Seit 2005 besteuert der Staat die gesetzliche Rente Jahrgang für Jahrgang stärker. Wie viel Dich das kostet, hängt vor allem von Deinem Rentenbeginn ab. Startest Du im Jahr 2027, unterliegen 84,5 Prozent Deiner Rente der Steuer, und dieser Anteil wächst seit dem Wachstumschancengesetz in halben Schritten bis 2058 auf 100 Prozent.
Mit dem Rechner oben kannst Du Deine Rentensteuer sofort berechnen. Er zeigt Dir den steuerpflichtigen Anteil, Deinen Rentenfreibetrag, die geschätzte Einkommensteuer nach dem Tarif für 2026 und was nach Kranken- und Pflegeversicherung netto bleibt. Über das Feld Jahr rechnest Du mit den voraussichtlichen Beiträgen für 2027 oder mit den Werten für 2026. Deine Eingaben bleiben dabei in Deinem Browser.
Wie berechnet der Rechner die Steuer auf Deine Rente?
Der Rechner geht in derselben Reihenfolge vor wie das Finanzamt und führt Dich so von der Bruttorente zum Netto:
- Besteuerungsanteil aus dem Jahr des Rentenbeginns ermitteln
- Steuerpflichtigen Anteil und Rentenfreibetrag trennen
- Weitere Einkünfte addieren
- Pauschbeträge und Sozialbeiträge abziehen
- Einkommensteuer nach § 32a EStG ermitteln
Steuerfrei bleibt Dein Einkommen im Tarif für 2026 bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Für Ehepaare verdoppelt das Splittingverfahren diesen Betrag auf 24.696 Euro. Diese Regeln gelten für die gesetzliche Rente und genauso für Versorgungswerke und die Basisrente. Das gilt also auch für die Besteuerung der Rürup-Rente.
Diese unverbindliche Rechnung dient der Orientierung und nutzt den Tarif für 2026 auch für einen späteren Rentenbeginn. Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 liegt mit einem Grundfreibetrag von 12.564 Euro erst als Entwurf vor (BT-Drs. 21/8235) und fließt deshalb nicht ein. Der Rechner geht von einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner aus und zieht Deine eigenen Beiträge zusätzlich als Sonderausgaben ab. Er setzt 102 Euro Werbungskosten und 36 Euro Sonderausgaben an. Bei Ehepaaren sind es 72 Euro Sonderausgaben. Weitere Einkünfte trägst Du nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben ein. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer gehören nicht dazu. Bei Ehepaaren steht hier die Rente einer Person, den steuerpflichtigen Teil der zweiten Rente trägst Du unter weiteren Einkünften ein.
Den Rentenfreibetrag ermittelt der Rechner aus der eingegebenen Rente. Dein tatsächlicher Wert beruht auf dem ersten vollen Rentenjahr und liegt nach Rentenerhöhungen meist niedriger. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Altersentlastungsbetrag, der Pflege-Abschlag ab dem zweiten Kind unter 25 und Sozialbeiträge auf weitere Einkünfte bleiben unberücksichtigt.
Rechtswerte mit Stand November 2026:
- § 22 Nr. 1 EStG, Besteuerungsanteile
- § 32a EStG, Tarif ab 2026
- § 9a und § 10c EStG, Pauschbeträge
- § 249a SGB V, Beitragsteilung
- BMG, Beitragssatz und Bemessungsgrenze für 2026
- BMG, Pflegebeitrag
- BR-Drs. 576/26, Bemessungsgrenzen für 2027, Zustimmung des Bundesrats steht aus
Wie hoch ist der Besteuerungsanteil bei Deinem Rentenbeginn?
Dein Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr Deines Rentenbeginns und bleibt danach gleich. Das Wachstumschancengesetz hat den Anstieg ab dem Jahrgang 2023 von einem auf einen halben Prozentpunkt pro Jahr verlangsamt. Die volle Besteuerung trifft damit erst den Rentenbeginn im Jahr 2058 statt im Jahr 2040.
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil |
|---|---|
| bis 2005 | 50 % |
| 2010 | 60 % |
| 2020 | 80 % |
| 2023 | 82,5 % |
| 2026 | 84 % |
| 2027 | 84,5 % |
| 2030 | 86 % |
| 2040 | 91 % |
| 2058 | 100 % |
Warum bleibt Dein Rentenfreibetrag in Euro gleich?
Das Gesetz schreibt den steuerfreien Teil Deiner Rente fest, sobald das erste volle Rentenjahr vorliegt.
Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG
Jede spätere Rentenerhöhung versteuerst Du deshalb voll. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 und 15.000 Euro im ersten vollen Rentenjahr bleiben 3.000 Euro dauerhaft steuerfrei. Steigt die Rente auf 16.000 Euro, versteuerst Du 13.000 Euro und damit mehr als die ursprünglichen 80 Prozent. Deinen festgeschriebenen Betrag nennt Dir Dein Finanzamt.
Was geht von der Bruttorente für Kranken- und Pflegeversicherung ab?
In der Krankenversicherung der Rentner teilst Du Dir den Beitrag mit der Rentenversicherung. Von 14,6 Prozent allgemeinem Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag Deiner Kasse trägst Du jeweils die Hälfte. Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent sind das 8,75 Prozent. Die Pflegeversicherung zahlst Du allein, im Jahr 2027 mit 3,6 Prozent oder 4,2 Prozent ohne Kinder. Die Beiträge fallen voraussichtlich in der Krankenversicherung bis 76.500 Euro im Jahr an und in der Pflegeversicherung bis 72.900 Euro. Im Jahr 2026 liegt die Grenze für beide bei 69.750 Euro. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz würde die Pflegegrenze auf 76.500 Euro anheben und den Satz ohne Kinder auf 4,5 Prozent. Es ist noch nicht beschlossen und fließt deshalb nicht ein.
Für einen Rentenbeginn im Jahr 2027 ohne weitere Einkünfte liefert der Rechner bei Alleinstehenden mit Kindern diese Werte.
| Bruttorente pro Jahr | Kranken und Pflege | Steuer pro Jahr | Netto pro Monat |
|---|---|---|---|
| 15.000 Euro | 1.853 Euro | 0 Euro | 1.096 Euro |
| 20.000 Euro | 2.470 Euro | 306 Euro | 1.435 Euro |
| 30.000 Euro | 3.705 Euro | 1.947 Euro | 2.029 Euro |
| 40.000 Euro | 4.940 Euro | 3.859 Euro | 2.600 Euro |
Bis zu einer Jahresrente von rund 17.310 Euro fällt in dieser Konstellation keine Einkommensteuer an. Privat Versicherte rechnen anders, denn sie zahlen ihren Tarif selbst und können den Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV beantragen. Auch bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf die Betriebsrente gelten eigene Regeln.
Der Durchschnitt von 2,9 Prozent trifft selten genau Deine Kasse. Trag deshalb den Wert ein, den Deine Krankenkasse nennt. Weitere Rechenwege zu Vorsorge und Beiträgen findest Du in unserer Übersicht aller Rechner.
Der Rechner gibt Dir eine erste Orientierung. Wie Rente, Betriebsrente, Depot und Krankenversicherung im Ruhestand zusammenspielen, klären wir bei COVAGO in einer individuellen Finanzplanung für Privatkunden. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir Deine Zahlen gemeinsam durch und zeigen Dir, an welchen Stellschrauben Du noch drehen kannst.
Häufige Fragen
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Ja, sobald der Gesamtbetrag Deiner Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Tarif für 2026 liegt und Du keinen Arbeitslohn beziehst. Bei Ehepaaren ohne Arbeitslohn gilt der doppelte Betrag. Die Pflicht kann auch dann bestehen, wenn am Ende keine Steuer anfällt, weil Du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erst danach abziehst.
Zählt das Geburtsjahr oder der Rentenbeginn?
Es zählt das Jahr Deines Rentenbeginns. Zwei gleich alte Personen können deshalb unterschiedliche Besteuerungsanteile haben, wenn eine früher in Rente geht. Folgt eine Rente auf eine frühere aus derselben Versicherung, wird die Laufzeit der ersten Rente angerechnet.
Gilt der Rechner auch für Riester und Betriebsrente?
Nur indirekt. Riester-Leistungen und viele Betriebsrenten fallen unter andere Regeln und werden meist voll besteuert. Trag diese Einkünfte deshalb unter weiteren Einkünften ein und denk daran, dass Betriebsrenten eigene Kranken- und Pflegebeiträge auslösen.
Wie trage ich einen Job neben der Rente ein?
Trag Deinen Arbeitslohn nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro unter weiteren Einkünften ein. Arbeitest Du nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter und zahlt Dein Arbeitgeber die vorgesehenen Rentenbeiträge, bleiben nach § 3 Nr. 21 EStG bis zu 24.000 Euro Lohn im Jahr steuerfrei. Diesen Teil lässt Du dann weg.
Wie wirkt sich der Familienstand aus?
Bei Zusammenveranlagung wendet das Splitting den Tarif auf die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens an und verdoppelt danach die Steuer. Das senkt die Belastung vor allem dann, wenn die Partner unterschiedlich viel beziehen.

