Wer als Student früh mit der Altersvorsorge anfängt, hat den größten Hebel aller Sparergruppen. Nicht weil die Beträge am höchsten sind, sondern weil die Zeit am längsten ist. Ein 22-Jähriger, der 30 Euro monatlich in ein Altersvorsorgedepot einzahlt, bekommt im ersten Jahr mehr Geld vom Staat, als er selbst einzahlt. Und wer das vor dem 25. Geburtstag tut, bekommt zusätzlich einmalig 200 Euro geschenkt.
Der Haken: Nicht jeder Studierende ist automatisch förderberechtigt. Das entscheidet nicht der Studentenausweis, sondern ein einziges Kriterium.
- Förderberechtigt ist, wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt oder als steuererklärender Selbstständiger tätig ist. Der Studierendenstatus allein reicht nicht.
- Werkstudenten und dual Studierende sind automatisch förderberechtigt. Bei Minijobs gilt: Wer die Rentenversicherungspflicht abwählt, verliert die Förderberechtigung.
- Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt und mindestens 120 Euro jährlich einzahlt, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
- Die maximale Grundzulage liegt bei 540 Euro jährlich bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Bis 360 Euro beträgt die Förderquote 50 Prozent.
- Das Altersvorsorgedepot startet frühestens am 1. Januar 2027.
- Das Kapital ist bis zum Ruhestand gebunden. Wer einen flexiblen Notgroschen braucht, hält ihn separat.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot, kurz AVD, ist ein neuer staatlich geförderter und vom Bundeszentralamt für Steuern zertifizierter Altersvorsorgevertrag. Ab dem 1. Januar 2027 kann das Geld darin in Fonds und ETFs angelegt werden. Der entscheidende Unterschied zur alten Riester-Rente: Es gibt keine Beitragsgarantie mehr. Für Studierende mit einem Anlagehorizont von 40 Jahren ist genau das einer der größten Vorteile, denn das Geld darf zu 100 Prozent in Aktien-ETFs fließen. Drei Punkte machen das Depot für Studierende besonders interessant:
- Kleine Beiträge lösen hohe Zulagen aus: Wer 30 Euro im Monat einzahlt, bekommt 180 Euro Grundzulage im Jahr, also 50 Prozent on top. Je weniger man verdient, desto größer ist die Förderquote relativ zum Eigenbeitrag.
- Früh starten verdoppelt das Endvermögen: Modellrechnungen zeigen, dass zehn Jahre früher starten grob dem Faktor zwei beim Endvermögen entspricht.
- Gebundenes Kapital schützt vor teuren Fehlern: Das geförderte Kapital bleibt bis zum Ruhestand gebunden, das ist Schutz davor, in schlechten Zeiten an die Altersvorsorge zu gehen.
Es gibt zwei Grundvarianten: das freie Altersvorsorgedepot mit selbst gewählten ETFs und das Standarddepot mit voreingestellten Fonds und einem gesetzlichen Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent. Für die meisten Studierenden ist ein günstiges Standarddepot oder ein einfaches Welt-ETF-Depot der richtige Einstieg.
Sind Studierende für das Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
Förderberechtigt ist, wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt oder als steuererklärender Selbstständiger mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG tätig ist. Der Studierendenstatus allein reicht nicht. Die häufigsten Situationen:
| Studierendensituation | Rentenversicherungspflichtig? | Förderberechtigt? |
|---|---|---|
| Werkstudent bis 20 Stunden pro Woche | Ja, Befreiung nicht möglich | Ja |
| Minijob bis 556 Euro ohne RV-Befreiung | Ja, Eigenanteil ca. 3,6 % | Ja |
| Minijob mit beantragter RV-Befreiung | Nein | Nein |
| Duales Studium | Ja, voll sozialversicherungspflichtig | Ja |
| Selbstständig mit Steuererklärung | Nicht nötig | Ja, über Selbstständigenregelung |
| Reines Studium ohne Job | Nein | Nein |
Zwei Sonderfälle sind entscheidend. Als Minijobber bist Du seit 2013 automatisch rentenversicherungspflichtig, es sei denn, Du beantragst aktiv die Befreiung, und genau diese Befreiung kostet die Förderberechtigung. Der Eigenanteil ohne Befreiung beträgt bei 556 Euro Minijob nur rund 20 Euro monatlich, öffnet aber den Zugang zu bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich. Werkstudenten sind in der Rentenversicherung immer pflichtversichert und können sich davon nicht befreien lassen, also automatisch förderberechtigt.
Wie sieht die Förderung für Studenten mit dem Altersvorsorgedepot aus?
Die Förderung hängt nicht vom Einkommen ab, sondern nur vom Eigenbeitrag. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr. Auf die ersten 360 Euro zahlt der Staat 50 Cent je Euro, auf weitere bis 1.800 Euro noch 25 Cent. Wer Kinder hat, bekommt bis zu 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|
| 120 Euro (Minimum) | 60 Euro | 50 % |
| 360 Euro | 180 Euro | 50 % |
| 600 Euro | 240 Euro | 40 % |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 30 % |
Die höchste prozentuale Förderung liegt bis 360 Euro Eigenbeitrag, immer bei 50 Prozent. Für Studierende mit kleinem Budget ist dieser Bereich der sinnvollste Einstieg: maximale Förderquote bei 30 Euro monatlich. Eine 22-jährige Werkstudentin, die 360 Euro im Jahr einzahlt, bekommt im ersten Jahr 180 Euro Grundzulage plus 200 Euro Berufseinsteigerbonus, also 740 Euro Zufluss bei 360 Euro Eigenbeitrag. Wie sich das über die Jahre summiert, zeigt der Altersvorsorgedepot-Förderrechner.
