PKV-Beiträge sind steuerlich absetzbar, allerdings nicht vollständig, nicht für jeden gleich und nicht ohne Rechenkenntnisse. Der Rechner oben kalkuliert die genaue Steuerersparnis durch Deine private Krankenversicherung, berücksichtigt dabei Berufsstatus, Veranlagungsart, Familienmitglieder und sonstige Vorsorgeaufwendungen und zeigt transparent auf, welche Beitragsbestandteile das Finanzamt anerkennt und welche nicht.
Wie funktioniert der PKV Steuerrechner?
Das Eingabeformular ist in vier Blöcke gegliedert. Das Feld Jahr steht auf 2027, gerechnet wird in beiden Jahren mit dem Tarif für 2026. Auf der rechten Seite, auf mobilen Geräten direkt darunter, erscheinen die Ergebnisse in Echtzeit und aktualisieren sich mit jeder Eingabe automatisch.
Schritt 1: Berufsstatus und Veranlagungsart
Zuerst den Berufsstatus auswählen, also Angestellter, Beamter mit Beihilfe, Selbstständiger oder Rentner. Das ist relevant, weil der steuerliche Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen für Selbstständige und Freiberufler bei 2.800 Euro liegt, für alle anderen bei 1.900 Euro. Bei Beamten zählt der tatsächlich gezahlte Beitrag zur Restkostenversicherung. Die Beihilfe erstattet Krankheitskosten und kürzt diesen Beitrag nicht, sie wirkt sich nur über den niedrigeren Höchstbetrag von 1.900 Euro aus (§ 10 Abs. 4 Satz 2 EStG).
Dann die Veranlagungsart wählen, also Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung mit Splitting. Bei der Zusammenveranlagung werden zwei Felder für das zu versteuernde Einkommen beider Partner sichtbar, weil das Splittingverfahren die Steuerberechnung grundlegend verändert.
Schritt 2: Zu versteuerndes Einkommen und Kinderfreibeträge
Das zu versteuernde Einkommen (ZVE) vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eintragen. Das ist das Bruttoeinkommen nach Abzug von Werbungskosten und anderen Freibeträgen, von dem der Rechner die Beiträge selbst abzieht. Das ZVE auf dem letzten Steuerbescheid enthält diesen Abzug schon. Wer den Wert von dort übernimmt, rechnet die berücksichtigten Beiträge und etwaige Kinderfreibeträge deshalb wieder hinzu, damit die Ersparnis nicht doppelt wirkt. Vorhandene Kinderfreibeträge werden ebenfalls abgezogen, weil sie das zu versteuernde Einkommen senken und damit den Grenzsteuersatz beeinflussen.
Schritt 3: PKV-Beiträge eintragen
Hier werden fünf Felder befüllt:
- Der monatliche PKV-Gesamtbeitrag ist der Betrag auf der Beitragsrechnung des Versicherers ohne Pflegeversicherung.
- Die Basisanteil-Quote gibt an, welcher Prozentsatz dieses Beitrags dem Basisschutz entspricht, also jenem Teil, den das Finanzamt als Sonderausgabe anerkennt.
- Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Krankentagegeld gehören nicht zum Basisanteil. Der PKV-Versicherer teilt diesen Prozentsatz jährlich elektronisch dem Finanzamt mit; für viele gute Tarife liegt er bei rund 79 bis 80 Prozent, bei Tarifen ohne Wahlleistungen auch bei über 90 Prozent.
- Die Pflegepflichtversicherung wird separat eingetragen und zu 100 Prozent vom Finanzamt anerkannt.
- Der Arbeitgeberzuschuss wird abgezogen, weil er steuerfrei ist und den absetzbaren Eigenanteil entsprechend mindert.
Eine etwaige Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Jahre wird ebenfalls abgezogen, weil der Bundesfinanzhof (BFH, Az. X R 43/14) entschieden hat, dass sie die absetzbaren Beiträge mindert.
Schritt 4: Familienmitglieder optional hinzufügen
Wer Kinder oder einen privat versicherten Ehepartner hat, kann diese über das Feld „Mitversicherte Personen“ hinzufügen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG sind auch Beiträge für Angehörige absetzbar, sofern die Beiträge wirtschaftlich von der steuerpflichtigen Person getragen werden. Pro Familienmitglied werden PKV-Beitrag, Basisanteil-Quote und Pflegebeitrag eingetragen.
Schritt 5: Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Im letzten Block können Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung und weitere Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht oder Unfallversicherung eingetragen werden. Diese sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG nur absetzbar, soweit die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge den Höchstbetrag von 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro noch nicht ausschöpfen. Der Rechner zeigt automatisch an, wie viel Spielraum noch verbleibt.
Was zeigen die Ergebnisse?
