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Bauleistungs­versicherung im Vergleich [11/2026]

Schäden am Bauvorhaben während der Bauzeit. Hier findest Du die 6 wichtigsten Anbieter im Vergleich, mit Leistungen, Eckdaten und direktem Anbietervergleich.

Johannes Haumann
Johannes Haumann Sales Expert - Zuletzt aktualisiert: 31. Okt. 2026

Anbieter für Bauleistungs­versicherung im Überblick

Unsicher, welcher Schutz passt?

Wir vergleichen die Bauleistungsversicherung aller passenden Versicherer und holen Angebote für Deinen Betrieb ein.

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Eine Bauleistungsversicherung zahlt, wenn Dein Bauvorhaben während der Bauzeit unvorhergesehen beschädigt oder zerstört wird, etwa durch Sturm, Vandalismus, Baugrundprobleme oder einen Fehler auf der Baustelle. Sie ersetzt die Kosten, um den Bau wieder in den Zustand vor dem Schaden zu bringen, und schützt Bauherren ebenso wie alle beteiligten Bauunternehmen.

Du erfährst hier, wer das Risiko bis zur Abnahme hat, welche Schäden die Versicherung übernimmt, welche Bausteine Du dazunehmen solltest und wie lange der Schutz läuft. Die Beiträge für typische Bausummen haben wir am 31. Oktober 2026 selbst im Online-Rechner eines Versicherers ermittelt.

Was ist eine Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung ist eine Sachversicherung für ein einzelnes Bauvorhaben und deckt Schäden am entstehenden Bauwerk. Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Bau, der im Versicherungsschein steht. Manche Versicherer nennen sie auch Bauwesenversicherung.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beschreibt den Schutz in seinen Musterbedingungen, den Allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungsversicherung (ABBL 2018, Fassung vom 1. Juli 2025). Der Kern steht in einem einzigen Satz.

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden).

Ziffer A1-2.1 ABBL 2018 (GDV)

Unvorhergesehen ist ein Schaden, den weder Du noch die verantwortlichen Firmen rechtzeitig erkannt haben oder mit dem nötigen Fachwissen hätten erkennen können. Einfache Fahrlässigkeit auf der Baustelle schadet Dir dabei nicht. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen (A1-2.1 und A3-1.8).

Manche Versicherer arbeiten noch mit älteren Bedingungswerken, die zwischen Bauherren (ABN) und Unternehmern (ABU) trennen. Die ABBL 2018 fassen beide Varianten zusammen. Welche Fassung in Deinem Vertrag steht, prüfen wir vor dem Abschluss.

Ist die Bauleistungsversicherung für Bauherren Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht zur Bauleistungsversicherung gibt es nicht. Kein Gesetz schreibt sie Bauherren oder Baufirmen vor, verpflichtend wird sie erst, wenn ein Bauvertrag sie verlangt.

Wichtig ist sie trotzdem, weil das Gesetz das Risiko bis zur Abnahme klar verteilt. Beim Werkvertrag liegt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes beim Unternehmer (§ 644 Abs. 1 BGB). Bricht vorher eine frisch gemauerte Wand im Sturm ein, muss die Baufirma sie auf eigene Kosten neu errichten.

Ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) vereinbart, verschiebt sich das Bild. Beschädigen oder zerstören höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, die ausgeführte Leistung vor der Abnahme, darf er die ausgeführten Teile trotzdem abrechnen (§ 7 Abs. 1 VOB/B mit § 6 Abs. 5 VOB/B). Die zerstörten Teile bezahlt dann der Bauherr, für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht. Noch nicht eingebaute Baustoffe, die Baustelleneinrichtung und Gerüste zählen nicht zur ausgeführten Leistung (§ 7 Abs. 3 VOB/B).

