Zum Inhalt springen
COVAGO
SUCHE
Termin buchen

KRANKENVERSICHERUNG

PKV-Rentenzuschuss: Voraussetzungen, Höhe & Beispiel

Lutz Gottschlich
Lutz Gottschlich
Zuletzt aktualisiert: 6. Sep. 2026

Wer als Privatversicherter in Rente geht, verliert den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.

Damit Du nicht schlechter dastehst als gesetzlich versicherte Rentner, springt die Deutsche Rentenversicherung ein. Du bekommst monatlich einen Zuschuss zu Deiner PKV-Prämie, direkt zusammen mit der Rente ausgezahlt. Der Haken: Er kommt nicht automatisch.

Du musst ihn selbst beantragen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Im Jahr 2026 beträgt der Rentenzuschuss 8,75 Prozent Deiner monatlichen gesetzlichen Bruttorente.
  • Er ist auf maximal 50 Prozent des tatsächlichen PKV-Beitrags begrenzt. Ausgezahlt wird immer der niedrigere der beiden Beträge.
  • Der Höchstzuschuss liegt im Jahr 2026 bei 508,59 Euro monatlich.
  • Der Pflegebeitrag zählt nicht: Den trägt Du komplett selbst, die Rentenversicherung beteiligt sich nicht daran.
  • Antrag stellen über Formular R0820 bei der Deutschen Rentenversicherung, am besten zusammen mit dem Rentenantrag.
  • Wer zu spät beantragt, bekommt den Zuschuss erst ab dem Antragsmonat, nicht rückwirkend.
  • Der Zuschuss ist nach § 3 Nr. 14 EStG steuerfrei.

Was passiert mit der PKV, wenn Du in Rente gehst?

Mit dem Renteneintritt ändert sich an Deinem PKV-Vertrag selbst nichts. Die vereinbarten Leistungen bleiben erhalten, der Versicherer kann Dich nicht umstellen oder kündigen. Was sich ändert, ist die Finanzierung.

Während Du arbeitest, zahlt Dein Arbeitgeber einen Zuschuss zu Deiner PKV-Prämie. Im Jahr 2026 sind das bis zu 496,97 Euro monatlich für die Krankenversicherung, zuzüglich 104,97 Euro für die Pflegeversicherung. Mit dem Renteneintritt fällt dieser Zuschuss weg. An seine Stelle tritt der Rentenzuschuss der Deutschen Rentenversicherung nach § 106 SGB VI.

Parallel dazu wirken im Ruhestand weitere Entlastungsmechanismen, die schon beim Eintritt in die PKV in der Kalkulation berücksichtigt werden. Ab dem 60. Geburtstag entfällt der gesetzliche 10-Prozent-Beitragszuschlag. Ab dem 65. Lebensjahr fließen die über Jahrzehnte angesammelten Mittel aus diesem Zuschlag in die Beitragsdämpfung. Und wenn das Krankentagegeld, das während des Berufslebens das Einkommen absichert, nicht mehr gebraucht wird, kann dieser Baustein aus dem Vertrag herausfallen und senkt den Beitrag zusätzlich.

Der Rentenzuschuss kommt noch obendrauf.

Wie hoch ist der Rentenzuschuss zur PKV im Jahr 2026?

Für das Jahr 2026 beträgt der Rentenzuschuss 8,75 Prozent der monatlichen gesetzlichen Bruttorente. Dieser Prozentsatz ergibt sich aus der Berechnungsformel des § 106 Abs. 3 SGB VI: Die Rentenversicherung zahlt die Hälfte des allgemeinen GKV-Beitragssatzes (7,3 Prozent) zuzüglich die Hälfte des durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrags (im Jahr 2026 rund 1,45 Prozent, ergibt zusammen ca. 8,75 Prozent).

Dabei gilt immer die Deckelung auf 50 Prozent des tatsächlichen PKV-Beitrags. Gezahlt wird der niedrigere der beiden Beträge. Der Höchstzuschuss liegt für das Jahr 2026 bei 508,59 Euro monatlich.

Wichtig: Der Pflegebeitrag ist komplett ausgenommen. Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich nicht an den Pflegebeiträgen, weder für privat noch für freiwillig gesetzlich Versicherte. Die Beitragsbescheinigung, die Du beim Antrag einreichst, muss deshalb den Pflegeanteil herausgerechnet haben.

