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Zahlt die PKV für Medikamente?

Du stehst in der Apotheke und fragst dich, wie viel von der teuren Medikamentenrechnung deine private Krankenversicherung übernimmt? Die Antwort ist erfreulich: PKV-Tarife zahlen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten meist deutlich großzügiger als die GKV und erstatten oft 70 bis 100 Prozent der Kosten – ohne die starren Festbeträge und Aut-idem-Zwänge der Krankenkassen.

Das erlebe ich bei Kunden regelmäßig – die positive Überraschung, wenn sie erfahren, dass ihre PKV auch teure Spezialpräparate oder innovative Therapien übernimmt, für die GKV-Versicherte hohe Zuzahlungen leisten müssen. Gleichzeitig sehe ich aber auch Verwirrung über Selbstbehalte, GOÄ-Abrechnungen und die Unterschiede zwischen ambulanten und stationären Medikamenten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • PKV erstattet verschreibungspflichtige Medikamente meist zu 70-100 Prozent der tatsächlichen Kosten
  • GKV arbeitet mit Festbeträgen und Zuzahlungen von 5-10 Euro pro Packung
  • PKV kennt keine Aut-idem-Regelung – du kannst das Originalpräparat wählen
  • Selbstbehalt in der PKV kann Medikamentenkosten mit einschließen
  • Lifestyle-Medikamente sind in beiden Systemen meist ausgeschlossen

Übernimmt die PKV die Kosten für Medikamente?

Die private Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für medizinisch notwendige, verschreibungspflichtige Medikamente – aber die Höhe der Erstattung hängt komplett von deinem konkreten Tarif ab. Anders als die GKV arbeitet die PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip und zahlt einen Prozentsatz der tatsächlich entstandenen Kosten.

Bei welchen Medikamenten zahlt die PKV?

Die PKV erstattet typischerweise alle Arzneimittel, die von einem Arzt verschrieben wurden und medizinisch notwendig sind. Das umfasst sowohl rezeptpflichtige als auch bestimmte apothekenpflichtige Medikamente, wenn sie auf einem Privatrezept stehen.

Entscheidend ist die medizinische Indikation, nicht der Preis oder die Verfügbarkeit von Generika. Während die GKV bei vielen Medikamenten nur Festbeträge zahlt und dich zum günstigsten Generikum drängt, kannst du in der PKV oft das Originalpräparat wählen und bekommst die vollen Kosten erstattet.

Auch innovative Therapien und neue Medikamente sind oft schneller verfügbar als in der GKV, da keine langwierigen Nutzenbewertungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss abgewartet werden müssen.

Welche Medikamente sind normalerweise ausgeschlossen?

Wie bei der GKV sind auch in der PKV bestimmte Medikamentenkategorien grundsätzlich ausgeschlossen. Dazu gehören Lifestyle-Medikamente wie Viagra (außer bei medizinischer Indikation), Appetitzügler ohne medizinische Notwendigkeit oder rezeptfreie Medikamente für Bagatellerkrankungen.

Auch Medikamente zur Rauchentwöhnung, Haarwuchsmittel oder Anti-Aging-Präparate werden meist nicht erstattet, es sei denn, sie sind zur Behandlung einer konkreten Erkrankung medizinisch erforderlich.

Wie funktioniert die Abrechnung bei PKV-Medikamenten?

Die Abrechnung läuft über das Kostenerstattungsprinzip: Du zahlst in der Apotheke zunächst selbst und reichst dann die Rechnung bei deiner PKV zur Erstattung ein. Die Erstattung erfolgt nach wenigen Tagen direkt auf dein Konto.

Wichtig ist, dass das Medikament korrekt nach GOÄ oder AMG abgerechnet wird und die medizinische Notwendigkeit aus dem Rezept hervorgeht. Bei teuren Spezialpräparaten kann es sinnvoll sein, vorab eine Kostenzusage bei der PKV einzuholen.

Du möchtest in die PKV?

Dann bist du hier genau richtig. Auch mit Vorerkrankungen ist ein Weg in die PKV nicht ausgeschlossen. Wenn es einen gibt, finde ich diesen.

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Was zahlt die PKV für Medikamente?

Die Erstattung durch die PKV richtet sich nach deinem allgemeinen Arzneimittel-Erstattungssatz im Tarif und liegt meist zwischen 70 und 100 Prozent der tatsächlichen Apothekenkosten. Anders als bei der GKV gibt es keine starren Festbeträge – du bekommst einen festen Prozentsatz der realen Kosten erstattet.

