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Welche Krankenkasse hat man bei der Bundeswehr?

Die kurze Antwort: keine. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sind während ihrer aktiven Dienstzeit weder gesetzlich noch privat krankenversichert. Sie erhalten stattdessen die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, kurz utV, die umgangssprachlich als freie Heilfürsorge bezeichnet wird. Der Bund übernimmt die medizinische Versorgung direkt, ohne dass der Soldat Beiträge zahlt oder eine eigene Krankenversicherung braucht.

Das hat praktische Konsequenzen, die viele Soldaten unterschätzen. Denn ohne eigene Krankenkasse fehlen bestimmte Absicherungen, die andere Arbeitnehmer selbstverständlich haben.

Wer das früh versteht, trifft die richtigen Entscheidungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktive Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sind weder gesetzlich noch privat krankenversichert. Die Bundeswehr betreibt keine eigene Krankenkasse.
  • Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV) übernimmt vollständig die medizinische Grundversorgung, beitragsfrei für den Soldaten.
  • Rechtsgrundlage ist § 69a Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) in Verbindung mit der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung (BwHFV) vom 11. August 2017.
  • Eine Pflegepflichtversicherung muss jeder Soldat innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt eigenständig nachweisen, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
  • Familienmitglieder sind über die Heilfürsorge nicht mitversichert.
  • Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten unterliegen abweichenden Regelungen und führen ihre bestehende Krankenversicherung in der Regel weiter.

Was ist die truppenärztliche Versorgung?

Die truppenärztliche Versorgung steht rechtlich außerhalb des Krankenversicherungssystems. Sie basiert auf § 69a BBesG und ist in der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung (BwHFV) geregelt. Rechtlich gilt sie als Sachbezug: Der Bund erbringt die Versorgung direkt, ohne Erstattungen oder Prämien.

Was das in der Praxis bedeutet: Alle medizinisch notwendigen Behandlungskosten, Hilfs- und Arzneimittel sowie ärztliche Beratungsgebühren übernimmt der Dienstherr vollständig. Dem Soldaten entstehen im Krankheitsfall grundsätzlich keine eigenen Aufwendungen. Die Versorgung erfolgt über Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr, Bundeswehrkrankenhäuser und zugelassene Vertragsärzte. Wer außerhalb dieses Netzes behandelt werden möchte, zahlt selbst.

Was leistet die Heilfürsorge, was nicht?

Die Heilfürsorge deckt den medizinisch notwendigen Bedarf vollständig. Das Gesetz nennt ausdrücklich: Krankheitsfälle, Vorbeugung gegen Krankheiten oder Behinderungen, medizinische Rehabilitation sowie Schwangerschaft, Entbindung und nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch.

Zwei Bereiche schließt § 69a BBesG ausdrücklich aus. Das gilt es zu kennen, weil hier Eigenkosten entstehen:

  • Medizinische Maßnahmen, die keine Heilbehandlung darstellen, also zum Beispiel kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation
  • Leistungen von Heilpraktikern

Beihilfe und Heilfürsorge stehen dabei nicht gleichwertig nebeneinander. Die Beihilfe ist gegenüber der freien Heilfürsorge subsidiär, das heißt: Wer Heilfürsorge erhält, hat kein Wahlrecht zwischen beiden Systemen. Ein solches Wahlrecht müsste eigens gesetzlich geöffnet sein und besteht für aktive Soldaten nicht.

Warum brauchen Soldaten trotzdem eine eigene Versicherung?

Hier liegt die häufigste Fehlannahme. Weil die Heilfürsorge die Krankenversorgung abdeckt, glauben viele Soldaten, damit vollständig abgesichert zu sein. Das stimmt für die Krankenversorgung, aber nicht für die Pflegeversicherung.

Jeder in Deutschland lebende Bürger ist zur Absicherung des Pflegerisikos verpflichtet, das regelt § 1 Abs. 2 SGB XI. Soldaten sind keine Ausnahme. Wer keinen Nachweis der Pflegepflichtversicherung erbringt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Den Nachweis muss jeder Soldat innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt vorlegen.

