Eine Maschinenversicherung zahlt die Reparatur oder den Ersatz Deiner Maschinen, wenn sie unvorhergesehen beschädigt oder zerstört werden, etwa durch einen Bedienungsfehler, einen Materialfehler oder einen Kurzschluss. Sie gilt für stationäre Anlagen in Deiner Halle ebenso wie für fahrbare Geräte auf der Baustelle, also für CNC-Fräse, Druckmaschine, Bagger oder Gabelstapler.
Du erfährst hier, welche Schäden die Versicherung übernimmt, wo sie aufhört, wie Du die Versicherungssumme richtig bildest und wie der Versicherer im Schadenfall rechnet. Die Angaben der Versicherer haben wir am 31. Oktober 2026 auf ihren Produktseiten und in ihren Bedingungen geprüft.
Was ist eine Maschinenversicherung?
Die Maschinenversicherung ist eine Sachversicherung für die technischen Anlagen Deines Betriebs, oft auch Maschinenbruchversicherung genannt. Sie ersetzt den Schaden an Deiner eigenen Maschine und deckt damit ein anderes Risiko ab als eine Haftpflichtversicherung, die für Schäden an fremden Sachen zahlt.
Der Kern des Schutzes steht in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die viele Versicherer übernehmen. Für stationäre Maschinen heißen sie AMB, für fahrbare und transportable Geräte ABMG. Die folgenden Regeln stammen aus der Fassung 2008, die Versicherer wie die AXA in ihren Bedingungen verwenden. Für fahrbare Geräte hat der GDV inzwischen Klauseln zu einer Fassung 2020 veröffentlicht, Dein Vertrag kann deshalb im Wortlaut abweichen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden).
§ 2 Nr. 1 AMB 2008, Fassung der AXA
Unvorhergesehen ist ein Schaden, den Du weder rechtzeitig erkannt hast noch mit dem Fachwissen Deines Betriebs hättest vorhersehen können. Einfache Fahrlässigkeit schadet Dir dabei nicht. Nur bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung kürzen.
Weil die Bedingungen alle unvorhergesehenen Sachschäden erfassen und nur einzelne Gefahren ausschließen, sprechen Versicherer von einer Allgefahrendeckung. Was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, bleibt versichert.
Ist die Maschinenversicherung für Unternehmen Pflicht?
Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Maschinenversicherung gibt es in Deutschland nicht. Eine Pflichtversicherung entsteht nur dort, wo eine Rechtsvorschrift sie ausdrücklich verlangt (§ 113 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz, VVG), und für Maschinen kennt das Gesetz eine solche Vorschrift nicht.
Pflicht ist dagegen die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge im Sinne des Pflichtversicherungsgesetzes (§ 1 PflVG). Als Fahrzeug zählt dort jedes an Land maschinell angetriebene Kraftfahrzeug, das nicht auf Schienen fährt und bauartbedingt schneller als 6 km/h ist (§ 1a PflVG). Fällt Dein Radlader, Traktor oder Stapler darunter, brauchst Du diese Haftpflicht unabhängig von der Maschinenversicherung. Die Maschinenversicherung ersetzt nur den Schaden an der Maschine selbst. Für Firmenfahrzeuge und Flotten findest Du die passenden Lösungen auf unserer Seite zur Mobilität von Unternehmen.
Ein Vertrag kann die Versicherung trotzdem verlangen. Ob Dein Leasing- oder Finanzierungsvertrag eine Maschinenversicherung vorschreibt, steht in seinen Bedingungen. Lies diese Klauseln vor der Unterschrift, damit Du die geforderte Deckung rechtzeitig nachweisen kannst.
Wer braucht eine Maschinenversicherung?
Eine Maschinenversicherung lohnt sich für jeden Betrieb, dessen Umsatz an teuren Maschinen hängt und der eine Reparatur von mehreren zehntausend Euro nicht aus der Rücklage zahlen möchte. Typisch sind Metall- und Holzbearbeitung, Druckereien, Lebensmittelbetriebe, Kfz-Werkstätten, Bauunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe.
