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Wie ist die Rückwärtsversicherung in der Managerhaftpflicht D&O geregelt?

Die D&O-Versicherung ist das wichtigste Schutzinstrument für Geschäftsführer und Vorstände. Aber sie funktioniert anders als die meisten anderen Versicherungen – und wer das nicht versteht, kann in einem Moment, in dem er Schutz am nötigsten hätte, plötzlich ohne Deckung dastehen.

Der Kern des Problems ist das sogenannte Claims-Made-Prinzip, auf dem alle D&O-Versicherungen aufbauen. Es bestimmt, wann der Versicherungsfall eintritt – und damit, ob Du Schutz bekommst oder nicht. Die Rückwärtsdeckung ist das Instrument, das eine der beiden gefährlichsten Lücken dieses Systems schließt.

Wer sie nicht versteht, unterschätzt das Risiko erheblich.

Was ist das Claims-Made-Prinzip und warum erzeugt es Schutzlücken?

Bei der meisten Sachversicherungen gilt das Verstoßprinzip: Der Versicherungsfall tritt mit dem schadenauslösenden Ereignis ein. Passiert etwas während der Vertragslaufzeit, bist Du versichert – unabhängig davon, wann der Schaden geltend gemacht wird.

Die D&O-Versicherung funktioniert grundlegend anders. Der Versicherungsfall gilt als eingetreten, wenn ein Haftpflichtanspruch erstmalig gegen eine versicherte Person geltend gemacht wird – nicht, wenn die Pflichtverletzung begangen wurde.

Dieses Anspruchserhebungsprinzip, auf Englisch Claims-Made, hat eine klare Konsequenz: Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Anspruchserhebung ein gültiger D&O-Vertrag existiert.

Zwei strukturelle Lücken entstehen zwangsläufig

Das Claims-Made-Prinzip erzeugt aus seiner eigenen Konstruktion heraus zwei Schutzlücken, die durch gesonderte Klauseln geschlossen werden müssen:

SchutzlückeZeitliche SituationInstrument
Vorvertragliche PflichtverletzungPflichtverletzung vor Vertragsabschluss, Anspruch während der LaufzeitRückwärtsdeckung
Nachvertragliche AnspruchserhebungPflichtverletzung während der Laufzeit, Anspruch nach VertragsendeNachmeldefrist / Nachhaftung

Wer einen neuen D&O-Vertrag abschließt und keine Rückwärtsdeckung hat, ist für alles, was vor dem Vertragsbeginn passiert ist, ungeschützt – selbst wenn der Anspruch erst jetzt erhoben wird. Und wer seinen D&O-Vertrag kündigt oder wechselt, hat ohne ausreichende Nachmeldefrist ein erhebliches Risiko für Pflichtverletzungen, die in der Vertragszeit lagen, aber erst später bekannt werden.

Was leistet die Rückwärtsdeckung in der D&O-Versicherung?

Die Rückwärtsdeckung, auch retroaktive Deckung genannt, schließt die erste dieser beiden Lücken. Sie sorgt dafür, dass auch Pflichtverletzungen versichert sind, die zeitlich vor dem Vertragsbeginn lagen – sofern der Anspruch während der Vertragslaufzeit erhoben wird.

Das ist rechtlich möglich und ausdrücklich im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehen. § 2 Abs. 1 VVG erlaubt Rückwärtsversicherungen ausdrücklich: Der Versicherungsvertrag kann vorsehen, dass der Versicherungsschutz vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses beginnt.

Entscheidend ist dabei, was als Versicherungsfall gilt: In der D&O ist es die Anspruchserhebung, nicht die Pflichtverletzung. Deshalb liegt kein Problem vor, wenn die Pflichtverletzung bereits vor Vertragsbeginn stattgefunden hat – der Versicherungsfall selbst tritt erst mit der Geltendmachung des Anspruchs ein, und zu diesem Zeitpunkt besteht der Vertrag. Das macht die D&O-Rückwärtsdeckung rechtlich zulässig.

