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Brauchen Soldaten eine Krankentagegeldversicherung?

Die kurze Antwort für aktive Soldaten lautet: nein. Wer bei der Bundeswehr dient, erhält im Krankheitsfall seine volle Besoldung weiter, ohne Zeitbegrenzung. Der Bund übernimmt damit faktisch die Funktion, die für Angestellte in der GKV das Krankentagegeld erfüllt. So weit die Theorie. In der Praxis gibt es Ausnahmen, die regelmäßig übersehen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktive Soldaten erhalten im Krankheitsfall volle Besoldungsfortzahlung ohne zeitliche Begrenzung. Ein klassisches Krankentagegeld braucht kein Soldat für sich selbst.
  • Erschwerniszulagen sind von dieser Fortzahlung ausgenommen. Ab dem 43. Krankheitstag entfallen sie, und genau hier entsteht echter Absicherungsbedarf.
  • Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit greift eine Dienstunfähigkeitsversicherung, kein Krankentagegeld.
  • Für selbstständig tätige Ehepartner bleibt ein Krankentagegeld sinnvoll, weil sie keine Lohnfortzahlung und kein GKV-Krankengeld erhalten.
  • Angestellte Ehepartner in der GKV sind nach sechs Wochen Lohnfortzahlung über das gesetzliche Krankengeld abgesichert und brauchen meist keinen zusätzlichen Schutz.

Warum brauchen Soldaten kein klassisches Krankentagegeld?

Krankentagegeld dient dazu, den Einkommensausfall aufzufangen, wenn Lohnfortzahlung und Krankengeld nicht mehr reichen. Für Angestellte endet die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von rund 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent des Nettoentgelts. Danach klafft eine Lücke.

Für Soldaten funktioniert das anders. Sie erhalten ihre volle Besoldung, solange sie im Dienst stehen, unabhängig davon, wie lange sie krank sind. Der Dienstherr zahlt durch, ohne Deckelung und ohne Übergang auf ein reduziertes Ersatzeinkommen.

Das macht eine klassische Krankentagegeldversicherung für den Soldaten selbst überflüssig.

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Wo entsteht trotzdem Absicherungsbedarf?

Der entscheidende Punkt liegt bei den Erschwerniszulagen. Viele Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit erhalten neben dem Grundgehalt eine Zulage für besonders belastende oder gefährliche Tätigkeiten, etwa die Fliegerzulage, die Fallschirmspringerzulage oder die Sprengstoffzulage. Diese Zulagen sind kein Teil der Grundbesoldung und fallen im längeren Krankheitsfall weg.

Ab dem 43. Tag einer ununterbrochenen Erkrankung entfällt die Erschwerniszulage. Wer eine solche Zulage regelmäßig in identischer monatlicher Höhe erhält, verliert damit einen spürbaren Teil seines tatsächlichen Einkommens, und zwar dauerhaft für die gesamte Krankheitsdauer.

Für genau diese Lücke gibt es eine spezielle Zulagenabsicherung für Soldaten, die funktional einem Krankentagegeld entspricht. Diese drei Punkte zeigen, wie die Absicherung greift:

  • Zahlung des versicherten Tagessatzes ab dem 43. Tag der Verwendungsunfähigkeit
  • Leistung für jeden Kalendertag, auch Sonn- und Feiertage
  • Fortzahlung solange eine vorübergehende Verwendungsunfähigkeit durch Krankheits- oder Unfallfolgen besteht

Nicht alle Zulagen sind über diesen Weg versicherbar. Die Tätigkeit muss monatlich in identischer Höhe vergütet werden und darf nicht einzelfallbezogen abgerechnet werden. Ob die eigene Zulage versicherbar ist, lässt sich im Rahmen einer Voranfrage prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Dienstunfähigkeitsversicherung?

Das wird häufig durcheinandergebracht. Krankentagegeld greift bei vorübergehender Erkrankung. Dienstunfähigkeit ist etwas anderes: Ein Soldat gilt nach § 44 Abs. 3 Soldatengesetz als dienstunfähig, wenn ein Truppenarzt feststellt, dass er für mindestens ein Jahr nicht mehr Dienst leisten kann.

