Eine PKV ist mit Asthma möglich. Nicht immer, nicht ohne Prüfung, aber häufiger als viele denken. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern was dahinter steckt: Verlauf, Lungenfunktion, Medikation, Exazerbationen, Notfälle und Begleiterkrankungen. Bei einem leichten, lange stabilen Asthma ohne Krankenhausaufenthalte und ohne systemische Steroide sind Annahme mit kleinem Zuschlag oder sogar Normalannahme realistisch. Bei schwerem, schlecht kontrolliertem Asthma mit wiederholten Exazerbationen und oralen Kortisongaben wird das deutlich schwieriger.
- Asthma führt nicht automatisch zur Ablehnung. Der Verlauf und die Kontrolle entscheiden, nicht der Diagnosename.
- Leichtes, gut kontrolliertes Asthma landet häufig bei einem Zuschlag von etwa 0 bis 20 Prozent.
- Schweres Asthma mit häufigen Exazerbationen, systemischen Steroiden oder Klinikaufenthalten führt oft zu Zuschlägen von 40 Prozent und mehr oder Ablehnung.
- Ein aktueller Lungenfunktionstest ist für die Risikoprüfung das wichtigste Einzeldokument.
- Wer nicht raucht, keine COPD hat und keine orale Kortisontherapie braucht, steht strukturell deutlich besser da.
- Ein abgelehnter formeller Antrag hinterlässt Spuren. Anonyme Risikovoranfragen zuerst.
Wie geht die PKV mit Asthma um?
Asthma ist eine chronische entzündliche Atemwegserkrankung mit sehr unterschiedlichen Verläufen. Für den Versicherer bedeutet das Unberechenbarkeit: Facharzttermine, Spirometrie, Medikamente, Notfallversorgung, Kortisonstöße, Krankenhausbehandlung und mögliche Folgeerkrankungen wie COPD. Jede dieser Positionen schlägt sich in zukünftigen Leistungsausgaben nieder.
Das macht Asthma zum anspruchsvollsten der drei häufigen Vorerkrankungsthemen in der PKV. Nicht weil jede Asthmaperson abgelehnt wird, sondern weil der Versicherer besonders viel über den konkreten Verlauf wissen will. Ein Asthmatiker mit normaler Lungenfunktion und ohne Exazerbation seit drei Jahren wird völlig anders bewertet als jemand mit denselben Diagnoseschlüsseln, aber zwei Notaufnahmebesuchen im letzten Jahr.
Ein realer Asthma-Zusatzfragebogen fragt unter anderem nach Anfallshäufigkeit, letztem Anfall, Bettlägerigkeit, Krankenhaus- oder Kuraufenthalten, Medikamenten, Nikotinkonsum, Herzbeschwerden, chronischer Bronchitis, Emphysem, Bildgebung, Arbeitsunfähigkeit und Lungenfunktion. Drei Kategorien zeigen, wie die typische Einordnung aussieht:
| Positiver Faktor | Neutral bis prüfbedürftig | Kritischer Faktor |
| Seltene, saisonale Beschwerden | Regelmäßige Bedarfsmedikation | Tägliche Beschwerden oder relevante Einschränkung |
| Keine Exazerbation über längere Zeit | Inhalations-Controller in niedriger Dosis | Wiederholte Exazerbationen oder Notfallbehandlungen |
| Normale oder nahezu normale Lungenfunktion | Dauermedikation mit Kombinationstherapie | Orale oder systemische Steroide, Biologika |
| Keine Klinik, Reha oder Rettungsdienst | Allergische Komponente | Krankenhausaufenthalt, Intensivbehandlung |
| Nichtraucher, kein COPD-Hinweis | Frühere AU-Tage | Rauchen, COPD, chronische Bronchitis oder Emphysem |
| Keine Begleiterkrankungen | Übergewicht oder Allergien | Erhebliche Adipositas, kardiale oder pulmonale Komorbidität |
Die Kombination aus mehreren kritischen Faktoren multipliziert die Risikobewertung, sie addiert sich nicht einfach.