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Ein typisches Bedingungswerk zeigt, wie das in der Praxis aussieht

Viele Versicherer formulieren die Rückwärtsdeckung in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen sinngemäß wie folgt: Der Versicherungsschutz umfasst auch Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn begangen wurden. Ausgeschlossen sind dabei nur solche Pflichtverletzungen, von denen eine versicherte Person oder die Versicherungsnehmerin bei Abschluss des Vertrags positive Kenntnis hatte.

Das klingt weitgehend – und ist es auch. Wenn der Kenntnisausschluss richtig formuliert ist.

Wann greift der Kenntnisausschluss bei der Rückwärtsdeckung?

Der Kenntnisausschluss ist die zentrale Einschränkung der Rückwärtsdeckung. Er bestimmt, welche vorvertraglichen Pflichtverletzungen trotz Rückwärtsdeckung nicht versichert sind.

Der Unterschied zwischen positiver Kenntnis und Kennenmüssen ist entscheidend

Das OLG München hat in seiner Leitentscheidung vom 8. Mai 2009 (25 U 5136/08) klargestellt: Rückwärtsdeckung darf nur Pflichtverletzungen ausschließen, von denen die Versicherungsnehmerin positive Kenntnis hatte – nicht solche, die ihr als objektiv fehlsam hätten bekannt sein müssen. Eine Formulierung, die bereits auf das bloße Kennenmüssen abstellt, höhlt die Rückwärtsdeckung nach Ansicht des Gerichts weitgehend aus. Denn kaum eine schadensrelevante Pflichtverletzung eines Organmitglieds ist denkbar, die das Kriterium der objektiven Erkennbarkeit nicht erfüllen würde.

Das klingt wie eine juristische Feinheit, ist in der Praxis aber ein erheblicher Unterschied:

Formulierung im VertragReichweite des AusschlussesBewertung
Ausschluss nur bei positiver KenntnisEng, verbraucherfreundlichGoldstandard
Ausschluss bei Kennenmüssen / objektiver ErkennbarkeitWeit, Rückwärtsdeckung wird ausgehöhltProblematisch

Die Beweislast liegt beim Versicherer

Wer behauptet, dass ein Kenntnisausschluss greift, muss das auch beweisen. Die Beweislast für eine positive Kenntnis bei Vertragsabschluss liegt beim Versicherer. Er muss nachweisen, dass die versicherte Person oder die Versicherungsnehmerin die Pflichtverletzung tatsächlich kannte – bloße Fahrlässigkeit oder Erkennbarkeit reicht nicht.

Das ist eine wichtige Schutzposition für den Versicherten. Greif sie im Streitfall aktiv auf.

Welche Varianten der Rückwärtsdeckung gibt es?

Nicht jede D&O-Versicherung bietet dieselbe Rückwärtsdeckung. Die Unterschiede sind erheblich – und entscheidend für den tatsächlichen Schutz.

Die gängigen Ausgestaltungen unterscheiden sich vor allem in ihrer zeitlichen Reichweite:

VarianteZeitliche BegrenzungRisikoeinschätzung
UnbegrenztKeineGoldstandard, meist ohne Mehrbeitrag
Moderat begrenzt5 JahreMittleres Restrisiko
Begrenzt3 JahreHohes Restrisiko
Sehr begrenzt1 JahrSehr hohes Restrisiko
Retroactive DateFester RückwärtsstichtagPauschalausschluss aller Pflichtverletzungen vor diesem Datum

Die letzte Variante – der sogenannte Retroactive Date – ist besonders tückisch. Dabei legt der Vertrag ein fixes Datum fest, ab dem Rückwärtsdeckung besteht. Alle Pflichtverletzungen, die vor diesem Datum liegen, sind generell ausgeschlossen, unabhängig davon, wann der Anspruch erhoben wird und ob die versicherte Person davon wusste oder nicht. Ein Retroactive Date schützt Dich also nur für einen Bruchteil der Zeit, in der Du als Geschäftsführer tätig warst.

