Wenn man über PKV und GKV redet, redet man selten über Steuern. Das ist ein Fehler. Denn die steuerliche Behandlung beider Systeme unterscheidet sich erheblich – und sie kann die Entscheidung, welches System günstiger ist, erheblich beeinflussen.
Wer nur die Bruttobeiträge vergleicht, sieht nur die halbe Wahrheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit dem Bürgerentlastungsgesetz 2010 unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar – das gilt für GKV und PKV gleichermaßen, aber mit unterschiedlichen Berechnungsregeln.
- In der GKV ist fast der gesamte Beitrag absetzbar, allerdings wird pauschal 4 Prozent für den Krankengeldanteil gekürzt. In der PKV ist nur der sogenannte Basisanteil absetzbar – Chefarzt, Einbettzimmer und Krankentagegeld zählen nicht dazu.
- In der Netto-Betrachtung nach Steuer ist die PKV für einen kinderlosen Angestellten mit 85.000 Euro Jahresbrutto rund 480 Euro pro Jahr günstiger als die freiwillige GKV.
- Für Selbstständige ist die PKV steuerlich noch attraktiver, weil sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten und damit den vollen Basisanteil absetzen können.
Was darf man überhaupt absetzen?
Seit dem Bürgerentlastungsgesetz von 2010 sind Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben absetzbar.
Die frühere Begrenzung auf den allgemeinen Vorsorgehöchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige gilt für die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausdrücklich nicht.
Nicht alles ist jedoch absetzbar. Die folgende Tabelle zeigt, welche Beitragsbestandteile das Finanzamt anerkennt und welche nicht:
| Beitragskomponente | Absetzbar | Rechtsgrundlage |
| GKV-Basisbeitrag (allg. KV-Satz) | Ja, unbegrenzt – nach Abzug von 4 % für Krankengeld | § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG |
| GKV-Zusatzbeitrag | Ja, soweit er auf die Basisabsicherung entfällt | § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG |
| GKV-Krankengeldanteil (4 % Kürzung) | Nein – pauschal gekürzt, da Entgeltersatz | § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG |
| Pflegepflichtversicherung (GKV) | Ja, 100 %, unbegrenzt | § 10 Abs. 1 Nr. 3b EStG |
| PKV-Basisanteil (Basisabsicherung) | Ja, unbegrenzt | § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG |
| PKV-Wahlleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer) | Nein – nur bis Höchstbetrag 1.900/2.800 Euro | § 10 Abs. 4 EStG |
| PKV-Krankentagegeld | Nein | § 10 EStG |
| PKV-Pflegepflichtversicherung | Ja, 100 %, unbegrenzt | § 10 Abs. 1 Nr. 3b EStG |
Der entscheidende Unterschied liegt im Detail: In der GKV ist fast der gesamte Beitrag absetzbar. In der PKV ist es nur der sogenannte Basisanteil – also der Teil des Tarifs, der Leistungen abdeckt, die der GKV-Grundversorgung entsprechen. Wer einen Hochleistungstarif mit Chefarzt, Einbettzimmer und Heilpraktikererstattung gewählt hat, kann diese Mehrleistungen steuerlich nicht geltend machen.
Wie berechnet sich der absetzbare GKV-Beitrag?
In der GKV kürzt das Finanzamt den absetzbaren Beitrag pauschal um 4 Prozent. Dieser Anteil entfällt auf den Krankengeldanspruch – und Krankentagegeld zählt nicht zur Basisabsicherung. Die Kürzung gilt nur, solange ein Krankengeldanspruch besteht. Wer keinen hat, etwa in der Altersteilzeit-Freistellungsphase, bekommt die vollen 100 Prozent anerkannt.
Die Formel lautet: Absetzbarer GKV-Betrag = AN-Anteil KV × 0,96 + AN-Anteil PV.
Ein konkretes Beispiel macht das greifbar. Angenommen, Du bist Angestellter, verdienst 85.000 Euro brutto im Jahr, bist kinderlos und hast Steuerklasse I. Dein Grenzsteuersatz liegt bei 42 Prozent.
