Die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – ist für Selbstständige und Gutverdiener eine der steuerlich attraktivsten Altersvorsorgeoptionen in Deutschland. Wer monatlich einzahlt, kann diese Beiträge vollständig als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG absetzen, bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro im Jahr 2026.
Heißt: Der Staat subventioniert die Altersvorsorge mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei einem Einkommen von 70.000 Euro brutto können das über 1.000 Euro Steuererstattung pro Jahr sein.
Der ETF-Basisrente-Rechner zeigt Dir auf einen Blick, wie hoch Deine jährliche Steuerersparnis ist, welches Kapital sich bis zum Renteneintritt ansammelt und was davon nach Steuer als monatliche Rente übrig bleibt. Die Berechnung basiert vollständig auf den gesetzlichen Grundlagen für 2026:
- § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG: Sonderausgabenabzug für Basisrentenverträge
- § 22 EStG: variabler Besteuerungsanteil abhängig vom Renteneintritts-Jahr
- § 32a EStG: aktueller Einkommensteuertarif 2026
- GRV-Anrechnung: Rentenversicherungsbeiträge von Angestellten werden vom steuerlichen Spielraum abgezogen
- Solidaritätszuschlag mit den aktuellen Freigrenzen 2026
Die voraussichtliche Monatsrente ist mit rund 30 € Rente je 10.000 € Kapital geschätzt. Die tatsächliche Rente hängt vom Tarif ab.
Keine Anlage oder Steuerberatung.
Wie funktioniert der ETF-Basisrente-Rechner?
Der Rechner gliedert sich in drei Eingabe-Tabs auf der linken Seite und zeigt das vollständige Ergebnis rechts daneben an, sobald Du auf „Jetzt berechnen“ klickst.
Tab 1: Persönliche Angaben
Hier gibst Du Deine Ausgangssituation ein. Vier Felder bestimmen die gesamte Grundlage der Berechnung:
Aktuelles Alter bestimmt, wie viele Jahre bis zum Renteneintritt verbleiben und damit direkt, wie lange das Kapital wächst. Zulässig sind Werte zwischen 18 und 61 Jahren.
Renteneintrittsalter kannst Du zwischen 62 und 70 Jahren wählen. Frühestmöglich wäre 62, die Regelrente liegt bei 67. Dieses Feld bestimmt zusammen mit Deinem heutigen Alter das Renteneintritts-Jahr – und damit den Besteuerungsanteil, der lebenslang für Deine Rente gilt.
Familienstand beeinflusst zwei steuerliche Schlüsselwerte gleichzeitig:
- Grundfreibetrag: 12.348 Euro für Ledige, 24.696 Euro für Verheiratete
- Höchstbetrag für die Basisrente: 30.826 Euro für Ledige, 61.652 Euro für Verheiratete
Bei verheirateten Paaren können also bis zu doppelt so viele Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.
Berufsgruppe entscheidet über die GRV-Anrechnung. Angestellte zahlen Rentenversicherungsbeiträge, die vom steuerlichen Spielraum abgezogen werden – das reduziert den verbleibenden Beitragsspielraum für die Basisrente erheblich. Selbstständige ohne GRV-Pflicht nutzen den Höchstbetrag dagegen vollständig aus.
Tab 2: Beitrag und Rendite
Dieser Tab steuert die finanzielle Seite der Berechnung.
Monatlicher Beitrag ist der Betrag, den Du in den ETF-Basisrentenvertrag einzahlst. Der Rechner zeigt direkt an, ob Du den steuerlichen Spielraum ausschöpfst, unterschreitest oder überschreitest. Beiträge über dem Spielraum sind nicht mehr vollständig steuerlich absetzbar.
Erwartete ETF-Rendite lässt sich per Schieberegler zwischen 2 und 12 Prozent einstellen. Historisch lagen globale Aktien-ETFs bei rund 7 bis 9 Prozent nominal pro Jahr. Der Rechner zieht davon automatisch die Kosten ab und zeigt die Nettorendite.
