Eine Photovoltaikversicherung zahlt, wenn Deine gewerbliche Solaranlage durch Sturm, Hagel, Überspannung, Bedienungsfehler, Marderbiss oder Diebstahl beschädigt ist, und sie ersetzt auf Wunsch die Einspeisevergütung, die Dir bis zur Reparatur entgeht. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss gibt es nicht, für eine Anlage mit fünf- oder sechsstelligem Wert lohnt sich der Schutz trotzdem in aller Regel.
Du erfährst hier, welche Schäden die Versicherung übernimmt, wie der Ertragsausfall berechnet ist, warum Du zusätzlich eine Betreiberhaftpflicht brauchst und was der Schutz kostet. Die Beiträge für typische Gewerbeanlagen haben wir am 31. Oktober 2026 selbst im Online-Rechner eines Versicherers ermittelt.
Was ist eine Photovoltaikversicherung?
Die Photovoltaikversicherung ist eine Sachversicherung für Deine Solaranlage und deckt Schäden an Modulen, Wechselrichtern, Unterkonstruktion, Verkabelung und je nach Tarif auch am Batteriespeicher. Viele gewerbliche Tarife bauen auf der Elektronikversicherung auf und versichern die Anlage gegen alle Gefahren, die der Vertrag nicht ausdrücklich ausschließt.
Diesen Allgefahrenschutz beschreiben die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für die Elektronikversicherung, kurz ABE 2020, in einem Satz.
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.
A1-2.1 ABE 2020 (GDV, Version 1. Juli 2025)
Unvorhergesehen ist ein Schaden, den Du mit dem Fachwissen Deines Betriebs nicht rechtzeitig vorhersehen konntest. Ein eigenes GDV-Muster für gewerbliche Photovoltaikanlagen gibt es nicht, jeder Versicherer formuliert seine Bedingungen selbst. Deshalb unterscheiden sich die Tarife bei Ertragsausfall, Speicher und Selbstbeteiligung deutlich.
Zur Sachversicherung kommen in vielen Policen zwei weitere Bausteine dazu. Die Ertragsausfallversicherung ersetzt die entgangenen Stromerlöse nach einem Schaden, die Betreiberhaftpflicht zahlt, wenn Deine Anlage einem anderen schadet. Die R+V bündelt Elektronikversicherung und Betreiberhaftpflicht etwa in ihrer EnergiePolice, die Mannheimer bietet bei LUMIT zusätzlich eine Montageversicherung an (Stand 31. Oktober 2026).
Ist die Photovoltaikversicherung für Unternehmen Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht zur Photovoltaikversicherung gibt es in Deutschland nicht. Kein Gesetz schreibt eine Sachversicherung für Solaranlagen vor, und auch eine Pflicht-Haftpflichtversicherung, die nach § 113 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine Rechtsvorschrift anordnen müsste, gibt es für Betreiber nicht. Die Allianz schreibt auf ihrer Produktseite ebenfalls, dass Betreiber ihre Anlage nicht versichern müssen (Stand 31. Oktober 2026).
Eine Pflicht kann sich aber aus Verträgen ergeben. Finanzierst Du die Anlage über einen Kredit, kann die Bank einen Nachweis über den Versicherungsschutz verlangen, und wer fremde Dachflächen pachtet, findet die Versicherung womöglich als Bedingung im Pachtvertrag. Prüfe diese Klauseln, bevor Du die Anlage in Betrieb nimmst.
Für finanzierte Anlagen bieten mehrere Versicherer eine GAP-Deckung an. Sie zahlt nach einem Totalschaden die Lücke zwischen Zeitwert und Restschuld. Die R+V rechnet auf ihrer Produktseite mit 35.000 € Zeitwert und 40.000 € Restschuld, die Deckung übernimmt dann die Differenz von 5.000 € (Stand 31. Oktober 2026).
Wer braucht eine Photovoltaikversicherung für gewerbliche Anlagen?
Jedes Unternehmen, das eine Solaranlage auf dem Betriebsdach, an der Fassade, auf dem Carport oder auf einer Freifläche betreibt, sollte sie mit einer Photovoltaikversicherung absichern. Ein einzelner Hagelschlag kann alle Module gleichzeitig treffen, ein Blitz den Wechselrichter zerstören, und bis zur Reparatur liefert die Anlage keinen Strom.