Schritt 1: Tatsächliche Beitragslast
| Beitragskomponente | Satz 2026 | Bemessungsgrundlage | Gesamt | AN-Anteil |
| KV (allg. Satz + Zusatzbeitrag) | 17,5 % | 5.812,50 Euro/Monat (BBG) | 1.017,19 Euro/Monat | 508,59 Euro/Monat |
| Pflegeversicherung (kinderlos) | 4,2 % | 5.812,50 Euro/Monat | 244,13 Euro/Monat | 144,69 Euro/Monat |
| Gesamt GKV + PV | 1.261,32 Euro/Monat | 653,28 Euro/Monat |
Beim Pflegeversicherungsbeitrag Kinderloser trägt der Arbeitgeber nicht die volle Hälfte – der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent liegt allein beim Arbeitnehmer.
Schritt 2: Steuerlich absetzbarer Betrag
| Beitragskomponente | AN-Anteil monatlich | Jahresbetrag | Kürzung | Absetzbarer Betrag |
| KV-Basisbeitrag inkl. Zusatzbeitrag | 508,59 Euro | 6.103,08 Euro | − 4 % = − 244,12 Euro | 5.858,96 Euro |
| Pflegeversicherung (kinderlos) | 144,69 Euro | 1.736,28 Euro | keine Kürzung | 1.736,28 Euro |
| Gesamt steuerlich absetzbar | 7.595,24 Euro/Jahr |
Schritt 3: Steuerersparnis und Netto-Belastung
| Position | Betrag |
| AN-Anteil KV + PV gesamt/Jahr | 7.839,36 Euro |
| Steuerersparnis (42 % auf 7.595,24 Euro) | − 3.190 Euro |
| Netto-Belastung GKV | 4.649 Euro/Jahr (387 Euro/Monat) |
Wie berechnet sich der absetzbare PKV-Beitrag?
In der PKV ist nur der Basisanteil absetzbar – nicht der Gesamtbeitrag. Das Finanzamt erkennt ausschließlich den Teil an, der Leistungen abdeckt, die der GKV-Grundversorgung entsprechen. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Heilpraktikererstattung und Krankentagegeld gelten als Mehrleistungen und zählen nicht dazu.
Die Berechnung erfolgt nach einem Punktesystem, das der PKV-Verband festgelegt hat. Jede Versicherungsleistung erhält eine Punktezahl; der absetzbare Basisanteil ergibt sich aus dem Verhältnis der Punkte für abzugsfähige Leistungen zur Summe aller Punkte, multipliziert mit dem Gesamtbeitrag.
Für Tarife mit Chefarzt- und Zimmerwahlleistungen, Heilpraktikererstattung und Krankentagegeld gibt die Allianz einen Basisanteil von rund 79 bis 80 Prozent des KV-Anteils an – ohne Krankentagegeld gerechnet. Das Krankentagegeld ist vorab vollständig herauszurechnen, weil es überhaupt nicht absetzbar ist.
Der PKV-Versicherer übermittelt den absetzbaren Basisanteil seit dem 1. Januar 2026 vollständig elektronisch über ELStAM direkt an das Finanzamt und den Arbeitgeber. Du musst nichts selbst berechnen – aber Du solltest verstehen, was dabei rauskommt.
Was zahlt man netto beim SDK Premium-Schutz (AM12 + S1 + Z9)?
Als konkretes Beispiel: Angestellter, 35 Jahre, keine Vorerkrankungen, SDK Komfort-Schutz mit AM12, S1 und Z9 inklusive Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld 150 Euro pro Tag.
Beitragsstruktur:
| Position | Betrag |
| Gesamtbeitrag brutto | 885,78 Euro/Monat |
| Arbeitgeberzuschuss (50 %, max. 613,22 Euro) | − 442,88 Euro/Monat |
| AN-Eigenanteil | 442,88 Euro/Monat = 5.314,56 Euro/Jahr |
Berechnung des absetzbaren Basisanteils:
| Position | Betrag |
| Gesamtbeitrag brutto | 885,78 Euro/Monat |
| Geschätzter Krankentagegeld-Anteil (nicht absetzbar) | − 50 Euro/Monat |
| KV-Beitragsanteil ohne KTG | ca. 835,78 Euro/Monat |
| davon PPV (100 % absetzbar) | ca. 70 Euro/Monat |
| KV ohne KTG, ohne PPV | ca. 765,78 Euro/Monat |
| Basisanteil ca. 80 % davon | ca. 612,62 Euro/Monat |
| + PPV (100 %) | + 70 Euro/Monat |
| Absetzbarer Basisanteil gesamt (brutto) | ca. 682,62 Euro/Monat = 8.191 Euro/Jahr |
| − Arbeitgeberzuschuss (steuerfreier Anteil) | − 442,88 Euro/Monat |
| Absetzbarer Basisanteil nach AG-Abzug | ca. 239,74 Euro/Monat = 2.876,88 Euro/Jahr |
Der Arbeitgeberzuschuss muss abgezogen werden, bevor der verbleibende Betrag in der Steuererklärung geltend gemacht wird. Das ist eine wichtige Regel, die viele beim ersten Mal übersehen.