Gesamtkostenquote umfasst ETF-TER und Verwaltungskosten des Vertrags zusammen. Netto-Tarife ohne Ausgabeaufschlag liegen typischerweise bei 0,5 bis 1,0 Prozent, klassische Brutto-Tarife bei 1,5 bis 2,5 Prozent. Dieser Unterschied macht über 20 oder 30 Jahre einen erheblichen Unterschied beim Endkapital.
Inflationsrate fließt in die Berechnung des Realwerts der späteren Rente ein. Der Rechner zeigt neben der nominalen Monatsrente auch, welcher Kaufkraft das in heutigen Euro entspricht.
Tab 3: Rentenphase
Hier steuerst Du alles, was mit der späteren Auszahlungsphase zusammenhängt.
Renteneintritts-Jahr berechnet der Rechner automatisch aus Deinem Alter und dem gewählten Renteneintrittsalter. Dieses Jahr ist steuerlich entscheidend: Es legt den Besteuerungsanteil nach § 22 EStG fest, der lebenslang gilt. Wer 2040 in Rente geht, muss 91 Prozent der Rente versteuern – wer 2030 in Rente geht, nur 86 Prozent. Der Unterschied kann über die gesamte Rentenphase mehrere Zehntausend Euro ausmachen.
Zu versteuerndes Einkommen im Ruhestand ist Dein sonstiges Einkommen im Alter ohne die Basisrente – also GRV-Rente, Kapitalerträge, Mieteinnahmen. Dieser Wert bestimmt den Grenzsteuersatz, mit dem die Basisrente im Alter tatsächlich besteuert wird. Je niedriger dieses Einkommen, desto günstiger fällt die nachgelagerte Besteuerung aus.
Lebenserwartung fließt in die Lebenszeit-Bilanz ein. Der Rechner berechnet damit, wie viel Nettorente Du bis zu diesem Alter insgesamt erhältst, wann der Break-even erreicht ist und wie hoch der Gesamtüberschuss gegenüber dem eingezahlten Eigenbeitrag ausfällt.
Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente je 10.000 Euro angespartem Kapital ausgezahlt werden. Aktuelle Tarife liegen bei rund 25 bis 35 Euro. Den genauen Rentenfaktor findest Du im Angebot Deines Versicherers – je höher er ist, desto besser.
Welche Ergebnisse zeigt der Rechner nach der Berechnung?
Nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ erscheinen auf der rechten Seite vier Bereiche, die von oben nach unten aufeinander aufbauen:
- Schnellübersicht: Die vier wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick – Kapital bei Rentenbeginn, monatliche Nettorente nach Steuer, jährliche Steuerersparnis in der Ansparphase und effektiver Eigenbeitrag pro Monat nach Steuererstattung.
- Steuerförderung Ansparphase: Vollständige Steuerberechnung mit Bruttoeinkommen, zu versteuerndem Einkommen vor und nach Abzug, Höchstbetrag, verbleibendem Spielraum, Grenzsteuersatz und der aufgeschlüsselten Einkommensteuer- und Soli-Ersparnis. Zwei Fortschrittsbalken zeigen die staatliche Förderquote und die Spielraum-Ausschöpfung.
- Kapitalentwicklung: Das Wachstum des Vertragsguthabens in Fünf-Jahres-Schritten bis zum Renteneintritt – mit Gesamteinzahlung, Renditegewinn und kumulierter Steuerersparnis über die gesamte Laufzeit.
- Rentenphase: Die vollständige Auszahlungsseite mit Bruttomonatsrente, Besteuerungsanteil nach § 22 EStG, Steuerlast im Alter und der Netto-Monatsrente. Darunter die Lebenszeit-Bilanz mit Gesamtrente bis zur angenommenen Lebenserwartung, Break-even-Alter und Nettoüberschuss.
Am Ende gibt der Rechner automatisch einen Hinweis, ob das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung in Deiner konkreten Situation rechnerisch vorteilhaft ist – oder ob der Grenzsteuersatz im Alter so hoch bleibt, dass der Steuerstundungseffekt gering ausfällt.