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Krankenkasse wechseln bei laufender Kieferorthopädie

Dein Kind trägt eine Zahnspange und Du überlegst, die Krankenkasse zu wechseln?

Vielleicht lockt eine andere Kasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag oder besseren Zusatzleistungen. Doch was passiert mit der laufenden Kieferorthopädie-Behandlung? Die Sorge, dass ein Kassenwechsel Probleme verursacht oder die Kostenübernahme gefährdet, ist unbegründet.

Ein Wechsel ist jederzeit möglich und hat keine negativen Auswirkungen auf die Behandlung. Die neue Kasse übernimmt automatisch und ohne Verzögerung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Kassenwechsel während einer laufenden KFO-Behandlung ist problemlos möglich und hat keine Nachteile.
  • Die KIG-Einstufung (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) bleibt bei einem Wechsel innerhalb der GKV erhalten.
  • Die neue Krankenkasse übernimmt automatisch alle genehmigten Antragsdaten der alten Kasse.
  • Nach Behandlungsabschluss erstattet die letzte Krankenkasse alle geleisteten Eigenanteile zurück, auch die aus früheren Kassenperioden.

Kann ich meine Krankenkasse bei laufender Kieferorthopädie wechseln?

Ja, ein Wechsel ist völlig unkompliziert und Du musst Dir keine Sorgen machen.

Bei einem Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen bleibt die ursprüngliche KIG-Einstufung erhalten, die bei Behandlungsbeginn festgelegt wurde. Es erfolgt keine erneute Einstufung und Du musst keinen neuen Antrag stellen. Die Behandlung läuft einfach weiter, als wäre nichts passiert.

Die neue Krankenkasse übernimmt automatisch alle genehmigten Antragsdaten der alten Kasse. Der Kieferorthopäde regelt die Mitteilung elektronisch, Du musst selbst nichts tun. Die Behandlung läuft ohne Unterbrechung weiter und es wird keine neue Antragsnummer vergeben.

Die neue Krankenkasse zahlt die Kostenübernahme ab dem Wechseldatum weiter, also 80 Prozent oder 90 Prozent bei mehreren Kindern. Der Eigenanteil von 20 Prozent oder 10 Prozent bleibt ebenfalls unverändert.

Letzte Krankenkasse erstattet alle Eigenanteile zurück

Ein besonders wichtiger Punkt betrifft die Rückerstattung nach Behandlungsabschluss. Nach erfolgreicher Behandlung und einer Retentionsphase von mindestens einem Jahr teilt der Kieferorthopäde der Krankenkasse mit, dass die Behandlung abgeschlossen ist. Du reichst dann alle aufbewahrten Eigenanteil-Rechnungen bei der Krankenkasse ein. 

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Die letzte Krankenkasse, bei der Du versichert warst, erstattet alle geleisteten Eigenanteile vollständig zurück, also auch die aus früheren Kassenperioden. Das bedeutet: Selbst wenn Du während der Behandlung mehrfach die Kasse gewechselt hast, bekommst Du am Ende alles von einer einzigen Kasse zurück.

Wie funktioniert die Kostenerstattung der Krankenkasse?

Ein konkretes Beispiel macht das Ganze greifbarer: Ein Schulkind hat einen Eigenanteil von 20 Prozent.

In den ersten beiden Jahren der Behandlung war die Familie bei Kasse A versichert und hat bei Behandlungskosten von 2.000 Euro insgesamt 400 Euro Eigenanteil gezahlt. In den Jahren zwei und drei wechselte die Familie zu Kasse B und zahlte erneut 400 Euro Eigenanteil bei weiteren 2.000 Euro Behandlungskosten. 

Nach Behandlungsende zahlt Kasse B die gesamten 800 Euro zurück, also sowohl die 400 Euro aus der Zeit bei Kasse A als auch die 400 Euro aus der eigenen Versicherungszeit. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Du alle Rechnungen sorgfältig aufbewahrt hast.

