Zum Inhalt springen
COVAGO
SUCHE
Erstgespräch buchen

Rente-Steuer-Rechner

Rente-Steuer-Rechner:
So viel bleibt Dir von Deiner Rente

Besteuerungsanteil, Freibetrag, Steuer und Netto für Deinen Rentenbeginn auf einen Blick.

Dir bleiben netto pro Monat

Netto pro Jahr
Einkommensteuer pro Jahr

So wirkt sich Dein Rentenbeginn auf die Steuer aus

Der Punkt markiert Deine Eingabe. Alle anderen Werte bleiben gleich.

Werte nach Rentenbeginn ansehen

Aufteilung Deiner Einkünfte

Aufteilung über das ganze Jahr.

Netto und Steuer je Bruttorente

Beide Linien zeigen Euro pro Jahr.

Von der Bruttorente zum Netto

Schätzung mit dem Tarif für 2026 und den voraussichtlichen Beiträgen für 2027 bei Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner. Annahmen und Quellen findest Du unten im Text.

Thorsten Schiffgens
Thorsten Schiffgens
Zuletzt aktualisiert: 6. Nov. 2026

Seit 2005 besteuert der Staat die gesetzliche Rente Jahrgang für Jahrgang stärker. Wie viel Dich das kostet, hängt vor allem von Deinem Rentenbeginn ab. Startest Du im Jahr 2027, unterliegen 84,5 Prozent Deiner Rente der Steuer, und dieser Anteil wächst seit dem Wachstumschancengesetz in halben Schritten bis 2058 auf 100 Prozent.

Mit dem Rechner oben kannst Du Deine Rentensteuer sofort berechnen. Er zeigt Dir den steuerpflichtigen Anteil, Deinen Rentenfreibetrag, die geschätzte Einkommensteuer nach dem Tarif für 2026 und was nach Kranken- und Pflegeversicherung netto bleibt. Über das Feld Jahr rechnest Du mit den voraussichtlichen Beiträgen für 2027 oder mit den Werten für 2026. Deine Eingaben bleiben dabei in Deinem Browser.

Wie berechnet der Rechner die Steuer auf Deine Rente?

Der Rechner geht in derselben Reihenfolge vor wie das Finanzamt und führt Dich so von der Bruttorente zum Netto:

  • Besteuerungsanteil aus dem Jahr des Rentenbeginns ermitteln
  • Steuerpflichtigen Anteil und Rentenfreibetrag trennen
  • Weitere Einkünfte addieren
  • Pauschbeträge und Sozialbeiträge abziehen
  • Einkommensteuer nach § 32a EStG ermitteln

Steuerfrei bleibt Dein Einkommen im Tarif für 2026 bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Für Ehepaare verdoppelt das Splittingverfahren diesen Betrag auf 24.696 Euro. Diese Regeln gelten für die gesetzliche Rente und genauso für Versorgungswerke und die Basisrente. Das gilt also auch für die Besteuerung der Rürup-Rente.

Diese unverbindliche Rechnung dient der Orientierung und nutzt den Tarif für 2026 auch für einen späteren Rentenbeginn. Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 liegt mit einem Grundfreibetrag von 12.564 Euro erst als Entwurf vor (BT-Drs. 21/8235) und fließt deshalb nicht ein. Der Rechner geht von einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner aus und zieht Deine eigenen Beiträge zusätzlich als Sonderausgaben ab. Er setzt 102 Euro Werbungskosten und 36 Euro Sonderausgaben an. Bei Ehepaaren sind es 72 Euro Sonderausgaben. Weitere Einkünfte trägst Du nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben ein. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer gehören nicht dazu. Bei Ehepaaren steht hier die Rente einer Person, den steuerpflichtigen Teil der zweiten Rente trägst Du unter weiteren Einkünften ein.

Den Rentenfreibetrag ermittelt der Rechner aus der eingegebenen Rente. Dein tatsächlicher Wert beruht auf dem ersten vollen Rentenjahr und liegt nach Rentenerhöhungen meist niedriger. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Altersentlastungsbetrag, der Pflege-Abschlag ab dem zweiten Kind unter 25 und Sozialbeiträge auf weitere Einkünfte bleiben unberücksichtigt.

Rechtswerte mit Stand November 2026:

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil bei Deinem Rentenbeginn?

Dein Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr Deines Rentenbeginns und bleibt danach gleich. Das Wachstumschancengesetz hat den Anstieg ab dem Jahrgang 2023 von einem auf einen halben Prozentpunkt pro Jahr verlangsamt. Die volle Besteuerung trifft damit erst den Rentenbeginn im Jahr 2058 statt im Jahr 2040.

RentenbeginnBesteuerungsanteil
bis 200550 %
201060 %
202080 %
202382,5 %
202684 %
202784,5 %
203086 %
204091 %
2058100 %
4,9 aus 703 Bewertungen
Wir machen den Plan.
Du findest Frieden.
  • Rentenlücke bestimmen
  • Haushaltsplan erstellen und Sparquote optimieren
  • Altersvorsorge strategisch planen
Beratungstermin buchen
100% kostenlos & unverbindlich
Thorsten Schiffgens, Ansprechpartner bei COVAGOThorsten SchiffgensDein Ansprechpartner

Warum bleibt Dein Rentenfreibetrag in Euro gleich?

Das Gesetz schreibt den steuerfreien Teil Deiner Rente fest, sobald das erste volle Rentenjahr vorliegt.

Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.

§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG

Jede spätere Rentenerhöhung versteuerst Du deshalb voll. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 und 15.000 Euro im ersten vollen Rentenjahr bleiben 3.000 Euro dauerhaft steuerfrei. Steigt die Rente auf 16.000 Euro, versteuerst Du 13.000 Euro und damit mehr als die ursprünglichen 80 Prozent. Deinen festgeschriebenen Betrag nennt Dir Dein Finanzamt.

