Du wirst verbeamtet, hast aber eine Vorerkrankung und fragst Dich, ob die PKV Dich überhaupt aufnimmt.
Oder Du bist Anwärter im Referendariat und weißt nicht, wie eine Diagnose aus der Vergangenheit Deine Aufnahmechancen beeinflusst. Die gute Nachricht: Als Beamter hast Du mit der Öffnungsaktion ein Instrument, das Dir trotz Vorerkrankungen die Aufnahme in die PKV garantiert.
Aber nur wenn Du rechtzeitig handelst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Öffnungsaktion garantiert Beamten innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung die PKV-Aufnahme, unabhängig von Vorerkrankungen und ohne Leistungsausschlüsse.
- Der Risikozuschlag ist bei der Öffnungsaktion auf maximal 30 Prozent des regulären Beitrags begrenzt, egal wie schwer die Vorerkrankung ist.
- Wer die Sechsmonatsfrist verpasst, muss die normale Gesundheitsprüfung durchlaufen, bei der Ablehnung, Ausschlüsse und unbegrenzte Zuschläge möglich sind.
- Eine anonyme Risikovoranfrage schützt vor HIS-Einträgen und zeigt vorab, welcher Versicherer zu welchen Konditionen aufnimmt.
- Ob ADHS, Diabetes, psychische Erkrankungen oder Übergewicht: Die Bewertung variiert stark nach Versicherer. Der richtige Anbieter macht den Unterschied.
Wie funktioniert die Gesundheitsprüfung in der PKV?
Bevor ein Versicherer Dich aufnimmt, prüft er Dein individuelles Gesundheitsrisiko. Dafür beantwortest Du im Antrag detaillierte Gesundheitsfragen zu Diagnosen, Behandlungen und Medikamenten der letzten drei bis zehn Jahre. Der Versicherer bewertet diese Angaben und entscheidet, zu welchen Konditionen er aufnimmt.
Drei Ergebnisse sind möglich:
- Reguläre Aufnahme ohne Zuschlag: Keine oder nur geringe gesundheitliche Risiken.
- Aufnahme mit Risikozuschlag: Erhöhtes Risiko, der Beitrag steigt um einen festen Prozentsatz.
- Aufnahme mit Leistungsausschluss: Bestimmte Erkrankungen oder Körperregionen werden vom Versicherungsschutz ausgenommen.
- Ablehnung: Das Risiko ist dem Versicherer zu hoch, Aufnahme verweigert.
Als normaler PKV-Antragsteller ohne Schutzgarantie können alle vier Szenarien eintreten. Als Beamter mit Öffnungsaktion gelten andere Regeln.
Was ist die Öffnungsaktion und was garantiert sie?
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands. Wer als Beamter innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung einen Antrag stellt, hat Anspruch auf:
- Keine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen
- Keine Leistungsausschlüsse für bestehende Erkrankungen
- Risikozuschlag maximal 30 Prozent des tariflichen Grundbeitrags
- Kein Risikozuschlag bei der Pflegepflichtversicherung
Seit 2019 gilt die Öffnungsaktion auch für Beamte auf Widerruf, also bereits ab dem ersten Tag des Referendariats oder Vorbereitungsdienstes. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber der Zeit davor, als man bis zur Verbeamtung auf Probe warten musste.
Die Öffnungsaktion kann in der Regel nur einmal genutzt werden. Wer als Anwärter in der GKV geblieben ist, darf sie bei der späteren Verbeamtung auf Probe erneut nutzen. Wer sie bei der Verbeamtung auf Widerruf schon eingesetzt hat, verliert dieses Recht für spätere Statuswechsel.
Welche Versicherer nehmen an der Öffnungsaktion teil?
Nicht alle PKV-Anbieter machen mit. Der Teilnehmerkreis ist freiwillig und hat sich über die Jahre verändert. Den aktuellen Stand sollte man vor dem Antrag immer prüfen, weil sich Teilnahmen auch ändern können.
Versicherer, die 2026 an der Öffnungsaktion teilnehmen:
- Allianz
- AXA / DBV
- Barmenia
- Debeka
- DKV
- Generali Kranken
- Gothaer
- Hallesche
- HanseMerkur
- Inter
- LKH
- Signal Iduna
- BBKK
Versicherer, die nicht oder nicht mehr teilnehmen, darunter einige, die früher dabei waren: ARAG, Concordia, Continentale, Alte Oldenburger. Barmenia ist seit 2026 wieder dabei, nachdem sie zwischenzeitlich ausgestiegen waren.
