In meiner Beratung ist die Frage nach Vorerkrankungen die häufigste Ursache für Unsicherheit – und die häufigste Quelle falscher Hoffnungen auf beiden Seiten. Manche denken, sie kommen mit jeder Erkrankung in die PKV. Andere glauben, eine einzige Diagnose reiche aus, um dauerhaft ausgeschlossen zu bleiben.
Beides stimmt nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die PKV muss niemanden aufnehmen – anders als die GKV hat sie kein Kontrahierungsgebot. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder zur Ablehnung führen.
- Die Bewertung variiert von Versicherer zu Versicherer extrem. Was bei Gesellschaft A zu normaler Annahme führt, kann bei Gesellschaft B einen 30-Prozent-Zuschlag oder Ablehnung bedeuten.
- Wer ohne anonyme Risikovoranfrage einen formellen Antrag stellt und abgelehnt wird, riskiert, dass diese Ablehnung gespeichert wird und künftige Anträge erschwert.
- Beamte haben mit der Öffnungsaktion eine einmalige Chance: Aufnahme ohne Ablehnung, kein Leistungsausschluss, maximaler Zuschlag von 30 Prozent – aber nur innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung.
Kann man sich mit Vorerkrankungen privat versichern?
Die kurze Antwort: Ja – aber es hängt von der Erkrankung, dem Schweregrad, dem Verlauf und dem Versicherer ab. Die PKV arbeitet nach dem Äquivalenzprinzip: Der Beitrag muss dem individuellen Kostenrisiko entsprechen. Deshalb prüft jeder Versicherer den Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss. Das Ergebnis dieser Prüfung kann vier Formen annehmen:
| Ergebnis | Bedeutung | Typischer Anlass |
| Normale Annahme | Standardbeitrag, kein Aufschlag | Leichte, ausgeheilte Befunde |
| Risikozuschlag | Prozentualer oder fixer Aufschlag | Chronische, behandlungsbedürftige Erkrankungen |
| Leistungsausschluss | Kein Schutz für bestimmte Bereiche | Nicht kalkulierbare Einzelrisiken |
| Ablehnung | Kein Vertrag möglich | Schwere, unkalkulierbare Erkrankungen |
Vor einer Ablehnung wird in der Regel erst ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss angeboten. Ein Leistungsausschluss bedeutet: kein Mehraufwand im Beitrag, aber kein Versicherungsschutz für den ausgeschlossenen Bereich. Was günstiger ist, hängt von der Erkrankung und der persönlichen Situation ab.
Diabetes mellitus
Typ-1-Diabetes wird von rund 80 Prozent der PKV-Anbieter abgelehnt. Einige wenige nehmen mit einem Risikozuschlag von 40 bis 100 Prozent auf. Der Grund liegt in den langfristigen, teuren Folgeerkrankungen wie Neuropathie, Retinopathie und Nephropathie.
Typ-2-Diabetes wird differenzierter bewertet. Entscheidend sind der HbA1c-Wert, die Art der Behandlung (Diät allein, Tabletten oder Insulin) und ob Folgeerkrankungen bereits bestehen. Ein gut eingestellter, tablettenkontrollierter Typ-2-Diabetes kann mit einem Zuschlag von 25 bis 100 Prozent aufgenommen werden. Insulinpflichtiger Typ-2-Diabetes mit Folgeschäden führt meist zur Ablehnung.
Strategie: Aktuelle HbA1c-Werte und einen Arztbericht über gute Einstellung vorab bereitstellen. Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften stellen, da die Bewertungspraxis stark variiert.
Bluthochdruck (Arterielle Hypertonie)
Bluthochdruck gehört zu den häufigsten Ursachen für Risikozuschläge. Die PKV bewertet dabei, wie gut der Blutdruck eingestellt ist, ob Endorganschäden vorliegen und ob Begleiterkrankungen bestehen.
| Versicherer | Risikozuschlag |
| DKV | 9 bis 11 % |
| Allianz | 13 bis 14 % |
| Signal Iduna | 14 bis 21 % |
Gut eingestellter, unkomplizierter Bluthochdruck führt typischerweise zu einem Zuschlag von 10 bis 30 Prozent. Bei Hypertonie mit Organschäden oder sehr hohen Ausgangswerten steigt der Zuschlag erheblich oder es droht Ablehnung.
