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Kosten einer PKV-Beratung: Womit musst du rechnen?

Lutz Gottschlich
Lutz Gottschlich
Zuletzt aktualisiert: 7. Sep. 2026

Eine separate Rechnung bekommst Du bei der PKV-Beratung durch einen Makler in der Regel nicht. Kostenlos ist sie trotzdem nicht: Der Makler erhält bei erfolgreichem Abschluss eine Courtage vom Versicherer, die im Bruttotarif einkalkuliert ist.

Wer denselben Tarif direkt abschließt, zahlt normalerweise denselben Beitrag. Wer dagegen einen Versicherungsberater oder eine Verbraucherzentrale beauftragt, bekommt eine echte Rechnung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Bei klassischer Maklervermittlung zahlst Du keine separate Rechnung.
  • Der Makler erhält bei Abschluss eine Courtage vom Versicherer, die im Bruttotarif einkalkuliert ist.
  • Beim identischen Tarif entsteht durch Einschaltung eines Maklers kein individueller Beitragsaufschlag.
  • Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO rechnen direkt mit Dir ab, Stundensätze zwischen 150 und 250 Euro netto sind am Markt dokumentiert.
  • Verbraucherzentralen bieten klar bepreiste Orientierungsberatungen, in Baden-Württemberg aktuell 90 oder 130 Euro je nach Umfang.
  • Die gesetzliche PKV-Provisionsgrenze liegt bei 3,3 Prozent der 25-fachen Jahresprämie für den Einzelvertrag (§ 50 VAG), was rechnerisch 9,9 Monatsprämien entspricht. Das ist ein gesetzlicher Rahmen, nicht das, was jeder Makler tatsächlich bekommt.

Was kostet eine PKV-Beratung?

Fünf Wege führen zur PKV-Beratung, und sie funktionieren finanziell grundlegend anders. Beim gebundenen Vertreter und beim Makler zahlt der Versicherer, beim Versicherungsberater zahlst Du. Der gebundene Vertreter arbeitet für einen Versicherer, der Makler rechtlich für Dich. Wer einen Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO beauftragt, bekommt keine Courtage-getriebene Empfehlung, zahlt dafür aber unabhängig davon, ob ein Vertrag zustande kommt. Die Verbraucherzentrale bietet Orientierung zu Festpreisen, ersetzt aber keine vollständige Vermittlung mit Risikovoranfragen und Antragstellung.

Leg die fünf Wege nebeneinander und Du siehst auf einen Blick, wer die Rechnung trägt:

BeratungswegWer zahlt?Rechnung an Dich?Vergütungslogik
Gebundener VertreterVersichererMeist neinProvision bei Abschluss
MehrfachvertreterEin oder mehrere VersichererMeist neinProvision bei Abschluss
VersicherungsmaklerVersicherer (klassisch)Bei klassischer Vermittlung neinCourtage bei Abschluss, ggf. Bestandspflege
VersicherungsberaterAusschließlich DuJaStunden- oder Pauschalhonorar
VerbraucherzentraleDu (teils öffentlich kofinanziert)JaFester Preis je Angebot

Wer das nicht vorab schriftlich klärt, hat im Nachhinein wenig Spielraum.

Unterschied zwischen Honorarberatung und ungebundenem Versicherungsmakler

Diese zwei Begriffe werden oft verwechselt, obwohl sie rechtlich und wirtschaftlich grundlegend verschieden sind.

Ein Versicherungsmakler ist ungebunden im Sinne von: Er hat keinen Auftrag von einem Versicherer und vertritt rechtlich den Kunden. Ungebunden bedeutet aber nicht provisionsunabhängig. Ein Makler kann vom Versicherer ungebunden sein und trotzdem vollständig von Versicherercourtagen leben. Seine Erstinformation muss offenlegen, welche Vergütungsart er erhält.

Ein Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO hingegen darf keinerlei wirtschaftliche Zuwendung von einem Versicherer annehmen, egal in welcher Form. Er kann Verträge prüfen, rechtlich beraten, außergerichtlich vertreten und unter den gesetzlichen Voraussetzungen vermitteln. Die Vergütung kommt ausschließlich vom Auftraggeber, also von Dir.

Für die Praxis bedeutet das: Wenn ein Makler verspricht, er sei komplett unabhängig und habe keine Interessenkonflikte, stimmt das rechtlich nur halb. Er ist nicht an einen Versicherer gebunden, wird aber oft von Courtagehöhen beeinflusst, die je nach Versicherer variieren können. Präziser und fairer ist die Aussage: „nicht an einen Versicherer gebunden“ statt „vollständig unabhängig“.