Beide Seiten haben deshalb ein Interesse an der Versicherung. Im Bauvertrag lässt sich regeln, wer sie abschließt und wer sie bezahlt. Die Allianz weist darauf hin, dass der Bauherr den Beitrag bei entsprechender bauvertraglicher Vereinbarung auf die beteiligten Firmen umlegen kann (Stand 31. Oktober 2026).

Wer braucht eine Bauleistungsversicherung?

Eine Bauleistungsversicherung brauchen gewerbliche Bauherren, Bauträger, Generalunternehmer und Bauunternehmen, die Neubauten, Anbauten oder Umbauten ausführen lassen oder selbst ausführen. Für einen Bauherrn geht es um das investierte Geld, für eine Baufirma um die eigene Leistung bis zur Abnahme.

Ein einzelner Vertrag schützt dabei alle Beteiligten. Versichert sind nach dem Muster die Interessen des Bauherrn sowie aller Unternehmer, die an dem Vertrag mit dem Auftraggeber beteiligt sind, einschließlich der Subunternehmer (A1-3.2). Wessen Schaden der Versicherer im Einzelfall ersetzt, richtet sich danach, wer zu diesem Zeitpunkt nach Vertrag oder Gesetz die Gefahr hat (A1-3.3).

Ein Vertrag schützt alle Beteiligten am Bau

  • Bauherr oder sonstiger Auftraggeber
  • Generalunternehmer und Bauträger
  • alle beauftragten Bauunternehmen
  • deren Subunternehmer

Leistet der Versicherer, kann er sich das Geld nach dem Muster beim Verursacher zurückholen, auch wenn dieser selbst mitversichert ist (A1-3.4). Per Klausel verzichtet der Versicherer auf diesen Rückgriff gegen versicherte Unternehmer und Subunternehmer (TK A 5340). Der Verzicht gilt im Muster nur für Schäden an Leistungen, die der Verursacher nicht selbst erstellt hat, und nur, soweit er keine eigene Haftpflichtversicherung dafür hat. Achte als Bauherr trotzdem darauf, denn ohne Klausel kann der Versicherer jeden Verursacher in Anspruch nehmen.

Wer regelmäßig Bauvorhaben in Auftrag gibt, etwa ein Bauträger, kann statt Einzelpolicen einen Jahresvertrag abschließen. Darin meldest Du jedes Bauvorhaben vor Baubeginn an, widerspricht der Versicherer nicht binnen zwei Wochen, gilt es als versicherbar (Klausel TK A 5512). Die INTER nennt in ihrem Formular außerdem Jahres-Umsatzverträge. Welche Policen ein Betrieb daneben prüfen sollte, haben wir im Beitrag über notwendige Versicherungen für Gewerbetreibende zusammengestellt.

Welche Schäden zahlt die Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung zahlt Sachschäden am Bauwerk, an eingebauten Baustoffen und Bauteilen, die plötzlich und unvorhergesehen entstehen. Typische Ursachen sind ungewöhnliche Witterung, Vandalismus, Ungeschicklichkeit von Handwerkern, Folgen von Konstruktions- oder Materialfehlern und unbekannte Eigenschaften des Baugrunds.

Der Versicherer ersetzt die Kosten, um einen technisch gleichwertigen Zustand wie unmittelbar vor dem Schaden herzustellen (A3-1.1). Dazu gehören Material und Arbeitslohn, auch das Aufräumen zählt dazu, solange die Versicherungssumme reicht. Für Aufräumkosten über die Summe hinaus gibt es eine eigene Klausel (TK A 5312). Geht der Schaden zu Lasten einer versicherten Baufirma, erstattet er ihre Kosten ohne Zuschläge für Wagnis, Gewinn und allgemeine Geschäftskosten (A3-1.2).

Ein Mangel selbst ist nicht versichert. Beschädigt eine fehlerhafte Leistung aber andere Teile des Baus, zahlt der Versicherer für diese Folgeschäden (A1-2.3 a). Das undichte Fitting selbst ersetzt die Versicherung also nicht, den durchnässten Estrich darunter schon.