Welche Unterlagen brauchst Du für eine anonyme Risikovoranfrage wegen Asthma?
Nicht Masse, sondern Aussagekraft zählt. Ein Underwriter will konkrete Zahlen sehen, keine unsortierten Patientenakten.
Folgendes sollte vor der Voranfrage zusammengestellt sein:
- Facharztbericht Pneumologie oder Allergologie mit aktueller Stabilitätsbewertung
- Aktueller Lungenfunktionstest, insbesondere Spirometrie mit FEV1 und fachärztlicher Interpretation
- Medikamentenübersicht mit Präparat, Dosis und tatsächlicher Bedarfsfrequenz
- Vollständige Chronologie der letzten 24 bis 36 Monate: Exazerbationen, Notaufnahmen, orale Kortisonstöße, Krankenhausaufenthalte, AU-Zeiten
- Allergiediagnostik, wenn allergisches Asthma dokumentiert ist
- Raucherstatus und ärztliche Bestätigung, dass keine COPD oder chronische Bronchitis vorliegt
Ein guter Arztbericht nennt keine Gemeinplätze, sondern konkrete Fakten. Ein Satz wie „Allergisches Asthma, Erstdiagnose 2018; seit 24 Monaten keine Exazerbation, kein orales Kortison, keine Notaufnahme, FEV1 98 Prozent Soll, Bedarfs-SABA höchstens einmal monatlich“ ist einem Underwriter mehr wert als fünf Seiten Patientenakte ohne Struktur.
Wie kannst Du Deine Chancen auf eine Annahme in der PKV mit Asthma verbessern?
Vor der Risikovoranfrage lohnen sich einige Schritte, die das Ergebnis messbar verbessern. Das meiste davon kostet keine Zeit, sondern nur Sorgfalt beim Zusammenstellen.
Konkret geht es um folgendes:
- Nicht in einer akuten Verschlechterung starten. Erst Stabilisierung abwarten und dokumentieren.
- Lungenfunktion vorab aktualisieren lassen. Ein aktueller Normalbefund schlägt jeden alten Befund aus einer Akutphase.
- Exazerbationshistorie klar strukturieren. Keine Notaufnahme, kein orales Kortison, kein Krankenhausaufenthalt sind relevante, positive Fakten.
- Medikation exakt angeben. Genaue Dosis und tatsächliche Häufigkeit, nicht den Idealfall.
- Raucherstatus klar dokumentieren. Bei Nichtrauchen seit wann. Bei Rauchstopp: ehrlich mit Datum.
- Begleiterkrankungen vollständig einbeziehen. Allergische Rhinitis, Neurodermitis, Adipositas und Schlafapnoe können die Bewertung verändern.
- Keinen formellen Antrag bei mehreren Versicherern gleichzeitig stellen. Ein abgelehnter formeller Antrag kann in späteren Anträgen relevant werden, wenn nach Vorablehnungen gefragt wird.
Wer diese Punkte abarbeitet, bevor die Voranfrage rausgeht, hat strukturell bessere Karten als jemand, der einfach den nächsten Antrag abschickt.
Wie hoch ist der Risikozuschlag für Asthma in der PKV?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Zuschlagstabelle. Versicherer kalkulieren individuell, und Aussagen wie „Asthma kostet immer 20 Prozent“ sind fachlich schlicht falsch.