Für Studierende ist die entscheidende Zahl nicht die Zulage, sondern das Alter. Wer mit 22 startet, hat 45 Jahre Zinseszins vor sich. Diesen Vorsprung holt kein späterer Sparer je wieder auf, egal wie viel er dann einzahlt.
Thorsten Schiffgens, COVAGO
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Studenten?
Ja, wenn die Förderberechtigung besteht. Der Hebel liegt in der Kombination aus Zulage, sehr langer Laufzeit und Zinseszins. Wer mit 25 monatlich 200 Euro anlegt, kommt bei 6 Prozent Rendite bis 67 auf rund 454.000 Euro. Wer erst mit 35 startet, kommt nur auf rund 231.500 Euro, also fast die Hälfte, obwohl nur zehn Jahre fehlen. Das Depot eignet sich aber nicht als Ersatz für einen Notgroschen, weil das geförderte Kapital gebunden ist. Die richtige Kombination: Altersvorsorgedepot für die langfristige geförderte Vorsorge, daneben ein kleines Tagesgeldkonto oder freies ETF-Depot als Puffer.
| Merkmal | Altersvorsorgedepot | Riester (Altvertrag) | Normales ETF-Depot |
|---|---|---|---|
| Neuabschluss möglich | Ab 2027 | Nein | Jederzeit |
| Für Studierende ohne Job | Nein | Nein | Ja |
| Zulage für kleine Beiträge | Bis 540 Euro plus Bonus | Altsystem, läuft aus | Keine |
| Berufseinsteigerbonus unter 25 | 200 Euro einmalig | Nur Altvertrag | Nein |
| Steuer in der Ansparphase | Keine Vorabpauschale | Keine | Vorabpauschale fällig |
| Kapital vor 65 verfügbar | Nein | Nein | Jederzeit |
In der Ansparphase fällt keine Vorabpauschale an, ein spürbarer Unterschied zum normalen Depot. Die geleisteten Eigenbeiträge plus Zulagen können in der Anlage AV nach § 10a EStG geltend gemacht werden. Bei typischem Studierendeneinkommen bringt das oft wenig zusätzliches, der Steuervorteil entfaltet sich vor allem später im Berufsleben. Wie die nachgelagerte Besteuerung und die Günstigerprüfung genau funktionieren, erklärt der Beitrag zum Steuervorteil beim Altersvorsorgedepot.
Ein vorhandenes Studidepot lässt sich nicht in ein Altersvorsorgedepot umwandeln, es braucht einen neuen zertifizierten Vertrag ab 2027. Kein Anbieter sollte auf Basis einer Landingpage ohne verbindliches Preisverzeichnis gewählt werden. Worauf Du bei Zertifizierung, Effektivkosten und ETF-Auswahl achten solltest, ordnet der Anbieter-Vergleich zum Altersvorsorgedepot ein.
Häufige Fragen
Verliere ich als Minijobber die Förderung, wenn ich mich von der Rentenversicherung befreien lasse?
Ja. Mit der beantragten RV-Befreiung zahlst Du zwar keinen Eigenanteil mehr, verlierst aber den Anspruch auf die Zulagen beim Altersvorsorgedepot. Die rund 20 Euro monatlicher Eigenanteil bei 556 Euro Minijob sind die Eintrittskarte zu bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr.
Bis wann muss ich den 200-Euro-Bonus sichern?
Der Berufseinsteigerbonus gilt einmalig, wenn Du beim Abschluss noch keine 25 Jahre alt bist und mindestens 120 Euro im Jahr einzahlst. Wer 2027 bald 25 wird, muss Abschluss und Mindesteinzahlung vor dem entscheidenden Jahreswechsel schaffen. Ein zweites Mal gibt es den Bonus nicht.
Bin ich als Werkstudent automatisch förderberechtigt?
Ja. In der Rentenversicherung gilt das Werkstudentenprivileg nicht, Werkstudenten sind immer pflichtversichert und damit automatisch förderberechtigt, solange die Grenzen von 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit eingehalten werden.
Was mache ich, wenn ich noch keinen versicherungspflichtigen Job habe?
Dann besteht noch keine Förderberechtigung, der Zeitvorteil gilt aber trotzdem. Sinnvoll ist ein normales, flexibles ETF-Depot, bis die Förderberechtigung durch einen versicherungspflichtigen Job oder eine Selbstständigkeit entsteht. Danach kannst Du zusätzlich ein Altersvorsorgedepot eröffnen.
Hast Du schon geprüft, ob Du über Deinen Job rentenversicherungspflichtig bist, und weißt Du, ob Du von der Rentenversicherung befreit bist?