Nach Angaben der INTER sitzt die häufigste Ursache vor der Maschine. Der Versicherer schreibt auf seiner Produktseite rund 58 % aller Maschinenschäden menschlichem Versagen zu, eine Quelle für diese Zahl nennt er nicht (Stand 31. Oktober 2026). Bei der Allianz griff nach dem Bedienungsfehler eines Auszubildenden an einer CNC-Maschine die Herstellergarantie nicht, die Maschinenversicherung zahlte den Antriebsschaden.
Auch Mieter und Leasingnehmer gehören zur Zielgruppe. Bist Du nicht Eigentümer der Maschine, versichern die Musterbedingungen das Interesse des Eigentümers mit (§ 3 Nr. 1 AMB 2008).
Die Versicherer veröffentlichen selbst Schadenfälle aus ihrer Regulierung, die die Größenordnung zeigen:
- Turmdrehkran kippt unter zu schwerer Last, 90.000 € (AXA)
- Fremdkörper in einer Druckmaschine, über 230.000 € (INTER)
- Brand an einem zehn Monate alten Mobilbagger, 270.000 € (INTER)
- Getriebeschaden an einem Radlader, 33.000 € (Mecklenburgische)
- Programmierfehler beschädigt die Hauptspindel, 20.000 € (AXA)
- Gabelstapler stürzt um, 37.800 € (INTER)
Welche weiteren Policen ein Gewerbe neben der Maschinenversicherung prüfen sollte, haben wir im Beitrag über notwendige Versicherungen für Gewerbetreibende zusammengestellt.
Welche Schäden zahlt die Maschinenversicherung?
Die Maschinenversicherung zahlt jeden unvorhergesehenen Sachschaden an der versicherten Maschine, soweit die Bedingungen ihn nicht ausschließen. Die Musterbedingungen nennen dafür typische Ursachen ausdrücklich (§ 2 Nr. 1 AMB 2008).
Betriebsfertig muss die Maschine sein. Das ist sie, sobald Erprobung und Probebetrieb abgeschlossen sind. Der Schutz bleibt bestehen, wenn Du sie für eine Wartung zerlegst, wieder aufbaust oder innerhalb des Versicherungsortes transportierst (§ 1 Nr. 1 AMB 2008).
Diese Schadenursachen versichern die Musterbedingungen für stationäre Maschinen:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitstechnik
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Zerreißen durch Fliehkraft
- Überdruck oder Unterdruck
- Sturm, Frost oder Eisgang
Für elektronische Bauteile gilt eine Sonderregel. Der Versicherer zahlt nur, wenn eine versicherte Gefahr von außen auf die Baugruppe eingewirkt hat, wobei die überwiegende Wahrscheinlichkeit als Nachweis genügt (§ 2 Nr. 2 AMB 2008). Ein Defekt, der ohne äußere Einwirkung im Bauteil selbst entsteht, ist damit nicht gedeckt.
Werkzeuge, Bohrer, Messer und andere Teile, die Du regelmäßig austauschst, sind nicht versichert. Ketten, Seile, Riemen, Kabel und Reifen ersetzt der Versicherer nur, wenn sie als Folge eines Schadens an einem anderen Teil der Maschine kaputtgehen (§ 1 Nr. 3 und 4 AMB 2008).
Moderne Tarife gehen weiter als das Muster. Die INTER schließt bei stationären Anlagen Kosten für Hardwarereparatur und Datenrettung nach einem Cyberangriff auf Erstes Risiko ein, bei fahrbaren Maschinen bis 10.000 €. Welche Police nach einem Hackerangriff auf Dein Netzwerk zahlt, liest Du in unserem Beitrag zur Frage, welche Versicherung bei einem Cyberangriff zahlt.
Was gilt in der Maschinenversicherung für fahrbare Geräte anders als für stationäre Maschinen?
Fahrbare Maschinen sind gegen mehr Gefahren versichert als stationäre, weil sie draußen arbeiten und ihren Standort wechseln. Die ABMG ergänzen deshalb Brand, Erdbeben und Überschwemmung und gelten auf Baustellen und in Einsatzgebieten.
Stationäre Maschinen sind nur auf den Betriebsgrundstücken versichert, die im Vertrag stehen (§ 4 AMB 2008). Brand, Blitzschlag und Explosion schließen die AMB aus und verweisen damit auf die Feuerversicherung des Betriebs (§ 2 Nr. 3 AMB 2008). Auch HDI nennt Gefahren, die über eine Feuerversicherung versicherbar sind, als nicht versichert.
