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Kann ich als Beamter jederzeit in die PKV wechseln?

Du wirst verbeamtet und fragst Dich, ob Du sofort in die private Krankenversicherung eintreten kannst, oder ob Du eine Frist abwarten musst. Oder Du bist bereits Beamter und überlegst, die PKV zu wechseln, aber weißt nicht, ob das auch mitten im Jahr geht. Beides sind berechtigt Fragen, und die Antwort ist in beiden Fällen differenzierter als ein einfaches Ja oder Nein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als neu verbeamteter Beamter kannst Du sofort in die PKV eintreten, ohne eine Wartefrist abzusitzen.
  • Die Öffnungsaktion garantiert Dir innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung die Aufnahme in die PKV, unabhängig von Vorerkrankungen und mit einem Risikozuschlag von maximal 30 Prozent.
  • Innerhalb der bestehenden PKV kannst Du nach § 204 VVG jederzeit den Tarif wechseln, ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Verlust der Altersrückstellungen.
  • Den PKV-Versicherer zu wechseln ist möglich, erfordert aber immer eine neue Gesundheitsprüfung und bedeutet den teilweisen Verlust angesammelter Altersrückstellungen.
  • Wer zu lange wartet, verliert die Öffnungsaktion und muss danach regulär durch die Gesundheitsprüfung, wo Ablehnungen oder hohe Risikozuschläge möglich sind.

Wann kannst Du als Beamter in die PKV wechseln?

Du kannst mit dem ersten Tag Deines Beamtenverhältnisses in die PKV eintreten. Es gibt keine gesetzliche Wartefrist. Was es gibt, ist eine Frist, die Du nicht verpassen solltest: die Öffnungsaktion.

Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der PKV-Versicherer und gilt für alle Beamten innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung. In diesem Zeitfenster nimmt Dich der Versicherer ohne Ablehnung auf, ohne Leistungsausschlüsse, und der Risikozuschlag ist auf 30 Prozent des regulären Beitrags begrenzt. Seit 2019 gilt sie auch für Beamte auf Widerruf, also bereits ab dem Referendariat.

Was passiert, wenn Du die sechs Monate verstreichen lässt? Du musst die reguläre Gesundheitsprüfung durchlaufen. Der Versicherer kann dann ablehnen, Leistungsausschlüsse setzen oder unbegrenzte Risikozuschläge verlangen. Wer Vorerkrankungen hat und die Öffnungsaktionsfrist versäumt hat, steht mitunter dauerhaft schlechter da. Das lässt sich nicht rückgängig machen.

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Was gilt, wenn Du bereits privat versichert bist und den Tarif wechseln möchtest?

Wenn Du bereits in der PKV bist und den Tarif wechseln möchtest, hast Du nach § 204 VVG ein gesetzliches Recht auf einen Wechsel innerhalb desselben Versicherers. Dieses Recht gilt jederzeit, unabhängig von Deinem Alter und Gesundheitszustand.

Was dabei besonders wichtig ist: Die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Du verlierst also nicht, was Du über die Jahre angespart hast. Eine neue Gesundheitsprüfung findet nur dann statt, wenn Du in einen Tarif mit höheren Leistungen wechselst, und auch dann nur für die Mehrleistungen.

Stell dir folgende Situation vor: Dein Beihilfesatz steigt von 50 auf 70 Prozent, weil ein zweites Kind hinzukommt. Der bisherige 50-Prozent-Tarif passt jetzt nicht mehr, Du brauchst nur noch einen 30-Prozent-Tarif. Du informierst den Versicherer, verlangst die Anpassung, und der Beitrag sinkt ohne neue Prüfung. Dieser Wechsel ist nach § 204 VVG Dein Recht, kein Kulanzakt.

Was dieser interne Tarifwechsel nicht kann: Er ermöglicht Dir keinen Wechsel zu einem anderen Versicherer. Der § 204 VVG gilt ausschließlich für Wechsel innerhalb desselben Unternehmens.

Wann kannst Du zu einem anderen PKV-Versicherer wechseln?

Für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter gelten andere Spielregeln. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres, in den meisten Fällen also zum 31. Dezember. Du kannst also nicht jederzeit zu einem anderen Versicherer wechseln, sondern musst die Fristen einhalten.

Ausnahme: das Sonderkündigungsrecht. Das entsteht automatisch, wenn Dein Versicherer die Beiträge erhöht. In diesem Fall kannst Du innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Erhöhungsmitteilung kündigen, und zwar zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Dieses Recht steht Dir bei jeder Beitragserhöhung in der PKV zu.

Weitere Situationen, die ein Sonderkündigungsrecht auslösen können:

  • Statuswechsel vom Anwärter zum Beamten auf Probe: Der Anwärtertarif endet, der neue Beitrag ist höher.
  • Ende des Beamtenverhältnisses mit Eintritt von GKV-Versicherungspflicht.
  • Dauerhafter Umzug ins Ausland mit anderweitigem Versicherungsschutz.

Was Du bei jedem externen Wechsel einkalkulieren musst: Die neue Versicherung führt immer eine vollständige Gesundheitsprüfung durch. Diagnosen der letzten Jahre müssen vollständig angegeben werden. Wer eine Vorerkrankung verschweigt, riskiert im Leistungsfall die Vertragsanfechtung, was deutlich teurer werden kann als jeder Beitrag.