Einige Versicherer veröffentlichen Schadenbeispiele auf ihren Produktseiten.

Diese Beispiele nennt die AXA auf ihrer Produktseite (Stand 31. Oktober 2026):

Schadenursache laut AXAWas passiert istSchadenhöhe
SturmDachstuhl und Teile der Dacheindeckung beschädigt15.000 €
VandalismusFensterscheiben zerstört, tapezierte Wände besprüht18.000 €
Leitungswasserfehlerhaftes Fitting setzt fast fertiges Objekt unter Wasser70.000 €
BrandFeuer im Elektroverteiler zerstört ein Einfamilienhaus250.000 €

Der Brandschaden ist nur versichert, wenn der Vertrag Feuer einschließt. Im Muster fehlt dieser Baustein, die AXA nennt ihn auf ihrer Seite als Teil des Schutzes. Auch ohne Feuer kommen hohe Beträge zusammen, die VHV beschreibt in einer älteren Unterlage (Stand Februar 2008) zertrümmerte Sanitäranlagen und gestohlene Warmwasserboiler in einem Neubau mit 16.000 € Schaden.

Welche Zusatzbausteine braucht Deine Bauleistungsversicherung?

Welche Bausteine Du brauchst, hängt von der Art des Baus, dem Standort und dem Zustand des Grundstücks ab. Wer neben einem Fluss baut, braucht den Gewässerschutz, wer saniert, den Einschluss des Altbaus, und fast jeder Bauherr sollte über Feuer nachdenken.

Feuer schließen die Musterbedingungen in der Grunddeckung aus (A1-2.2 a). Die Allianz verweist für Brand, Blitzschlag und Explosion auf die Gebäudeversicherung, andere Versicherer bieten den Baustein gegen Aufpreis an. Bei der VHV gelten mit diesem Baustein auch Explosionen von Kampfmitteln im Baugrund als versichert, die trotz vorheriger Sondierung passieren (Stand 31. Oktober 2026).

Bei Umbau und Sanierung ist das bestehende Gebäude nicht automatisch versichert, das Muster deckt nur Neubauleistungen und nimmt Altbauten ausdrücklich aus (A1-1.1, A1-1.2 f). Stürzt beim Durchbruch einer tragenden Wand ein Teil des Altbaus ein, brauchst Du dafür einen eigenen Einschluss gegen Einsturz oder Sachschäden.

Diese Bausteine regelt der GDV in eigenen Klauseln zu den ABBL (Stand November 2024):

  • Brand, Blitzschlag und Explosion (TK A 5130)
  • Bauen im Bereich von Gewässern (TK A 5131)
  • Diebstahl fest eingebauter Bauteile (TK A 5140)
  • Altbau gegen Einsturz oder Sachschäden (TK A 5120 bis 5122)
  • Nachhaftung nach Bauende (TK A 5141, 5142)
  • Baugrund und Bodenmassen (TK A 5114)
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe (TK A 5113)
  • Kosten für die Suche nach der Schadenursache (TK A 5311)
  • zusätzliche Aufräumungskosten (TK A 5312)

Diebstahl ist ein häufiger Streitpunkt. Ohne Klausel ist das Abhandenkommen versicherter Sachen ausgeschlossen (A1-2.3 b), mit Klausel sind nur Teile versichert, die schon fest mit dem Bauwerk verbunden sind. Lose gelagerte Fenster oder Kabeltrommeln fallen auch dann nicht darunter.

Manche Versicherer legen kleine Summen ohne Aufpreis dazu. Helvetia nennt prämienfreie Erstrisikosummen von je 10.000 € für Baugrund und Bodenmassen, für Schadensuchkosten und für besondere Baumaßnahmen wie Pfahlgründungen oder Wasserhaltung (Stand 31. Oktober 2026).

Wann zahlt die Bauleistungsversicherung nicht?