Wie hoch sind typische PKV-Erstattungssätze?

Die Erstattungssätze variieren je nach Tarifkategorie erheblich. Hier die typischen Staffelungen:

Basis-Tarife

Günstige PKV-Tarife erstatten oft nur 50 bis 70 Prozent der Medikamentenkosten. Bei einem 100-Euro-Medikament zahlst du 30 bis 50 Euro selbst – das ist oft schlechter als die GKV.

Standard-Tarife

Normale Volltarife zahlen meist 75 bis 80 Prozent der Arzneimittelkosten. Das ist bereits deutlich besser als die GKV-Kombination aus Festbeträgen und Zuzahlungen.

Premium-Tarife

Hochwertige PKV-Tarife erstatten 90 bis 100 Prozent der Medikamentenkosten und bieten damit praktisch vollständigen Schutz vor Arzneimittelkosten.

Beispiel: Teures Spezialpräparat für 800 Euro

Bei einem innovativen Medikament für 800 Euro monatlich zeigen sich die Unterschiede zwischen den Tarifen deutlich:

PKV-TarifErstattungssatzPKV zahltDein Eigenanteil
Basis (60%)60%480 €320 Euro
Standard (80%)80%640 €160 Euro
Premium (90%)90%720 €80 Euro
Hochleistung (100%)100%800 €0 Euro

Die Spannweite ist beträchtlich und kann bei dauerhaften Therapien mehrere tausend Euro jährlich ausmachen.

Wie wirkt sich der Selbstbehalt auf Medikamentenkosten aus?

Hast du einen Selbstbehalt in deinem PKV-Tarif vereinbart, werden Medikamentenkosten normalerweise miteingerechnet. Das bedeutet: Solange deine jährlichen Gesundheitskosten unterhalb des Selbstbehalts liegen, bekommst du auch bei erstattungsfähigen Medikamenten zunächst nichts erstattet.

Beispiel: 500 Euro Selbstbehalt pro Jahr

Bei einem Selbstbehalt von 500 Euro jährlich und Medikamentenkosten von 300 Euro bekommst du keine Erstattung. Erst wenn weitere Arztkosten hinzukommen und du insgesamt über 500 Euro erreichst, zahlt die PKV ihren Tarifanteil.

Das kann dazu führen, dass du bei günstigen Medikamenten faktisch schlechter dastehst als in der GKV, auch wenn dein Tarif theoretisch 80 oder 90 Prozent erstattet.

Welche Besonderheiten gibt es bei ambulanten vs stationären Medikamenten?

Die PKV unterscheidet oft zwischen ambulant verordneten Medikamenten (die du in der Apotheke holst) und stationären Medikamenten (die du im Krankenhaus bekommst). Stationäre Medikamente sind meist vollständig im Krankenhaustagegeld oder den stationären Leistungen enthalten.

Bei ambulanten Medikamenten greift dein regulärer Arzneimittel-Erstattungssatz, bei stationären Medikamenten meist 100 Prozent ohne zusätzliche Kosten für dich. Das ist ein wichtiger Unterschied zur GKV, wo auch im Krankenhaus Zuzahlungen anfallen können.

Vergleich: Welche Kosten übernimmt die GKV bei Medikamenten?

Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet bei Medikamenten mit einem komplexen System aus Festbeträgen, Zuzahlungen und Aut-idem-Regelungen, das für Patienten oft weniger transparent und günstiger ist als die PKV-Kostenerstattung. Während die PKV meist einen Prozentsatz der realen Kosten zahlt, begrenzt die GKV ihre Ausgaben durch verschiedene Kostendämpfungsmaßnahmen.

Wie funktioniert das GKV-Festbetragssystem?

Die GKV zahlt für viele Medikamente keine beliebigen Beträge, sondern vorab festgelegte Festbeträge pro Wirkstoff. Diese Festbeträge orientieren sich am günstigsten verfügbaren Präparat und werden regelmäßig angepasst.

Was bedeutet das für dich als Patient?

Kostet dein Medikament mehr als der Festbetrag, zahlst du die Differenz komplett selbst – zusätzlich zur normalen Zuzahlung. Wählst du ein Generikum unter dem Festbetrag, sparst du die Differenz.

Beispiel: Blutdruckmedikament

Festbetrag für einen bestimmten Wirkstoff: 25 Euro

  • Originalpräparat kostet 35 Euro: Du zahlst 10 Euro Differenz + 5 Euro Zuzahlung = 15 Euro
  • Generikum kostet 20 Euro: Du zahlst nur 5 Euro Zuzahlung

Welche Zuzahlungen fallen in der GKV an?