Strategie: Blutdruckmessungen über mehrere Wochen dokumentieren und einen Arztbericht mit gut eingestelltem Verlauf einreichen.
Asthma bronchiale
Asthma ist grundsätzlich versicherbar, aber der Schweregrad entscheidet. Leichtes Asthma ohne stationäre Aufenthalte und nur mit gelegentlichem Notfallspray wird deutlich positiver bewertet als schwere Verläufe mit regelmäßigem Kortison-Einsatz.
| Versicherer | Risikozuschlag |
| Barmenia | 15 % |
| DKV | 16 bis 19 % |
| Signal Iduna | ca. 30 % |
| Concordia | 35 % auf Ambulanttarif |
| Universa | 40 % ambulant |
Bei schwerem Asthma mit regelmäßigen Anfällen und Hospitalisierungen droht Ablehnung.
Allergien und Heuschnupfen
Allergien führen zu stark unterschiedlichen Reaktionen der Versicherer, abhängig vom Schweregrad. Eine milde Pollenallergie ohne Dauermedikation und mit mehrjähriger Beschwerdefreiheit kann in der Regel ohne Zuschlag aufgenommen werden.
| Versicherer | Risikozuschlag | Bedingungen |
| Allianz | 15 bis 25 % | Kein Zuschlag bei Beschwerdefreiheit über 5 Jahre |
| Barmenia | 20 bis 30 % | Leistungsausschluss für Hyposensibilisierung möglich |
| AXA | 10 bis 20 % | Geringerer Zuschlag wenn letzte Symptome über 3 Jahre |
| HUK | 0 bis 15 % | Kein Zuschlag bei mildem Verlauf |
Wer seit mehreren Jahren beschwerdefrei ist und keine Medikamente mehr braucht, hat gute Chancen auf normale Annahme. Eine Hyposensibilisierungsbehandlung kann separat ausgeschlossen werden.
Psychische Erkrankungen (Depression, Angststörung, Burnout)
Psychische Erkrankungen sind der kritischste Bereich in der gesamten PKV-Risikoprüfung. Bei den meisten Anträgen mit Psychotherapie-Vorgeschichte kommt es zu einer Ablehnung. Wer sich in laufender Behandlung befindet, wird praktisch immer abgelehnt. Je länger die Behandlung zurückliegt, umso höher sind die Chancen auf eine Annahme.
| Situation | Typischer Zuschlag |
| Leichte Anpassungsstörung (abgeschlossen) | 10 bis 20 % |
| Einmalige leichte Depression (abgeschlossen) | 20 bis 30 % |
| Depression mit Rückfällen | 40 bis 50 % oder Ablehnung |
| Angststörung (abgeschlossen) | 30 bis 50 % |
| Schwere Depression | ca. 80 bis 90 % Ablehnungsrate |
| Psychosen / Schizophrenie | 100 % Ablehnung |
| Suchterkrankungen | 100 % Ablehnung |
| Burnout mit stationärem Aufenthalt | Sehr hohe Ablehnungsquote |
Viele Versicherer verlangen bei psychischen Erkrankungen mindestens drei bis fünf Jahre ohne Behandlung als Mindestvoraussetzung.
Rückenerkrankungen (Bandscheibenvorfall, Skoliose)
Bandscheibenvorfälle und Rückenprobleme werden sehr unterschiedlich bewertet. Selbst bei identischer Diagnose variieren die Angebote verschiedener Versicherer erheblich:
| Gesellschaft | Angebot |
| Gesellschaft A | Normale Annahme |
| Gesellschaft B | 50 % Risikozuschlag |
| Gesellschaft C | Leistungsausschluss |
| Gesellschaft D | 20 % Risikozuschlag |
Leichte Skoliose ohne Beschwerden und ohne regelmäßige Behandlung kann oft ohne Zuschlag aufgenommen werden. Für Beamte über die Öffnungsaktion gilt: Aufnahme garantiert, maximaler Zuschlag 30 Prozent.