Die Bauleistungsversicherung zahlt nicht für Schäden durch normale Witterung, für Mängel der Bauleistung selbst und für alles, was nicht zum Bauwerk gehört. Baugeräte, Container, Gerüste und Fahrzeuge auf der Baustelle sind ausdrücklich ausgenommen (A1-1.2).

Wichtig ist die Grenze zwischen normaler und ungewöhnlicher Witterung. Als normal gilt nach dem Muster ein Wetter, das am Ort innerhalb von zehn Jahren einmal im selben Dreimonatszeitraum aufgetreten ist, außergewöhnliche Spitzenwerte zählen dabei nicht mit (A1-2.2 l). Ein Wolkenbruch, wie er jeden Sommer vorkommt, ist damit nicht versichert, ein Unwetter mit Rekordwerten schon.

Gewässer sind ein weiterer Ausschluss. Schäden durch Hochwasser oder durch Grundwasser, das ein Gewässer beeinflusst, sind ohne Klausel nicht gedeckt (A1-2.2 b). Die INTER schließt Hochwasser und Überschwemmung in der höchsten Gefährdungsklasse 4 des Zonierungssystems ZÜRS komplett aus (Formular Stand Januar 2026).

Die Musterbedingungen schließen außerdem diese Schäden aus:

  • Brand, Blitzschlag und Explosion ohne Feuerbaustein
  • Vorsatz von Bauherr, Unternehmern oder Subunternehmern
  • längere Unterbrechung der Bauarbeiten
  • Undichtigkeit von Dach, Fenstern oder Abdichtung
  • Risse im Beton durch Schwinden oder Temperatur
  • Schäden an Glas- oder Metallflächen durch Arbeit daran
  • Schimmel, sofern kein versicherter Schaden ihn auslöst
  • Krieg, innere Unruhen, Streik und Kernenergie

Die Dauer der zulässigen Unterbrechung lässt das Muster offen, jeder Versicherer setzt sie selbst. Die VHV nennt in ihren Bedingungen sechs Monate (Stand April 2026). Steht Dein Bau länger still, meldest Du das sofort, denn eine gänzliche Unterbrechung musst Du ohnehin anzeigen (B3-3.1.2).

Vermögensschäden ersetzt die Bauleistungsversicherung nicht (A3-1.1 d). Geht Dein Bauunternehmen pleite oder verzögert sich der Einzug, hilft sie Dir nicht. Für Mietausfall und Mehrkosten nach einem versicherten Sachschaden bieten AXA und Allianz eine eigene Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung an.

Wie hoch muss die Versicherungssumme der Bauleistungsversicherung sein?

Die Versicherungssumme entspricht den gesamten Herstellungskosten Deines Bauvorhabens. Dazu zählen nach dem Muster alle Lieferungen und Leistungen, Stundenlohnarbeiten, Eigenleistungen des Bauherrn und der Neuwert der Baustoffe samt Anlieferung (A2-1.1).

Grundstück, Erschließung und Baunebenkosten bleiben außen vor. Helvetia zählt zu den Baunebenkosten Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren, Finanzierungskosten und behördliche Gebühren. Die Umsatzsteuer gehört nur in die Summe, wenn Du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

Kann Dein Betrieb die Vorsteuer abziehen, gibst Du die Bausumme netto an. Die VHV weist in ihrem Rechner darauf hin, dass sie Schäden in diesem Fall ebenfalls netto reguliert (Stand 31. Oktober 2026).

Zu Beginn vereinbarst Du eine vorläufige Summe in Höhe der erwarteten Baukosten (A2-1.2). Nach dem Bauende setzt der Versicherer die Summe anhand Deiner Belege endgültig fest und rechnet den Beitrag nach, eine Differenz zahlst Du nach oder bekommst sie zurück (B1-3.2).

Melde steigende Baukosten deshalb sofort. Liegt die Summe ohne Einverständnis des Versicherers zu niedrig, besteht Unterversicherung, und er zahlt nur anteilig im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert (A3-1.7). Die Allianz nennt diese Meldepflicht ausdrücklich auf ihrer Produktseite.