Wichtig: Nur bei dem Versicherer, bei dem der erste formelle Antrag gestellt wird, greift die Öffnungsaktionsgarantie. Wer mehrere Anträge gleichzeitig einreicht, verliert ab dem zweiten die Garantiebedingungen. Das macht die anonyme Risikovoranfrage vor dem formellen Antrag umso wichtiger.
Wie funktioniert die anonyme Risikovoranfrage?
Wer Vorerkrankungen hat und überlegt, welcher Versicherer die beste Option ist, sollte niemals direkt einen formellen Antrag stellen. Stattdessen gibt es die anonyme Risikovoranfrage. Ein unabhängiger Makler schickt Deine Gesundheitsdaten ohne Namen, Adresse und Geburtsdatum an mehrere Versicherer gleichzeitig. Die Risikoprüfer bewerten den Fall und teilen mit, zu welchen Konditionen sie aufnehmen würden.
Das Entscheidende dabei: Kein formeller Antrag, kein HIS-Eintrag. Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) speichert formelle Ablehnungen. Jeder spätere Versicherer fragt bei Antragstellung danach. Wer einmal abgelehnt wurde und das verschweigt, riskiert Vertragsanfechtung und den Verlust des Versicherungsschutzes im Leistungsfall.
Mit der anonymen Voranfrage bleibt der Gesundheitszustand zur Voranfrage-Phase komplett unsichtbar für das HIS. Erst wenn der richtige Versicherer gefunden ist, folgt der formelle Antrag, und dann kommt die Zusage.
Zum Ablauf:
- Alle relevanten Diagnosen der letzten fünf bis zehn Jahre zusammenstellen
- Patientenakte beim Arzt anfordern, um nichts zu vergessen
- Gesundheitsdaten anonym über einen unabhängigen Makler an mehrere Versicherer schicken
- Antworten vergleichen: Wer nimmt auf, zu welchem Zuschlag, mit welchen Ausschlüssen?
- Formellen Antrag nur bei dem Versicherer stellen, der das beste Ergebnis geliefert hat
Welche Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen, welche zur Ablehnung?
Die Bewertung hängt stark vom Versicherer ab. Was bei einem Anbieter einen Zuschlag von 20 Prozent auslöst, führt beim nächsten zu einem Ausschluss, und beim dritten zu einer regulären Aufnahme. Deshalb ist die anonyme Voranfrage bei mehreren Anbietern gleichzeitig so wichtig.
Grundsätzlich gilt: Außerhalb der Öffnungsaktion bewertet die PKV chronische Erkrankungen, zurückliegende Diagnosen und aktuelle Behandlungen nach statistischen Schadenerwartungen. Je höher die erwarteten Folgekosten, desto höher der Zuschlag oder desto wahrscheinlicher die Ablehnung.
Häufige Erkrankungen und ihre typische Bewertung außerhalb der Öffnungsaktion:
| Erkrankung | Typische PKV-Reaktion ohne Öffnungsaktion |
| Heuschnupfen, Allergien | Kleiner Zuschlag oder reguläre Aufnahme |
| Leichte Fehlsichtigkeit | Reguläre Aufnahme, ggf. Ausschluss für Kontaktlinsen |
| Rückenprobleme ohne OP | Zuschlag oder Ausschluss Wirbelsäule |
| ADHS, medikamentös eingestellt | Zuschlag 20 bis 50 %, manchmal Ablehnung |
| Übergewicht ab BMI 30 | Zuschlag, ab BMI 35 häufig Ablehnung |
| Bluthochdruck, gut eingestellt | Zuschlag 20 bis 40 % |
| Diabetes Typ 2, gut eingestellt | Zuschlag 30 bis 60 % oder Ablehnung |
| Diabetes Typ 1 | Häufig Ablehnung außerhalb Öffnungsaktion |
| Zurückliegende psychische Erkrankung | Zuschlag oder Ausschluss, je nach Schwere und Zeitabstand |
| Aktive Psychotherapie | Zuschlag oder Ablehnung |
| Krebs in Remission | Je nach Krebsart und Zeitraum, teils Ablehnung |
| Krebsbehandlung aktiv | Ablehnung |
Innerhalb der Öffnungsaktion gilt bei allen dieser Erkrankungen: maximaler Zuschlag 30 Prozent, kein Leistungsausschluss, keine Ablehnung. Das ist der entscheidende Unterschied.