Das gilt auch, wenn Du den Strom überwiegend selbst verbrauchst. Fällt die Anlage aus, kaufst Du teuren Netzstrom zu. Mehrere Tarife ersetzen deshalb neben der Einspeisevergütung auch die Mehrkosten für Fremdstrom, die Helvetia etwa bis 2.500 € auf Erstes Risiko ohne Zusatzbeitrag (Stand 31. Oktober 2026).
Nicht jede Anlage passt in jeden Tarif. Die R+V versichert in der EnergiePolice Anlagen bis 1.000 Kilowatt Peak (kWp), die zu Beginn höchstens fünf Jahre alt sind, die Mannheimer nimmt Anlagen bis zehn Jahre Alter auf (Stand 31. Oktober 2026). Betreibst Du Deine Anlage auf einem Gebäude mit erhöhter Brandgefahr, etwa einem Holz- oder Recyclingbetrieb, schließen manche Versicherer sie im Standardtarif aus. Welche Versicherungen ein Betrieb darüber hinaus braucht, haben wir im Beitrag über notwendige Versicherungen für Gewerbetreibende zusammengestellt.
Welche Schäden zahlt die Photovoltaikversicherung?
Die Photovoltaikversicherung zahlt Reparatur oder Ersatz Deiner Anlage nach einem unvorhergesehenen Sachschaden und nach Diebstahl. Das GDV-Muster nennt dafür unter anderem Bedienungsfehler, Fehler in Konstruktion, Material oder Ausführung, Kurzschluss und Überspannung, Brand und Blitzschlag, Wasser, Sturm, Frost und Überschwemmung (A1-2.1 ABE 2020). Hagel, Schneedruck und Tierverbiss wie Marderbiss führt die Allianz auf ihrer Produktseite zusätzlich ausdrücklich auf (Stand 31. Oktober 2026).
Bei einem Teilschaden ersetzt der Versicherer nach dem Muster die Kosten, um den früheren betriebsfertigen Zustand wiederherzustellen (A3-1.2). Dazu gehören Ersatzteile, Arbeitslohn, Demontage, Remontage und Transport. Bei einem Totalschaden zahlt er den Neuwert abzüglich des Altmaterials (A3-1.3), die Allianz verzichtet sogar auf diesen Abzug.
Den Neuwert bekommst Du aber nur, wenn Du die Anlage auch wieder aufbaust. Gibt es keine serienmäßigen Ersatzteile mehr oder unterbleibt die Wiederherstellung, begrenzt das Muster die Entschädigung auf den Zeitwert (A3-1.4). Weil Module schnell aus dem Handel verschwinden, zahlen gute Tarife zusätzlich Mehrkosten durch technischen Fortschritt, die Allianz etwa bis 10 % der Versicherungssumme.
Was alles zur versicherten Anlage gehört, regelt jeder Versicherer selbst. Das GDV-Muster schließt Akkumulatoren aus (A1-1.2 d), viele Tarife nehmen den Speicher aber ausdrücklich auf.
Diese Teile der Anlage sind meist mitversichert
- Solarmodule samt Unterkonstruktion
- Wechselrichter und Transformator
- Gleich- und Wechselstromverkabelung
- Überspannungsschutz, Steuer- und Regeltechnik
- Batteriespeicher je nach Tarif
- Ladestationen für E-Fahrzeuge je nach Tarif
Die Allianz versichert Energiespeicher aus dem Lieferumfang bis 100.000 € Neuwert, ERGO bis zu fünf gekoppelte Ladeeinrichtungen ohne Zusatzbeitrag bei Dach- und Fassadenanlagen bis 100 kWp (Stand 31. Oktober 2026). Auch Nebenkosten sind versichert. ERGO zahlt etwa Aufräum-, Entsorgungs- und Bergungskosten bis 50.000 € je Fall und Reparaturen an Dach oder Fassade bis 5.000 €, die R+V Aufräumen, Gerüst und Arbeiten am Dach je nach Stufe bis 5.000 € oder 25.000 €.
