Mit dem bAV-Rechner oben siehst Du sofort, was Dich ein Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge im Monat netto kostet. Du trägst Dein Bruttogehalt, den Umwandlungsbetrag, den Zuschuss des Arbeitgebers und Deinen Grenzsteuersatz ein, und das Ergebnis steht ohne Absenden da.
Arbeitgeber nutzen denselben Rechner für die Gegenrechnung. Er zeigt den Pflichtzuschuss von 15 Prozent nach § 1a BetrAVG und die Ersparnis bei den Sozialabgaben. Die Grenzen stehen auf dem voraussichtlichen Stand für 2027. Über das Feld Jahr rechnest Du auch mit den Werten für 2026.
Wie rechnet der bAV-Rechner Deinen Netto-Aufwand aus?
Der Rechner zieht vom Umwandlungsbetrag zwei Ersparnisse ab. Die Steuerersparnis ergibt sich aus dem steuerfreien Teil mal Deinem Grenzsteuersatz. Die Ersparnis bei den Sozialabgaben entsteht auf den Teil innerhalb des Rahmens von 4 Prozent und nur, solange Dein Gehalt unter den Bemessungsgrenzen liegt. Dafür setzen wir diese Arbeitnehmeranteile an:
- Krankenversicherung 8,75 Prozent mit halbem Zusatzbeitrag
- Pflegeversicherung 1,8 Prozent
- Rentenversicherung 9,3 Prozent
- Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent
Diese Sätze folgen aus § 241 SGB V, der Bekanntmachung des Zusatzbeitrags, den Angaben zur Pflegeversicherung, den Werten der Rentenversicherung und § 341 SGB III. Die Sätze für Renten- und Arbeitslosenversicherung sind für 2027 geplant, die amtliche Festlegung steht noch aus.
Diese Modellrechnung dient der Orientierung und ersetzt keine Lohnabrechnung. Sie nimmt eine gesetzliche Pflichtversicherung außerhalb Sachsens an, mit dem amtlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und ohne Kinderlosenzuschlag oder Kinderabschläge in der Pflegeversicherung. Die Steuer ergibt sich allein aus dem Grenzsteuersatz, Deine Steuerklasse fließt nur über diese Annahme ein. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer rechnest Du bei Bedarf in den Satz ein. Den Zuschuss berücksichtigt der Rechner bis 708 Euro im Monat und für 2026 bis 676 Euro, weil er darüber steuerpflichtiger Arbeitslohn wäre. Außen vor bleiben Umlagen des Arbeitgebers, der Übergangsbereich bis 2.000 Euro Brutto, der Förderbetrag nach § 100 EStG, private Krankenversicherung und abweichende Tarifverträge.
Mit den Startwerten rechnet es sich so. Bei 4.000 Euro Brutto, 200 Euro Umwandlung und 35 Prozent Grenzsteuersatz sparst Du 70 Euro Steuern und 42,30 Euro Sozialabgaben. Dein Netto-Aufwand liegt bei 87,70 Euro, und mit 15 Prozent Zuschuss fließen 230 Euro in den Vertrag. Überlege vorab, wie viel Geld in die bAV sinnvoll ist.
Welche Grenzen gelten im Jahr 2027 für die Entgeltumwandlung?
Alle Prozentgrenzen hängen an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung. Sie liegt im Jahr 2027 voraussichtlich bei 8.850 Euro im Monat. In der Krankenversicherung gelten 6.375 Euro und in der Pflegeversicherung 6.075 Euro. Die Werte stammen aus der Bundesratsdrucksache 576/26, und der Bundesrat hat noch nicht zugestimmt. Im Jahr 2026 liegt die Grenze bei 8.450 Euro im Monat, in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz würde die Pflegegrenze auf 6.375 Euro anheben. Es ist noch nicht beschlossen und fließt deshalb nicht ein.
| Regel | Rechengröße | Monat | Jahr |
|---|---|---|---|
| Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG | 8 % der BBG | 708 € | 8.496 € |
| Sozialabgabenfrei nach § 1 SvEV | 4 % der BBG | 354 € | 4.248 € |
| Anspruch nach § 1a BetrAVG | 4 % der BBG | 354 € | 4.248 € |
| Mindestbetrag der Umwandlung | 1/160 Bezugsgröße | 25,81 € | 309,75 € |
Zwischen 354 und 708 Euro im Monat zahlst Du auf den Beitrag keine Lohnsteuer, aber Sozialabgaben. Über 708 Euro fällt beides an. Der Zuschuss des Arbeitgebers zählt in beiden Rahmen mit und verbraucht deshalb Platz.
Wie hoch ist der Pflichtzuschuss nach § 1a BetrAVG?