Was kostet eine Bauleistungsversicherung?

Eine Bauleistungsversicherung kostete im VHV-Rechner rund 1,07 € je 1.000 € Bausumme inklusive Versicherungsteuer, also 535,50 € einmalig für einen Bau mit 500.000 €. Den Preis bestimmen viele Faktoren, vor allem Bausumme, Bauart, Lage, Hochwassergefahr, Selbstbeteiligung und gewählte Bausteine.

Du zahlst den Beitrag in der Regel einmal für die gesamte Bauzeit. Laufende Zahlungen gibt es vor allem bei Jahresverträgen für Bauunternehmen, die INTER erlaubt unterjährige Zahlweise nur dort.

Für eine Einordnung haben wir selbst gerechnet. Wir haben einen Neubau im allgemeinen Hochbau mit zwölf Monaten Bauzeit angenommen, Bauart und Bauzeit veränderten den angezeigten Beitrag in unserem Test nicht.

Diese Einmalbeiträge haben wir am 31. Oktober 2026 im Online-Rechner der VHV ermittelt (inklusive 19 % Versicherungsteuer):

Bausumme in unserem VergleichGrunddeckungmit Brand, Blitz und Explosion
250.000 €267,75 €327,25 €
500.000 €535,50 €654,50 €
1.000.000 €1.071,00 €1.309,00 €
2.000.000 €2.142,00 €2.618,00 €

Der Rechner fragte keine Selbstbeteiligung ab. Ohne 19 % Versicherungsteuer entsprechen die Werte 0,9 Promille der Bausumme, der Feuerbaustein kostete zusätzlich 0,2 Promille.

Zusatzbausteine verändern den Preis deutlich. Bei 250.000 € Bausumme mit Feuerbaustein stieg der Beitrag mit Gewässerschutz um 67,00 €, mit zwölf Monaten Nachhaftung um weitere 59,50 €. Der Einschluss eines Altbaus gegen Sachschäden mit 50.000 € Erstrisikosumme kostete 1.071,00 € zusätzlich und damit viermal so viel wie die Grunddeckung.

Mindestbeiträge machen kleine Bauvorhaben teurer

Kleine Bauvorhaben zahlen oft mehr, als die Promille-Rechnung erwarten lässt. Die INTER verlangt in ihrem Tarif für den allgemeinen Hochbau feste Mindestbeiträge, die je nach Tariflinie gelten.

Der Beitrag ergibt sich dort aus Bausumme mal Prämiensatz in Promille, Zuschläge für Bausteine kommen prozentual dazu. Liegt diese Zwischensumme unter dem Mindestbeitrag, zahlst Du den Mindestbeitrag.

Diese Mindestbeiträge und Zuschläge nennt die INTER in ihrem Formular zur Bauleistungsversicherung (Tarif Stand Januar 2021, Formular Stand Januar 2026, ohne Versicherungsteuer):

Tarifposition bei der INTERExklusivPremium
Mindestbeitrag bis 250.000 € Bausumme150 €175 €
Mindestbeitrag bis 500.000 € Bausumme250 €300 €
Mindestbeitrag bis 1.000.000 € Bausumme475 €575 €
Zuschlag für Feuer20 %20 %
Zuschlag für Nachhaftung10 %10 %
Nachlass mit Gebäudeversicherung10 %10 %

Bei kurzen Bauzeiten unter sechs Monaten, etwa beim Fertigbau, gewährt die INTER 5 % Nachlass. Helvetia gibt ebenfalls Rabatt auf die Bauleistungsprämie, wenn Du die Gebäudeversicherung für das fertige Objekt bei ihr abschließt.

Versicherungsteuer erhöht den Nettobeitrag um 19 Prozent

Auf den Beitrag fällt Versicherungsteuer von 19 % an (§ 6 Abs. 1 Versicherungsteuergesetz). Bei 450 € Nettobeitrag kommen 85,50 € Steuer dazu, auf der Rechnung stehen dann 535,50 €.