Die Versicherungssumme setzt Du in Höhe des Neuwerts an. Das ist nach dem Muster der Kaufpreis der Anlage im Neuzustand zuzüglich Fracht, Zöllen und Montage, Rabatte bleiben unberücksichtigt (A2-1.1). Bist Du zum Vorsteuerabzug berechtigt, bleibt die Umsatzsteuer außen vor. Liegt die Summe unter dem Versicherungswert, kürzt der Versicherer nach dem Muster die Entschädigung im Verhältnis (A3-1.7). Das Gesetz erlaubt diese Kürzung, wenn die Summe erheblich zu niedrig ist (§ 75 VVG).
Wie funktioniert der Ertragsausfall in der Photovoltaikversicherung?
Die Ertragsausfallversicherung ersetzt die Einspeisevergütung, die Dir entgeht, weil Deine Anlage nach einem versicherten Sachschaden stillsteht. Ohne diesen Baustein zahlt die Versicherung nur die Reparatur, denn Vermögensschäden sind in der reinen Sachdeckung ausgenommen (A3-1.2.3 ABE 2020).
Einige Versicherer wie die R+V und die Waldenburger zahlen einen festen Tagessatz je kWp, gedeckelt auf den tatsächlich entgangenen Ertrag, andere ersetzen die entgangene Vergütung ohne Tagessatz. Die R+V ersetzt bis 2,50 € je kWp und Tag, bei 100 kWp also bis 250 € täglich. Die Haftzeit beginnt laut R+V-Bedingungen mit dem Tag des Schadeneintritts.
Achte auf die Haftzeit, also den Zeitraum, für den der Versicherer zahlt. Lieferzeiten für Wechselrichter oder Ersatzmodule können sich ziehen, und eine Haftzeit von sechs Monaten reicht dann womöglich nicht. Wichtig ist auch die zeitliche Selbstbeteiligung, ERGO zahlt ab dem ersten Tag.
Diese Ertragsausfall-Regeln nennen die Versicherer (Stand 31. Oktober 2026):
| Versicherer | Ertragsausfall laut Versicherer | Haftzeit |
|---|---|---|
| R+V EnergiePolice | bis 2,50 € je kWp und Tag | 180 Tage Basis, 360 Tage Premium |
| Waldenburger | 2,00 € je kWp und Tag, höchstens die entgangene Vergütung | 6 Monate, wählbar 12 Monate |
| ERGO | entgangene Einspeiseerlöse ab dem ersten Tag | 12 Monate |
| Helvetia | entgangene Einspeisevergütung | in der Regel bis 12 Monate |
Vom Ertragsausfall zu trennen ist die Minderertragsversicherung. Sie zahlt, wenn die Sonne schwächer scheint als prognostiziert, ohne dass etwas kaputt ist. Bei der R+V greift sie, sobald der prognostizierte Jahresertrag um mehr als 10 % unterschritten ist, und Du musst den Ausfall binnen drei Monaten nach Ende des Betriebsjahres melden.
Wann zahlt die Photovoltaikversicherung nicht?
Die Photovoltaikversicherung zahlt nicht für Verschleiß, nicht für Schäden, die Du vorsätzlich herbeiführst, und in mehreren Tarifen nicht für Erdbeben. Normale Alterung der Module gehört zum Betriebsrisiko und bleibt Deine Sache.
Bei Garantiefällen leistet der Versicherer nicht, soweit der Hersteller, Händler oder Installateur für den Schaden einstehen muss (A1-2.4 i ABE 2020). Bestreitet dieser seine Pflicht, zahlt nach dem Muster zunächst der Versicherer, Du musst Deinen Anspruch gegen den Lieferanten dann nach seinen Weisungen verfolgen.
Die Musterbedingungen schließen außerdem diese Fälle aus (A1-2.4 ABE 2020):
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Krieg, innere Unruhen und Kernenergie
- Erdbeben, sofern nicht eingeschlossen
- betriebsbedingte Abnutzung und Alterung
- Mängel, die Dir bei Abschluss bekannt sein mussten
- Weiterbetrieb trotz bekannter Reparaturbedürftigkeit
Einige Versicherer gehen über das Muster hinaus. Helvetia schließt Erdbeben und innere Unruhen ein, die R+V deckt Elementarschäden ohne Erdbeben, die Allianz versichert Überschwemmung nach Risikoprüfung (Stand 31. Oktober 2026). Verschmutzung und Verschattung durch Laub, Schnee oder Blütenstaub nimmt die GDV-Zusatzklausel für Photovoltaik in der Wohngebäudeversicherung ausdrücklich aus (PK 7170 Nr. 3.3.3, Stand Juni 2026).