Übergewicht und Adipositas
Der BMI spielt bei fast allen Versicherern eine eigenständige Rolle im Antrag. Jede Gesellschaft hat eigene Schwellenwerte:
| Versicherer | Annahmerichtlinien |
| Allianz | BMI 28 bis 34: Risikozuschlag; ab BMI 35: i.d.R. Ablehnung |
| Alte Oldenburger | Bis BMI 29,99: Normalannahme; ab 30: Zuschlag; ab 34: Ablehnung |
| HanseMerkur | BMI 28 bis 29: 10 bis 15 %; ab 35: Ablehnung |
| R+V | Ab BMI 28: Zuschlag; ab BMI 35: Ablehnung |
| Barmenia | Ab BMI 31: Risikozuschlag |
Bei Adipositas Grad I (BMI 30 bis 35) liegen Zuschläge typischerweise bei 10 bis 30 Prozent. Ab BMI 40 lehnen nahezu alle Gesellschaften ab. Nach § 41 VVG kann ein Zuschlag wegen Übergewicht entfernt werden, sobald das Gewicht dauerhaft in den normalen Bereich zurückgekehrt ist.
Schilddrüsenerkrankungen (Hashimoto, Hypothyreose)
Hashimoto war früher ein klares Ausschlusskriterium. Die Bewertung hat sich in den letzten Jahren deutlich entspannt: Eine gut eingestellte Hashimoto-Erkrankung sehen die meisten Versicherer heute entspannt – häufig sogar ohne jeden Risikozuschlag.
Entscheidend sind der TSH-Wert im Normbereich, eine seit Jahren unveränderte L-Thyroxin-Dosis und das Fehlen weiterer Autoimmunerkrankungen. Bei Schilddrüsenknoten sollten zusätzliche Befunde eingereicht werden.
Strategie: Aktuelle Blutwerte (TSH, fT3, fT4) dem Antrag beilegen. Bei stabilen Werten sind viele Gesellschaften bereit, ohne Zuschlag aufzunehmen.
Krebserkrankungen
Krebserkrankungen unterliegen den strengsten Aufnahmekriterien. Die entscheidende Variable ist die Remissionsdauer:
| Krebsart / Situation | Aufnahmechancen | Mögliche Konditionen |
| Aktive Tumorerkrankung | 100 % Ablehnung | Keine |
| Krebsbehandlung unter 5 Jahre zurück | Fast immer Ablehnung | Selten Ausnahmen |
| Leukämie / Lymphome | Ablehnung auch nach Behandlung | Erst nach 10 Jahren Remission |
| Metastasierter Tumor | Dauerhaft nicht versicherbar | Keine |
| Hautkrebs (Basaliom) | Nach 5 Jahren Rezidivfreiheit | 10 bis 30 % Zuschlag möglich |
| Melanom | Nach 10 Jahren Rezidivfreiheit | 30 bis 50 % Zuschlag |
Als Richtwert gilt: Die meisten Versicherer verlangen mindestens 5 Jahre Rezidivfreiheit, bei schweren Krebsarten sogar 10 Jahre. Die Öffnungsaktion für Beamte ist in diesen Fällen oft die einzige Alternative.
Neurodermitis und Schuppenflechte
Neurodermitis führt nicht automatisch zur Ablehnung. Leichte oder bereits seit mehr als 5 Jahren inaktive Neurodermitis kann oft ohne Zuschlag oder mit minimalem Aufschlag aufgenommen werden. Aktive, chronische Neurodermitis führt fast immer zu einem Zuschlag von rund 25 Prozent. Schwere Neurodermitis mit Biologika-Therapie kann zu hohen Zuschlägen oder Ablehnung führen.