Die zeitlich unbegrenzte Rückwärtsdeckung ist der Goldstandard und wird von den meisten Versicherern ohne Mehrbeitrag angeboten. Wer beim Abschluss nicht explizit nachfragt, bekommt möglicherweise eine deutlich schwächere Variante.

Was ist die Umstandsmeldung und warum ist sie so wichtig?

Die Umstandsmeldung, auf Englisch Notice of Circumstance, ist ein Instrument, das Dir ermöglicht, konkrete Hinweise auf mögliche Pflichtverletzungen vorsorglich beim Versicherer zu melden – noch bevor ein formeller Anspruch erhoben wird.

Die Wirkung ist bedeutsam: Meldest Du einen Umstand während der Vertragslaufzeit, gilt ein eventuell daraus resultierender Versicherungsfall als bereits zum Zeitpunkt der Meldung eingetreten. Das bedeutet: Selbst wenn der konkrete Anspruch erst nach Vertragsende erhoben wird, bist Du durch die rechtzeitige Umstandsmeldung versichert.

Was eine wirksame Umstandsmeldung enthält

Die Anforderungen an eine wirksame Umstandsmeldung sind klar und müssen vollständig erfüllt sein. Fehlt etwas, riskierst Du, dass die Meldung nicht anerkannt wird. Eine wirksame Umstandsmeldung enthält folgende Angaben:

  • Eine genaue Beschreibung der gemeldeten Umstände
  • Angaben zu Art und Höhe des möglichen Vermögensschadens
  • Zeit, Ort und Art der Pflichtverletzung
  • Informationen zu ihrer Entdeckung
  • Die Namen der betroffenen versicherten Personen und der potenziellen Anspruchsteller

Die Meldung muss in Textform erfolgen. Wer unsicher ist, ob ein Umstand meldepflichtig ist, sollte im Zweifel melden – zu früh ist besser als zu spät.

Was regelt die Nachmeldefrist – und was urteilte der BGH dazu?

Die Nachmeldefrist, auch Nachhaftung genannt, schließt die zweite strukturelle Lücke des Claims-Made-Prinzips: Sie versichert Ansprüche, die nach Vertragsende erhoben werden, aber auf Pflichtverletzungen während der Vertragslaufzeit beruhen.

Viele Verträge sehen eine Nachmeldefrist von fünf Jahren vor. Das OLG München hat in seiner Leitentscheidung von 2009 klargestellt, dass auch eine kürzere Frist von einem Jahr grundsätzlich ausreichend sein kann – das Gericht hat ausdrücklich nicht darauf abgestellt, dass sich die Nachmeldefrist an den gesetzlichen Verjährungsfristen orientieren müsse. Für Organhaftungsansprüche beträgt diese fünf Jahre nach § 43 Abs. 4 GmbHG.

BGH zur Nachhaftung in der Insolvenz

Der BGH hat mit Urteil vom 18. Dezember 2024 (IV ZR 151/23) eine wichtige Schutzposition zugunsten von Versicherungsnehmern geschaffen. Er erklärte eine Klausel für unwirksam, die den D&O-Vertrag automatisch mit Ablauf der Versicherungsperiode beendet, in der ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Diese automatische Beendigung verstößt gegen § 307 BGB, weil sie die gesetzlich vorgesehene Mindestkündigungsfrist von einem Monat umgeht.

Darüber hinaus beanstandete der BGH den gleichzeitigen Ausschluss der Nachmeldefrist im Insolvenzfall. Der Ausschluss der Nachmeldefrist greift nach Ansicht des Gerichts nur dann, wenn der Versicherungsvertrag tatsächlich regulär beendet wurde – nicht durch eine automatische Klausel ohne Einhaltung der Kündigungsfristen. Für Geschäftsführer bedeutet das: Selbst in der Insolvenz ihrer GmbH besteht grundsätzlich Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Nachmeldefrist.