So unterscheiden sich die beiden Musterbedingungen:
| Regelung in den Musterbedingungen | Stationäre Maschinen (AMB 2008) | Fahrbare Geräte (ABMG 2008) |
|---|---|---|
| Versicherungsort | Betriebsgrundstücke laut Vertrag | Betriebsgrundstücke oder Einsatzgebiete |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ausgeschlossen, Feuerversicherung | versichert |
| Erdbeben, Überschwemmung | ausgeschlossen | versichert |
| Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub | ausgeschlossen | nur nach besonderer Vereinbarung |
| Seetransport | keine Regelung | während des Seetransports ausgeschlossen |
| Werkzeuge an der Maschine | nicht versichert | nur als Folgeschaden |
Diebstahl musst Du bei fahrbaren Maschinen also eigens einschließen. Bei der Mecklenburgischen verschwanden nachts zwei Rüttelplatten von einer Baustelle, der Schaden von 16.000 € war abzüglich der Selbstbeteiligung versichert.
Fahrzeuge, die ausschließlich der gewerblichen Güterbeförderung oder der Personenbeförderung dienen, nimmt das Muster ganz aus (§ 1 Nr. 4 ABMG 2008). Lkw, Busse und Pkw gehören in die Kfz-Versicherung. Wie Du Maschinen auf dem Weg zum Einsatzort schützt, zeigen wir auf unserer Seite zur Transportversicherung.
Wann zahlt die Maschinenversicherung nicht?
Die Maschinenversicherung zahlt nicht für normalen Verschleiß und nicht für Schäden, die Du vorsätzlich herbeiführst. Sie deckt das plötzliche Ereignis und keine Abnutzung, die sich über Monate aufbaut.
Beim Verschleiß gibt es eine wichtige Grenze. Bricht ein verschlissenes Lager und beschädigt dabei die Welle, ersetzt der Versicherer die Welle, sofern sie nicht selbst schon erneuerungsbedürftig war (§ 2 Nr. 4 i AMB 2008).
Die Musterbedingungen schließen außerdem diese Fälle aus:
- Vorsatz von Dir oder Deinen Repräsentanten
- Krieg, innere Unruhen und Kernenergie
- Mängel, die Dir bei Abschluss bekannt sein mussten
- Korrosion, Kesselstein und Ablagerungen
- Weiterbetrieb trotz bekannter Reparaturbedürftigkeit
- Schäden, für die Hersteller oder Händler haften
- Erdbeben und Überschwemmung bei stationären Maschinen
- Diebstahl bei stationären Maschinen
Beim Weiterbetrieb einer erkennbar defekten Maschine zahlt der Versicherer dennoch, wenn der Schaden mit dem Defekt nichts zu tun hat oder die Maschine mit seiner Zustimmung behelfsmäßig repariert war (§ 2 Nr. 4 j AMB 2008).
Haftet ein Hersteller, Händler oder Reparaturbetrieb, ist zunächst er an der Reihe. Bestreitet er seine Pflicht, leistet der Versicherer vorläufig und Du verfolgst den Anspruch nach seinen Weisungen weiter (§ 2 Nr. 4 l AMB 2008). Auf eine strittige Gewährleistung musst Du also nicht monatelang warten.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Maschinenversicherung sein?
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Deiner Maschine entsprechen. Neuwert ist nach dem Muster der aktuelle Listenpreis im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage (§ 5 Nr. 1 AMB 2008).
Rabatte zählen dabei nicht. Hast Du eine Maschine für 90.000 € statt 100.000 € Listenpreis gekauft, ist sie trotzdem mit 100.000 € zu versichern. Kannst Du keine Vorsteuer abziehen, rechnest Du die Umsatzsteuer hinzu. Einzelne Versicherer weichen ab. Die INTER bewertet neue Maschinen mit dem tatsächlichen Kauf- oder Lieferpreis, die Württembergische setzt statt des Listenpreises den Neuwert einschließlich Fracht und Montage an.