Was geht von der Bruttorente für Kranken- und Pflegeversicherung ab?

In der Krankenversicherung der Rentner teilst Du Dir den Beitrag mit der Rentenversicherung. Von 14,6 Prozent allgemeinem Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag Deiner Kasse trägst Du jeweils die Hälfte. Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent sind das 8,75 Prozent. Die Pflegeversicherung zahlst Du allein, im Jahr 2027 mit 3,6 Prozent oder 4,2 Prozent ohne Kinder. Die Beiträge fallen voraussichtlich in der Krankenversicherung bis 76.500 Euro im Jahr an und in der Pflegeversicherung bis 72.900 Euro. Im Jahr 2026 liegt die Grenze für beide bei 69.750 Euro. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz würde die Pflegegrenze auf 76.500 Euro anheben und den Satz ohne Kinder auf 4,5 Prozent. Es ist noch nicht beschlossen und fließt deshalb nicht ein.

Für einen Rentenbeginn im Jahr 2027 ohne weitere Einkünfte liefert der Rechner bei Alleinstehenden mit Kindern diese Werte.

Bruttorente pro JahrKranken und PflegeSteuer pro JahrNetto pro Monat
15.000 Euro1.853 Euro0 Euro1.096 Euro
20.000 Euro2.470 Euro306 Euro1.435 Euro
30.000 Euro3.705 Euro1.947 Euro2.029 Euro
40.000 Euro4.940 Euro3.859 Euro2.600 Euro

Bis zu einer Jahresrente von rund 17.310 Euro fällt in dieser Konstellation keine Einkommensteuer an. Privat Versicherte rechnen anders, denn sie zahlen ihren Tarif selbst und können den Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV beantragen. Auch bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf die Betriebsrente gelten eigene Regeln.

Mit Deinem echten Zusatzbeitrag rechnen

Der Durchschnitt von 2,9 Prozent trifft selten genau Deine Kasse. Trag deshalb den Wert ein, den Deine Krankenkasse nennt. Weitere Rechenwege zu Vorsorge und Beiträgen findest Du in unserer Übersicht aller Rechner.

Der Rechner gibt Dir eine erste Orientierung. Wie Rente, Betriebsrente, Depot und Krankenversicherung im Ruhestand zusammenspielen, klären wir bei COVAGO in einer individuellen Finanzplanung für Privatkunden. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir Deine Zahlen gemeinsam durch und zeigen Dir, an welchen Stellschrauben Du noch drehen kannst.

Häufige Fragen

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Ja, sobald der Gesamtbetrag Deiner Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Tarif für 2026 liegt und Du keinen Arbeitslohn beziehst. Bei Ehepaaren ohne Arbeitslohn gilt der doppelte Betrag. Die Pflicht kann auch dann bestehen, wenn am Ende keine Steuer anfällt, weil Du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erst danach abziehst.

Zählt das Geburtsjahr oder der Rentenbeginn?

Es zählt das Jahr Deines Rentenbeginns. Zwei gleich alte Personen können deshalb unterschiedliche Besteuerungsanteile haben, wenn eine früher in Rente geht. Folgt eine Rente auf eine frühere aus derselben Versicherung, wird die Laufzeit der ersten Rente angerechnet.

Gilt der Rechner auch für Riester und Betriebsrente?

Nur indirekt. Riester-Leistungen und viele Betriebsrenten fallen unter andere Regeln und werden meist voll besteuert. Trag diese Einkünfte deshalb unter weiteren Einkünften ein und denk daran, dass Betriebsrenten eigene Kranken- und Pflegebeiträge auslösen.

Wie trage ich einen Job neben der Rente ein?

Trag Deinen Arbeitslohn nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro unter weiteren Einkünften ein. Arbeitest Du nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter und zahlt Dein Arbeitgeber die vorgesehenen Rentenbeiträge, bleiben nach § 3 Nr. 21 EStG bis zu 24.000 Euro Lohn im Jahr steuerfrei. Diesen Teil lässt Du dann weg.

Wie wirkt sich der Familienstand aus?

Bei Zusammenveranlagung wendet das Splitting den Tarif auf die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens an und verdoppelt danach die Steuer. Das senkt die Belastung vor allem dann, wenn die Partner unterschiedlich viel beziehen.

Thorsten Schiffgens
Thorsten Schiffgens
Geschäftsführer

Thorsten ist unser Geschäftsführer, mit Herz, Verstand und jeder Menge Energie. Versicherungskaufmann seit 1999, COVAGO-Macher aus Leidenschaft und der Mann, der Betrieb, Service und Kommunikation zusammenhält. Er weiß, wie man Dinge ins Rollen bringt, und sorgt dafür, dass unser Team immer mit Spaß, Struktur und klarer Richtung unterwegs ist. Seit 2022 ist Thorsten außerdem offizieller IHK-Ausbilder, und das mit echter Begeisterung. Junge Menschen fördern, Perspektiven schaffen und gemeinsam wachsen, genau das treibt ihn an. Er lebt, was COVAGO ausmacht: Offenheit, Ehrlichkeit und echtes Teamgefühl. Einer, der mit anpackt, mitdenkt und mitlacht.

Weitere Beiträge aus Vermögen

Unser COVAGO Service­versprechen

Unsere Werte machen den Unterschied. Für jede Generation. Transparent. Persönlich. Verlässlich.

Kostenloses Erstgespräch buchen
Home / Blog / Beitrag
4,9 aus 703 Bewertungen