Das Ergebnispanel zeigt drei Steuersätze, nämlich den Grenzsteuersatz, den Durchschnittssteuersatz und den effektiven Satz inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Grenzsteuersatz ist der entscheidende Wert für die Berechnung der Steuerersparnis, weil jeder absetzbare Euro die Steuer um genau diesen Satz senkt.
Ganz oben stehen die jährliche Steuerersparnis und die monatliche Entlastung. Bei den Sätzen und Kosten erscheint der effektive PKV-Nettobeitrag, also der Monatsbeitrag nach Abzug des Steuervorteils und des Arbeitgeberzuschusses. Das ist die tatsächliche Belastung.
Der Balken zur Höchstbetrag-Auslastung zeigt, zu wie viel Prozent der steuerliche Höchstbetrag durch die KV- und PV-Beiträge ausgeschöpft ist. Wer diesen Betrag übersteigt, profitiert von der automatischen Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4 Satz 4 EStG. Das Finanzamt berücksichtigt dann den tatsächlichen, höheren Betrag statt des Höchstbetrags.
Grundlagen des Rechners sind § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, das Bürgerentlastungsgesetz (BGBl. 2009 I S. 1959), das BMF-Schreiben vom 19.8.2013 und der Programmablaufplan des BMF für 2026.
Auch für 2027 rechnet der Rechner mit dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG für 2026 und dem Kinderfreibetrag von 9.756 Euro, weil das Einkommensteuerreformgesetz 2027 (BT-Drs. 21/8235) nicht beschlossen ist. Sein Entwurf sieht einen Grundfreibetrag von 12.564 Euro und einen Kinderfreibetrag von 10.056 Euro vor. Für den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss prüft der Rechner den voraussichtlichen Höchstbetrag von 667,16 Euro im Monat für 2027, für 2026 sind es 613,22 Euro.
Die Detailtabelle darunter schlüsselt alle Beitragsbestandteile auf und kennzeichnet, welche das Finanzamt anerkennt und welche nicht. Die Vergleichstabelle zeigt die Steuerberechnung mit und ohne PKV-Abzug und macht die Steuerersparnis in absoluten Zahlen sichtbar.
Häufige Fragen
Wie viel kann man durch die PKV bei der Steuer sparen?
Das hängt vom Grenzsteuersatz und der Höhe des absetzbaren Basisanteils ab. Wer 42 Prozent Grenzsteuersatz hat und einen Basisanteil von 600 Euro monatlich geltend machen kann, spart 3.024 Euro Einkommensteuer pro Jahr, also 252 Euro monatlich. Dazu kommen Ersparnisse beim Solidaritätszuschlag. Der Rechner zeigt diese Zahl auf Basis der persönlichen Eingaben exakt aus.
Was ist der Basisanteil und wo findet man ihn?
Der Basisanteil ist der Teil des PKV-Beitrags, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Krankentagegeld sind kein Bestandteil des Basisanteils und steuerlich nicht absetzbar. Den genauen Prozentsatz berechnet der PKV-Versicherer nach einem Punktesystem des PKV-Verbands und übermittelt ihn seit Januar 2026 automatisch per ELStAM an das Finanzamt und den Arbeitgeber. Typische Werte liegen für Tarife mit Wahlleistungen bei rund 79 bis 80 Prozent, für Tarife ohne Wahlleistungen bei 90 Prozent und mehr.
Warum mindert die Beitragsrückerstattung den absetzbaren Betrag?
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2018 (Az. X R 43/14) entschieden, dass eine Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Jahre die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen im Jahr des Zuflusses mindert. Wer also im April 2027 eine Beitragsrückerstattung von 1.200 Euro erhält, muss diesen Betrag von seinen absetzbaren PKV-Beiträgen des Jahres 2027 abziehen.
Gilt der steuerliche Höchstbetrag immer?
Nein. Wer als Selbstständiger oder als Angestellter allein durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge den Höchstbetrag von 2.800 beziehungsweise 1.900 Euro überschreitet, profitiert von der Günstigerprüfung. Das Finanzamt setzt dann automatisch den tatsächlichen, höheren Betrag an. Die Günstigerprüfung muss niemand beantragen, sie greift automatisch.
Was ändert sich bei der Zusammenveranlagung?
Bei der Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner addiert, halbiert und dann zweifach besteuert. Das kann den Grenzsteuersatz erheblich senken und damit auch die Steuerersparnis durch die PKV-Beiträge. Der Rechner zeigt die Steuerberechnung nach Splittingverfahren, wenn die Zusammenveranlagung ausgewählt wird. Der Höchstbetrag verdoppelt sich bei der Zusammenveranlagung nicht automatisch. Er gilt pro Person einzeln.