Was bei Dienstunfähigkeit passiert, hängt vom Status ab. Berufssoldaten erhalten Anspruch auf Ruhegehalt, aber bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit drohen erhebliche Versorgungsabschläge. Zeitsoldaten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhalten dadurch lediglich eine geringe Erwerbsminderungsrente.

Für diesen Fall greift eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die Monatsprämien liegen je nach Anbieter, Dienstgrad und Gesundheitszustand zwischen 30 und 120 Euro.

Bei Unfällen im besonders gefährlichen Dienst oder bei Einsatzunfällen mit einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 erhalten alle Soldaten unabhängig vom Status eine Einmalzahlung von 150.000 Euro. Zeitsoldaten bekommen zusätzlich eine besondere Ausgleichszahlung von 30.000 Euro plus 6.000 Euro für jedes vor dem Einsatzunfall zurückgelegte Dienstjahr.

Brauchen Ehepartner von Soldaten ein Krankentagegeld?

Das hängt vollständig davon ab, wie der Ehepartner erwerbstätig ist.

Ist der Ehepartner sozialversicherungspflichtig angestellt und in der GKV pflichtversichert, greift nach sechs Wochen Lohnfortzahlung das gesetzliche Krankengeld. In diesem Fall braucht der Ehepartner kein zusätzliches privates Krankentagegeld.

Ist der Ehepartner selbstständig oder freiberuflich tätig und über eine private Krankenversicherung oder eine Restkostenversicherung abgesichert, fehlt dieser Schutz vollständig. Wer selbstständig ist, hat weder Lohnfortzahlung noch gesetzliches Krankengeld. Hier ist ein Krankentagegeld sinnvoll und gehört in jede vollständige Familienabsicherung. PKV-Tarife für Selbstständige enthalten häufig bereits ein Krankentagegeld, oft ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Wer konkrete Zahlen und einen schnellen Überblick sucht, findet hier alle fünf Konstellationen auf einen Blick:

PersonengruppeKrankentagegeld nötig?Was stattdessen greift
Aktiver Soldat selbstNeinVolle Besoldungsfortzahlung ohne Zeitbegrenzung
Soldat mit regelmäßiger ErschwerniszulageIndirekt, ab Tag 43Zulagenabsicherung für den Wegfall der Zulage
Soldat bei dauerhafter DienstunfähigkeitNein, falsches InstrumentDienstunfähigkeitsversicherung, 30 bis 120 Euro monatlich
Ehepartner, angestellt in GKVMeist nicht nötigGesetzliches Krankengeld nach 6 Wochen
Ehepartner, selbstständig oder freiberuflichJa, sinnvollKrankentagegeld in PKV, oft ab Tag 22

Was sollten Soldaten bei der Familienabsicherung beachten?

Wer die eigene Absicherung als Soldat vollständig durchdenkt, stellt schnell fest, dass der Bedarf an Krankentagegeld für sich selbst gering ist, aber für die Familie je nach Erwerbssituation des Ehepartners durchaus relevant sein kann.

Wer eine Erschwerniszulage erhält und diese regelmäßig in identischer Höhe bekommt, sollte eine Voranfrage für eine Zulagenabsicherung stellen, bevor eine längere Erkrankung den Einkommensverlust erst sichtbar macht. Und wer über die eigene Dienstunfähigkeit noch nicht nachgedacht hat, sollte das tun, bevor der Dienstherr einem den Anlass dafür liefert.

Was genau für Deine Situation passt, lässt sich ohne Kenntnis der konkreten Zulagenstruktur und Familiensituation nicht pauschal beantworten. Komm gerne auf mich zu, wenn Du das gemeinsam durchrechnen möchtest.

Erhältst Du eine Erschwerniszulage, und weißt Du, ab wann sie im Krankheitsfall wegfällt?

Lutz Gottschlich
Experte für Versicherungen
Über den Autor
Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei der COVAGO Versicherungsmakler GmbH. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung ist er interner Ansprechpartner für Kollegen und Kunden gleichermaßen. Bekannt ist er für seine ruhige, unaufgeregte Art und die Fähigkeit, auch komplexe Versicherungsthemen verständlich auf den Punkt zu bringen.
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