Was veröffentlichte Marktbeobachtungen aus Maklerquellen zeigen, sind orientierende Korridore ohne jede Verbindlichkeit:
| Asthma-Konstellation | Häufig beobachteter Ausgang | Unverbindliche Orientierung |
| Selten, saisonal, leicht; normale Lungenfunktion; kaum Bedarfsmedikation; keine Exazerbation | Normalannahme oder kleiner Zuschlag | etwa 0 bis 15 Prozent |
| Leicht, gut kontrolliert; einfache Inhalationstherapie; keine Notfälle | Annahme mit Zuschlag | etwa 10 bis 20 Prozent |
| Mittelschwer mit Controller-Therapie oder wiederkehrenden Beschwerden | Annahme mit deutlicherem Zuschlag | etwa 20 bis 30 Prozent |
| Schwer, schlecht kontrolliert; häufige Exazerbationen, systemische Steroide | Hoher Zuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung | etwa 40 Prozent und mehr |
Der Risikozuschlag ist eine dauerhaft vereinbarte Mehrprämie, keine Einmalzahlung. Was das monatlich konkret bedeutet:
| Tarifbeitrag ohne Zuschlag | 10 % Zuschlag | 20 % Zuschlag | 30 % Zuschlag |
| 500 Euro | 50 Euro | 100 Euro | 150 Euro |
| 700 Euro | 70 Euro | 140 Euro | 210 Euro |
| 900 Euro | 90 Euro | 180 Euro | 270 Euro |
Bei einem Zuschlag von 20 Prozent auf einen 700-Euro-Tarif sind das 1.680 Euro jährlich mehr. Über zehn Jahre sind das 16.800 Euro, die zusätzlich anfallen. Genug Grund, die Voranfrage sorgfältig vorzubereiten und Versicherer zu vergleichen.
Kann ich den Risikozuschlag wegen Asthma später wieder loswerden?
Ja, das ist möglich, aber nicht garantiert. Nach § 41 VVG kann eine Prämienherabsetzung beantragt werden, wenn die Umstände des erhöhten Risikos nachweislich weggefallen oder bedeutungslos geworden sind. Das muss aktiv beantragt und medizinisch belegt werden, eine automatische Frist oder Garantie gibt es nicht.
Bei Asthma ist das nach langjähriger vollständiger Stabilität ohne Exazerbation, ohne orale Kortisontherapie und mit dokumentiert normaler Lungenfunktion realistisch möglich. Wer diesen Weg anstrebt, sollte den Verlauf über mehrere Jahre konsequent dokumentieren und die Herabsetzung mit einem aktuellen Pneumologiebericht beantragen.
Was die Anzeigepflicht nach § 19 VVG betrifft: Eine laufende Asthma-Diagnose, Inhalativa und Kortisonstöße müssen angegeben werden, wenn danach gefragt wird. Falsche oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall zum Rücktritt oder zur Kündigung führen.
Sonderfall: Was gilt in der PKV bei Beamten mit Asthma?
Für Beamte und Beamtenanwärter bietet die Öffnungsaktion einen besonderen Schutz, den kein regulärer Normaltarif garantiert. Bei Asthma mit schwerem Verlauf kann sie der einzige Weg in einen leistungsstarken Tarif sein.
Diese Eckpunkte gelten bei teilnehmenden PKV-Unternehmen:
- Keine Ablehnung allein aus Gesundheitsgründen
- Keine Leistungsausschlüsse
- Risikozuschlag maximal 30 Prozent des Tarifbeitrags
- Kein gesundheitsabhängiger Risikozuschlag in der Pflegeversicherung
- Frist: in der Regel sechs Monate nach maßgeblichem Beginn des Beamtenverhältnisses
Bei Asthma kann die Öffnungsaktion entscheidend sein, wenn ein regulärer Normaltarif einen Zuschlag von mehr als 30 Prozent ergeben würde oder eine Zurückstellung droht. Der empfohlene Weg: zuerst reguläre anonyme Voranfragen stellen, Ergebnisse schriftlich vergleichen und die Öffnungsaktion nur dann gezielt nutzen, wenn das reguläre Ergebnis schlechter ausfällt. Die Frist nicht verpassen, sie gilt auch dann, wenn man gerade noch keine Voranfragen gestartet hat.
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