Wie sich das in Zahlen darstellt, abhängig von der Rentenhöhe:

Monatliche BruttorenteZuschuss (8,75 %)PKV-Beitrag (Beispiel)Tatsächlich gezahlt
1.500 Euro131,25 Euro700 Euro131,25 Euro (unter 50 % von 700)
2.000 Euro175,00 Euro700 Euro175,00 Euro
3.000 Euro262,50 Euro450 Euro225,00 Euro (50 % von 450 = Deckel)
5.000 Euro437,50 Euro700 Euro350,00 Euro (50 % von 700 = Deckel)
5.813 Euro508,64 Euro1.020 Euro508,59 Euro (Höchstzuschuss)

Der Zuschuss passt sich automatisch an Rentenerhöhungen an. Du musst keinen neuen Antrag stellen, wenn die Rente steigt.

4,9 aus 703 Bewertungen
Du willst in die PKV?
Lass uns starten.
  • Über 25 Jahre Erfahrung als PKV-Berater
  • Aufbereitung Deiner Gesundheitshistorie
  • Unverbindlich & 100% kostenlos
PKV-Quick-Check starten
Lutz Gottschlich, Ansprechpartner bei COVAGOLutz Gottschlich

Voraussetzungen: Wann bekommt man einen Rentenzuschuss zur PKV?

Nicht jeder Rentner hat Anspruch auf diesen Zuschuss. Das Gesetz knüpft ihn an mehrere Bedingungen, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen.

Du brauchst zunächst einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das muss keine Altersrente sein: Den Zuschuss gibt es auch für Empfänger einer Witwen-, Waisen- und Berufsunfähigkeitsrente, also für alle Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Darüber hinaus gelten diese Bedingungen:

  • Du bist bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert, das der deutschen Aufsicht (BaFin) oder einer vergleichbaren EU-Aufsicht unterliegt.
  • Du bist nicht gleichzeitig in einer deutschen oder ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
  • Du erfüllst nicht die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), oder verzichtest freiwillig darauf, obwohl Du könntest.

Wer die KVdR-Voraussetzungen erfüllt (vereinfacht: in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert), hat in der Regel keinen Anspruch auf diesen Zuschuss, weil dann die KVdR-Pflichtversicherung greift und der Beitrag automatisch hälftig von der Rentenversicherung übernommen wird.

Beziehst Du mehrere Renten gleichzeitig, wird der Zuschuss anteilig auf die verschiedenen Rentenversicherungsträger aufgeteilt.

Wie beantrage ich den Zuschuss zur PKV als Rentner?

Der Zuschuss kommt nicht von selbst. Du musst ihn aktiv beantragen, und zwar mit dem Formular R0820 „Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI“. Das Online-Formular (Version 34, Stand 1. Juli 2026) steht im eAntrag-Portal der Deutschen Rentenversicherung bereit. Zum Start wird nur die Rentenversicherungsnummer benötigt, Unterlagen können bequem hochgeladen werden, und die Zwischenspeicherung ist bis zu 30 Tage möglich.

Alternativ kannst Du das Formular als PDF herunterladen oder in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung holen.

Am Antrag brauchst Du diese Unterlagen:

  • Formular R0820 (von Dir ausgefüllt)
  • Formular R0821 (Beitragsbescheinigung, von Deiner PKV ausgefüllt und bestätigt)
  • Aktuelle PKV-Beitragsbescheinigung ohne Pflegeversicherungsanteil
  • Rentenbescheid
  • Ggf. Nachweis über BaFin-Aufsicht des Versicherers

Den Antrag solltest Du idealerweise zusammen mit dem Rentenantrag stellen, spätestens aber innerhalb von drei Kalendermonaten nach dem Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Wer diese Frist einhält, bekommt den Zuschuss rückwirkend ab Rentenbeginn. Wer sie verpasst, bekommt ihn erst ab dem Monat der Antragstellung.

Nach Eingang prüft die Rentenversicherung Deine Angaben und berechnet den Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt monatlich zusammen mit der Rente.

Praxisbeispiel: So sieht der Rentenzuschuss zur PKV in der Praxis aus

Markus ist 67 Jahre alt, langjährig PKV-versichert und geht im Jahr 2026 in Rente. Seine monatliche gesetzliche Bruttorente beträgt 2.400 Euro. Sein PKV-Beitrag ohne Pflegepflichtversicherung liegt nach Wegfall des Krankentagegelds und nach Anwendung des internen Tarifwechsels nach § 204 VVG bei 580 Euro monatlich.