Umsatzsteuer enthält der Beitrag nicht (§ 4 Nr. 10 a Umsatzsteuergesetz), deshalb ziehst Du daraus keine Vorsteuer. Für ein Bauunternehmen sind die Beiträge Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz). Ob ein Bauherr sie sofort abzieht oder den Herstellungskosten des Gebäudes zurechnet, klärst Du mit Deinem Steuerberater.

Wie lange gilt die Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung gilt ab dem vereinbarten Beginn bis zur Fertigstellung des Baus, längstens bis zum Datum im Versicherungsschein. Im Hochbau endet sie mit der Bezugsfertigkeit, sechs Werktage nach Beginn der Nutzung oder mit der behördlichen Gebrauchsabnahme, je nachdem, was zuerst eintritt (B1-2).

Im Tief- und Ingenieurbau endet der Schutz mit der Betriebsfertigkeit oder der Abnahme, auch einer fiktiven Abnahme nach VOB/B. Für Restarbeiten besteht der Schutz weiter. Ist nur ein Teil des Baus fertig, endet er für diesen Teil früher.

Für Schäden zu Lasten des Bauherrn bleiben fertige Teile eines Gebäudes gegen Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert, bis das ganze Bauwerk fertig ist, wenn Dein Vertrag die Klausel TK B 5120 enthält. Ohne sie verliert eine bezogene Wohnung im ersten Bauabschnitt den Schutz, während nebenan noch gebaut wird.

Die Versicherer begrenzen Laufzeit und Bausumme unterschiedlich.

Diese Grenzen nennen sie auf ihren Seiten (Stand 31. Oktober 2026):

VersichererHöchste BausummeLängste Laufzeit
VHV10 Mio. € im allgemeinen Hochbau2 Jahre
Allianz5 Mio. € im Hochbau2 Jahre, Verlängerung auf Antrag
INTERkeine Angabe im Formular24 Monate

Dauert Dein Bau länger, beantragst Du die Verlängerung vor dem Ende des Schutzes. Schäden, deren Ursache in der Bauzeit liegt und die erst nach Ende des Schutzes auftreten, deckt nur eine erweiterte Nachhaftung (TK A 5142), bei der VHV für zwölf Monate nach Abnahme. Die einfache Nachhaftung im Muster erfasst nur Schäden durch Nacherfüllungs- und Restarbeiten (TK A 5141). Für das fertige Gebäude brauchst Du eine Gebäudeversicherung, wie wir Geschäftsgebäude und Betriebsvermögen absichern, zeigt unsere Seite zu Sachwerten im Unternehmen.

Worin unterscheidet sich die Bauleistungsversicherung von der Bauherrenhaftpflicht?

Die Bauleistungsversicherung zahlt für Schäden am eigenen Bauwerk, die Bauherrenhaftpflicht für Schäden, die Dritte durch Deine Baustelle erleiden. Stürzt ein Passant über ungesichertes Material, hilft Dir nur die Haftpflicht, stürzt ein Gerüst auf den frisch verputzten Rohbau, die Bauleistungsversicherung.

Beide Policen lassen sich bei manchen Versicherern verbinden. Die INTER versichert die Bauherrenhaftpflicht mit 5 Mio. € oder 10 Mio. € pauschal, Helvetia ebenfalls mit 5 Mio. € oder 10 Mio. € in einer Kombi-Police (Stand 31. Oktober 2026).

Baufirmen brauchen daneben ihre eigene Betriebshaftpflicht für Schäden an fremdem Eigentum, etwa am Nachbarhaus. Wie wir Haftungsrisiken von Unternehmen absichern, erklären wir auf unserer Seite zu Betriebshaftpflicht und Firmenschutz.