Was passiert mit den Altersrückstellungen beim Versichererwechsel?

Das ist der Kern des Problems beim externen PKV-Wechsel und der Grund, warum ihn so viele Beamte nicht in Betracht ziehen. In der PKV zahlt man in jungen Jahren mehr als nötig, um im Alter den Beitrag zu stabilisieren. Dieses Kapital heißt Altersrückstellungen.

Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer ist nur der sogenannte Übertragungswert mitnehmbar. Dieser Wert entspricht dem Teil der Rückstellungen, der rechnerisch auf die Absicherung eines Basistarifs entfällt. Alles, was über diese Mindestabsicherung hinausgeht, bleibt beim alten Versicherer und ist verloren.

In jungen Jahren ist der Verlust meist gering, weil noch wenig angespart wurde. Mit 40 oder 45 Jahren kann er dagegen beträchtlich sein. Ich mache das mal an einem konkreten Fall fest: Ein 42-jähriger Beamter hat über 18 Jahre Altersrückstellungen von rund 30.000 Euro aufgebaut. Beim Wechsel nimmt er vielleicht 8.000 Euro mit, der Rest bleibt beim alten Anbieter. Diesen Verlust muss der neue Tarif über viele Jahre wieder einholen, damit sich der Wechsel überhaupt rechnet.

Genau deshalb ist der günstigste Zeitpunkt für einen externen Wechsel immer so früh wie möglich, und der allerbeste Zeitpunkt ist der Übergang vom Anwärtertarif in den regulären Beamtentarif nach der Verbeamtung auf Probe.

Was prüft die anonyme Risikovoranfrage?

Bevor Du einen formalen Antrag bei einem neuen Versicherer stellst, gibt es einen Schritt, den Du unbedingt vorschalten solltest: die anonyme Risikovoranfrage.

Was dabei passiert: Ein unabhängiger Makler sendet Deine Gesundheitsdaten ohne Namen und ohne Geburtsdatum an mehrere Versicherer gleichzeitig. Die Versicherer bewerten, zu welchen Konditionen sie Dich aufnehmen würden, ohne dass ein offizieller Antrag entsteht. Das Ergebnis zeigt Dir, wer Dich nimmt, zu welchem Zuschlag, und wer ablehnt.

Der entscheidende Vorteil: Wenn ein Versicherer in der Voranfrage ablehnt, passiert gar nichts. Erst ein formaler Antrag erzeugt einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Diesen Eintrag müsstest Du bei allen weiteren Anträgen angeben, und er erschwert die Aufnahme bei anderen Anbietern spürbar.

Mit der anonymen Voranfrage vermeidest Du das komplett. Du beantragst formal nur dort, wo Du sicher aufgenommen wirst.

Was gilt für die Rückkehr in die GKV als Beamter?

Das geht in den allermeisten Fällen nicht. Als aktiver Beamter bist Du versicherungsfrei in der GKV. Selbst wenn Du möchtest, kannst Du nicht als Pflichtmitglied in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Nur wenn das Beamtenverhältnis endet und Du anschließend in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze wechselst, entsteht GKV-Versicherungspflicht und damit die Möglichkeit zur Rückkehr.

Das gilt es nüchtern zu sehen: Wer als Beamter in die PKV eingetreten ist, verlässt sie in der Regel bis ans Ende des Lebens nicht. Die Entscheidung für die PKV ist fast immer eine Entscheidung für immer.

Was sind die häufigsten Fehler beim PKV-Wechsel als Beamter?

Seit ich 2012 als unabhängiger Makler angefangen habe, begegnen mir in diesem Bereich immer wieder die gleichen Fehler:

  • Öffnungsaktion verpassen: Der häufigste und teuerste. Wer die sechs Monate nicht nutzt, verliert die Aufnahmegarantie dauerhaft.
  • Formaler Antrag ohne Voranfrage: Ein Nein des Versicherers hinterlässt einen HIS-Eintrag, der alle weiteren Anträge erschwert.
  • PKV kündigen, bevor der neue Vertrag fest steht: Wer kündigt, bevor die schriftliche Annahmeerklärung des neuen Versicherers vorliegt, riskiert eine Versicherungslücke. Während dieser Zeit zahlt er als Beamter Krankheitskosten vollständig aus eigener Tasche.
  • Altersrückstellungsverlust unterschätzen: Wer mit 40 oder 45 Jahren wechselt, rechnet selten durch, was er tatsächlich verliert.
  • Tarif nicht an den neuen Beihilfesatz anpassen: Wenn sich durch Heirat, Kinder oder Pension der Beihilfesatz ändert, muss auch der PKV-Tarif angepasst werden. Wer das vergisst, zahlt entweder zu viel oder ist unterversichert.

Wenn Du wissen möchtest, ob ein Wechsel in Deiner Situation sinnvoll ist und welche Tarife zu Deiner Beihilfesituation passen, komm gerne auf mich zu. Wir prüfen gemeinsam, was sich rechnet und was nicht.

Lutz Gottschlich
Experte für Versicherungen
Über den Autor
Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei der COVAGO Versicherungsmakler GmbH. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung ist er interner Ansprechpartner für Kollegen und Kunden gleichermaßen. Bekannt ist er für seine ruhige, unaufgeregte Art und die Fähigkeit, auch komplexe Versicherungsthemen verständlich auf den Punkt zu bringen.
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