.
Der Antrag läuft schriftlich an die Vertrags- oder Leistungsabteilung Deines Versicherers. Du benennst den betroffenen Zuschlag, gibst an seit wann Beschwerdefreiheit besteht und wann die letzte Behandlung endete, und legst ärztliche Atteste bei – möglichst von Fachärzten.
Die Prüfungszeit beträgt in der Praxis sieben bis neun Monate. Die PKV erstattet zu viel gezahlte Beiträge rückwirkend ab Antragstellung. Ein Praxisbeispiel aus der Beratung: Ein Risikozuschlag wurde nach sieben Monaten von ursprünglich 183 Euro über 134 Euro schließlich auf rund 22 Euro monatlich gesenkt.
Manche Versicherer sind bereits bei Vertragsabschluss bereit, einen Zuschlag zeitlich zu begrenzen – etwa für drei Jahre nach einer Operation. Läuft diese Frist ohne Verschlechterung ab, entfällt der Zuschlag automatisch. Es lohnt sich, diesen Punkt schon vor Vertragsabschluss anzusprechen.
Wie findest Du den Versicherer mit dem günstigsten Zuschlag?
Die Antwort ist eindeutig: über die anonyme Risikovoranfrage. Wer direkt bei einer Gesellschaft einen formellen Antrag stellt und abgelehnt wird, riskiert, dass diese Ablehnung gespeichert wird und künftige Anträge bei anderen Gesellschaften erschwert.
Ein spezialisierter Makler übermittelt alle medizinischen Informationen ohne Namen und Adresse an mehrere Versicherer gleichzeitig. Das Ergebnis zeigt die ganze Bandbreite: normaler Annahme bei Gesellschaft A, 20 Prozent Zuschlag bei Gesellschaft B, Leistungsausschluss bei Gesellschaft C, Ablehnung bei Gesellschaft D. Auf Basis dieser anonymen Rückmeldungen entscheidest Du, bei wem Du den Antrag stellst.
Der Prozess dauert in der Regel bis zu 14 Arbeitstage. Der Makler kann dabei auch über Konditionen verhandeln – etwa über zeitlich begrenzte Zuschläge oder die Umwandlung eines Zuschlags in einen Leistungsausschluss.
Ein Zuschlag über 50 Prozent, den Du von einem einzigen Versicherer ohne Vergleich erhalten hast, ist kein Endurteil. Er ist ein Ausgangspunkt für die Suche nach dem Versicherer, der Deine Situation realistischer bewertet.