Beim Versicherungsberater ist das klarer. Er stellt Dir eine Rechnung und fertig. Dafür müssen folgende Punkte vorab schriftlich geklärt sein, damit keine Überraschungen entstehen:

  • Ist der genannte Preis netto oder brutto inkl. Mehrwertsteuer?
  • Wird nach Stunden oder pauschal abgerechnet?
  • Entstehen Kosten auch, wenn kein Vertrag zustande kommt?
  • Kann der Berater bei den relevanten Versicherern tatsächlich anonyme Risikovoranfragen durchführen?

Auch Honorarberatung hat Interessenkonflikte, nur andere: Ein Stundensatz kann einen Anreiz zu mehr Zeitaufwand setzen, ein Pauschalhonorar einen Anreiz zu weniger Aufwand, ein Erfolgshonorar auf Basis einer Beitragsersparnis kann Leistungskürzungen begünstigen. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht Provision oder Honorar, sondern ob das Vergütungsmodell transparent ist und die Empfehlung fachlich trägt.

Die Preise gehen weit auseinander, schau Dir drei dokumentierte Anbieterbeispiele an:

  • Schlemann.de: 150 Euro netto pro Stunde
  • MAWA Versicherung: 750 bis 1.200 Euro netto für 5 bis 8 Stunden PKV-Beratung
  • Weitere Anbieter: bis zu 250 Euro netto pro Stunde

Bei 8 Stunden und 150 Euro netto ergibt sich ein Nettohonorar von 1.200 Euro. Falls 19 Prozent Umsatzsteuer anfällt, was bei isolierten Beratungsleistungen möglich ist, weil § 4 Nr. 11 UStG nur Versicherungsvermittlungsumsätze befreit, wird daraus eine Rechnung von 1.428 Euro. Das sind Anbieterbeispiele, keine allgemeingültige Marktstatistik.

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Ist die Versicherung mit Makler teurer als ohne Makler?

Beim identischen Bruttotarif mit denselben Tarifbausteinen, Eintrittsaltern, Selbstbehalten und Vertragsdaten: nein. Der Versicherer kalkuliert den Tarif nicht mit einem spontanen persönlichen Makleraufschlag je Vertriebsweg. Abschluss- und Vertriebskosten sind einkalkulierte Kostenpositionen im Bruttotarif. Schließt Du denselben Tarif direkt beim Versicherer ab, erhältst Du normalerweise keine automatische Rückerstattung dieser einkalkulierten Kosten.

Das bedeutet, die korrekte Aussage ist nicht „Jeder Vertriebsweg ist immer gleich teuer“, sondern: Beim identischen Bruttotarif erhebt ein Makler normalerweise keinen individuellen Beitragsaufschlag. Belastbar vergleichen lässt sich aber nur ein wirklich identischer Vertrag.

Beim identischen Bruttotarif zahlst Du mit Makler genauso viel wie ohne. Was den Unterschied macht, ist die Qualität der Beratung.

Trotzdem können zwei Angebote desselben Versicherers auseinanderlaufen. Meistens steckt einer dieser Punkte dahinter:

  • unterschiedliche Tariflinien oder Tarifgenerationen
  • andere ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungsbausteine
  • anderer Selbstbehalt
  • mit oder ohne Krankentagegeld
  • mit oder ohne Beitragsentlastungstarif
  • unterschiedliche Pflegepflichtbeiträge
  • gesetzlicher 10-Prozent-Zuschlag einbezogen oder nicht
  • anderer Versicherungsbeginn oder anderes Eintrittsalter
  • Risikozuschlag vorhanden oder nicht

Echte Mehrkosten entstehen nur, wenn Du ein Honorar vereinbart hast, ein Nettotarif genutzt wird, ein bestehender Vertrag analysiert oder ein interner Tarifwechsel per Erfolgshonorar beauftragt wird.

Wie viel ein Makler vom Versicherer erhält, ist gesetzlich gerahmt. § 50 VAG begrenzt die Abschlusscourtage für substitutive PKV auf 3,3 Prozent der 25-fachen Jahresprämie für den Einzelvertrag, was rechnerisch 9,9 Monatsprämien entspricht:

3,3 % × 25 Jahre × 12 Monate = 9,9 Monatsprämien

Bei einem Monatsbeitrag von 800 Euro und einer relevanten Erstprämie von 9.600 Euro im Jahr ergibt die Bruttobeitragssumme über 25 Jahre 240.000 Euro. 3,3 Prozent davon sind 7.920 Euro als gesetzliche Obergrenze für den Einzelvertrag. Das ist keine Aussage darüber, was ein konkreter Makler tatsächlich bekommt. Liegt die vereinbarte Courtage bei sieben Monatsbeiträgen, wären es 5.600 Euro, bei acht 6.400 Euro, bei neun 7.200 Euro.