GKV-Versicherte zahlen grundsätzlich 10 Prozent des Medikamentenpreises selbst, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Packung. Diese Zuzahlung ist unabhängig vom Medikamentenpreis – auch bei sehr teuren Spezialpräparaten zahlst du maximal 10 Euro.

Zuzahlungsbefreiungen

Ab 2 Prozent des Bruttoeinkommens (1 Prozent bei chronischen Erkrankungen) kannst du dich für das restliche Jahr von Zuzahlungen befreien lassen. Das ist besonders bei dauerhaften Therapien wichtig.

Was ist die Aut-idem-Regelung?

Der Apotheker muss dir grundsätzlich das günstigste verfügbare Präparat abgeben, es sei denn, der Arzt schließt das durch ein Kreuz auf dem Rezept aus. Das spart der GKV Geld, kann aber bedeuten, dass du häufig das Präparat wechseln musst.

In der PKV gibt es diese Regelung nicht – du bekommst das verordnete Originalpräparat und die PKV zahlt ihren Tarifanteil der realen Kosten.

Vergleich der Medikamentenkosten bei verschiedenen Präparaten

Szenario 1: Günstiges Generikum für 15 Euro

VersicherungSystemErstattungEigenanteil
GKVFestbetrag + Zuzahlung10 €5 Euro
PKV Basis (70%)Kostenerstattung10,50 €4,50 Euro
PKV Premium (90%)Kostenerstattung13,50 €1,50 Euro

Bei günstigen Medikamenten ist die GKV oft konkurrenzfähig.

Szenario 2: Teures Originalpräparat für 120 Euro

VersicherungSystemErstattungEigenanteil
GKVFestbetrag (80€) + Zuzahlung70 €50 Euro
PKV Standard (80%)Kostenerstattung96 €24 Euro
PKV Premium (90%)Kostenerstattung108 €12 Euro

Bei teuren Originalpräparaten zeigt die PKV deutliche Vorteile.

Szenario 3: Spezialpräparat für 2.500 Euro

VersicherungSystemErstattungEigenanteil
GKVVollersstattung minus Zuzahlung2.490 €10 Euro
PKV Standard (80%)Kostenerstattung2.000 €500 Euro
PKV Premium (100%)Kostenerstattung2.500 €0 Euro

Bei sehr teuren Medikamenten kann die GKV durch die Zuzahlungsdeckelung überraschend gut abschneiden.

Warum ist die GKV bei Medikamenten teilweise konkurrenzfähig?

Die GKV hat bei Medikamenten einige systematische Vorteile: Die Zuzahlungsdeckelung schützt vor extremen Eigenkosten, und bei sehr teuren Spezialpräparaten zahlst du maximal 10 Euro pro Packung. Zudem führen Rabattverträge oft zu günstigeren Preisen als im Privatmarkt.

Die PKV punktet dagegen bei der Flexibilität: Du kannst Originalpräparate wählen, bist nicht an Festbeträge gebunden und bekommst auch innovative Medikamente schneller erstattet.

PKV-Vorteile werden bei individuellen Bedürfnissen deutlich

Der große Vorteil der PKV liegt in der Individualität: Wenn du Wert auf Originalpräparate legst, allergisch auf Hilfsstoffe in Generika reagierst oder innovative Therapien nutzen möchtest, bietet die PKV meist bessere Optionen.

Zudem ist die Abrechnung transparenter – du weißt genau, welchen Prozentsatz deiner realen Kosten du erstattet bekommst, statt dich durch Festbeträge, Zuzahlungen und Aut-idem-Regelungen zu navigieren.

Bei Medikamenten zeigt sich, dass sowohl GKV als auch PKV ihre spezifischen Stärken haben. Die GKV bietet Kostenschutz bei sehr teuren Therapien, die PKV mehr Flexibilität und oft bessere Erstattung bei mittleren Preislagen. Welches System für dich besser ist, hängt von deinen individuellen Bedürfnissen und dem konkreten PKV-Tarif ab.

Lutz Gottschlich
Experte für Versicherungen
Über den Autor
Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei der COVAGO Versicherungsmakler GmbH. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung ist er interner Ansprechpartner für Kollegen und Kunden gleichermaßen. Bekannt ist er für seine ruhige, unaufgeregte Art und die Fähigkeit, auch komplexe Versicherungsthemen verständlich auf den Punkt zu bringen.
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