Was gilt bei ADHS als Beamter?
ADHS ist eine der häufigsten Diagnosen im jungen Erwachsenenalter. Viele Beamtenanwärter im Referendariat haben eine ADHS-Diagnose und wissen nicht, wie sie damit PKV-versichert werden. Die PKV trotz ADHS ist grundsätzlich möglich, aber die Bedingungen variieren stark.
Ohne Öffnungsaktion liegt der Risikozuschlag bei den meisten Versicherern zwischen 20 und 60 Prozent, manche lehnen auch ab. Entscheidend ist dabei, wie lange die Diagnose zurückliegt, ob sie noch aktiv behandelt wird und ob Medikamente regelmäßig eingenommen werden. Eine ADHS-Diagnose aus der Schulzeit, die seit Jahren ohne Medikamente verläuft, wird anders bewertet als eine aktuelle, medikamentöse Behandlung.
Mit Öffnungsaktion: maximaler Zuschlag 30 Prozent, keine Ablehnung, kein Ausschluss psychischer Erkrankungen. Wer also während des Referendariats oder direkt nach der Verbeamtung die Frist nutzt, kommt trotz ADHS in einen vollwertigen Tarif.
Was gilt bei Übergewicht?
Der BMI ist einer der meistgeprüften Faktoren in der PKV-Gesundheitsprüfung. Der Grund ist plausibel: Übergewicht erhöht statistisch das Risiko für Folgeerkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck, Gelenkprobleme und Herzerkrankungen.
Der Risikozuschlag bei Übergewicht in der PKV folgt dabei keiner bundeseinheitlichen Tabelle. Jeder Versicherer bewertet eigenständig, aber ein grober Orientierungsrahmen gilt branchenintern als Standard:
| BMI | Typische PKV-Reaktion ohne Öffnungsaktion |
| Bis 27 | Reguläre Aufnahme |
| 27 bis 29,9 | Reguläre Aufnahme oder kleiner Zuschlag |
| 30 bis 32,9 | Zuschlag 15 bis 30 % |
| 33 bis 35 | Zuschlag 30 bis 60 % |
| Über 35 | Ablehnung bei vielen Versicherern |
Mit Öffnungsaktion gilt unabhängig vom BMI: maximaler Zuschlag 30 Prozent, keine Ablehnung. Wer also einen hohen BMI hat und frisch verbeamtet wird, sollte die Öffnungsaktionsfrist unbedingt nutzen, statt zu warten.
Was gilt bei psychischen Erkrankungen?
Psychische Diagnosen sind die sensibelste Kategorie in der PKV-Gesundheitsprüfung. Burnout, Depression, Angststörungen, Traumafolgestörungen: All das fragt die PKV ab, meistens mit Rückfragezeiträumen von fünf bis zehn Jahren. Wer irgendwann eine Psychotherapie gemacht hat, muss das angeben, auch wenn er sie selbst längst abgeschlossen hat.
Außerhalb der Öffnungsaktion sind die Konsequenzen gravierend. Wer ambulante Therapiesitzungen angeben muss, bekommt in den meisten Fällen einen Ausschluss für psychische Erkrankungen oder einen Risikozuschlag von 30 bis 100 Prozent. Stationäre psychiatrische Aufenthalte in der Vorgeschichte führen fast immer zur Ablehnung.
Mit Öffnungsaktion: Auch nach einer stationären psychiatrischen Behandlung besteht die Aufnahmegarantie. Der Zuschlag ist auf 30 Prozent begrenzt, der Ausschluss entfällt. Das macht die Öffnungsaktion für Beamte mit psychischer Vorgeschichte zur einzigen realistischen Möglichkeit, einen vollwertigen PKV-Schutz zu erhalten.
Wer PKV und Psychotherapie kombinieren möchte, sollte außerdem prüfen, welche Tarife Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung erstatten, denn hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern.
Was passiert, wenn jemand die Gesundheitsfragen falsch beantwortet?