So berechnet sich sein Zuschuss:

PositionBerechnungErgebnis
Monatliche BruttorenteAusgangswert2.400 Euro
Zuschuss nach Formel (8,75 %)2.400 Euro × 8,75 %210 Euro
50-Prozent-Deckel des PKV-Beitrags580 Euro × 50 %290 Euro
Tatsächlicher ZuschussNiedrigerer Betrag210 Euro
PKV-Eigenanteil580 Euro minus 210 Euro370 Euro

Markus zahlt also netto 370 Euro monatlich für seine Krankenversicherung und erhält 210 Euro vom Staat dazu. Hätte er keine PKV beantragt oder die Drei-Monats-Frist versäumt, würde er diese 210 Euro einfach nicht bekommen.

Der Zuschuss ist nach § 3 Nr. 14 EStG steuerfrei. Markus muss ihn nicht in der Steuererklärung angeben, und es fallen keine Steuern darauf an.

Häufige Fragen

Wann bekommt man einen Zuschuss zur Krankenversicherung als Rentner?

Du bekommst den Zuschuss ab dem ersten Monat, für den Du Anspruch auf eine gesetzliche Rente hast, sofern Du den Antrag rechtzeitig stellst. Rechtzeitig bedeutet: innerhalb von drei Kalendermonaten nach dem Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Stellst Du den Antrag zusammen mit dem Rentenantrag, läuft der Zuschuss ab dem ersten Rentenmonat. Bei verspätetem Antrag beginnt die Zahlung erst mit dem Monat der Antragstellung.

Wer hat Anspruch auf Zuschuss zur privaten Krankenversicherung als Rentner?

Anspruch haben Bezieher einer gesetzlichen Rente (alle Rentenarten, nicht nur Altersrente), die bei einem der deutschen oder EU-Aufsicht unterliegenden privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und nicht gleichzeitig in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Wer dagegen die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt, fällt in der Regel automatisch in die Pflichtversicherung der Rentner und hat auf diesem Weg keinen Anspruch auf den PKV-Zuschuss.

Wie wird der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Rentner berechnet?

Die Rentenversicherung zahlt die Hälfte des allgemeinen GKV-Beitragssatzes (7,3 Prozent) zuzüglich die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (im Jahr 2026 rund 1,45 Prozent) auf Deine monatliche Bruttorente. Das ergibt für das Jahr 2026 rund 8,75 Prozent. Gezahlt wird dieser Betrag jedoch nur, wenn er unter 50 Prozent Deines tatsächlichen PKV-Beitrags liegt. Ist er höher, gilt die 50-Prozent-Grenze. Der absolute Höchstzuschuss im Jahr 2026 beträgt 508,59 Euro monatlich.

Wie beantrage ich einen Zuschuss zur Krankenversicherung als Rentner?

Den Antrag stellst Du mit dem Formular R0820 bei der Deutschen Rentenversicherung, am besten zusammen mit dem Rentenantrag. Dazu brauchst Du das Formular R0821, das Deine private Krankenversicherung ausfüllt und Deinen Beitrag ohne Pflegeanteil bestätigt, sowie Deinen Rentenbescheid. Der Antrag kann online im eAntrag-Portal, als PDF per Post oder persönlich in einer Beratungsstelle eingereicht werden. Die digitale Einreichung ist in der Regel am schnellsten. Nach Eingang berechnet die Rentenversicherung den Zuschuss und zahlt ihn monatlich zusammen mit der Rente aus.

Hast Du den Antrag schon zusammen mit dem Rentenantrag eingereicht, oder wartet er noch?

Lutz Gottschlich
Lutz Gottschlich
Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung

Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei der COVAGO Versicherungsmakler GmbH. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung ist er interner Ansprechpartner für Kollegen und Kunden gleichermaßen. Bekannt ist er für seine ruhige, unaufgeregte Art und die Fähigkeit, auch komplexe Versicherungsthemen verständlich auf den Punkt zu bringen.

Weitere Beiträge aus Krankenversicherung

Unser COVAGO Service­versprechen

Unsere Werte machen den Unterschied. Für jede Generation. Transparent. Persönlich. Verlässlich.

Beratungstermin vereinbaren
Home / Blog / Beitrag
4,9 aus 703 Bewertungen