Worauf musst Du beim Versichererwechsel achten?

Ein Versichererwechsel ist bei der D&O-Versicherung mit besonderen Risiken verbunden, die im Alltag oft unterschätzt werden.

Das größte Risiko: Die neue Versicherung bietet möglicherweise keine oder nur begrenzte Rückwärtsdeckung für Pflichtverletzungen, die während der alten Vertragslaufzeit begangen wurden. Gleichzeitig läuft die Nachmeldefrist des alten Vertrages, was bei Wechsel ohne Übergangsplanung zu Deckungslücken führt.

Einige AVB sehen für diesen Fall eine subsidiäre Rückwärtsdeckung vor: Der neue Vertrag schließt an den alten an und versichert Ansprüche, die wegen Ablaufs der Nachhaftungsfrist des Vorvertrags nicht mehr gedeckt sind. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Vorvertrag eine Nachmeldefrist von mindestens zwei Jahren hatte. Wer das nicht prüft, baut unwissentlich eine Lücke ein.

Wichtig ist außerdem die Kontinuitätsgarantie: Kann ein Vertrag nur mit Einschränkungen fortgesetzt werden, gelten diese Verschlechterungen nicht für Pflichtverletzungen, die vor ihrer Wirksamkeit eingetreten sind. Rückwirkende Verschlechterungen des D&O-Schutzes sind ausgeschlossen – ein wichtiges Schutzprinzip, das Du aktiv einfordern kannst.

Was schützt Dich zusätzlich zur Rückwärtsdeckung?

Die Rückwärtsdeckung ist ein zentrales Element, aber kein vollständiges Schutzpaket. Für eine lückenlose Absicherung braucht es drei Bausteine, die das OLG München in seiner Leitentscheidung als zwingend notwendig benannt hat, damit das Claims-Made-Prinzip einer Inhaltskontrolle standhält:

Erstens die zeitlich unbegrenzte Rückwärtsversicherung, die Pflichtverletzungen aus der gesamten Vergangenheit abdeckt. Zweitens die Möglichkeit zur Umstandsmeldung, die Dir erlaubt, drohende Ansprüche noch während der Vertragslaufzeit zu sichern. Drittens eine ausreichende Nachmeldefrist, die Ansprüche nach Vertragsende abdeckt, die auf Pflichtverletzungen während der Laufzeit beruhen.

Dazu kommt ein Punkt, der separat diskutiert werden muss: Severability-Klauseln, die eigentlich verhindern sollen, dass die Täuschung eines Organmitglieds bei Vertragsabschluss den Versicherungsschutz aller anderen versicherten Personen zerstört. Das OLG Köln hat in einem Urteil vom 10. Februar 2026 (9 U 49/25) solche Klauseln für unwirksam erklärt und damit eine weitreichende Rechtsunsicherheit erzeugt. Die Revision ist zugelassen – das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.

Was all diese Klauseln nicht ersetzen: die eigene Sorgfalt als Geschäftsführer. Die D&O-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Pflichtverletzungen – aber nicht vor den strafrechtlichen Konsequenzen vorsätzlichen Handelns, nicht vor dem Berufsverbot bei Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und nicht vor dem Reputationsschaden, der auch bei einem erfolgreichen Versicherungsfall entstehen kann. Sie ist ein Sicherheitsnetz, kein Freifahrtschein.

Thorsten Schiffgens
Experte für Versicherungen
Über den Autor
Thorsten Schiffgens ist Geschäftsführer und Mitgründer von COVAGO, einem unabhängigen Versicherungsmakler mit Fokus auf ganzheitliche und nachhaltige Absicherung für Privatkunden und Unternehmen. Seit 1999 in der Versicherungsbranche aktiv, steht er für spezialisierte Beratung in Bereichen wie Kranken‑, Berufsunfähigkeits‑, Haftpflicht‑ und Cyber-Versicherung – stets mit dem Ziel, Haftungsrisiken zu minimieren und Vermögensaufbau zu maximieren.
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