Von dieser Courtage gehen beim Makler noch Betriebskosten ab, unter anderem Personal, Analyseprogramme, Vermögensschaden-Haftpflicht, Fortbildung, Datenschutz, IT und die Stornohaftung nach § 49 VAG. Diese verpflichtet für fünf Jahre: Endet der Vertrag früher, behält der Makler nur den zeitanteilig verdienten Teil.

Soll ich meine PKV mit oder ohne Makler abschließen?

Es kommt nicht darauf an, ob Du einen Makler nimmst, es kommt darauf an, welchen. Die PKV ist eines der komplexesten Versicherungsprodukte überhaupt. Die Gesundheitsprüfung kann den Zugang zu bestimmten Versicherern ausschließen oder mit hohen Risikozuschlägen verbinden. Wer falsche oder unvollständige Angaben macht, riskiert nach § 19 VVG Vertragsanpassung, Kündigung oder Rücktritt. Wer ohne Risikovoranfrage einen Antrag stellt und abgelehnt wird, bekommt einen HIS-Eintrag, den er danach immer offenbaren muss.

Was ein guter Makler leisten kann, was kein Vergleichsportal abdeckt:

Anonyme Risikovoranfragen kommen zuerst

Bevor ein formeller Antrag gestellt wird, sendet ein erfahrener Makler Deine Gesundheitsdaten anonym und ohne Deinen Namen parallel an mehrere Versicherer. Du erfährst, wer Dich zu welchen Konditionen aufnimmt, ohne einen einzigen HIS-Eintrag zu riskieren. Wer diesen Schritt überspringt und direkt einen Antrag stellt, dem bleibt eine mögliche Ablehnung dauerhaft im Versicherungsregister stehen.

Gesundheitshistorie sauber aufbereiten

Ein guter Makler hilft Dir, die Patientenquittung anzufordern, Abrechnungsdiagnosen auf Korrektheit zu prüfen und den Gesundheitsfragebogen vollständig zu beantworten. Eine vergessene oder falsch eingeordnete Diagnose kann Jahre später zur Ablehnung einer Leistung führen, und der Versicherer muss dann nicht zahlen.

Tariftiefe statt Beitragsranking

Vergleichsportale sortieren häufig nach dem niedrigsten Anfangsbeitrag, ohne Krankentagegeld, Selbstbehalt, Beitragsentlastungstarif, Pflegebeitrag und gesetzlichen Zuschlag vollständig einzubeziehen. Ein Makler, der alle Bausteine kennt, zeigt Dir den echten Gesamtbeitrag.

Marktkenntnis beim Annahmeverhalten

Nicht alle Versicherer reagieren auf Vorerkrankungen gleich. Manche sind bei Rückenproblemen großzügiger, andere lehnen schon bei milden Befunden ab. Ein erfahrener Makler weiß vorab, wo eine Risikovoranfrage sinnvoll ist und wo ein bestimmter Anbieter ohnehin keine Chance hat.

Betreuung nach dem Abschluss

Arbeitgeberwechsel, Familienzuwachs, Änderungen beim Krankentagegeld, interne Tarifoptimierungen, Fragen im Leistungsfall: Ein Makler, der Dich auch danach betreut, ist eine andere Qualität als ein Portal, das nach dem Klick fertig ist.

Ein guter Makler nennt seinen Rechtsstatus und seine Registrierungsnummer vorab, führt Risikovoranfragen durch, bevor ein Antrag gestellt wird, vergleicht Bedingungen statt nur Beiträge, erklärt seine Vergütung auf Nachfrage in Euro und liefert eine vollständige Beratungsdokumentation.

Vorsicht ist dagegen angebracht, wenn jemand zur GKV-Kündigung drängt bevor die PKV-Annahme feststeht, nur nach dem niedrigsten Anfangsbeitrag sortiert, keine Risikovoranfragen durchführt oder verspricht, die PKV sei durch ihn „ausnahmslos billiger“.

PKV-Beratung ist keine Commodity, die überall gleich gut ist. Weil Du diese Entscheidung im Zweifel jahrzehntelang mit Dir trägst, lohnt es sich, die Qualität vorab zu prüfen, nicht erst wenn Du eine Leistung brauchst.

Hast Du die Qualitätsfragen schon gestellt, die jeder PKV-Berater vor dem ersten Gespräch beantworten können sollte?

Lutz Gottschlich
Lutz Gottschlich
Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung

Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei der COVAGO Versicherungsmakler GmbH. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung ist er interner Ansprechpartner für Kollegen und Kunden gleichermaßen. Bekannt ist er für seine ruhige, unaufgeregte Art und die Fähigkeit, auch komplexe Versicherungsthemen verständlich auf den Punkt zu bringen.

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