Steuerersparnis und Netto-Belastung PKV:
| Position | Betrag |
| AN-Eigenanteil/Jahr | 5.314,56 Euro |
| Steuerersparnis (42 % auf 2.876,88 Euro) | − 1.208 Euro |
| Netto-Jahresbelastung PKV | 4.106 Euro/Jahr (342 Euro/Monat) |
Was ist nach Steuer günstiger – GKV oder PKV?
Jetzt kommt die entscheidende Zahl. Dasselbe Profil – Angestellter, 35 Jahre, kinderlos, 85.000 Euro Jahresbrutto, Grenzsteuersatz 42 Prozent – im direkten Vergleich:
| Kennzahl | Freiwillige GKV | SDK AM12 + S1 + Z9 |
| Gesamtbeitrag KV + PV brutto | 1.261,32 Euro/Monat | 885,78 Euro/Monat |
| AG-Zuschuss | 613,22 Euro/Monat | 442,88 Euro/Monat |
| AN-Eigenanteil brutto | 648,09 Euro/Monat | 442,88 Euro/Monat |
| AN-Eigenanteil/Jahr | 7.777,08 Euro | 5.314,56 Euro |
| Steuerlich absetzbarer Betrag | 7.595,24 Euro/Jahr | 2.876,88 Euro/Jahr |
| Steuerersparnis (42 %) | 3.190 Euro/Jahr | 1.208 Euro/Jahr |
| Netto-Jahresbelastung | 4.649 Euro/Jahr (387 Euro/Monat) | 4.106 Euro/Jahr (342 Euro/Monat) |
| Vorteil PKV nach Steuer | 543 Euro/Jahr günstiger |
Wer nur die Absetzbarkeit vergleicht, kommt zur falschen Schlussfolgerung. Die GKV hat einen höheren absolut absetzbaren Betrag – aber nur weil die Beiträge insgesamt viel höher sind. In der Netto-Betrachtung nach Steuer ist die SDK-PKV im Beispielprofil trotzdem günstiger. Der Steuervorteil der GKV reicht nicht aus, um den Beitragsnachteil auszugleichen.
Warum ist die PKV für Selbstständige steuerlich noch attraktiver?
Für Selbstständige verschiebt sich die Rechnung deutlich zugunsten der PKV. Der entscheidende Unterschied: Kein Arbeitgeberzuschuss. Das bedeutet, der volle Basisanteil des PKV-Beitrags ist absetzbar – nicht nur der Teil nach Abzug des AG-Zuschusses.
| Faktor | Angestellter | Selbstständiger |
| AG-Zuschuss | Bis 613,22 Euro/Monat steuerfrei | Kein AG-Zuschuss |
| Absetzbarer Basisanteil | Nach Abzug des AG-Zuschusses | Voller Brutto-Basisanteil absetzbar |
| Vorsorgehöchstbetrag sonstige VA | 1.900 Euro/Jahr | 2.800 Euro/Jahr |
Für denselben SDK-Tarif AM12 + S1 + Z9 ergibt sich für einen Selbstständigen mit 42 Prozent Grenzsteuersatz:
| Position | Betrag |
| Gesamtbeitrag/Jahr | 10.629,36 Euro |
| Absetzbarer Basisanteil (ca. 80 % von KV ohne KTG + 100 % PPV) | ca. 8.191 Euro/Jahr |
| Steuerersparnis (42 %) | ca. 3.440 Euro/Jahr |
| Netto-Jahresbelastung | ca. 7.189 Euro/Jahr (599 Euro/Monat) |
Das ist mehr als beim Angestellten – weil kein Arbeitgeberzuschuss die Beitragslast senkt. Aber die steuerliche Entlastung ist deutlich größer, weil der volle Basisanteil ohne Abzug absetzbar ist. Bei einem höheren Grenzsteuersatz von 44,31 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 3.574 Euro pro Jahr und eine Netto-Monatsbelastung von rund 542 Euro.