Soldaten haben dabei freie Wahl zwischen zwei Varianten. Beide Systeme bieten dieselben gesetzlichen Grundleistungen nach SGB XI, unterscheiden sich aber erheblich im Beitrag:

VarianteBerechnungsgrundlageMonatsbeitrag 2026 (Beispiel)
Soziale Pflegeversicherung, z. B. über TKEinkommensabhängig, Beitragssatz 4 %ca. 102,73 Euro bei Grundgehalt 2.568 Euro
Private Pflegepflichtversicherung, z. B. DBVRisikoabhängig, einkommensunabhängigca. 31 bis 35 Euro für einen 18-jährigen Zeitsoldaten

Der Unterschied ist erheblich. Ein 18-jähriger Zeitsoldat zahlt in der privaten Pflegepflichtversicherung rund 70 Euro weniger pro Monat als in der sozialen Variante. Über eine zweijährige Grunddienstzeit summiert sich das auf über 1.600 Euro. Viele Fachmakler empfehlen deshalb die Kombination aus einer günstigen privaten Pflegepflichtversicherung und einer kleinen Anwartschaftsversicherung für die spätere PKV, beides zusammen oft für unter 40 Euro monatlich.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung und warum ist sie wichtig?

Die Anwartschaft ist kein aktiver Versicherungsschutz, sondern eine Absicherung für die Zukunft. Sie friert den heutigen Gesundheitszustand ein und öffnet später die PKV ohne neue Gesundheitsprüfung, egal was in der Zwischenzeit medizinisch passiert ist.

Das ist für Soldaten besonders relevant. Wer mit 20 Jahren gesund in die Bundeswehr eintritt und mit 35 oder 40 Jahren ausscheidet, hat in dieser Zeit möglicherweise Verletzungen, Hörschäden, Knieprobleme oder psychische Belastungen durch Auslandseinsätze erlebt. Ohne Anwartschaft führen genau diese Diagnosen zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen in der PKV. Mit Anwartschaft nicht.

Berufssoldaten, für die nach dem Dienstende eine Beihilfe von 70 Prozent greift, profitieren von einer großen Anwartschaft mit Altersrückstellungen. Soldaten auf Zeit, deren Situation nach dem Dienst weniger planbar ist, fahren mit einem Optionstarif oft flexibler. Was in beiden Fällen gilt: Je früher der Abschluss, desto günstiger der Beitrag und desto jünger der eingefrorene Gesundheitszustand.

Was gilt für Reservisten und freiwillig Wehrdienstleistende?

Diese Gruppen unterliegen abweichenden Regelungen und dürfen nicht mit Berufs- oder Zeitsoldaten gleichgestellt werden. Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten erwerben in der Regel keinen vollen Anspruch auf die truppenärztliche Versorgung. Sie führen stattdessen ihre bestehende Krankenversicherung, also GKV oder PKV, während des Dienstes weiter.

Reservisten haben während des aktiven Reservedienstes einen begrenzten truppenärztlichen Schutz. Außerhalb des Dienstes greift ausschließlich die eigene Versicherung. Wer als Reservist regelmäßig zu Übungen einberufen wird, sollte prüfen, ob und in welchem Umfang der truppenärztliche Schutz während des Dienstes greift und was dabei nicht abgedeckt ist.

Welche Versicherungen brauchen Soldaten zusätzlich?

Neben der Pflegepflichtversicherung liegen weitere Risiken außerhalb der Heilfürsorge. Wer als Soldat vollständig abgesichert sein möchte, braucht in der Regel zusätzlich:

  • Private Haftpflichtversicherung, weil die Heilfürsorge Schäden Dritter nicht abdeckt
  • Dienstunfähigkeitsversicherung, weil Dienstunfähigkeit finanzielle Einbußen bedeutet, die nicht automatisch durch den Dienstherrn aufgefangen werden
  • Unfallversicherung für Risiken außerhalb des Dienstes
  • Diensthaftpflichtversicherung für beruflich verursachte Schäden

Diese Absicherungen sind kein Luxus, sondern schließen echte Lücken, die viele Soldaten erst im Schadensfall entdecken.

Weißt Du schon, ob Du bis zum Ende des dritten Dienstmonats eine Pflegepflichtversicherung nachgewiesen hast?

Lutz Gottschlich
Experte für Versicherungen
Über den Autor
Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei der COVAGO Versicherungsmakler GmbH. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung ist er interner Ansprechpartner für Kollegen und Kunden gleichermaßen. Bekannt ist er für seine ruhige, unaufgeregte Art und die Fähigkeit, auch komplexe Versicherungsthemen verständlich auf den Punkt zu bringen.
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