Ablauf beim Kassenwechsel: Die Praxis regelt alles elektronisch

Der Wechsel läuft größtenteils automatisch ab und erfordert von Dir nur wenige Schritte. Du kündigst Deine alte Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende und meldest Dich bei der neuen Krankenkasse an. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt das System.

Die kieferorthopädische Praxis wird elektronisch von der neuen Krankenkasse informiert. Die alte Krankenkasse teilt über einen sogenannten Widerrufsdatensatz mit, wann die Versicherung endet. Die neue Krankenkasse übermittelt dann eine Übernahmeerklärung an die Praxis mit Beginn ihrer Leistungspflicht. 

Die Behandlung läuft nahtlos weiter und kein Termin fällt aus.

Du musst selbst nichts veranlassen, denn die kieferorthopädische Praxis regelt alle elektronischen Meldungen. Es gibt auch keine längere Sperrfrist für KFO-Behandlungen, der Wechsel kann also jederzeit durchgeführt werden, ohne dass die Behandlung unterbrochen wird.

Wann lohnt sich der Wechsel bei laufender KFO-Behandlung?

Ein Wechsel allein wegen der Kieferorthopädie lohnt sich selten, denn die Ersparnis durch einen niedrigeren Zusatzbeitrag ist bei der verbleibenden Behandlungsdauer meist überschaubar. Bei einer Differenz von nur einem Prozent beim Zusatzbeitrag sparst Du bei 3.000 Euro Bruttoeinkommen etwa 30 Euro pro Jahr. 

Bei einer Restdauer der KFO von zwei Jahren ergibt das eine Gesamtersparnis von 60 Euro. Das allein rechtfertigt den Aufwand kaum.

Zusätzliche Vorteile machen den Wechsel attraktiv

Interessanter wird es, wenn Du zusätzliche Vorteile mitnimmst. Bei einer laufenden KFO-Behandlung sind mindestens zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr sinnvoll, um die Zähne trotz Zahnspange gesund zu halten.

Wechselst Du von einer Kasse mit 40 Euro Eigenanteil für die PZR zu einer Kasse mit kostenloser Zahnreinigung, sparst Du 80 Euro pro Jahr. Dazu kommen mögliche Vorteile durch Bonusprogramme von bis zu 100 bis 150 Euro jährlich, wenn Du regelmäßig Vorsorgetermine wahrnimmst und diese dokumentierst.

Eine Kombination macht den Wechsel lohnenswert: Eine neue Kasse mit 0,5 Prozent niedrigerem Zusatzbeitrag plus kostenloser PZR plus attraktivem Bonusprogramm ergibt eine echte Ersparnis über die gesamte Behandlungsdauer. Bei einer dreijährigen Restlaufzeit können so durchaus mehrere Hundert Euro zusammenkommen.

In diesen Fällen macht ein Wechsel bei laufender Kieferorthopädie wenig Sinn

Ein Wechsel ist nicht empfehlenswert, wenn der Unterschied beim Zusatzbeitrag nur 0,1 bis 0,2 Prozent beträgt. Auch wenn die neue Kasse schlechtere Zahnleistungen hat oder die alte Kasse insgesamt bessere Zusatzleistungen bietet, solltest Du beim aktuellen Anbieter bleiben. Der Verwaltungsaufwand steht dann in keinem Verhältnis zur möglichen Ersparnis.

Spezialfälle: Bei Wechsel zwischen PKV und GKV gelten andere Regeln

Während der Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung unkompliziert ist, gelten beim Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung besondere Regeln, die Du kennen solltest.

Von der privaten Krankenversicherung in die GKV wechseln

Hier gelten andere Regeln als beim GKV-zu-GKV-Wechsel. Wenn Du von der privaten Krankenversicherung in die GKV wechselst und eine KFO-Behandlung läuft, führt die neue GKV-Kasse eine neue KIG-Einstufung durch. 