Schuppenflechte wird ähnlich bewertet: Milde Hautpsoriasis führt zu moderaten Zuschlägen von typischerweise 10 bis 30 Prozent. Psoriasis-Arthritis oder großflächige Psoriasis mit Biologika kann deutlich höhere Zuschläge oder Ablehnung nach sich ziehen.
Migräne
Migräne führt nicht pauschal zur Ablehnung, wird aber nach Häufigkeit und Schwere genau bewertet:
| Situation | Typischer Zuschlag |
| Leichte, seltene Migräne (wenige Anfälle/Jahr) | 0 bis 10 % |
| Mittelschwere Migräne (2 bis 4 Anfälle/Monat) | 10 bis 20 % |
| Häufige Migräne mit Triptanen | 20 bis 30 % |
| Chronische Migräne (15+ Tage/Monat) | Ablehnung oder sehr hoher Zuschlag |
| Migräne mit Aura | Strengere Bewertung wegen Schlaganfallrisiko |
Besonders kritisch: prophylaktische Therapien mit CGRP-Antikörpern wie Erenumab oder Fremanezumab, die mehrere Tausend Euro jährlich kosten. Versicherer werten diese als Indikator für ein hohes Kostenrisiko.
Schlafapnoe
Schlafapnoe führt zu stark variierenden Ergebnissen. Leichte Schlafapnoe mit erfolgreicher Therapie und ohne Begleiterkrankungen kann gelegentlich normal angenommen werden. Häufiger ist ein Risikozuschlag zwischen 10 und 100 Prozent. Schwere, unbehandelte Schlafapnoe oder eine Kombination mit hohem BMI führt oft zur Ablehnung.
Strategie: Aktuelle Schlaflaborberichte und Nachweise über konsequente CPAP-Nutzung einreichen. Gewichtsreduktion verbessert die Chancen deutlich.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ablehnungsgründen. Herzinfarkt in der Vorgeschichte führt meist zur Ablehnung oder zu einem sehr hohen Zuschlag. Schlaganfall und Bypass-Operation sind bei nahezu allen Gesellschaften K.O.-Kriterien. Vorhofflimmern wird je nach Verlauf und Begleiterkrankungen mit 20 bis 50 Prozent Zuschlag oder Ablehnung bewertet. Gut behandelter, isolierter Bluthochdruck ohne Folgeerkrankungen ermöglicht moderate Zuschläge von 10 bis 20 Prozent.
Autoimmunerkrankungen
Diese Erkrankungsgruppe zählt zu den K.O.-Kriterien in der PKV: Multiple Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und rheumatoide Arthritis werden bei nahezu allen Gesellschaften abgelehnt. Lupus erythematodes ist fast immer ein Ausschlussgrund. Der Grund liegt in den unkalkulierbaren Kosten durch Biologika – oft 20.000 bis 40.000 Euro jährlich – und den langen Krankheitsverläufen. Hashimoto bildet hier eine wichtige Ausnahme und wird deutlich entspannter bewertet.
HIV
Wer beim PKV-Antrag angibt, HIV-positiv zu sein, wird ausnahmslos abgelehnt. Die einzige Alternative ist der gesetzlich verankerte Basistarif, der keine Risikozuschläge kennt und auch schwer erkrankte Personen aufnehmen muss.
Wichtig: Wer bereits PKV-versichert ist und dann HIV-positiv wird, behält seinen Versicherungsschutz vollständig. Bestehende Verträge können wegen nachträglicher Erkrankungen weder angepasst noch gekündigt werden.
Bei welchen Vorerkrankungen lehnt mich die PKV ab?
Folgende Diagnosen gelten bei nahezu allen PKV-Gesellschaften als direkte Ablehnungsgründe:
- AIDS und HIV
- Alkoholismus und Drogenabhängigkeit
- Alzheimer-Erkrankung
- Bechterewsche Krankheit (Morbus Bechterew)
- Bluterkrankheit (Hämophilie)
- Brustkrebs (aktiv oder unter 5 bis 10 Jahren zurück)
- Bypass-Operation
- Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
- Down-Syndrom
- Herzinfarkt (kürzlich)
- Leukämie und Lymphome
- Multiple Sklerose
- Mukoviszidose
- Parkinson
- Psychosen und Schizophrenie
- Rheumatoide Arthritis
- Schlaganfall (kürzlich)
- Schwerste Autoimmunerkrankungen
- Übergewicht über BMI 40
Diese Liste ist nicht abschließend, und einzelne Gesellschaften können davon abweichen. Bei einigen Diagnosen gibt es Ausnahmen nach langen Remissionsphasen oder für Beamte über die Öffnungsaktion.