Ein großes Thema ist grobe Fahrlässigkeit. Nach dem Gesetz darf der Versicherer seine Leistung dann im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Mehrere Tarife verzichten bis zu einer Grenze auf diese Kürzung.
Diese Grenzen für den Verzicht nennen die Versicherer auf ihren Produktseiten (Stand 31. Oktober 2026):
| Versicherer | Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit |
|---|---|
| Allianz | Schäden bis 50.000 € |
| ERGO | Schäden bis 25.000 €, bei groben Obliegenheitsverletzungen bis 10.000 € |
| Mannheimer LUMIT | Schäden bis 5.000 € |
Ein ähnlicher Schutz betrifft die Unterversicherung. ERGO verzichtet bei Schäden bis 25.000 € auf die Kürzung, solange Versicherungswert und Versicherungssumme um höchstens 20 % auseinanderliegen.
Warum braucht Deine Photovoltaikanlage eine Betreiberhaftpflicht?
Die Betreiberhaftpflicht zahlt, wenn Deine Anlage einem anderen schadet, etwa wenn ein Modul bei Sturm vom Dach fällt und ein Auto beschädigt oder einen Passanten verletzt. Die Sachversicherung deckt nur Deine eigene Anlage und hilft Dir bei solchen Forderungen nicht.
Für herabfallende Teile haftet der Besitzer des Grundstücks nach einer eigenen Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Er kann sich nur entlasten, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 836 Abs. 1 BGB
Steht Deine Anlage auf einem gepachteten Dach, kann diese Haftung Dich als Besitzer der Anlage treffen. Wer auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts ein Werk besitzt, haftet nach § 837 BGB anstelle des Grundstücksbesitzers.
Dazu kommen Risiken aus der Einspeisung ins Netz. Die R+V schließt in ihrer Betreiberhaftpflicht Schäden an fremden Leitungen und Regressforderungen von Netzbetreibern ein und versichert Personen- und Sachschäden bis 10 Mio. €, Vermögensschäden bis 100.000 € (Stand 31. Oktober 2026).
Ob Deine bestehende Betriebshaftpflicht die Anlage abdeckt, hängt vom Vertrag ab. Melde die Anlage Deinem Versicherer oder sichere sie separat ab, bevor Du sie in Betrieb nimmst. Auf eine Privathaftpflicht kannst Du nicht bauen. Die Mannheimer stuft den Betrieb einer Anlage mit Netzeinspeisung als gewerbliche Tätigkeit ein, die in der Privathaftpflicht häufig nicht mitversichert ist, und die erweiterte Privathaftpflicht der R+V schließt nur Anlagen bis 10 kWp ohne Lieferverpflichtung ein (Bedingungen Stand 1. Juli 2014). Wie wir die Haftpflicht Deines Betriebs aufstellen, zeigt unsere Seite zu Betriebshaftpflicht und Firmenschutz.
Neue Risiken wie eine frisch gebaute Anlage deckt die Betriebshaftpflicht oft nur vorläufig über die Vorsorgeversicherung. Wann das reicht, erklären wir im Beitrag zum Existenzschutz für Unternehmen. Betreibst Du die Anlage über eine eigene Betreibergesellschaft, kann zusätzlich eine D&O-Versicherung für deren Geschäftsführer sinnvoll sein, die R+V bietet sie optional zur EnergiePolice an. Wie diese Absicherung funktioniert, erklären wir auf unserer Seite zur Managerhaftung.
Was kostet eine Photovoltaikversicherung für Gewerbe?
Eine gewerbliche Photovoltaikversicherung kostete in unserer Abfrage für eine Dachanlage mit 30 kWp und 30.000 € Neuwert 107,10 € im Jahr, für 200 kWp und 180.000 € Neuwert 458,82 €. Den Preis bestimmen viele Faktoren, vor allem Neuwert, Leistung, Alter, Gebäudenutzung, Montageart, Dacheindeckung, Standort, Haftzeit des Ertragsausfalls, Selbstbeteiligung und Zusatzbausteine.