Der Arbeitgeber gibt 15 Prozent des umgewandelten Entgelts dazu, soweit er durch die Umwandlung Sozialabgaben spart. Das Wort „soweit“ begrenzt die Pflicht bei hohen Gehältern. Unser Rechner setzt deshalb höchstens 15 Prozent des sozialabgabenfreien Teils an und deckelt den Betrag bei der Ersparnis, die die Umwandlung allein auslöst. So sieht das bei 200 Euro Umwandlung mit den Werten für 2027 aus.
| Brutto im Monat | Ersparnis Arbeitgeber | Pflichtzuschuss |
|---|---|---|
| 3.000 Euro | 42,30 Euro | 30,00 Euro |
| 6.300 Euro | 38,70 Euro | 30,00 Euro |
| 7.000 Euro | 21,20 Euro | 21,20 Euro |
| 9.500 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Anbieter und Leistungen unterscheiden sich in der betrieblichen Altersvorsorge deutlich.
Der Rechner zeigt die Untergrenze aus der spitzen Abrechnung. Dein Arbeitgeber darf pauschal 15 Prozent oder mehr zahlen. Trag dann seinen tatsächlichen Wert beim Zuschuss ein. Für Arbeitgeber lohnt sich eine schriftliche Regel, wie abgerechnet wird.
Was spart der Arbeitgeber bei der bAV?
Unterhalb der Bemessungsgrenzen spart der Arbeitgeber auf den sozialabgabenfreien Teil 21,15 Prozent und damit denselben Satz wie Du. Bei 200 Euro Umwandlung sind das 42,30 Euro im Monat. Nach 30 Euro Zuschuss bleiben ihm 12,30 Euro im Monat und 147,60 Euro im Jahr. Über der Bemessungsgrenze der Krankenversicherung kann der Saldo ins Minus drehen, sobald er pauschal 15 Prozent zahlt. Umlagen und Verwaltungsaufwand rechnet das Tool nicht mit ein.
Was kostet Dich die bAV später in der Auszahlung?
Die Ersparnis von heute holt sich der Staat zum Teil später zurück. Leistungen aus steuerfreien Beiträgen versteuerst Du nach § 22 Nr. 5 EStG im Alter, und auf Deine Betriebsrente fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Außerdem senkt jeder sozialabgabenfreie Euro Dein beitragspflichtiges Entgelt und damit Deine gesetzliche Rente. Der Rechner bildet diese Phase nicht ab, weil Tarifkosten, Rendite und Dein Steuersatz im Alter offen sind. Vergleiche deshalb immer auch die garantierten Leistungen im Angebot.
Der Rechner liefert Dir die Größenordnung. Ob sich ein Vertrag für Dich lohnt, hängt von Tarifkosten, Durchführungsweg und Deinem Ziel ab. Als Arbeitgeber klärst Du Zuschussregel, Haftung und Einführung in unserer bAV-Beratung für Unternehmen, und wir erklären Deinem Team, was die Entgeltumwandlung netto bedeutet. Weitere Werkzeuge findest Du in unserer Übersicht aller Rechner.
Häufige Fragen
Habe ich einen Anspruch auf Entgeltumwandlung?
Ja, als gesetzlich rentenversicherter Arbeitnehmer kannst Du nach § 1a BetrAVG bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze umwandeln. Im Jahr 2027 sind das voraussichtlich 354 Euro im Monat. Bietet Dein Arbeitgeber einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse an, läuft die Vorsorge dort, sonst kannst Du eine Direktversicherung verlangen.
Gilt der Pflichtzuschuss in jedem Durchführungsweg?
Nein. Die Pflicht betrifft Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Für Vereinbarungen von vor 2019 gilt sie seit dem 1. Januar 2022 (§ 26a BetrAVG). Ein Tarifvertrag darf davon abweichen (§ 19 BetrAVG).
Zählt der Arbeitgeberzuschuss bei den Grenzen mit?
Ja. Die Grenzen von 4 und 8 Prozent gelten für den gesamten Beitrag an den Versorgungsträger. Wandelst Du im Jahr 2027 genau 354 Euro um und Dein Arbeitgeber legt 53,10 Euro drauf, sind 53,10 Euro davon sozialabgabenpflichtig.
Welchen Grenzsteuersatz trage ich ein?
Der Tarif nach § 32a EStG startet im Jahr 2026 bei 14 Prozent und erreicht 42 Prozent ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen. Für 2027 liegt mit dem Einkommensteuerreformgesetz (BT-Drs. 21/8235) erst ein Entwurf vor. Trag einen Wert ein, der zu Deinem Einkommen passt. Die Steuerklasse verschiebt nur den laufenden Lohnsteuerabzug, in Klasse III fällt er meist niedriger aus und in Klasse V meist höher. Am Ende entscheidet Dein Steuerbescheid.
Warum ändert sich das Ergebnis von Jahr zu Jahr?
Die Bemessungsgrenzen steigen in der Regel jedes Jahr, und mit ihnen wachsen die Rahmen von 4 und 8 Prozent. Dazu kommen Änderungen bei den Beitragssätzen und der Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse, der vom amtlichen Durchschnitt abweichen kann.