Die alte private Einstufung zählt nicht und wird nicht übernommen. Nur wenn die neue Einstufung KIG 3 oder höher ergibt, übernimmt die GKV die Kosten. Die bis dahin von der PKV gezahlten Leistungen werden ebenfalls nicht angerechnet.

Vor einem solchen Wechsel solltest Du unbedingt mit der neuen GKV-Kasse telefonieren und klären, ob die KFO-Einstufung weiterhin greift. So vermeidest Du böse Überraschungen und weißt vorher genau, worauf Du Dich einlässt.

Von der GKV in die private Krankenversicherung wechseln

Bei einem Wechsel von der GKV in die PKV, der vor allem für Selbstständige und Beamte relevant ist, erstattet die letzte GKV nach Behandlungsabschluss den Eigenanteil. Allerdings wird nur der Eigenanteil aus der GKV-Phase berücksichtigt. Die PKV-Phase fließt nicht in die Rückerstattung ein, da die private Krankenversicherung ein völlig anderes System nutzt.

Checkliste: Das solltest Du vor dem Kassenwechsel erledigen

Damit der Wechsel reibungslos funktioniert und Du am Ende Deine Eigenanteile vollständig zurückbekommst, solltest Du einige Punkte beachten. Die folgende Checkliste hilft Dir dabei, nichts zu vergessen.

Das solltest Du tun:

  • Kündigungsschreiben an die alte Kasse senden, per Post oder E-Mail, zwei Monate vor dem gewünschten Wechseldatum
  • Neue Krankenkasse auswählen und dort anmelden
  • Wechseldatum merken, denn ab diesem Tag zahlt die neue Kasse
  • Alle Eigenanteil-Rechnungen sammeln und sicher aufbewahren, diese sind für die spätere Rückerstattung unverzichtbar
  • Optional den Kieferorthopäden kurz informieren, die Praxis erfährt es aber meist automatisch über das elektronische System

Das solltest Du vermeiden:

  • Die Behandlung unterbrechen oder Termine absagen
  • Die Eigenanteil-Rechnungen verlieren oder wegwerfen
  • Mit der alten Kasse noch Termine nach dem Wechseldatum buchen
  • Den Kieferorthopäden wechseln, wenn es nicht wirklich notwendig ist
  • Rechnungen einfach zahlen und dann vergessen, ohne sie abzuheften

Fazit: Der Kassenwechsel bei laufender KFO ist problemlos möglich und die letzte Kasse erstattet alle Eigenanteile

Ein Wechsel der Krankenkasse während einer laufenden Kieferorthopädie-Behandlung ist jederzeit möglich und hat keine negativen Auswirkungen auf die Behandlung oder die Kostenübernahme. Die KIG-Einstufung bleibt erhalten, die neue Kasse übernimmt automatisch und die Behandlung läuft nahtlos weiter. 

Nach Behandlungsabschluss erstattet die letzte Krankenkasse alle geleisteten Eigenanteile zurück, auch die aus früheren Kassenperioden. 

Entscheidend ist, dass Du alle Eigenanteil-Rechnungen sorgfältig aufbewahrst, denn ohne diese Belege gibt es keine Rückerstattung. Ein Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn Du neben einem niedrigeren Zusatzbeitrag auch bessere Zahnleistungen oder attraktive Bonusprogramme mitnehmen kannst.

Schiffgens Thorsten
Thorsten Schiffgens
Experte für Versicherungen
Über den Autor

Als geschäftsführender Gesellschafter von COVAGO berate ich seit über 20 Jahren Unternehmen und Privatkunden in allen Versicherungsfragen – unabhängig, ganzheitlich und immer am echten Bedarf orientiert. Mir geht es nicht um Produktverkauf, sondern um Lösungen, die wirklich passen. Ob im persönlichen Gespräch oder digital: Partnerschaftliche Beratung auf Augenhöhe ist für mich keine Floskel, sondern Arbeitsweise.

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