Falsche Angaben in der Gesundheitsprüfung sind kein Kavaliersdelikt. Sie können im Leistungsfall zur Vertragsanfechtung führen, was bedeutet, dass der Versicherer rückwirkend so tut, als hätte der Vertrag nie bestanden. Bereits erbrachte Leistungen können zurückgefordert werden, und der Versicherungsschutz erlischt komplett.
Wer unsicher ist, ob eine Diagnose angabepflichtig ist, fragt besser nach, als etwas wegzulassen. Die Beweislast für arglistige Täuschung liegt beim Versicherer, aber wer wissentlich verschweigt, geht ein erhebliches Risiko ein.
Was angegeben werden muss, ist in den Gesundheitsfragen der PKV klar geregelt. Üblich sind Rückfragezeiträume von drei Jahren für ambulante Behandlungen, fünf Jahren für stationäre Aufenthalte und zehn Jahren für Operationen und psychische Erkrankungen. Wer seine Patientenakte kennt, weiß, was er angeben muss.
Was ist bei bestehenden Vorerkrankungen die beste Strategie für Beamte, die in die PKV möchten?
Als Beamter mit Vorerkrankungen gibt es drei mögliche Ausgangssituationen.
Situation 1: Du bist frisch verbeamtet und hast Vorerkrankungen. Nutze die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten. Lass zuvor eine anonyme Risikovoranfrage bei allen Teilnehmern der Öffnungsaktion durchführen, um zu wissen, wer den niedrigsten Zuschlag anbietet. Dann stellst Du formell nur bei dem besten Anbieter einen Antrag.
Situation 2: Du bist länger als sechs Monate verbeamtet und hast die Öffnungsaktionsfrist verpasst. Jetzt bleibt nur die reguläre Gesundheitsprüfung. Auch hier lohnt die anonyme Risikovoranfrage, weil die Bewertung je Versicherer erheblich abweicht. Manche Diagnosen, die bei einem Anbieter zur Ablehnung führen, werden bei einem anderen mit einem moderaten Zuschlag aufgenommen. Das hat weniger mit Großzügigkeit zu tun als mit unterschiedlichen Risikomodellen und Bestandszusammensetzungen.
Situation 3: Du bist bereits in der PKV und möchtest wechseln. Beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG entfällt die Gesundheitsprüfung für gleiche oder niedrigere Leistungen. Beim externen Wechsel zu einem anderen Versicherer ist eine vollständige Gesundheitsprüfung unvermeidlich. Das kann bei Vorerkrankungen bedeuten, dass sich ein externer Wechsel schlicht nicht lohnt.
Worauf solltest Du als Beamter bei der PKV-Tarifwahl mit Vorerkrankungen achten?
Nicht jeder Tarif ist für jeden gleich gut. Wer Vorerkrankungen hat, sollte besonders auf folgende Punkte achten:
- Psychotherapie: Wie viele Sitzungen erstattet der Tarif, und gibt es Ausschlüsse für psychische Erkrankungen? Bei Aufnahme über die Öffnungsaktion darf kein Ausschluss gesetzt werden.
- Offener Hilfsmittelkatalog: Wer chronische Erkrankungen hat, braucht oft Hilfsmittel. Ein offener Katalog ist flexibler als eine starre Positivliste.
- Keine Staffelung bei Zahnersatz: Wer zahnärztlichen Nachholbedarf hat, zahlt bei gestaffelten Tarifen im ersten Jahr stark aus eigener Tasche.
- Beihilfeergänzungstarif: Bei Vorerkrankungen entstehen häufig Facharztrechnungen über dem 3,5-fachen GOÄ-Satz. Der Ergänzungstarif deckt diese Lücke.
Welcher PKV-Tarif für Beamte mit Vorerkrankungen der richtige ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Was zählt, ist nicht nur der Beitrag, sondern die Kombination aus Aufnahmekonditionen, Leistungsumfang und Beitragsstabilität. Wer das gemeinsam durchdenken möchte, kommt gerne auf mich zu. Wir schauen uns gemeinsam die Vorerkrankungen, die Öffnungsaktionsfrist und die Angebote der Teilnehmer an.
Weißt Du schon, ob Du Deine Öffnungsaktionsfrist noch nutzen kannst?