So grenzen sich die Policen rund um den Bau voneinander ab:

  • Bauleistungsversicherung für Schäden am entstehenden Bauwerk
  • Bauherrenhaftpflicht für Schäden Dritter durch die Baustelle
  • Feuerbaustein oder Gebäudeversicherung für Brand im Bau
  • Gebäudeversicherung für das fertige Gebäude
  • Betriebsunterbrechung für Mietausfall nach Bauschäden
  • Baugeräteversicherung für Kran, Bagger und Werkzeug
  • Kfz-Versicherung für Fahrzeuge auf der Baustelle

Für Bagger, Rüttler und Anbaugeräte gibt es eine eigene Absicherung, die wir im Beitrag zur Maschinenversicherung beschreiben. Lkw und Transporter Deines Betriebs sicherst Du über die Kfz-Versicherung ab, passende Lösungen findest Du auf unserer Seite zur Mobilität von Unternehmen.

Was tust Du im Schadenfall mit der Bauleistungsversicherung?

Im Schadenfall meldest Du den Schaden unverzüglich Deinem Versicherer, telefonisch reicht zunächst aus (B3-3.2). Danach sorgst Du dafür, dass der Schaden nicht größer wird, und folgst dabei den Weisungen des Versicherers.

Lass die Schadenstelle möglichst unverändert, bis der Versicherer sie freigibt. Musst Du weiterbauen, dokumentierst Du den Zustand mit Fotos und bewahrst die beschädigten Teile bis zur Besichtigung auf (B3-3.2). Bei Diebstahl oder Vandalismus gehört der Fall sofort zur Polizei.

Diese Schritte helfen Dir nach einem Bauschaden

  • Versicherer unverzüglich informieren
  • Schaden begrenzen, etwa Bauteile abdecken
  • Schadenstelle mit Fotos dokumentieren
  • beschädigte Teile aufbewahren
  • Diebstahl und Vandalismus polizeilich melden
  • Rechnungen und Stundenzettel sammeln

Für Stundenlohnarbeiten verlangt der Versicherer prüfbare Nachweise über Art, Zweck und Dauer jeder Arbeit (A3-1.2 g). Einen Monat nach der Meldung kannst Du eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, die nach Lage der Dinge mindestens fällig ist (A3-2.1).

Die Selbstbeteiligung zieht der Versicherer je Schaden ab, bei mehreren Schäden jeweils einzeln (A3-1.9). Für Hochwasser gelten oft eigene Regeln, die INTER nennt in der Gefährdungsklasse 3 einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens 1.000 € und höchstens 10.000 € (Formular Stand Januar 2026).

Welche Fragen stellen Unternehmer zur Bauleistungsversicherung am häufigsten?

Diese Fragen tauchen in der Google-Suche zur Bauleistungsversicherung am häufigsten auf. Die Antworten fassen die wichtigsten Punkte aus den Abschnitten oben kurz zusammen.

Was kostet eine Bauleistungsversicherung?

Im Online-Rechner der VHV kostete sie am 31. Oktober 2026 einmalig 267,75 € bei 250.000 € Bausumme und 1.071,00 € bei 1 Mio. €, jeweils mit Versicherungsteuer. Bausteine wie Feuer, Gewässer oder Altbau kosten extra. Den Preis bestimmen außerdem Bauart, Lage, Selbstbeteiligung und Mindestbeiträge des Versicherers.

Ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?

Für gewerbliche Bauherren und Baufirmen lohnt sie sich in der Regel, weil das Risiko bis zur Abnahme gesetzlich bei der Baufirma liegt (§ 644 BGB) und bei höherer Gewalt unter VOB/B für bereits ausgeführte Teile beim Bauherrn. Ein Sturmschaden am Dachstuhl kostete laut AXA 15.000 €, ein Wasserschaden im fast fertigen Objekt 70.000 €.

Ist eine Bauleistungsversicherung Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Bauverträge können sie aber vorschreiben und regeln, wer den Beitrag bezahlt.