Die Allianz, die R+V, Helvetia und ERGO nennen auf ihren Produktseiten für Gewerbekunden keine Preise und erstellen Angebote auf Anfrage (Stand 31. Oktober 2026). Die Waldenburger bietet dagegen einen Online-Rechner für Firmenkunden an.
Für die Rechnung haben wir eine neue Dachanlage auf einem eigenen, gewerblich genutzten Gebäude in Gersthofen angesetzt, parallel zum harten Dach montiert, mit 150 € Selbstbeteiligung und ohne Minderertragsschutz. Innerhalb jeder Spalte haben wir nur Neuwert und Leistung verändert.
Diese Jahresbeiträge haben wir am 31. Oktober 2026 im Online-Rechner der Waldenburger ermittelt:
| Anlage in unserem Vergleich | Grundschutz mit 6 Monaten Ertragsausfall | mit 12 Monaten Ertragsausfall | 12 Monate plus Betreiberhaftpflicht 5 Mio. € |
|---|---|---|---|
| 30 kWp, 30.000 € Neuwert | 107,10 € | 133,88 € | 190,53 € |
| 60 kWp, 60.000 € Neuwert | 152,94 € | 191,17 € | 247,83 € |
| 100 kWp, 90.000 € Neuwert | 229,41 € | 286,76 € | 343,42 € |
| 200 kWp, 180.000 € Neuwert | 458,82 € | 573,52 € | 662,09 € |
Der Rechner weist die Werte als jährliche Bruttoprämie aus, ob die Versicherungsteuer enthalten ist, nennt er nicht gesondert. Die doppelte Haftzeit kostete in allen vier Profilen 25 % mehr, die Betreiberhaftpflicht bis 100 kWp rund 57 € im Jahr zusätzlich.
Je 1.000 € Neuwert kostete der Grundschutz bei 30 kWp 3,57 €, ab 60 kWp blieb er gleich bei 2,55 €. Bei anderen Versicherern, mit Speicher, auf einem Gebäude mit erhöhter Brandgefahr oder als Freiflächenanlage fallen die Beiträge anders aus, deshalb holen wir für jede Anlage eigene Angebote ein.
Worin unterscheidet sich die Photovoltaikversicherung von der Gebäudeversicherung?
Die Photovoltaikversicherung ist auf die Solaranlage zugeschnitten, schließt den Ertragsausfall ein und lässt sich bei vielen Versicherern mit der Betreiberhaftpflicht kombinieren. Die Gebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst. Für Wohngebäude regelt der GDV die Photovoltaikanlage über eine eigene Zusatzklausel, ohne sie bleibt die Anlage dort nach dem Muster unversichert (PK 7170 zu den VGB 2022, Stand Juni 2026).
Auch eine pauschale Elektronikversicherung Deines Betriebs hilft nicht automatisch. Die GDV-Klausel zur Elektronik-Pauschalversicherung zählt Photovoltaik- und Solarthermieanlagen ausdrücklich zu den nicht versicherten Anlagen (TK A 1926 zu den ABE 2020). Lass Deine bestehenden Verträge deshalb prüfen, bevor Du Dich auf sie verlässt.
Ähnlich liegt es bei Maschinen und Produktionsanlagen, für die es mit der Maschinenversicherung eine eigene technische Versicherung gibt. Was sie abdeckt, liest Du in unserem Beitrag zur Maschinenversicherung.
So verteilen sich die Risiken rund um eine gewerbliche Solaranlage auf die einzelnen Verträge:
- Photovoltaikversicherung für Schäden an der Anlage
- Ertragsausfall für entgangene Stromerlöse
- Betreiberhaftpflicht für Schäden bei Dritten
- Montageversicherung für die Bauphase
- Gebäudeversicherung für das Dach und das Gebäude
- Betriebsunterbrechung für Ausfälle im übrigen Betrieb
Die Bauphase ist eine typische Lücke. Die Allianz versichert die Anlage bis zu vier Wochen vor der Abnahme beitragsfrei und nur gegen bestimmte Gefahren, die Waldenburger bietet eine zubuchbare Baudeckung von sechs Monaten für Anlagen, die montiert, aber noch nicht in Betrieb sind (Stand 31. Oktober 2026). Bei größeren Projekten sichert eine eigene Montageversicherung die Zeit von der Anlieferung bis zur Inbetriebnahme ab.