Eine zu niedrige Summe kostet Dich im Schadenfall Geld. Liegt sie unter dem Versicherungswert, zahlt der Versicherer nach dem Muster nur im Verhältnis der Summe zum Wert (§ 7 Nr. 6 AMB 2008). Das Gesetz sieht diese Kürzung bei einer erheblichen Unterversicherung vor (§ 75 VVG). Bei 80.000 € Summe für eine Maschine mit 100.000 € Neuwert erhältst Du bei einem Schaden von 20.000 € nur 16.000 €.
Diese Punkte schützen Dich vor Unterversicherung
- Listenpreis statt Kaufpreis ansetzen
- Fracht, Zoll und Montage hinzurechnen
- Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug einrechnen
- Summe nach Umbauten sofort anpassen
- Summen regelmäßig an Preise angleichen
- Vorsorge für Neuanschaffungen prüfen
Manche Tarife entlasten Dich dabei. Neue Maschinen sichert eine Vorsorgeversicherung ab, bis Du sie meldest. HDI gewährt sie prämienfrei bis 30 % der Versicherungssumme, die INTER je nach Tarif bis 25 % oder 50 % (Stand 31. Oktober 2026).
Damit die Summen mit der Preisentwicklung Schritt halten, gibt es für fahrbare Geräte eine GDV-Musterklausel zur Angleichung von Beiträgen und Summen. Ist sie vereinbart, passt der Versicherer beide jährlich an Indizes des Statistischen Bundesamts an (TK A 3507 zu den ABMG 2020).
Wie berechnet die Maschinenversicherung die Entschädigung?
Bei einem Teilschaden zahlt die Maschinenversicherung alle Kosten, die nötig sind, um den früheren betriebsfertigen Zustand wiederherzustellen. Bei einem Totalschaden erhältst Du nach dem Muster nur den Zeitwert abzüglich des Altmaterialwerts, also den Neuwert abzüglich eines Abzugs für Alter, Abnutzung und Zustand (§ 7 AMB 2008).
Ein Totalschaden liegt vor, sobald die Reparatur zuzüglich Schrottwert teurer wäre als der Zeitwert. Zur Reparatur zählen Ersatzteile, Löhne samt Zuschlägen für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Demontage und Montage, Transport mit Expressfracht und die Wiederherstellung des Betriebssystems.
Nicht ersetzt sind Überholungen, die ohnehin fällig gewesen wären, Verbesserungen über den alten Stand hinaus und entgangener Gewinn. Bei Verschleißteilen wie Verbrennungsmotoren, Akkus, Reifen oder Ketten zieht der Versicherer außerdem die Wertverbesserung durch das neue Teil ab (§ 7 Nr. 2 b AMB 2008).
Gerade bei älteren Maschinen fällt der Zeitwert niedrig aus. Deshalb verbessern viele Versicherer die Totalschadenregel mit einer Neuwertentschädigung in den ersten Jahren und einer Mindestentschädigung danach.
Diese Regeln für den Totalschaden nennen die Versicherer in ihren Unterlagen (Stand 31. Oktober 2026):
| Versicherer | Neuwertentschädigung bei Totalschaden | Danach laut Produktseite |
|---|---|---|
| Allianz, stationär | erste zwei Jahre | Zeitwert, mindestens 50 % für weitere acht Jahre |
| Allianz, fahrbar | erstes Jahr | Zeitwert, mindestens 50 % für weitere sechs Jahre |
| INTER, stationär | 12 oder 24 Monate je Tarif | keine Angabe |
| INTER, fahrbar | 6 oder 12 Monate je Tarif | keine Angabe |
| Württembergische, fahrbar | keine Angabe | mindestens 50 % des Neuwerts bis 7 Jahre |
| Mecklenburgische | erste zwei Jahre mit Erweiterungspaket | keine Angabe |
Bei der INTER brannte ein zehn Monate alter Mobilbagger aus, dank Neuwertentschädigung zahlte der Versicherer die vollen 270.000 €. Nach der Zeitwertregel des Musters hätte er deutlich weniger erstattet.
Von jeder Entschädigung zieht der Versicherer den vereinbarten Selbstbehalt ab. Entstehen mehrere Schäden an derselben Maschine aus einer Ursache, fällt er nur einmal an (§ 7 Nr. 8 AMB 2008).