Wie funktioniert die Gesundheitsprüfung in der PKV?
Vor Vertragsabschluss erhält jeder Antragsteller einen Gesundheitsfragebogen. Die Antworten bilden die Grundlage für die Risikoentscheidung. Typische Inhalte sind:
- Körpergröße und Gewicht
- Hör- und Sehvermögen sowie Zahnstatus
- Ambulante Diagnosen und Behandlungen der letzten 3 Jahre
- Stationäre Krankenhausaufenthalte der letzten 5 Jahre
- Psychotherapeutische Behandlungen der letzten 3 bis 10 Jahre
- Chronische Erkrankungen, teils ohne Zeitbegrenzung
- Suchterkrankungen und psychische Erkrankungen bis zu 10 Jahre zurück
Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Wer Vorerkrankungen verschweigt, riskiert schwerwiegende Konsequenzen:
| Verschuldensgrad | Rechtsfolge |
| Arglist / Vorsatz | Anfechtung, Rückabwicklung, keine Leistung, Rückforderung gezahlter Prämien |
| Grobe Fahrlässigkeit | Rücktritt vom Vertrag, Versicherungsschutz entfällt |
| Leichte Fahrlässigkeit | Kündigung oder Vertragsanpassung |
| Schuldlos | Kündigung oder Anpassung ohne Rückwirkung |
Der richtige Weg ist die anonyme Risikovoranfrage. Ein Makler übermittelt alle medizinischen Informationen ohne Namen und Adresse an mehrere Versicherer und erhält Rückmeldungen zu möglichen Konditionen. Das schützt davor, dass eine formelle Ablehnung gespeichert wird und künftige Anträge erschwert. Der Prozess dauert in der Regel bis zu 14 Arbeitstage.
Sonderfall Beamte: Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen
Die PKV-Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden Versicherer. Sie garantiert Beamtenanfängern die Aufnahme zu erleichterten Bedingungen – unabhängig vom Gesundheitszustand. Die drei zentralen Garantien:
- Keine Ablehnung: Jeder Beamtenanfänger erhält einen PKV-Vertrag, auch mit schweren Vorerkrankungen.
- Kein Leistungsausschluss: Es dürfen keine Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
- Risikozuschlag maximal 30 Prozent: Selbst bei schwersten Vorerkrankungen ist der Zuschlag begrenzt.
Die Öffnungsklausel gilt nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung. Sie ist auf Beamte auf Probe, Widerruf, Zeit und Lebenszeit anwendbar – seit 2019 auch auf Beamte auf Widerruf – sowie auf Zeit- und Berufssoldaten und Beamte mit Heilfürsorge.
Die Frist ist absolut bindend. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch unwiderruflich.
Derzeit nehmen 14 Versicherer an der Öffnungsaktion teil, darunter Debeka, Allianz und HUK-COBURG. Nicht alle PKV-Unternehmen beteiligen sich.
Ein konkretes Beispiel: Wer als Beamtenanfänger an Typ-1-Diabetes leidet – einer Erkrankung, die regulär zu 80 Prozent Ablehnung führt –, bekommt über die Öffnungsaktion einen PKV-Vertrag mit maximal 30 Prozent Aufschlag. Dieser Zuschlag steigt allerdings bei jeder künftigen Beitragserhöhung des Tarifs prozentual mit.
Für Beamte mit Vorerkrankungen ist die Öffnungsaktion oft die einzige Möglichkeit, in einen leistungsstarken Tarif zu kommen. Diese sechs Monate sollten im Kalender stehen, bevor überhaupt über Tarife nachgedacht wird.