Was hat sich ab 2026 beim Lohnsteuerabzug geändert?
Bis 2025 nutzte das Lohnsteuersystem eine Mindestvorsorgepauschale von 12 Prozent des Arbeitslohns, maximal 1.900 Euro, um KV-Beiträge beim monatlichen Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen. Diese Mindestvorsorgepauschale für PKV-Versicherte wurde zum 1. Januar 2026 abgeschafft.
Stattdessen übermitteln PKV-Unternehmen den tatsächlichen Basisbeitrag direkt über ELStAM an den Arbeitgeber. Der Lohnsteuerabzug wird damit auf Basis des echten Basisbeitrags berechnet – nicht mehr auf Basis einer Pauschale. PKV-Versicherte, deren tatsächlicher Basisanteil über der früheren Pauschale lag, haben ab 2026 niedrigere monatliche Lohnsteuerabzüge. Das Nettogehalt steigt leicht, ohne dass eine Steuererklärung abgewartet werden muss.
Wie können PKV-Versicherte zusätzlich Steuern sparen?
Für PKV-Versicherte gibt es eine Steuerstrategie, die GKV-Versicherten nicht offensteht: die Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen.
Wer bis zum 21. Dezember eines Jahres bis zu drei Jahresbeiträge im Voraus einzahlt, kann den gesamten Betrag noch im selben Steuerjahr als Sonderausgaben absetzen – sofern die Grenze von maximal dem 2,5-fachen des Jahresbeitrags nicht überschritten wird. Das ermöglicht besonders in Hocheinkommensjahren eine erhebliche Vorverlagerung der Steuerersparnis und kann bei entsprechend hohem Grenzsteuersatz mehrere Tausend Euro bringen.
GKV-Versicherte können diesen Effekt nicht nutzen, weil ihre Beiträge monatlich automatisch abgeführt werden und kein variabler Zahlungszeitpunkt möglich ist.
Was können GKV-Versicherte steuerlich nicht absetzen?
Abschließend die strukturellen steuerlichen Nachteile der GKV, die oft übersehen werden:
- Zusatzleistungen der GKV wie Wahltarife und Bonusprogramme sind nicht absetzbar. Sie gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen und sind nur bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro berücksichtigungsfähig.
- Der Krankengeldanteil von 4 Prozent des KV-Beitrags ist nicht absetzbar.
- GKV-Versicherte können durch Vorauszahlungen keine Steueroptimierung erzielen.
- Der GKV-Beitrag steigt mit dem Einkommen – das erhöht zwar den absoluten Absetzungsbetrag, aber die Nettomehrbelastung gegenüber der PKV bleibt bei hohen Einkommen erheblich.
Was gilt für welche Berufsgruppe?
Je nach Situation ergeben sich verschiedene steuerliche Ausgangspositionen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:
| Berufsgruppe | GKV-Option | PKV-Steuer | Besonderheit |
| Angestellter über JAEG | Freiwillige GKV, AG zahlt 50 % | Basisanteil nach AG-Abzug absetzbar | ELStAM-Verfahren ab 2026 |
| Selbstständiger / Freiberufler | Nur freiwillige GKV möglich | Voller Basisanteil absetzbar, kein AG-Zuschuss | Höchstbetrag 2.800 Euro für sonstige VA |
| Beamter mit Beihilfe | Nicht GKV-pflichtig | Nur der nicht beihilfefähige Restanteil absetzbar | Beihilfesatz 50–80 % reduziert den Absetzungsbetrag |
| Rentner in der GKV | Ja, aus Rente beitragspflichtig | Absetzbar nach gleichem Schema | Rentner tragen seit 2004 volle KV-Beiträge |
| Ehepaar zusammen veranlagt | Familienmitversicherung beitragsfrei | PKV-Beiträge für Kinder und Partner zusätzlich absetzbar | Absetzbar, wenn Kindergeld oder Unterhaltspflicht besteht |
Die steuerliche Behandlung ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Faktor bei der Entscheidung zwischen PKV und GKV. Wer die Rechnung sauber machen will, vergleicht nicht Brutto gegen Brutto, sondern Netto gegen Netto – nach Steuer, nach Arbeitgeberzuschuss und nach Berücksichtigung der eigenen Lebenssituation.
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