Was kostet eine Maschinenversicherung?
Was eine Maschinenversicherung kostet, hängt vor allem vom Neuwert der Maschine, vom Beitragssatz der gewählten Deckung und von der Selbstbeteiligung ab. Feste Preise veröffentlichen die meisten Versicherer nicht. Die Württembergische nennt einen Mindestbeitrag von 250 € im Jahr zuzüglich Versicherungsteuer (Stand 31. Oktober 2026).
Die Württembergische beschreibt die Rechnung offen. Der Beitrag ergibt sich aus dem Neuwert und einem Beitragssatz, den die Selbstbeteiligung sowie Zu- und Abschläge für die Deckungsvarianten verändern. Mit einem schadenverlaufsabhängigen Vorausrabatt und variablen Selbstbeteiligungen kannst Du den Beitrag dort selbst beeinflussen.
Die Allianz, HDI, die R+V, die INTER und die AXA nennen auf ihren Produktseiten keine Preise. Die Allianz schreibt, dass sich die Kosten nicht pauschal beziffern lassen, weil sie von Leistungen, Versicherungswerten und versicherten Gefahren abhängen.
Diese Preisfaktoren nennen die Versicherer auf ihren Produktseiten (Stand 31. Oktober 2026):
| Preisfaktor | So wirkt er laut Versicherer | Versicherer |
|---|---|---|
| Neuwert der Maschine | Grundlage der Beitragsrechnung | Württembergische |
| Deckungsvariante | Zu- und Abschläge auf den Beitragssatz | Württembergische |
| Selbstbeteiligung | höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag | Allianz, Württembergische |
| Schadenverlauf | Vorausrabatt je nach Schadenverlauf | Württembergische |
| Leistungen und Gefahren | bestimmen die Höhe des Beitrags | Allianz |
| Mindestbeitrag | 250 € zuzüglich Versicherungsteuer | Württembergische |
Fahrbare Geräte sind gegen mehr Gefahren versichert als stationäre Maschinen, etwa gegen Brand, Erdbeben und Überschwemmung. Ob und wie stark das den Beitrag erhöht, rechnen wir für Deinen Maschinenpark bei mehreren Versicherern nach.
Selbstbeteiligung senkt den Beitrag spürbar
Eine höhere Selbstbeteiligung macht die Maschinenversicherung günstiger. Die Allianz vereinbart je Maschine einen festen Selbstbehalt oder einen Mindestselbstbehalt, auf Wunsch auch prozentual, und nennt einen höheren Selbstbehalt als Weg zu einem niedrigeren Beitrag.
Die Württembergische zieht bei Brand, Blitzschlag und Explosion keine Selbstbeteiligung ab. Achte beim Vergleich darauf, ob der Tarif einen festen Betrag, einen Prozentsatz oder beides verlangt.
Steuerliche Behandlung der Beiträge
Die Beiträge sind Betriebsausgaben, weil der Betrieb sie veranlasst (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz). Auf den Beitrag fällt Versicherungsteuer von 19 % an (§ 6 Abs. 1 Versicherungsteuergesetz), bei 500 € Nettobeitrag sind das 95 €. Umsatzsteuer enthält der Beitrag nicht (§ 4 Nr. 10 a Umsatzsteuergesetz), deshalb kannst Du daraus keine Vorsteuer ziehen. Den höheren Satz von 22 % sieht das Gesetz nur für die Feuerversicherung und die Feuer-Betriebsunterbrechung vor.
Welche Ergänzungen zur Maschinenversicherung sind sinnvoll?
Die wichtigste Ergänzung ist die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung, denn den Produktionsausfall zahlt die Maschinenversicherung selbst nicht. Entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden schließt das Muster ausdrücklich aus (§ 7 Nr. 2 c AMB 2008).
Die Maschinen-Betriebsunterbrechung ersetzt die fortlaufenden Kosten und den Betriebsgewinn, die Du nicht erwirtschaften kannst, solange die Maschine repariert oder ersetzt wird. Voraussetzung ist ein Sachschaden an der Maschine, und der Schutz endet mit der vereinbarten Haftzeit (§ 1 AMBUB 2011). Für Engpassmaschinen, an denen Deine ganze Produktion hängt, gehört dieser Baustein auf den Prüfstand.