Was tust Du im Schadenfall mit der Photovoltaikversicherung?
Im Schadenfall meldest Du den Schaden unverzüglich Deinem Versicherer (§ 30 Abs. 1 VVG) und sorgst dafür, dass er nicht größer ausfällt (§ 82 VVG). Schalte die Anlage bei Gefahr durch einen Fachbetrieb ab und dokumentiere den Zustand mit Fotos.
Mit der Reparatur musst Du nicht immer warten, bis der Versicherer zustimmt. ERGO und die Mannheimer erlauben bei Schäden bis 10.000 € den sofortigen Reparaturbeginn (Stand 31. Oktober 2026). Über dieser Grenze stimmst Du Dich vorher ab.
Diese Schritte helfen Dir nach einem Schaden
- Schaden mit Datum und Fotos festhalten
- Versicherer unverzüglich informieren
- Anlage bei Gefahr fachgerecht abschalten
- Ertragsdaten aus dem Monitoring sichern
- Weisungen des Versicherers befolgen
- Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen
Wichtig sind auch die Pflichten vor einem Schaden. Die R+V verlangt für den Ertragsausfall mindestens monatlich eine Sichtprüfung der Wechselrichter. Verletzt Du solche vertraglichen Obliegenheiten grob fahrlässig, darf der Versicherer seine Leistung kürzen, bei Vorsatz entfällt sie, sofern der Vertrag das vorsieht (§ 28 Abs. 2 VVG). Für die Pflichten nach dem Schaden gilt dieselbe Abstufung (§ 82 Abs. 3 VVG).
Erweiterst Du die Anlage, sag Deinem Versicherer Bescheid. Mehrere Tarife enthalten eine Vorsorge für Erweiterungen, die Allianz bis 30 % und ERGO bis 20 % der Versicherungssumme, danach passt Du die Summe an.
Kannst Du die Photovoltaikversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, für eine gewerblich betriebene Anlage sind die Beiträge Betriebsausgaben, weil sie ein betriebliches Risiko absichern (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz, EStG). Sie mindern damit Deinen Gewinn.
Eine Ausnahme gilt für kleinere Anlagen auf, an oder in Gebäuden. Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft sind steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Ausgaben, die unmittelbar mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, darfst Du nicht abziehen (§ 3c Abs. 1 EStG). Für solche Anlagen mindert der Beitrag den Gewinn deshalb nicht, den Einzelfall klärst Du mit Deinem Steuerberater.
Auf den Beitrag einer eigenständigen Photovoltaikpolice fällt in der Regel Versicherungsteuer von 19 % an (§ 6 Abs. 1 Versicherungsteuergesetz). Den höheren Satz von 22 % sieht das Gesetz nur für die Feuerversicherung vor (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 Versicherungsteuergesetz). Steuerbetrag und Steuersatz muss der Versicherer auf der Rechnung offen ausweisen (§ 5 Abs. 3 Versicherungsteuergesetz). Umsatzsteuer enthält der Beitrag nicht (§ 4 Nr. 10 a Umsatzsteuergesetz), eine Vorsteuer kannst Du daraus also nicht ziehen.
Vom Versicherungsbeitrag zu trennen ist der Nullsteuersatz beim Kauf. Lieferung und Installation von Solarmodulen und Speichern sind mit 0 % Umsatzsteuer belegt, wenn die Anlage auf oder nahe Wohnungen, öffentlichen oder anderen Gebäuden für Gemeinwohltätigkeiten steht, bis 30 kWp gelten diese Voraussetzungen als erfüllt (§ 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz). Auf einem reinen Gewerbegebäude greift der Nullsteuersatz damit nur über diese 30-kWp-Grenze.
Welche Fragen stellen Unternehmer zur Photovoltaikversicherung am häufigsten?
Diese Fragen tauchen in der Google-Suche zur Photovoltaikversicherung am häufigsten auf. Die Antworten fassen die wichtigsten Punkte aus den Abschnitten oben kurz zusammen.
Ist eine Photovoltaikversicherung Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, kein Gesetz schreibt Betreibern eine Sach- oder Haftpflichtversicherung für die Anlage vor. Banken bei finanzierten Anlagen oder Verpächter von Dachflächen können den Schutz aber im Vertrag verlangen.