Was ist bei der Bauleistungsversicherung versichert?

Versichert sind unvorhergesehene Sachschäden an allen Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben, etwa durch ungewöhnliche Witterung, Vandalismus, Fahrlässigkeit oder Baugrundprobleme. Der Versicherer zahlt die Wiederherstellung, Aufräumkosten im Rahmen der Versicherungssumme. Feuer, Gewässer, Diebstahl fest eingebauter Teile und Altbauten brauchen eigene Bausteine.

Wie lange läuft eine Bauleistungsversicherung?

Sie läuft vom vereinbarten Beginn bis zur Bezugsfertigkeit, Gebrauchsabnahme oder Abnahme, im Hochbau spätestens sechs Werktage nach Beginn der Nutzung. VHV und Allianz begrenzen die Laufzeit auf zwei Jahre, eine Verlängerung beantragst Du vor Ablauf.

Welche Bauleistungsversicherung ist die beste?

Die passende Police deckt Dein Bauvorhaben mit der richtigen Bausumme und den Bausteinen, die Dein Projekt braucht. Achte auf Feuer, Gewässer, Diebstahl fest eingebauter Teile, Altbau, den Rückgriffsverzicht gegen Handwerker und die Laufzeitgrenze. Diese Punkte vergleichen wir in der Beratung für Dich.

Wird die Bauleistungsversicherung brutto oder netto abgezogen?

Ob und wie der Bauherr den Beitrag auf die beteiligten Firmen umlegt, regelt der Bauvertrag. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, versichert die Bausumme netto und bekommt Schäden netto ersetzt.

Wer haftet für Schäden am Bau, Bauherr oder Bauunternehmer?

Bis zur Abnahme liegt die Gefahr beim Bauunternehmer (§ 644 BGB). Ist die VOB/B vereinbart, darf er bei höherer Gewalt und anderen objektiv unabwendbaren Umständen die ausgeführten Teile trotzdem abrechnen (§ 7 Abs. 1 VOB/B). Die Bauleistungsversicherung schützt beide Seiten in einem Vertrag.

Welche Versicherungen brauche ich als Bauherr?

Gewerbliche Bauherren brauchen in der Regel eine Bauleistungsversicherung für Schäden am Bauwerk und eine Bauherrenhaftpflicht für Schäden Dritter. Dazu kommen ein Feuerschutz für den Rohbau und nach dem Bauende eine Gebäudeversicherung.

Wie hilft Dir COVAGO bei der Wahl Deiner Bauleistungsversicherung?

In der Beratung klären wir, wer in Deinem Bauvertrag das Risiko bis zur Abnahme hat, welche Bausumme Du versichern musst und welche Bausteine Dein Projekt braucht. Deine Ansprechpartner sind Johannes Haumann und Almedin Bacic.

Wir vergleichen die Bedingungen mehrerer Versicherer, prüfen Laufzeitgrenzen, Feuer- und Gewässerschutz, den Altbaueinschluss und den Rückgriffsverzicht gegen Deine Handwerker und holen passende Angebote für Dich ein. Welche Risiken neben der Baustelle den Bestand Deines Betriebs gefährden, liest Du im Beitrag zum Existenzschutz für Unternehmen. Einen Termin vereinbarst Du direkt über Termin buchen.

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Sales Expert

Johannes ist Sales Expert bei COVAGO und begleitet Dich als Ansprechpartner bei allen Fragen zu Deinem Versicherungsschutz. Er erklärt Dir komplexe Themen verständlich, vergleicht für Dich die passenden Optionen und sorgt dafür, dass Du eine Entscheidung triffst, hinter der Du wirklich stehst.

Welche Bauleistungsversicherung passt zu Deinem Unternehmen?

Wir vergleichen die Bedingungen für Dich und holen Angebote der passenden Versicherer ein.

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Thorsten Schiffgens, Geschäftsführer und Experte für Gewerbeversicherungen bei COVAGO

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