Neben der Betriebsunterbrechung prüfen wir mit Dir diese Bausteine und Nachbarverträge:
- Mehrkosten für Miet- oder Ersatzmaschinen
- Feuerversicherung für Brandschäden stationärer Maschinen
- Elektronikversicherung für IT und Steuerungstechnik
- Diebstahl für fahrbare Geräte
- Montageversicherung beim Aufbau neuer Anlagen
Die Grenzen dieser Kosten unterscheiden sich stark. Die Allianz zahlt bei stationären Anlagen eine Miet- oder Ersatzmaschine bis zu zwei Monate und höchstens 10.000 €, die Württembergische übernimmt Kosten wie Miete und Luftfracht bis jeweils 50.000 € auf Erstes Risiko. HDI deckt Bewegungs-, Aufräum- und Dekontaminationskosten bis 10.000 €.
Für Computer, Kassen und Telefonanlagen gibt es die Elektronikversicherung als eigene Sparte. Die Allianz fasst Maschinen und IT in ihrer Technikversicherung Pauschal zusammen, mit bis zu 5 Mio. € Gesamtsumme.
Verletzt Deine Maschine einen Menschen oder beschädigt sie fremdes Eigentum, zahlt die Betriebshaftpflicht. Wie wir diesen Schutz aufbauen, zeigt unsere Seite zu Betriebshaftpflicht und Firmenschutz. Welche Risiken einen Betrieb ernsthaft gefährden können, haben wir im Beitrag zum Existenzschutz für Unternehmen beschrieben.
Was tust Du im Schadenfall mit der Maschinenversicherung?
Im Schadenfall stoppst Du die Maschine, begrenzt den Schaden und meldest ihn unverzüglich Deinem Versicherer, auch telefonisch. Diese Pflichten stehen im Gesetz (§§ 30 und 82 VVG) und in den Musterbedingungen (Abschnitt B § 8 AMB 2008).
Lass das Schadenbild möglichst unverändert, bis der Versicherer es freigibt. Musst Du sofort reparieren, um weiterzuarbeiten, dokumentierst Du den Zustand mit Fotos und bewahrst die beschädigten Teile auf. Manche Tarife erlauben einen sofortigen Reparaturbeginn bis zu einer Grenze, die INTER etwa bis 10.000 € oder 20.000 € je nach Tarif.
Diese Schritte helfen Dir nach einem Maschinenschaden
- Maschine stilllegen und Schaden begrenzen
- Versicherer unverzüglich informieren
- Weisungen des Versicherers einholen
- Schadenbild mit Fotos festhalten
- beschädigte Teile aufbewahren
- Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen
- Rechnungen und Wartungsnachweise bereithalten
Wartungsnachweise helfen Dir bei der Frage, ob Verschleiß oder ein plötzlicher Schaden vorliegt. Verletzt Du Deine Pflichten vorsätzlich, kann der Versicherer die Leistung verweigern, bei grober Fahrlässigkeit kürzen (§ 28 Abs. 2 und § 82 Abs. 3 VVG, Abschnitt B § 8 Nr. 3 AMB 2008).
Dasselbe gilt für den Schaden selbst. Das Gesetz erlaubt dem Versicherer eine Kürzung, wenn Du den Schaden grob fahrlässig verursachst.
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
§ 81 Abs. 2 VVG
Einige Versicherer verzichten teilweise auf diese Kürzung, die INTER bei fahrbaren Maschinen für Schäden bis 50.000 €. Sind Du und der Versicherer über die Höhe uneinig, kannst Du ein Sachverständigenverfahren verlangen (§ 9 AMB 2008). Einen Monat nach der Meldung steht Dir eine Abschlagszahlung in der Höhe zu, die der Versicherer mindestens schuldet (§ 8 Nr. 1 AMB 2008).
Welche Fragen stellen Unternehmer zur Maschinenversicherung am häufigsten?
Diese Fragen tauchen in der Google-Suche zur Maschinenversicherung am häufigsten auf. Die Antworten fassen die wichtigsten Punkte aus den Abschnitten oben kurz zusammen.