Ist eine Photovoltaikversicherung sinnvoll?
Für gewerbliche Anlagen ja, denn ein Hagelschlag oder eine Überspannung kann viele Module und den Wechselrichter auf einmal treffen. Die Versicherung zahlt Reparatur oder Neuwert und auf Wunsch die entgangene Einspeisevergütung.
Was kostet eine Photovoltaikversicherung im Jahr?
In unserer Abfrage bei der Waldenburger kostete eine gewerbliche Dachanlage mit 30 kWp und 30.000 € Neuwert 107,10 € im Jahr, mit 200 kWp und 180.000 € Neuwert 458,82 € (Stand 31. Oktober 2026). Den Preis bestimmen Neuwert, Leistung, Gebäudenutzung, Standort, Haftzeit, Selbstbeteiligung und Zusatzbausteine.
Was deckt die Photovoltaikversicherung ab?
Sie deckt unvorhergesehene Sachschäden und Diebstahl, nach dem GDV-Muster etwa durch Sturm, Überspannung, Kurzschluss, Brand oder Bedienungsfehler (A1-2.1 ABE 2020). Hagel und Tierverbiss nennen Versicherer wie die Allianz zusätzlich. Je nach Tarif sind Speicher, Ladestationen, Nebenkosten und Ertragsausfall eingeschlossen.
Was ist in einer Ertragsausfallversicherung versichert?
Versichert ist die Einspeisevergütung, die Dir nach einem versicherten Sachschaden entgeht, oft auch der Mehrpreis für zugekauften Netzstrom. Die R+V zahlt bis 2,50 € je kWp und Tag für 180 oder 360 Tage, die Waldenburger 2,00 € je kWp und Tag für sechs oder zwölf Monate.
Welche Versicherungen braucht ein Betrieb für eine PV-Anlage?
Für eine gewerbliche Anlage brauchst Du eine Photovoltaikversicherung mit Ertragsausfall und eine Betreiberhaftpflicht. Für die Bauphase kommt eine Montageversicherung oder Baudeckung dazu.
Ist Photovoltaik in der Gebäudeversicherung mitversichert?
Der GDV regelt die Anlage in seinen Musterbedingungen für Wohngebäude über eine eigene Zusatzklausel, ohne sie ist sie dort nicht versichert (PK 7170). Eine pauschale Elektronikversicherung des Betriebs schließt Photovoltaikanlagen nach der GDV-Klausel aus, deshalb solltest Du jeden bestehenden Vertrag prüfen lassen.
Ist eine Photovoltaikanlage privat oder gewerblich?
Die Mannheimer stuft den Betrieb einer Anlage mit Netzeinspeisung als gewerbliche Tätigkeit ein, die in der Privathaftpflicht häufig nicht mitversichert ist. Die erweiterte Privathaftpflicht der R+V schließt etwa nur Anlagen bis 10 kWp ohne Lieferverpflichtung ein.
Welche Versicherung brauche ich für einen Batteriespeicher?
Den Speicher versicherst Du am besten in der Photovoltaikversicherung mit. Das GDV-Muster schließt Akkumulatoren aus, viele Tarife nehmen Speicher aber ausdrücklich auf, die Allianz etwa bis 100.000 € Neuwert.
Kann ich die Photovoltaikversicherung von der Steuer absetzen?
Bei einer gewerblich betriebenen Anlage sind die Beiträge Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Sind die Einnahmen der Anlage nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei, mindert der Beitrag den Gewinn nicht (§ 3c Abs. 1 EStG).
Wie hilft Dir COVAGO bei der Wahl Deiner Photovoltaikversicherung?
In der Beratung klären wir, welche Versicherungssumme zu Deiner Anlage passt, wie lange der Ertragsausfall laufen sollte und ob Deine Betriebshaftpflicht die Anlage schon einschließt. Deine Ansprechpartner sind Johannes Haumann und Almedin Bacic.
Wir vergleichen die Bedingungen mehrerer Versicherer, prüfen Speicher, Ladestationen, Erdbeben und den Verzicht auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit und holen passende Angebote für Dich ein. Einen Termin vereinbarst Du direkt über Termin buchen. Wie wir Gebäude, Technik und Betriebsunterbrechung zusammen absichern, zeigt unsere Seite zum Schutz Deiner Vermögenswerte.