Was ist bei einer Maschinenbruchversicherung versichert?
Versichert sind unvorhergesehene Sachschäden an Deinen Maschinen, etwa durch Bedienungsfehler, Konstruktions- und Materialfehler, Kurzschluss, Schmiermittelmangel, Sturm oder Frost. Bei fahrbaren Geräten kommen Brand, Erdbeben und Überschwemmung hinzu. Der Versicherer zahlt die Reparatur oder bei einem Totalschaden den Zeitwert.
Wann greift eine Maschinenversicherung?
Sie greift, sobald eine betriebsfertige Maschine plötzlich und unvorhergesehen beschädigt oder zerstört wird. Normaler Verschleiß, Vorsatz und Schäden, für die der Hersteller haftet, sind ausgeschlossen. Bestreitet der Hersteller seine Pflicht, zahlt der Versicherer zunächst.
Wie hoch sind die Kosten für eine Maschinenversicherung?
Feste Preise veröffentlichen die meisten Versicherer nicht. Die Württembergische berechnet den Beitrag aus Neuwert und Beitragssatz und verlangt mindestens 250 € im Jahr zuzüglich Versicherungsteuer (Stand 31. Oktober 2026). Den Preis bestimmen vor allem Neuwert, Deckungsvariante, Selbstbeteiligung und Schadenverlauf.
Was ist der Unterschied zwischen Maschinen- und Elektronikversicherung?
Die Maschinenversicherung deckt Maschinen samt Steuerung, elektronische Bauteile aber nur, wenn eine versicherte Gefahr von außen eingewirkt hat. Für Computer, Kassen und Telefonanlagen gibt es die Elektronikversicherung als eigene Sparte. Die Allianz fasst Maschinen und IT in ihrer Technikversicherung Pauschal zusammen.
Ist eine Maschinenversicherung Pflicht?
Nein, das Gesetz schreibt sie nicht vor. Leasing- oder Finanzierungsverträge können sie verlangen. Gilt eine fahrbare Maschine als Fahrzeug im Sinne des Pflichtversicherungsgesetzes, brauchst Du zusätzlich die vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht.
Ist Diebstahl in der Maschinenversicherung versichert?
Bei stationären Maschinen schließen die Musterbedingungen Diebstahl aus. Bei fahrbaren Geräten kannst Du Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub besonders vereinbaren. Für Geräte auf Baustellen solltest Du diesen Einschluss prüfen.
Ist eine Geräteversicherung sinnvoll?
Für teure fahrbare Geräte wie Bagger, Radlader oder Stapler ist sie sinnvoll, weil schon ein einzelner Schaden hohe Kosten verursacht. Die Versicherer nennen Schadenfälle von 33.000 € für ein Radlader-Getriebe bis 270.000 € für einen ausgebrannten Mobilbagger. Für Geräte mit geringem Wert lohnt sich der Beitrag weniger.
Zahlt die Maschinenversicherung den Produktionsausfall?
Nein, entgangenen Gewinn schließen die Musterbedingungen aus. Dafür gibt es die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung, die fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn bis zum Ende der Haftzeit ersetzt.
Kann ich die Maschinenversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, die Beiträge sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG. Auf den Beitrag fällt Versicherungsteuer von 19 % an, eine Vorsteuer kannst Du daraus nicht ziehen.
Wie hilft Dir COVAGO bei der Wahl Deiner Maschinenversicherung?
In der Beratung klären wir, welche Maschinen Du stationär und welche fahrbar versichern solltest, wie Du die Versicherungssumme richtig bildest und ob sich eine Maschinen-Betriebsunterbrechung für Dich lohnt. Deine Ansprechpartner sind Johannes Haumann und Almedin Bacic.
Wir vergleichen die Bedingungen mehrerer Versicherer, prüfen Deinen bestehenden Vertrag auf Lücken wie fehlende Neuwertentschädigung, fehlenden Diebstahlschutz oder eine drohende Unterversicherung und holen passende Angebote für Dich ein. Einen Termin vereinbarst Du direkt über Termin buchen. Wie wir Maschinen, Inventar und Gebäude gemeinsam absichern, zeigt unsere Seite zum Schutz Deiner Vermögenswerte.

